Libertas v. President of the Senate

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.205 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lindsey McDonald.

  • The Plaintiff: Mr. Gaius Libertas


    vs.


    The Defendant: Daryll Kyle Sanderson, President of the United States Senate


    on


    the Claim for Money


    Begründung der Zuständigkeit Gerichts
    Der Antragssteller bringt vor, in seinem verfassungsmäßigen Recht auf Gleichbehandlung aus Art. II Sec. 2 Ssec. 1 Alt. 2 USC verletzt zu sein.
    Außerdem rügt er die Verschleppung und dadurch die Verletzung des Rechtes auf eine unverzügliche Behandlung seiner Angelegenheiten, welches dem Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit entspringt.
    Der Beklagte ist der Präsident des Senates, der seinen Dienstsitz in Astoria City hat.


    Tatsächliche Umstände:
    Der Antragsteller ist Bürger der Vereinigten Staaten von Astor und wurde von der Präsidentin der Vereinigten Staaten am 27.11.2014 für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten nominiert. Anstatt wie bei jedem anderen Kandidaten für das Amt zuvor unverzüglich im Senat einen Wahlgang durchzuführen, hat der Antragsgegner diesen bis zum 10.12.2014 aufgeschoben.


    Rechtliche Umstände:
    1. Der Antragssteller ist seit dem 12.11.2014 Staatsbürger der Vereinigten Staaten.
    2. Er wurde am 27.11.2014 gem. Amdt. II Ssec. 4 USC von der Präsidentin für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten nominiert.
    3. Der Antragsgegner lehnte die Durchführung eines unverzüglichen Wahlganges ab, weil der Antragssteller nicht die zeitlichen Voraussetzungen des Art. I Sec. 4 Ssec. 2 No. 1 FEA erfülle.
    4. Der Antragssteller ist wie viele vor ihm ein Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gem. Amdt. II Ssec. 4 USC. Bei jedem anderen Kandidaten ist seit dem Inkrafttreten des Amdt. II USC unverzüglich der Wahlgang durchgeführt worden. Beim Antragssteller ist das nicht der Fall. Er ist diesbezüglich ungleich behandelt. Wartezeit ist Lebenszeit. Daher ist diese Ungleichbehandlung für ihn nachteilig.
    5. Der Antragsgegner beruft sich für diese Ungleichbehandlung auf Art. I Sec. 4 Ssec. 2 No. 1 FEA. Norm wie auch der gesamte Federal Election Act sind jedoch nicht einschlägig, da Amdt. II Ssec. 4 USC hinreichend konkret ist, keiner Konkretisierung durch Gesetz bedarf und der FEA nur die ordentlichen Wahlen zum Präsidenten, Vizepräsidenten und Kongress der Vereinigten Staaten betrifft, nicht jedoch durch den Kongress gem. Amdt. II USC.
    6. Dies wird bestärkt durch die Personalie des Timothy Jeremiah Kelvin: Die 28 Tage-Frist besteht nachweisbar mindestens seit dem 22.12.2010 (Verkündungsformel), was sich mit der Notifikation vom 15.12.2010 deckt. Sie galt also auch am 18.04.2012, an welchem Timothy Jeremiah Kelvin eingebürgert, nominiert und auch unverzüglich abgehandelt worden ist. Auch gegenüber diesem wurde der Antragssteller ungleich behandelt und auch dies ist für ihn nachteilig.
    7. Die Ungleichbehandlung ist somit nicht gerechtfertigt.
    8. Aus der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung in zeitlicher Hinsicht erwächst auch die Verletzung des Unverzüglichkeitsgebotes als auch die Verletzung des Rechtes zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.



    Der Kläger erhebt daher wegen Diskriminierung und der Behinderung der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit Klage auf die Geldleistung in Höhe von 1,000,000.00 USD.



    Astoria City, December 21st, 2014
    Lindsey McDonald


    POWER OF ATTORNEY


    Hiermit bevollmächtige ich


    Attorney-at-law Lindsey McDonald


    mich in der Angelegenheit


    Libertas vs. the President of the Senate


    in vollem Umfang rechtlich zu vertreten.



    Gaius Libertas
    December 7th, 2014


  • U.S. District Court of Astoria State
    (Federal District Court for the Disctrict of Astoria State)


    Nach Durchsicht der Fakten wird der Fall Libertas vs. the President of the Senate eröffnet beide Seiten sollen ihre entsprechenden Vertreter entsenden, es soll zunächst geprüft werden, ob die Verhandlung vor einer Jury notwendig ist oder nicht.


