S. 2015-049 Vacancy Nomination Amendment
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- [Debate]
- Steve McQueen
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Mr. President,
dieses Gesetz schließt räumt dem Senat eine Reservebefugnis für den Fall ein, dass der Präsident unfähig oder unwillig ist, dem Senat einen Personalvorschlag für eine zu besetzende Stelle zu machen. Es ist selbstverständlich, dass es nicht um nachgeordnete Amtsträger der Exekutive geht, da diese keiner Bestätigung durch den Senat bedürfen. Auch würde das Recht des Präsidenten nicht beschnitten, einen Amtsträger der Exekutive entlassen zu können.
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Mr. Speaker,
ist dies nicht eine Bill nur für den Senat und nicht für den ganzen Kongress? -
Mr. President,
Ich denke auch dass dieses Amendment in den Hallen des Senats besser aufgehoben wäre.
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Mr Speaker,
ich meine mich daran zu erinnern, dass der gesammte Kongress damals über den unsinnigen Entwurf debattiert hat, nach welchem der Vizepräsident Senatspräsident werden sollte.
In diesem Sinne habe ich den Antrag auch hier zur Debatte gestellt.
Sollte Senator Xanathos darauf bestehen, werde ich die Diskussion aber in den Senat verlagern. -
Mr. President,
ich vertraue da ganz Ihrer Einschätzung, möchte aber zu bedenken geben, dass auch der Haushalt in Zukunft vom ganzen Kongress beraten werden sollte, auch wenn nur das House letztlich darüber zu entscheiden hat.
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Mr. President,
Ich stehe diesem Entwurf grundsätzlich positiv gegenüber. Eine Frist von drei Tagen scheint mir allerdings etwas gar kurz, vor allem wenn man bedenkt wie unerwartet manchmal Vakanzen entstehen. Ich möchte dem Initianten daher nahelegen hier eine Frist von sieben Tagen zu wählen.
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Mr. President,
die Anregungen der ehrenwerten Senatorin aus Laurentiana überzeugen mich, zumal auch in der Verfassung gewisse Übergänge erst stattfinden, wenn der Präsident sieben Tage untätig geblieben ist, wie z.B. bei Vetos und beim Übergang der Amtsgeschäfte auf den Vizepräsidenten. Daher möchte ich die Frist von drei Tagen in sieben Tage ändern.
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Mr. President,
Sieben Tage sind genügend Zeit um dem Präsidenten Handlungsspielraum zu lassen, danach soll der Senat zum Wohle der Nation korrigierend eingreifen können. Folgerichtig unterstütze ich die Vorlage in der nun vorgeschlagenen Form.
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Mr. President,
ich lehne diese Vorlage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Die Besetzung der Exekutive ist Sache des Präsidenten. Der Senat übt hier nur eine Kontrollfunktion aus. Das ist gut und wichtig, aber das Verhältnis sollte sich nicht umkehren. Natürlich ist es ein Versäumnis, wenn eine Administration diesen Verpflichtungen nicht oder nur zeitverzögert nachkommt, aber das rechtfertigt nicht einen so tiefen Eingriff in die Rechte der Exekutive.
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Mr. President,
Wie gedenkt denn der ehrenwerte Senator für Astoria State stattdessen zu verfahren? Wollen Sie den fehlbaren Präsidenten impeachen?
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Mr. President,
ich denke das man jedem Präsidenten einen gewissen Spielraum lassen muss. Dafür haben wir die Gewaltentrennung. Und auch wenn das Instrument der Amtsenthebung existiert, so muss dies doch für Notfälle vorbehalten bleiben und darf keine politische Waffe werden. Das Gleiche gilt für das Kontrollrecht des Senats im Bezug auf Postenbesetzungen. Hier wird meines Erachtens ohnehin schon viel zu stark geschachert. DIe Grundidee des Verfahrens ist es, dass der Senat die Qualifikation eines Kandidaten überprüft und daraus kein Politikum macht. Und es kann viele Gründe geben, warum ein Präsident nicht innerhalb von sieben Tagen einen Kandidaten vorschlägt. Natürlich kann Inaktivität einer davon sein, aber es ist und bleibt sein Vorrecht (bzw. sollte es bleiben).
