H.R. 2015-010 Impeachment Bill

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 2.421 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Daryll K. Sanderson.


  • The President of Congress


    Honorable Members of Congress!


    Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf und verlängere die Aussprache noch einmal um 24 Stunden ab jetzt.



    ________________________________________________________
    Clark
    Speaker of the House of Representatives

  • Mr. President,


    ich möchte noch einmal die Vorteile hervor streichen die eine aktive Befragung bietet. Im Gegensatz zu den Vorträgen der Klageparteien ist ein Questioning kein Monolog und es wird den Kongressmitgliedern ermöglicht Unklarheiten gezielt zu beseitigen, ebenso kann der angeklagte Amtsträger aber auch besser auf die Anschuldigungen eingehen.


    Ich möchte daher den Antragsteller bitten meinen Änderungsvorschlag in seinen Entwurf aufzunehmen.

  • Mr. President,


    ein Amtsenthebungsverfahren ist technisch gesehen ein Disziplinarverfahren. Dem Angeklagten wird in diesem mindestens unehrenhaftes, wenn nicht gar rechtswidriges Verhalten vorgeworfen.


    Wenn man ihn zwingt, sich zu diesen Vorwürfen zu äußern, zwingt man ihn Informationen preiszugeben, die im weiteren Gang des Verfahrens auch gegen ihn verwendet werden können. Dazu darf in einem Rechtsstaat aber schlicht niemand gezwungen werden. Insofern ist es verfassungsrechtlich ausgeschlossen, den Angeklagten in einem Amtsenthebungsverfahren zu verpflichten, sich einer Befragung zu stellen.


    Er kann sich selbst als Zeugen benennen und seine Aussage damit freiwillig zum Gegenstand der Beweiserhebung machen. Dann muss er mit der oben beschriebenen Rechtsfolge leben, da er diese selbst herbeigeführt hat. Es ist jedoch ebenso sein verfassungsgemäßes Recht zu schweigen, wenn er nicht das Risiko eingehen will, bildlich gesprochen erst den Haken zu liefern an dem er schlussendlich aufgehängt werden könnte.

  • Mr. Speaker,
    offensichtlich kann die Senatorin für Serena nicht lesen. Dann wüsste sie nämlich das in der Änderung eine Aussageverweigerung enthalten ist

  • Mr. President,


    ist das diese ominöse "Entbürokratisierung", von der auf Wahlkampfveranstaltungen der Sozialkonservativen immer erzählt wird: Man schafft erst eine eigene Sektion in einem Gesetz über das Amtsenthebungsverfahren, um eine Befragung des Betroffenen vorzuschreiben, und stellt im nächsten Satz dann klar, dass natürlich nach wie vor niemand gegen sich selbst aussagen muss?


    Das geht auch einfacher: Der Betroffene kann Zeugen zu seiner Verteidigung benennen und diese unterliegen dann natürlich dem Kreuzverhör. Wenn er sich in eigener Sache zeugenschaftlich äußern will, dann ruft er sich eben selbst als Zeugen auf. Und wenn nicht, dann unterlässt er es.


    Wem diese Möglichkeit genügt, sondern stattdessen eine gesonderte Erklärung des Betroffenen darüber verlangt, ob er sich äußern will oder nicht, der setzt sich dem Verdacht, mindestens psychologischen Druck zu Gunsten einer Aussage schaffen oder eine Auslegung des Schweigens eines Betroffenen zu seinen Ungunsten suggerieren zu wollen.

  • Mr. Speaker,
    Senator Holland scheint von ihrem "Varga Partei" Trip runter gekommen zu sein. Hoffen wir das sie die Drogen nicht erneut nimmt..


    Eine Befragung IST Sinnvoll. Beim letzten Inpeachment sahen wir wohin dies führt. Alle Kabinettsmitglieder hätten die Sichtweose bestätigen können, hätten sie gedurft. Aber sie durfen nicht. Das wird damit verhindert

  • Mr President,
    das Recht, Zeugen zu befragen, ist hier nicht betroffen. Es geht um die Befragung des Beschuldigten. Eine derartige Bestimmung ist redundant, weil die Verteidigung den Beschuldigten als Zeugen berufen kann.

  • Mr. President,


    der Congressman aus Freyburg ist hier offensichtlich irgendwie im falschen Film - wie üblich wenn es um rechtliche Themen geht.


    Auch ohne den von mir als verfassunsgwidrig beanstandete und mit Aufnahme eines ausdrücklichen Aussageverweigerungsrechts schlicht überflüssigen Article II Section 5 kann der Betroffene immer noch jeden Zeugen zu seiner Verteidigung aufrufen, den er für diesem Zweck dienlich hält. Sei das er selbst oder wenn es sich um den Präsidenten der Vereinigten Staaten handelt etwa sein gesamtes Kabinett und noch weitere Mitarbeiter unterhalb der Kabinettsebene.

