Diskussion: Verfassungsentwurf

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 1.808 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von John E. Prescott.

  • Nun gut. Da eine Verfassungsreform noch aus anderen Gründen dringend notwendig ist und Sie nicht umzustellen zu sein scheinen, werden wir da wohl einen Kompromiss eingehen müssen. Ich schlage daher die folgende aktualisierte Fassung meines Entwurfes vor:


  • Zitat

    Article 23 [Countys]
    (1) Der State of Freeland teilt sich in die Countys (oder Departements) xx, xx, xx, xx und xx. Die Grenzen sind der angehängten Karte zu entnehmen.
    (2) Die Einwohner eines Departements wählen für die Dauer von drei Monaten einen Präfekten (oder Commissioner).
    (3) Ist nur ein Bürger in einem Departement wohnhaft, so kann sich dieser Bürger zum Präfekten seines Departements ausrufen.
    (4) Die Präfekten haben die Aufgabe, ihr Departement im Volksrat zu vertreten und sind allgemein für die Verwaltung ihres Departements zuständig, soweit solche Aufgaben nicht in die Kompetenz des Governors fallen. Die Verwaltung Freelands ist dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend aufzubauen.
    (5) Weitere Rechte der Departements und der Präfekten sind durch Gesetz zu regeln.


    Fällt unter Verwaltung ihres Departements, eigentlich die Pflege des Lexikoneintrages, etc.?

  • Also grundsätzlich bin ich damit dann auch zufrieden, aber ich habe dennoch einige Anmerkungen zu dem aktuellen Entwurf:


    1. Ich bin nach wie vor der Meinung, Artikel 4 (und im Grunde auch 3) sollten in den Schlussbestimmungen und nicht am Anfang stehen.


    2. Beim Gouverneur steht nichts über seine Zuständigkeiten und Kompetenzen.


    3. In der Verfassung sollten nur die Namen der Departments stehen. Der Teilsatz mit der Karte ist da unpassend.


    4. Wie schon beim ersten Entwurf angemerkt: Die Bestimmung über die Volksabstimmung ist problematisch! Das Verfahren zur Änderung der gültigen Verfassung ist in dieser festgeschrieben! Wenn es eine Volksabstimmung geben soll, so muss der Volksrat die alte Verfassung ändern. Sonst haben wir im Extremfall KEINE gültige Verfassung!

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Ein Problem sehe ich beim Präsidenten des Conseil Populaire, der hat schlicht nicht die Rechte des Anträgeschließens, weil die Moderatorrechte beim Governor liegen.


  • 1. Ich nicht. Wollen Sie es daran scheitern lassen? Die Schlussbestimmungen sind für Übergangsregelungen für die erste Zeit der neuen Verfassung gedacht. Alles andere steht vorher. Ein so grundlegender Eingriff, wie ihn Artikel 4 ermöglicht, muss am Anfang stehen.


    2. Der Gouverneur ist der Leiter der Exekutive. Welche Kompetenzen sollte er Ihrer Meinung nach haben? Kompetenzen werden ihm durch Gesetz des People's Council verliehen.


    3. Wie Sie meinen. Schreiben Sie das mal, inklusive der Departementsnamen, rein.


    4. Ich sehe da kein Problem. Wir machen eine Volksabstimmung über die neue Verfassung. Wird sie angenommen, beschließt der Volksrat noch über sie; wird sie dann auch angenommen, ersetzt sie die alte Verfassung. Eine verfassungslose Zeit haben wir dann nicht. Ich bestehe aber auf der Annahme durch Volksabstimmung.

  • Zitat

    Original von Georges Laval
    Ein Problem sehe ich beim Präsidenten des Conseil Populaire, der hat schlicht nicht die Rechte des Anträgeschließens, weil die Moderatorrechte beim Governor liegen.


    Was meinen Sie dazu Monsieur Hodges?

  • Ich denke, dass man da eine pragmatische Lösung finden kann. Wenn der Präsident des Volksrates eine Debatte oder Abstimmung beendet, sollte es klar sein, dass danach keine Äußerungen mehr aufkommen. Der Governor kann die technische Schließung des Antrages dann ja problemlos übernehmen, oder man vergibt die Moderatorrechte für den Volksrat auch an dessen Präsidenten.

  • Sind dann alle Fragen geklärt? Ich denke, dass die Lösung Volksabstimmung - Volksratsbeschluss für die Ratifizierung der neuen Verfassung angemessen ist. Verfassungslos ist Freeland auf keinen Fall, denn erst mit dem endgültigen Inkrafttreten der neuen Verfassung ist die alte abgelöst.