    Termin ist January 3, 2015 18:00 Uhr

    Wenn man kämpft, dann nicht für den Frieden, aber man sollte dann für die Gerechtigkeit Kämpfen.

  • Your Honor,


    ich melde mich in dieser Sache als Prozessbevollmächtigte des Beklagten und übereiche - für die Wartezeit auf den Vertreter der Klägers ;) - schon einmal folgenden Schriftsatz nebst Vollmacht:

    Statement of Defense


    In dem Prozess Libertas ./. the President of the Senate benantragt der Beklagte, die Klage

      abzuweisen.

    Reasoning:


    Der Kläger war vor 10. Dezember 2014, 0 Uhr, gemäß Article I Section 4 Subsection 2 No. 1 Federal Election Act nicht zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar.


    Die Verfassung der Vereinigten Staaten trifft selbst keinerlei Bestimmungen, wer zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist. Somit wäre rein von Verfassungs wegen selbst ein ausländischer Staatsangehöriger wählbar, der sich noch niemals in seinem Leben in den Vereinigten Staaten aufgehalten hat und deren Staatsgebiet zwecks seiner Angelobung überhaupt erstmals betritt.


    Das kann nicht der Willen der Verfassung sein. Es liegt vielmehr auf der Hand, dass diese davon ausgeht, dass diese hinsichtlich des passiven Wahlrechts zum Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten durch einfaches Gesetz ergänzt wird. Also durch einfaches Gesetz geregelt wird, wer - ob in einer regulären Wahl, oder einer Nachwahl - zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist.


    Eine solche Regelung hat der Gesetzgeber in Gestalt des Federal Election Act getroffen, welcher bestimmt, dass zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist, wer seit mindestens 28 Tagen die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt.


    Es ist schon denklogisch nicht haltbar anzunehmen, dass der Federal Election Act als notwendiges verfassungsergänzendes Gesetz hier differenzieren will, wer unter welchen Umständen - also entweder in einer regulären Wahl durch von den Bevölkerungen der Bundesstaaten bestimmten Wahlleute oder einer Nachwahl durch den Senat der Vereinigten Staaten - zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist.


    Denn egal durch welches Verfahren ein Vizepräsident der Vereinigten Staaten in sein Amt gewählt wird, seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sind stets die gleichen. Es wäre denklogisch widersinnig anzunehmen, dass nur ein durch von den Bevölkerungen der Bundesstaaten bestimmte Wahlleute bestimmter Vizepräsident Staatsbürger der Vereinigten Staaten und das seit mindestens einem bestimmten Zeitraum sein muss, ein auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten vom Senat nachgewählter Vizepräsident jedoch jede beliebige (unterstellt aber mindestens geschäftsfähige) Person sein könnte. Für eine solche Differenzierung bietet schon die Verfassung keinen vernünftigen Grund, und ein solcher lässt sich ebenso wenig aus dem Federal Election Act als verfassungsergänzendem Gesetz herleiten.


    Vielmehr bestimmen schon Article I Section 1 Subsection 1 und 2 Federal Election Act, dass dieses Gesetz für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen auf Bundesebene gilt, und dass dazu u. a. die Wahl des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gehört. Damit stellt dieses Gesetz klar, dass es die notwendigen und in der Verfassung nicht enthaltenen Regelungen trifft, wer genau zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar ist. Der Kläger erfüllt diese Bedingungen erst seit dem 10. Dezember 2014, 0 Uhr.


    Zur Begründung einer Ausnahme von den Bestimmungen gemäß Article I Section 2 Subsection 2 No. 1 Federal Election Act kann er sich dabei aus zweierlei Gründen nicht auf frühere entsprechende Entscheidungen des Kongresspräsidiums berufen:


    Denn erstens ist dieses gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten gar nicht befugt, Recht zu schöpfen. Das können nur der Kongress als Ganzes durch den Beschluss von förmlichen Gesetzesvorschlägen, die Administration und ihr nachgeordnete Stellen im Rahmen der Gesetze durch Exekutivanordnungen sowie nach den Prinzipien des Gemeinen Rechts die Gerichte durch die Schaffung von Präzedenzfällen, soweit kein gesetzlich kodifiziertes Recht entgegensteht. Das Kongresspräsidium allein kann durch Entscheidungen zum Geschäftsgang keine Präzedenzfälle setzen, und der Kongress kann solche auch nicht konkludent bestätigen, indem er über einen rechtswidrige Beschlussvorschlag abstimmt. Nur der Kongress als Ganzes kann Recht setzen, indem er eine nach dem im Zeitpunkt der Abstimmung fömnlich zulässige Beschlussvorlage mit der erforderlichen Mehrheit annimmt, oder die Gerichte, indem sie eine Rechtsfrage entscheiden, die gesetzlich nicht kodifiziert ist.


