S. 2014-125 Independent United States Electoral Office Amendment Bill (Vetoed)

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 1.655 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Daryll K. Sanderson.


  • The President of Congress


    Honorable Members of Congress!


    Die Präsidentin der Vereinigten Staaten hat ihren Einspruch gegen die angehängte Bill erhoben .
    Dem Einspruch wurde keine Begründung beigefügt.



    Der Entwurf ist daher erneut durch den Kongress zu behandeln.


    Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.




    ________________________________________________________
    Clark
    Speaker of the House of Representatives


    Independent United States Electoral Office Amendment Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz ändert den Federal Election Act, um mit dem United States Electoral Office eine von Kongress und Regierung der Vereinigten Staaten unabhängige Behörde zur Durchführung von Wahlen gemäß dem Federal Election Act zu schaffen.
    (2) Es soll zitiert werden als Independent United States Electoral Office Act.


    Section 2 - Reformulation of Article I Section 3 Federal Election Act
    Article I Section 3 Federal Election Act wird folgendermaßen neu gefasst:

      (1) Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz ist Sache einer vom Kongress und der Regierung der Vereinigten Staaten unabhängigen Behörde. Die Behörde trägt den Namen United States Electoral Office und hat ihren Dienstsitz in Amada (Freeland).
      (2) Das United States Electoral Office wird von einem Direktor geleitet. Dieser regelt und erfüllt im Rahmen der Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz selbstständig und in eigener Verantwortung und ist dabei an keinerlei Weisungen gebunden.
      (3) Der Director of the United States Electoral Office muss Staatsbürger der Vereinigten Staaten ([definition=11]Federal-ID[/definition], [definition=12]State-ID[/definition] oder Side-ID gemäß dem Citizenship Act) sein und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ihm darf das Wahlrecht nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens entzogen sein. Für die Dauer seiner Amtszeit darf er kein anderes legislatives, exekutives oder judikatives Amt gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten - ausgenommen der Mitgliedschaft in einem direktdemokratisch konstituierten Parlament eines Bundesstaates - bekleiden.
      (4) Der Director of the United States Electoral Office wird jeweils in den Monaten Dezember und Juni eines Jahres unverzüglich nach Konstituierung des in diesen Monaten zusammentretenden neugewählten Repräsentantenhauses sowie unverzüglich im Falle der Vakanz des Amtes, von beiden Kammern des Kongresses mit jeweils der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied einer der beiden Kammern des Kongresses. Jedem Vorgeschlagenen ist die Gelegenheit zu geben, sich den Mitgliedern des Kongresses vorzustellen und ihre Fragen an ihn zu beantworten. Der Gewählte ist unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses durch das Kongresspräsidium anzugeloben.
      (5) Für den Fall der Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung des Director of the United States Electoral Office sowie der Vakanz des Amtes während eines Wahlzeitraumes wählen die beiden Kammern des Kongresses ferner einen Deputy Director of the United States Electoral Office gemäß den Bestimmungen von Subsection 3 und 4.
      (6) Sind die Ämter des Director und des Deputy Director of the United States Electoral Office höchstens sieben Tage vor Beginn einer Wahlvorbereitung vakant, so soll der Präsident der Vereinigten Staaten im Einvernehmen mit dem Präsidium des Kongresses einen Acting Director of the United States Electoral Office ernennen. Die Ernennung wird hinfällig, wenn der Kongress bis spätestens zum Tag vor Beginn der Wahlvorbereitung einen Director of the United States Electoral Office wählt.

    Section 3 - Transitional Provision
    Die ersten Wahlen zum Director und Deputy Director of the United States Electoral Office finden unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht jedoch vor Abschluss der Konstituierung des im Monat November 2014 neugewählten Repräsentantenhauses statt.



    Section 4 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

  • Mr. Speaker,
    Fehler passieren immer. Egal ob von einem vom Kongress gewählten oder vom Präsidenten ernannten Direktor. Ich werde diese Bill daher ablehnen

  • Mr. Speaker,


    ich möchte auf die Argumentation von Senator Holland verweisen. Ich kann mich dieser nur vollinhaltlich anschließen. Besonders das Argument der Unabhängigkeit, das für eine Republik wie unserer besonders wichtig ist, möchte ich hervorstreichen.


    La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.

  • Mr. Speaker,


    diese Bill findet meine Zustimmung.
    Der Grund dafür ist simpel:
    Bei der Ersten Electoral Roll für die Wahlen zum House wurde eine Wahlberechtigte Person auch noch als solche gelistet. Bis zu diesem Punkt ist ja alles in Ordnung.
    Bei der Zweiten Electoral Roll zum House wurde diese ansich Wahlberechtigte Person jedoch nicht mehr als Wahlberechtigte Person gelistet.
    Deswegen bin ich der Ansicht dass es umbedingt notwendig ist eine Unabhängige Behörde zur Ausführung der Wahlen zu etablieren.


    An den ehrenwerten Congressman aus Assentia möchte ich jedoch auch noch ein Wort richten:


    Niemand bestreitet dass es zu Fehlern kommen kann, in diesem Fall grenzt das doch schon eher an Willkür wenn man eine Wahlberechtigte Person an der Ausübung dieses Rechtes hindert in dem man sie von der Liste
    der Wahlberechtigten Personen streicht.