  • Zitat

    Original von Norman Howard Hodges
    Sind dann alle Fragen geklärt? Ich denke, dass die Lösung Volksabstimmung - Volksratsbeschluss für die Ratifizierung der neuen Verfassung angemessen ist. Verfassungslos ist Freeland auf keinen Fall, denn erst mit dem endgültigen Inkrafttreten der neuen Verfassung ist die alte abgelöst.


    Nein, eben nicht. Die neue wird ja nach den Bestimmungen der Alten in Kraft gesetzt. Dementsprechend ist im Sinne der alten Verfassung die neue in Kraft, wenn der Volksrat ihr die Zustimmung mit 2/3 Mehrheit erteilt hat.


    Daher nochmal: Wenn die Volksabstimmung gewünscht ist, und ich habe da auch keine Einwände, dann muss zunächst eine Änderung der alten Verfassung beantragt werden.

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Ich denke das eine Verfassungsreform durchaus im allseitigen Interesse ist und man sich bitte nicht allzusehr in Detailfragen verbeißen sollte.


    Mein Vorschlag zum Governor:


    Zitat

    Der Gouverneur des Freistaates Freeland bildet die Spitze der vollziehenden Gewalt von Freeland, er leitet die Behörden des Landes und ist für die Präsentation des Freistaates gegenüber dem Bund verantwortlich.


    Eventuell könnte man den auch dies etwas ändern und genauere Formulierungen wählen:


    Zitat

    (4) Die Präfekten haben die Aufgabe, ihr Departement im Volksrat zu vertreten und sind allgemein für die Verwaltung und Präsentation ihres Departements zuständig, soweit solche Aufgaben nicht in die Kompetenz des Governors fallen. Die Verwaltung Freelands ist dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend aufzubauen.


    Der Gedanke hinter dem Einfügen des Präsentation ist die Möglichkeit die Präfekten/Governor bezüglich der Augestaltung in die Pflicht nehmen zu können.

  • Zitat

    Original von Norman Howard Hodges
    Zunächst wird der Volksrat durch die Volksabstimmung in seinem Bestreben, eine neue Verfassung zu verabschieden, bekräftigt; dann stimmt er mit Zweidrittelmehrheit für die neue Verfassung, damit sie in Kraft treten kann. Wo ist das Problem?


    Nochmal: Im Moment ist eine Verfassung in Kraft. Diese sieht als Änderungsmodalität vor, daß der Volksrat mit 2/3 Mehrheit abstimmt. Dementsprechend ist gemäß der gültigen Verfassung die Neue dann angenommen, wenn der Volksrat diesen Beschluss fasst.


    Wenn die NEUE Verfassung aber zusätzlich eine Volksabstimmung vorsieht, dann ergeben sich 2 Fragen: 1. Welche Verfassung ist in Kraft nachdem der Volksrat abgestimmt hat aber die Volksabstimmung noch nicht durchgeführt wurde? und noch viel wichtigter 2. Welche Rechtslage liegt vor, wenn die neue Verfassung in einer Volksabstimmung NICHT bestätigt werden sollte.


    Es muss daher sichergestellt sein, daß die alte Verfassung gilt, bis die neue endgültig in Kraft tritt. Und daher muss entweder auf eine Volksabstimmung verzichtet werden, oder zunächst ein entsprechender Passus in die ALTE eingefügt werden.


    @Laval: Die Präsentation eines Departments ist aber nichts, was im simon stattfindet. Daher kann es nicht in der Verfassung stehen. Das gleiche gilt für den Gouverneur. Man könnte höchstens den Begriff "Repräsentation" wählen, der aber ja bewußt einen anderen Klang hat.

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Zitat

    Original von Norman Howard Hodges
    Und wenn wir ZUERST die Volksabstimmung veranstalten und DANN im Volksrat abstimmen, wie ich es die ganze Zeit vorschlage?


    Dafür wiederum gibt es aber dann gar keine Rechtsgrundlage. Bis auf eine Verfassung, die ja dann noch nicht in Kraft ist. Eine Änderung der gültigen Verfassung ist aber ja auch kein großes Problem. Ich denke der Volksrat würde dem ohne Weiteres zustimmen.

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Und wenn man sich einfach erst einmal darauf einigte, im Volksrat die USEO zu beauftragen eine Volksabstimmung durchzuführen, quasi ein "ad-hoc Gesetz" für den einmaligen Gebrauch zur Anwendung kommen lässt?


    Dann hätte man doch eine Legimitierung der Volksabstimmung oder?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!