2010/04/010 Standing Orders Amendment
- Gregory Jameson
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Mister Speaker!
Der Antrag hat zum Ziel, die sich andeutende Auslegung der Standing Orders durch des gegenwärtigen Speaker of the House of Representatives baldestmöglich zu unterbinden.
Die Intention ist klar: Es soll keine Abstimmung zu Lasten irgendeines (engagierten) Mitglieds der beiden Häuser gleichwohl "durchgedrückt" werden, ohne dass ablehnende Stimmen bzw. Abstimmungen Gehör finden können. Eine entsprechende Handhabe der Standing Orders hielte ich auch meinem demokratischen Verständnis nach für ungerechtfertigt - und sie entspräche auch einem schlechten Stil im Umgang mit politischen Mitbewerbern.
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Mister Speaker,
ich sehe keine Notwendigkeit für diesen Antrag. Wer seine Ablehnung kund tun möchte, hat dazu mannigfaltige Möglichkeiten. Eine bewusste Verlangsamung des Geschäftsganges beider Kammern ist unnötig. Mr. O'Neill erinnert mich an jemanden, der einen Truthahn zu Weihnachten begnadigt, um ihn zu Ostern trotzdem zu essen. Eine Mehrheit ist eine Mehrheit, ob sie nun heute oder morgen zustande kommt.
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Senator McGarry,
die vorzeitige Beeindigung einer Abstimmung in einer Kammer, während in der anderen Kammer noch längst keine Mehrheit erreicht ist, ist sinnfrei und dient höchstens der Verhinderung weiterer Stimmabgaben.
Mannigfaltige Möglichkeiten zum Trotz, Senator, Entscheidungen werden an Abstimmungsergebnissen gemessen. Und niemand wird widersprechen, dass ein "einstimmiges" Ergebnis besser klingt als ein Ergebnis mit Gegenstimmen.
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Mister Speaker,
der Abgeordnete hat mir bisher das Problem nicht verdeutlich können. Wenn es ihm nur um die Kosmetik eines Abstimmungsergebnisses geht, kann ich darauf allerdings auch verzichten.
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Madam President, Mr. Representative O'Neill,
ich kann weder Ihren Antrag gutheißen, noch Ihre subjektive Wahrnehmung dahinter. Sie werfen mir vor, dass ich die Geschäftsordnung zu Lasten Ihrer Partei auslege. In diesem speziellen Fall ist es mir egal gewesen, wer abgestimmt hat.
Ich hätte die Abstimmung auch beendet, wenn nur ein Demokrat und zwei Republikaner in derselben Weise abgestimmt hätten. Bei Abstimmungen sind für mich die Personen gänzlich unbedeutend, eine graue gesichtslose Masse ohne Konturen. Allein das Abstimmungsverhalten ist für mich entscheidend. Es bestand eine unumstößliche Mehrheit und entsprechend der Geschäftsordnung galt die Abstimmung zu diesem Zeitpunkt bereits als beendet.Lösen wir uns von meinen Entscheidungen und der Kritik daran und fragen wir nach dem Sinn und Zweck, weshalb die St.Ord. eine vorzeitige Abstimmungsbeendigung kennen (wollen).
In einigen anderen (*so* ALLEN REALEN *so*) Nationen gibt es keine Abstimmungszeiträume; wenn dort Abstimmungen anberaumt werden, dann müssen zu diesem Zeitpunkt alle Mitglieder des Gremiums anwesend sein, um ihre Stimme abzugeben.
Die St.Ord. sind da weniger streng; sei dies aus Tradition und anbebtrachts der Größe des Landes, als in früheren Zeiten jeder Abgeordnete erst herangeholt werden musste.
Ich frage nicht nach dem Ursprung der Regel, sondern nach dem Sinn und Zweck.
Es soll dies jeder für sich selbst ergründen.Ihr Antrag, Mr. Representative O'Neill, ist aber bereits jetzt unausgereift, weil mir bereits jetzt Alternativvorschläge einfallen. Ich gehe einmal alle durch, die mir just eingefallen sind.
1. Abstimmungen sollen min. 48 Stunden offen bleiben. Und wenn aber alle Berechtigten bereits abgestimmt haben? Wozu soll auf etwas gewartet werden, was nicht mehr eintreten wird?
2. Gänzliche Abschaffung der vorzeitigen Beendigung. Warum soll es jedem einzelnen Kongressmitglied erlaubt sein, die Festellung einer bereits von der entsprechenden Mehrheit getroffenen Entscheidung hinauszuzögern? Ich vergleiche eine solche Situation mit dem Konsensprinzip im historischen ausländischen Sejm; zu erörtern, wozu dies geführt hat, erspare ich mir hier.
3. Es ist urdemokratisch und auch in der Verfassung verankert, dass es nuneinmal nach der Mehrheit geht unter Berücksichtigung der Rechte einer Minderheit.