  • Honorable Members of Congress,
    diese Äußerung des Congressmans aus Feyburg kann durchaus als ehrverletzend angesehen werden. Ich rufe den Congressman deswegen zur Ordnung und weise darauf hin, dass bereits weitergehende Konsequenzen im Falle einer weiteren Verwarnung angedroht worden sind. Da wir allerdings heute ohnehin auseinander gehen und ab morgen in eine neue Legislaturperiode eintreten, belasse ich es vorerst dabei, verweise aber auf mögliche Konsequenzen nach den Standing Rules, sollte eine erneute Verwarnung ausgesprochen werden.


    Ich habe dies zum Anlass genommen, in Zukunft wieder ein [Message] Register of Presidential Sanctions and Reprimands zu führen.

  • Handlung

    Wirft sein Mikrofon auf den Tisch und steht auf


    Mr. President,


    Mir reicht es, ich habe die Schnauze gestrichen voll vom Congressman aus Freyburg.
    Ich habe in meiner Zeit als Senator noch nie mit solch einem Neandertaler zusammenarbeiten müssen!
    Ich gehe jetzt bevor hier Blut aus jemandes Gesicht fließt.

    Handlung

    Verlässt erzürnt den Kongress

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana


  • The President of Congress


    Honorable Members of Congress!


    Die Aussprache ist beendet, die Abstimmungen werden eingeleitet, sobald der Antragsteller eine endgültige Fassung vorgelegt hat.

    ________________________________________________________
    Clark
    Speaker of the House of Representatives

  • Mr. Speaker,
    ich beantrage eine Verwarnung gegen Senator Abzianidze

  • Mr President, ich lege folgende Fassung vor:


    Impeachment Bill


    Article I General Provision


    Section 1 Purpuse and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Amtsenthebung von Amtsträgern nach Article IV Section 6 SSection 1 der US Constitution.
    (2) Es soll als "Impeachment Act" betitelt werden.


    Section 2 Initiation of an Impeachment
    (1) Ein Amtsenthebungsverfahren bedarf eines Antrages im Kongress, welcher von mindestens einem Mitglied jeder Kammer unterstützt werden muss.
    (2) Die Unterstützung ist persönlich und ausdrücklich innerhalb von 48 Stunden nach Stellung des Antrages zu bestätigen.
    (3) Der Antrag hat eine Auflistung der Verfehlungen im Amt und eine Darstellung der Tatsachen zu beinhalten, auf welche sich der Vorwurf stützt.
    (4) Ist ein Amtsenthebungsverfahren korrekt beantragt, so hat das Kongresspräsidium den Antrag dem Betroffenen zuzustellen.


    Section 3 Additional Rules
    Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Regeln
    1. der Geschäftsordnung des Kongresses
    2. des Senate Hearing Procedure Acts
    entsprechend.



    Articleicle II Congressional Questionings


    Section 1 Adjuration
    (1) Ist ein Antrag auf Amtsenthebung gestellt, hat der Sitzungsleiter die Mitglieder des Kongresses zur Leistung folgenden Eides aufzurufen:
    "Ich, N.N., gelobe feierlich, dass ich ohne Ansehen der Person Gerechtigkeit geschehen lassen und ehrlich und unpArticleeiisch all die Pflichten und Aufgaben wahrnehmen und ausüben werde, die mir als Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten in diesem Amtsenthebungsverfahren obliegen und dass ich über all jene Tatsachen, welche mir im Rahmen dieses Verfahrens als vertraulich offenbar werden, Stillschweigen bewahren werde."
    (2) Dem Eid kann eine religiöse Beteuerungsformel angefügt werden.


    Section 2 Trial Manager
    Die Antragsteller bestimmen eine Person zum Verfahrensbevollmächtigten, welcher die Verfehlungen im Amt des Betroffenen darzulegen hat. Dieser Bevollmächtigte kann auch einer der Antragssteller sein.


    Section 3 Right of Presence and Speech
    (1) Dem Betroffenen eines Amtsenthebungsverfahrens und dessen Rechtsbeistand ist für die Dauer des Verfahrens der Zutritt zum und das Rederecht im Kongress zu gewähren.
    (2) Der Sitzungsleiter hat alle Ordnungs- und Sanktionsrechte gegenüber allen Beteiligten am Amtsenthebungsverfahren. Gegenüber dem Betroffenen darf das Rederecht jedoch nur bis 12:00 Uhr des nächsten Tages entzogen werden.


    Section 4 Opening Pleadings
    (1) Der Trial Manager hält seinen Anklagevortrag binnen 48 Stunden nach der Eröffnung durch die Sitzungsleitung.
    (2) Anschließend hat der Betroffene oder sein Vertreter das Recht, binnen 48 Stunden einen Verteidigungsvortrag zu halten.


    Section 5 Witnesses
    (1) Nach dem Verteidigungsvortrag haben die Kongressmitglieder und der Betroffene das Recht, Zeugen zu befragen.
    (2) Zeugen sind vom Sitzungsleiter auf ihre Wahrheitspflicht zu vereidigen und auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht hinzuweisen.
    (3) Zeugen sollen sowohl untereinander als auch zum Betroffenen gleichzeitig befragt werden.
    (4) Gegen die Zulässigkeit von Fragen kann Einspruch erhoben werden, über den der Sitzungsleiter befindet.
    (5) Nach 72 Stunden sollen keine weiteren Fragen mehr zugelassen werden, es sei denn, dies wird von einem Viertel der Mitglieder des Kongresses beantragt.
    (6) Der Kongress kann jederzeit das Ende der Zeugenbefragungen beschließen.