    Zuguter letzt, ich schließe mich ebenso der Argumentation von Senator Holland an.

  • Mr. Speaker,
    Sollte der ehrenwerte Congressman aus AS Mr. Havering meinen so bleibt zu sagen: Nach damals gültigen Gesetzen hat er sich falsch eingetragen.
    Und selbst wenn nicht: Es wäre ein Fehler. Der jedem passieren kann

  • Mr. President,


    gegenüber dem Kongress hat die Präsidentin ihr Veto zwar leider nicht begründet, in einer Pressekonferenz aber geäußert, ihr Rechtsberater Mr. Libertas hielte den Gesetzesvorschlag für verfassungswidrig. Wie ich in Reaktion auf diese Stellungnahme bereits aufgezeigt habe, irrt Mr. Libertas in dieser Frage jedoch.


    Article IV Section 1 Subsection 1 überträgt die exekutive Gewalt der Vereinigten Staaten einem Präsidenten der Vereinigten Staaten. Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse diese Übertragung bedeutet, regeln die nachfolgenden Subsections. Gemäß Subsection 6 gehört dazu auch die Ernennung aller Bundesbeamten und Amtsträger der Vereinigten Staaten, soweit durch die Verfassung oder die Gesetze nichts Abweichendes bestimmt ist. Eine solche von der Verfassung vorgesehene Beschränkung der Exekutivgewalt des Präsidenten wird durch diesen Gesetzesvorschlag geschaffen.


    Mr. Libertas' These, Article IV Section 1 Subsection 6 der Verfassung bezöge sich auf die selbstständige Bestellung von Bundesbeamten und Amtsträgern der Vereinigten Staaten durch diesen wiederum vorgesetzten Bundesbeamte und Amtsträger, ist denklogisch nicht haltbar. Gemäß Amendment V entscheidet der Präsident im Rahmen der Gesetze frei über die Organisation der Bundesverwaltung. Das schließt bereits das Recht sowohl des Präsidenten als auch des Kongresses ein, die Bestellung nachrangiger Bundesbeamter und Amtsträger durch Organisationserlass bzw. Gesetz an deren vorgesetzte Bundesbeamte oder Amtsträger zu delegieren. Einer nochmaligen Wiederholung dieser Befugnis bedarf es nicht. Vielmehr ermächtigt Article IV Section 1 Subsection 6 den Kongress ausdrücklich, per Gesetz auch ein anderes Verfahren zur Bestellung eines konkreten Bundesbeamten oder Amtsträgers zu bestimmen als dessen - delegierbare - Ernennung durch den Präsidenten.


    Der Gesetzesvorschlag ist somit sehr wohl verfassungskonform.


    Weitere inhaltliche Gegenargumente, mit denen der Kongress sich in erster Lesung des Gesetzesvorschlages noch nicht auseinandergesetzt und diese verworfen hätte, hat die Präsidentin nicht angeführt. Insofern besteht keinerlei Grund gegen einen Beharrungsbeschluss.

  • Mr. Speaker,
    könnte mir die Antragsstellerin erklären WARUM eine unabhängige Wahlbehörde besser ist obwohl Fehler immer passieren?

  • Mr. Speaker,
    da mich auch diese Begründung nicht überzeugt bleibe ich bei meinem Ablehnungsgedanken. Ich hoffe das die anderen Kongressmitglieder dies ebenfalls so sehen und der Vorlage eine Absage erteilen

  • Mr. President,


    wenn der Congressman aus Assentia solche Einwände gegen den Gesetzesvorschlag konkret benennen und begründen kann, die dem Kongress bei der ersten Abstimmung noch nicht bekannt waren, bin ich gerne bereit, zu diesen Stellung zu nehmen Auf ein pauschales: "Der Gesetzesvorschlag überzeugt mich nicht", kann ich jedoch verständlicherweise nichts erwidern.

  • Mr. Speaker,
    Warum grade das Electoral Office? Warum nicht das Registration Officr? Und warum jetzt? Und vorallem: Welchen Mehrwert? Wie schon gesagt: Fehler passieren immer

  • Mr. President,



    Warum gerade das Electoral Office? Warum nicht das Registration Officre?


    Das habe ich bereits begründet und den Congressman aus Assentia auf die entsprechenden Protokolle der ersten Lesung hingewiesen. Ich bin wie gesagt kein Papagei, der alles pausenlos wiederholt. Und auch keine Kuh, die alles wiederkäut.


    Und warum jetzt?


    Es gehört zu den verfassungsgemäßen Aufgaben des Kongresses, die Gesetze der Vereinigten Staaten laufend auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen sowie ggf. zu ändern, wenn einem Kongressmitglied auffällt, dass das erforderlich oder sinnvoll ist und die Mehrheit beider Kammern dieser Einschätzung zustimmt.


    Und vor_allem: Welchen Mehrwert bringt diese Änderung?