Jeder einzelne Abgeordnete hat in der jetzigen Rechtslage die Möglichkeit, durch seine Meinungsäußerungen in der Debatte die Entscheidungsfindung zu beeinflussen und auch in der Abstimmung seiner Meinung Gewicht zu verleihen. Alle Minderheitenrechte werden bereits gewahrt.Leider ist es nuneinmal nicht immer so, dass sich Entscheidungen in Gremien erst mit der letzten Stimmabgabe entscheiden und damit auch erst dann eine unumstößliche Mehrheit feststeht.
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Mr. Representative Jameson,
Ihre Motive sind unklar und Sie haben es bislang vermieden, diese zu nennen. Der Verweis auf "es geht nunmal" ist fadenscheinig. Es gibt keinen sachlichen oder rechtlichen Grund, die Abstimmung vorzeitig und nur in einer Kammer zu beenden.
Mein Antrag indes, Mr. Representative, ist eben nicht unausgereift.
Er verhindert ausdrücklich keine vorzeitige Beendigung von Aussprachen. Er verhindert ausdrücklich keine schnellen Entscheidungen; das dürften andere Regelungen zur Dauer der Aussprachen - oder die entsprechende Anwendung durch das Kongresspräsidium selbst - eher tun. Er schützt die politische Minderheit vor der politischen Mehrheit und ermöglicht die Artikulierung von Ablehung nicht nur in der Debatte, sondern auch in der Abstimmung.
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Auf Grundlage der aktuellen Geschäftsordnung argumentiert, sei einmal angenommen, ein Viertel der Kongressmitglieder würde nach Öffnung jeder Debatte das vorzeitige Ende (1/4 von derzeit 12 sind sogar nur 3, bei bald wieder 13 dann 4) verlangen.
Dann könnte das KP diesem Antrag stattgeben und kurz nach Eröffnung der Aussprache diese beenden, die Abstimmungen einleiten und sogar Entscheidungen (wenigstens in einem der Häuser) durchdrücken. Und das sogar in einer wirklichen Nacht- und NebenaktionDenken Sie nicht, dass Sie eine unnötige Paranoia projezieren, Mr. Representative O'Neill?
Wir sollten uns desweiteren vor ratelonischen (*so*vor allem DEUTSCHEN*so*) Verhältnissen bewahren, die Reichweite der Rechte von Minderheiten pervertierend auszudehnen.
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Mr. Representative Jameson,
wie war das noch? "Es ist urdemokratisch und auch in der Verfassung verankert, dass es nuneinmal nach der Mehrheit geht unter Berücksichtigung der Rechte einer Minderheit."
Ihr Handeln, Mr. Speaker, steht hier insbesondere in meiner Kritik. Nochmals: Ihre Motive haben Sie noch immer nicht erläutert. Warum ist das so?
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Protokollführer, lesen Sie bitte dem Representative noch einmal vor, was ich vorhin gesagt habe.
ZitatOriginal von Gregory Jameson
Ich hätte die Abstimmung auch beendet, wenn nur ein Demokrat und zwei Republikaner in derselben Weise abgestimmt hätten. Bei Abstimmungen sind für mich die Personen gänzlich unbedeutend, eine graue gesichtslose Masse ohne Konturen. Allein das Abstimmungsverhalten ist für mich entscheidend. Es bestand eine unumstößliche Mehrheit und entsprechend der Geschäftsordnung galt die Abstimmung zu diesem Zeitpunkt bereits als beendet. -
Mister Speaker,
ich möchte ausdrücklich Folgendes zu Protokoll geben: Im Gegensatz zum Abgeordneten O'Neill bin ich nicht der Auffassung, dass die Minderheit grundsätzlich langsamer als die Mehrheit ist und ihr deswegen Gefahr droht.
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Mr. Speaker,
ich halte vom Antrag des Representative O'Neill ebenfalls herzlich wenig. Die vorzeitige Abstimmungsbeendigung war für mich jedenfalls noch nie Grund des Anstoßes, obwohl ich im Senat weiß Gott schon viele Abstimmungen verpasst habe. Die Congressmen haben bereits in der Debatte deutlich genug Zeit, ihre Meinung zu Anträgen zu artikulieren, und meistens tun sie das auch mehr oder weniger wortreich. Auch nach dem Beschluss eines kontroversen Antrages findet zumeist eine öffentliche Debatte statt, an der nicht wenige Kongressmitglieder beteiligt sind. Die Möglichkeiten, die Ablehnung eines Antrages kundzutun, sind also bei weitem ausreichend. Das reine Abstimmungsergebnis hingegen soll nicht schön aussehen, sondern dient rein der Feststellung einer erforderlichen Mehrheit. Und wenn diese erreicht ist, gibt es keinen Grund, verschlafenen Abgeordneten noch Zeit zu geben, ihr Ego mit einem "Nay" streicheln zu können.
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Mr. Speaker!
ZitatOriginal von Norman Howard Hodges
Und wenn diese erreicht ist, gibt es keinen Grund, verschlafenen Abgeordneten noch Zeit zu geben, ihr Ego mit einem "Nay" streicheln zu können.