    Und zweitens gibt es - auch gestützt auf das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz - keine "Gleichheit im Unrecht." Selbst wenn 99 nach dem Gesetz nicht zum Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbare Personen dem Senat oder auch dem Volk zur Wahl gestellt wurden, kann die 100. nach dem Gesetz ebenso wenig wahlberechtigte und darum als Kandidat zurückgewiesene Person gestützt auf diese Vorgänge nicht verlangen, ebenso zur Wahl gestellt zu werden.


    Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz darf niemandem verwehrt werden, was einem anderen gewährt wurde und das ihm gemäß dem Gesetz ebenso zusteht. Niemand kann gestützt auf dieses Prinzip jedoch verlangen, dass ihm gewährt wird, was ihm gemäß dem Gesetz nicht zusteht, nur weil es anderen, denen es ebenso nicht zustand, gewährt wurde. Denn dabei wird nicht zu seinen Ungunsten das Gesetz gebrochen, sondern wurde das Gesetz zu Gunsten anderer gebrochen. Das hebt das Gesetz jedoch nicht auf. Niemand hat Anspruch darauf, durch Unrecht begünstigt zu werden, weil zuvor bereits andere durch Unrecht begünstigt wurden.


    Der Beklagte hat mit seiner Entscheidung so gehandelt, wie Verfassung und Gesetze ihn alternativlos zu handeln verpflichten. Die Klage ist somit abzuweisen.



    Jill Valentine
    Attorney-at-Law

    POWER OF ATTORNEY


    Hiermit bevollmächtige ich


    Attorney-at-law Jill Valentine


    mich in der Angelegenheit


    Libertas vs. the President of the Senate


    in vollem Umfang rechtlich zu vertreten.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate


    December 9th, 2014


  • U.S. District Court of Astoria State
    (Federal District Court for the Disctrict of Astoria State)



    The Honorable Joseph Martin-Delany - Federal Judge


    Flint, Saturday, January 10, 2015


    In the Case



    Mr. Gaius Libertas
    vs.
    Mr. Daryll Kyle Sanderson, President of the United States Senate



    the U.S. District Court of Astoria State - by The Hon. Joseph Martin-Delany, Federal Judge - makes the following


    DECISION


    1. Das Verfahren wird eingestellt, die Klage wird abgewiesen.


    Reasons



    I.


    Gemäß Article I Section 1 Subsection 1 & 2 des Federal Election Act gilt das Gesetz für die Durchführung aller Wahlen auf Bundesebene, so auch für die Wahlen zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten von Astor. Aus den für die Wahl und Nachwahl zum Vizepräsidenten relevanten Stellen der Verfassung lassen sich keine Bestimmen entnehmen, die den Bestimmungen des Federal Election Act zuwiderlaufen, folglich ist dieser nach Ansicht dieses Gerichtes auch zur Nachwahl des Vizepräsidenten gültig. Da ansonsten Nachrücker für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten von Astor einen ungerechten Vorteil gegenüber der Kandidaten zur Volkswahl für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten von Astor hätten.


    II.


    Der Kläger war nach eigener Feststellung zum Zeitpunkt der Nominierung nicht achtundzwanzig Tage lang Bürger der Vereinigten Staaten von Astor gewesen. Daher war es auch nicht möglich ihn zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten von Astor zu wählen.


    III.


    Dieses Gericht stellt fest, dass Unrecht nicht zu anwendbarem Recht werden kann und daher die, nach dem Gesetz, fehlerhafte Wahl Mr. Timothy Jeremiah Kelvin zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten von Astor nicht als Präzedenzfall gewertet werden kann.



    Flint, January 10, 2015



    Federal Judge

    Wenn man kämpft, dann nicht für den Frieden, aber man sollte dann für die Gerechtigkeit Kämpfen.

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