    Auch das habe ich bereits erschöpfend erläutert. Es wäre einer zieflführenden Debatte ungemein förderlich, wenn der Congressman aus Assentia die Protokolle der ersten Lesung des Gesetzesvorschlages einmal lesen und sich in Ruhe und vertieft mit diesen auseinandersetzen würde.


    Wie schon gesagt: Fehler passieren immer


    Erstens habe ich bereits gezeigt, dass sich der Gesetzesvorschlag auch ganz ohne Bezugnahme auf die jüngsten Wahlen zum Repräsentantenhaus begründen lässt.


    Und zweitens gilt: Fehler können immer einmal passieren. Wenn sie jedoch einmal passieren ist es Sache des Kongresses, ihren Ursachen auf den Grund zu gehen und diese wenn möglich abzustellen. "Shit happens" ist gerade gegenüber einem für ein demokratisches Staatswesen so essenziellen und sensiblen Prozess wie Wahlen und Abstimmungen eine verheerende und unverantwortliche Einstellung.

  • Mr. Speaker,
    da die Antworten nicht meinen Erwartungen entsprachen und nur Polemik enthielten lautet mein Endurteil: Es wird ein "Nay"

  • da die Antworten nicht meinen Erwartungen entsprachen


    Handlung

    Zieht die Augenbraue hoch und schüttelt dann den Kopf.


    Mr. Speaker,


    ich würde gerne auf einen Teil von Senator Hollands Begründung aus der ersten Aussprache zurückkommen:


    Oder nehmen Sie den Direktor der Federal Reserve Bank. Dieser ist mit tatsächlicher Unabhängigkeit von der Regierung ausgestattet, denn alles andere würde wohl jeder vernünftige Mensch für Wahnsinn halten. Man stelle sich einmal vor, die Regierung könnte bestimmen, wie viel Geld gedruckt wird!


    Meine Frage lautet: Warum dann nicht das Electoral Office genauso aufziehen? Warum soll das EO vom Kongress gewählt werden?


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Mr. Speaker,
    Das EO wrd nicht vom Kongress gewählt sondern bestätigt

  • Mr. Speaker,


    da dies nicht klar zu sein scheint: Meine Frage ging an die Kollegin aus Serena.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Meine Frage lautet: Warum dann nicht das Electoral Office genauso aufziehen? Warum soll das EO vom Kongress gewählt werden?


    Mr. President,


    es gibt unterschiedliche Wege, wie man eine gegenüber den übrigen Staatsgewalten unabhängige Behörde organisieren kann. Sei es einerseits z. B. durch die Ernennung eines nicht weisungsgebundenen und nicht einfach zu entlassenden Leiters durch den Präsidenten mit Zustimmung des Senats. Oder andererseits etwa durch eine Wahl durch den Kongress.


    Die Schwachstelle des erstgenannten Weges haben wir bei der jüngsten Wahl gesehen: Eigentlich wäre auf Grund der Vakanz des Amtes des Leiters des Bundeswahlamtes die Attorney General zu dessen Vertretung berufen gewesen und hätte in Ausübung dieser Funktion die gleiche Unabhängigkeit genossen. Stattdessen jedoch hat die Präsidentin die Wahlleitung eigenmächtig an sich gezogen und öffentlich wahrheitswidrig behauptet, strittige Entscheidungen seien mit der Attorney General abgesprochen worden.


    Allzu zuverlässig ist dieses Modell also möglicherweise nicht - laut Gesetz haben wir schon jetzt eine unabhängige Wahlbehörde, in der Praxis jedoch hat die Präsidentin die Wahlen geleitet und dabei einige zumindest umstrittene Entscheidungen getroffen. Es erscheint somit sinnvoll, einmal ein anderes Verfahren auszuprobieren.

  • Mr. Speaker,
    sollen jetzt bei jedem Fehler einer Behörde diese gleich vom Kongress gewählt werden? Das ist doch unnötig.
    Ja ausprobieren. Das verändert ALLES aber ALLES gewaltig.

  • Mr. President,


    wenn der Congressman aus Assentia die ganze Diskussion von Anfang an verfolgt hätte - und von einem damals noch Kandidaten und später dann desginierten Abgeordneten zum Repräsentantenhaus kann man legitimerweise durchaus erwarten, dass er das tut - dann wüsste er um die von mir wiederholt angeführte und begründete besondere Stellung der Wahlbehörde, welche sich aus der herausragenden Bedeutung fairer und fehlerfrei durchgeführter Wahlen für ein demokratisches Gemeinwesen ergibt.


    Je öfter und vehementer der effektiv letzte verbliebene Gefolgsmann der Präsidentin versucht zu suggerieren, gravierende Mängel bei der Durchführung von Wahlen seien eben als unvermeidliches Lebensrisiko hinzunehmen, umso mehr erhärtet sich der Verdacht, dass sich hinter den um die letzte Wahl kreisenden Fragezeichen tatsächlich nicht etwa bloße Nachlässigkeiten verbergen, sondern bewusste und gewollte Manipulationsversuche.


    Eine bessere Werbung für diesen Gesetzesvorschlag kann es eigentlich gar nicht mehr geben.

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