In Anbetracht eines Zeitfensters von der Öffnung bis zur Schließung der entsprechenden Abstimmung von 5 Stunden und 13 Minuten - wobei die Stimmabgaben der drei Representatives der Majority Party wie durch ein Wunder sämtlichst innerhalb von sieben Minuten nach der Eröffnung stattgefunden haben -, weise ich diese Unterstellung von Senator Hodges auf das Schärfste zurück.Für das Protokoll: Das Attribut "verschlafen" passt meines Erachtens allenfalls auf ehemalige Generalstaatsanwälte, die sowohl Ermittlungen als auch Klageerhebungen in Strafsachen in grob fahrlässiger Weise über Monate hinweg schlichtweg unterlassen.
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Zitat
In Anbetracht eines Zeitfensters von der Öffnung bis zur Schließung der entsprechenden Abstimmung von 5 Stunden und 13 Minuten - wobei die Stimmabgaben der drei Representatives der Majority Party wie durch ein Wunder sämtlichst innerhalb von sieben Minuten nach der Eröffnung stattgefunden haben.
Mr. Rep. O'Neill,
Da waren also noch über 5 Stunden Zeit, in denen ich auf weitere Wortmeldungen gewartet habe.
Wie gesagt, ich kann in Ihrem Antrag nach wie vor nicht mehr als Paranoia erkennen. -
Mr. Representative Jameson,
derartige Zufälle, das habe ich in meiner politischen Karriere kennen gelernt, sind außerordentlich selten - zumal bei Abgeordneten der Demokratischen Partei.
Sie mögen das Paranoia nennen, ich nenne es eine auch für die Zukunft notwendige Maßnahme zum Schutz der parlamentarischen Minderheit vor der parlamentarischen Mehrheit. Wie ich bereits festgestellt habe, erwachsen dem Kongress durch eine solche Regelung keinerlei Nachteile, vor allem nicht in der Handlungsfähigkeit.
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Mr. Speaker,
mich erinnert die Angelegenheit schon die ganze Zeit an früher. Ich bin ziemlich sicher, dass es so eine Regelung bereits schon einmal gab. Ich werde mal in meinen Unterlagen kramen und versuchen herauszufinden, warum diese Regelung wieder abgeschafft wurde.
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Zitat
Original von Bob O'Neill
Für das Protokoll: Das Attribut "verschlafen" passt meines Erachtens allenfalls auf ehemalige Generalstaatsanwälte, die sowohl Ermittlungen als auch Klageerhebungen in Strafsachen in grob fahrlässiger Weise über Monate hinweg schlichtweg unterlassen.Bis auf das "allenfalls" kann ich Ihnen voll und ganz zustimmen, Representative O'Neill. Ich bleibe bei meiner Aussage: Das Ergebnis einer Abstimmung dient zur nüchternen Feststellung einer erforderlichen Mehrheit, und zu nicht mehr. Geben Sie eine Pressekonferenz, wenn Sie mehr wollen.
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Zitat
Original von Norman Howard Hodges
Bis auf das "allenfalls" kann ich Ihnen voll und ganz zustimmen, Representative O'Neill.
Mr. Senator Hodges,das verwundert mich kaum. Die Verjährung nach dem USPC ist diesbezüglich ja leider bereits eingetreten.
ZitatIch bleibe bei meiner Aussage: Das Ergebnis einer Abstimmung dient zur nüchternen Feststellung einer erforderlichen Mehrheit, und zu nicht mehr. Geben Sie eine Pressekonferenz, wenn Sie mehr wollen.
Warum sollte ich eine Pressekonferenz geben, wenn meine Energie viel besser hier im Kongress aufgehoben ist? -
Zitat
Original von Bob O'Neill
das verwundert mich kaum. Die Verjährung nach dem USPC ist diesbezüglich ja leider bereits eingetreten.Ja, das ist in der Tat ärgerlich für Sie. Seltsamerweise hat es keiner der danach amtierenden Attorneys General für notwendig gehalten, Anklage gegen mich zu erheben. Auch nicht unter der Administration Templeton, obwohl diese sich doch allgemein durch viel mehr Arbeitswillen auszeichnete als ich in meinem damaligen Amt, Mr. Representative O'Neill.
ZitatWarum sollte ich eine Pressekonferenz geben, wenn meine Energie viel besser hier im Kongress aufgehoben ist?
Wenn Ihre Energie hier besser aufgehoben wäre, könnten Sie im Zeitraum der Abstimmung Ihre Stimme abgeben bzw. bereits in der Debatte Ihre Ablehnung deutlich machen.
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Bitte bleiben wir in der Diskussion um eine Änderung der Geschäftsordnung auch bei den Themengebieten, die unmittelbar mit der Geschäftsordnung zu tun haben.
Unterstellte Straftaten, zumal sie nach beiderseitigem Einvernehmen bereits sogar schon verjährt sind, sind nicht föderlich für den Fortgang der Geschäfte.
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