    Section 6 Documents
    (1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform können vom Trial Manager, vom Betroffenen oder seinem Vertreter, von jedem Zeugen oder Kongressmitglied eingebracht werden.
    (2) Gegen die Zulässigkeit von Dokumenten kann Einspruch erhoben werden, über den der Sitzungsleiter befindet.


    Section 7 Closing Pleadings
    (1) Nach dem Ende der Anhörungen hat der Trial Manager das Recht, binnen 48 Stunden ein Schlussplädoyer zu halten.
    (2) Anschließend hat der Betroffene oder sein Vertreter das Recht, binnen 48 Stunden sein Schlussplädoyer zu halten.


    Section 8 Discussion
    (1) Nach dem Schlussplädoyer der Verteidigung beraten die Mitglieder des Kongresses die vorgebrachten Argumente der Anklage und Verteidigung in öffentlicher Sitzung.
    (2) Die Debatte dauert mindestens 48 und höchstens 96 Stunden.


    Section 9 Classified Information
    (1) Werden Themen erörtert, welche die nationale Sicherheit, laufende geheimdienstliche Unternehmungen oder strafrechtliche Verfahren betreffen, so hat die Erörterung in geheimer Sitzung zu erfolgen.
    (2) Dem Betroffenen des Amtsenthebungsverfahrens oder seinem Vertreter ist auch während der nichtöffentlichen Sitzung die Anwesenheit und das Rederecht zu gewähren.



    Article III Impeachment of the President or the Vice President


    Section 1 Presidency
    (1) Ist die Amtsenthebung des Präsidenten oder des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten beantragt, so hat das Kongresspräsidium den Antrag dem Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes zu übermitteln, der den Antrag dem Betroffenen zustellt.
    (2) Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes hat für die Dauer des Amtsenthebungsverfahrens die Sitzungsleitung und alle Ordnungs- und Sanktionsrechte gegenüber allen Beteiligten am Amtsenthebungsverfahren inne.
    (3) Die Befangenheits- und Ersetzungsregeln des Article III Section 8 & 9 Federal Judiciary Act gelten entsprechend.


    Section 2 Right of Presence and Speech of the US President
    Ist die Amtsenthebung des Präsidenten der Vereinigten Staaten beantragt, so ist ihm und dessen Rechtsbeistand für die Dauer des Verfahrens der Zutritt zum und das Rederecht im Kongress ausdrücklich gestattet und können nicht entzogen werden.



    Article IV Decision


    Section 1 Sleep On Decision Rule
    (1) Zwischen dem Schlussplädoyer der Verteidigung und dem Beginn der Abstimmungen müssen mindestens 48 Stunden liegen.
    (2) Während dieser Zeit haben alle Kongressmitglieder das Recht, Erklärungen zum Amtsenthebungsverfahren abzugeben.


    Section 2 Guilt Vote
    (1) Nach Verstreichen der Frist ruft der zuständige Sitzungsleiter die Abgeordneten zur Abstimmung auf.
    (2) Bei der Abstimmung ist danach zu fragen, ob sich der Betroffene in Bezug auf die vorgeworfenen Verfehlungen schuldig gemacht hat.
    (3) Die Abstimmungsoptionen sind mit Guilty (schuldig) oder Not Guilty (nicht schuldig) auszuweisen.
    (4) Anstelle einer Stimmabgabe können die Kongressmitglieder ihre Anwesenheit mit Present bekunden.
    (5) Die Abstimmung erfolgt nach Kammern getrennt. Sie dauert 72 Stunden. Sie kann in jeder Kammer vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen die Amtsenthebung erreicht ist.


    Section 3 Majority
    (1) Für die Amtsenthebung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder beider Kammern erforderlich.
    (2) Das Ergebnis ist dem Betroffenen zu übermitteln und öffentlich zu verkünden.


    Section 4 Consequences
    (1) Ist das Amtsenthebungsverfahren erfolgreich, so ist der Betroffene mit der öffentlichen Verkündung aus allen Ämtern der Vereinigten Staaten entfernt.
    (2) Während der laufenden Abstimmung über die Amtsenthebung ist eine Entlassung oder ein Rücktritt des Betroffenen unzulässig.
    (3) Das Amtsenthebungsverfahren erschöpft sich in der Entfernung des Betroffenen aus allen Ämtern. Weitere straf- und zivilrechtliche Konsequenzen sind vom Amtsenthebungsverfahren unabhängig.
    (4) Wer im Wege des Amtsenthebungsverfahrens aus einem Amt entfernt wird, verliert alle Ansprüche auf künftige Amtsbezüge. Über die Fortgeltung bereits erworbener Ansprüche aus der Vergangenheit entscheiden die Bundesgerichte.


    Section 5 Immunity of the Congress
    Ein Amtsenthebungsverfahren oder einzelne Entscheidungen darin können nicht vor einem Bundesgericht oder dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten angefochten werden.

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