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Handlung
Kann sich ein schon beinahe hämisches Lachen nicht verkneifen als Senator Franklin davon spricht, dass das Impeachment nicht zu einer politischen Waffe werden darf.
Mr. President,Darf ich annehmen, dass der ehrenwerte Senator für Astoria State längere Zeit im Ausland weilte?
Zum eigentlichen Thema: Es ist von elementarer Bedeutung, dass unser Staatswesen funktioniert. Der vorliegende Entwurf belässt die Verantwortung für die Besetzung der Exekutive nach wie vor beim Präsidenten, nur wenn dieser es unterlässt zu handeln kann der Senat tätig werden.
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Mr. President,
nun, ich war ja tatsächlich (simoff) einige Zeit nicht in Astor. Insofern ist die Frage der ehrenwerten Senatorin aus Laurentia durchaus nicht ganz falsch.
Mir ist darüber hinaus auch bewußt, dass das Impeachment - auch schon deutlich früher als nur in den letzten 12 Monaten - immer wieder politisch missbraucht wurde und zwar von allen politischen Strömungen. Das halte ich jedoch für fragwürdig und einen deutlichen Missbrauch dieses Instruments.
Und was die Vorlage angeht: 7 Tage sind nun wirklich nichts. Wenn Sie einen Präsidenten wegen Untätigkeit bei der Ämterbesetzung drankriegen wollen, dann sollten sie 30 Tage reinschreiben. Aber wie schon betont, halte das aus rein theoretischen Erwägungen für eine Überschreitung der Kompetenzen der Legislative.
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Mr. President,
Senator Franklin hat mit jedem einzelnen seiner Argumente absolut Recht. Nur leider stimmt dies weder mit der aktuellen Gesetzeslage, siehe Director of the USEO bzw. das USEO selbst, noch mit den Ansichten des Obersten Gerichtshofes überein, siehe Urteil zum USEO und zur Federal Reserve Bank.
Auch scheint er zu meinen, dass der Senat immer gegen den Präsidenten agiert - dem ist nicht so. Auch mit diesem Amendment würde es das Privileg des Präsidenten bleiben, die Amtsträger vorzuschlagen, im wahrsten Sinne des Wortes ein Vorrecht, ein Recht vor allen anderen.
Darüber hinaus beschneidet dieses Amendment nicht die Führungsrechte des Präsidenten. Der Präsident kann einen so ins Amt gelangten Amtsträger weiterhin maßregeln und ggf. entlassen. Nur dann hat er dies zu begründen, warum er lieber eine Vakanz hinnimmt, statt die Dinge erledigt zu sehen.
Am elegantesten wäre es dann, dem Senat einen alternativen Vorschlag zu machen.
Dann liegt es natürlich am Senat, welchem Kandidaten er die bessere Eignung zuspricht und ins Amt wählt. -
Mr. Speaker,
kleine Einmischung meinerseits: Wäre der Präsident gezwungen einen, vom Senat vorgeschlagenen und gewählten Kandidaten, zu ernennen? -
Senator Xanathos,
wünschen Sie eine Abstimmung in beiden Kammern des Kongresses? -
Mr. Speaker,
es ist eine Materie, die nur vom Senat zu beschließen ist. Das Gesetz erlangte einst nur durch Senatsbeschluss seine Gültigkeit, demenentsprechend gilt dies auch für Änderungen an demselben. Daher wünsche ich nur eine Abstimmung allein im Senat.Um die Frage von Mr. Ford zu beantworten, verweise ich auf Ssec. 3 im Entwurf.
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