2009/09/001 1st Popular Petitions Act Amendment Bill
- Richard D. Templeton
- Geschlossen
- Erledigt
Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 804 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Richard D. Templeton.
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Mr. Speaker,
dieser Antrag soll einige überholte Bestandteile des Popular Petitions Act ausbessern.
Zum einen bin ich der Ansicht dass eine Begründung für einen Petitionsantrag nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern Pflicht sein sollte. So kann der Leser besser nachvollziehen was die genauen Beweggründe des Antragsstellers sind.
Das Auslagern der Diskussion soll simpel für mehr Überblick sorgen.
Zuguterletzt soll der sinnfreie Passus dass Kongressmitglieder eine Petition nicht unterstützen dürfen entfernt werden. Die Kongressabgeordneten machen einen nicht unbedeutenden Teil der Staatsbürger aus, durch Aussperren ihrer Stimmen entsteht ein enormer Nachteil. Daher ist es nur konsequent wenn das Durchkommen einer Petition von der Gesamtbürgerzahl abhängt dass auch alle Bürger abstimmen dürfen. -
Mr Speaker,
prinzipiell unterstütze ich den Entwurf, jedoch sehe ich es ähnlich, wie Senator Templeton es bereits in der Öffentlichkeit erklärt hat, sprich das Kongressmitglieder eine Petition nicht unterstützen brauchen, da sie eine solche in Form einer Motion unterstützen kann.
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Mr. Speaker,
ich unterstütze den vorliegenden Entwurf von Senator Wells.
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Mr. Speaker!
Die Änderung in Art. 3, Sec. 2 des Gesetzes findet meine ausdrückliche Zustimmung.
Nun empfinde ich aber die Begrifflichkeiten "Forum" und "Thread" als störend und in einem Gesetz unpassend. Ich bin mir dessen bewusst, dass der erste Begriff bereits so im Gesetz genutzt wird - ich würde mir aber wünschen, man würde diese Begrifflichkeit besser umschreiben.
Des Weiteren bin ich dagegen, dass Diskussionen über die Popular Petition vom Ort des Geschehens verbannt werden sollen. Dies wäre kontraproduktiv; eine Popular Petition soll keine Unterschriften-Veranstaltung sein, sondern Ausdruck direkter Demokratie. Und dazu gehört meines Ermessens eine gesamtgesellschaftliche Diskussion an Ort und Stelle.
In diesem Sinne würde ich Art. 4, Sec. 1 wie folgt fomulieren:
"Die Volkspetition liegt insgesamt sieben Kalendertage lang am Ort der Einreichung der Petition zur Einsicht für jedermann bereit. Jedermann ist berechtigt, dort Kommentare zur Petition abzugeben. Änderungsvorschläge sind zulässig, doch kann die Petition nur in der vom Vorlegenden vorgelegten Form unterstützt werden."
Zudem wäre Art. 3, Sec. 4 wie folgt zu fassen:
"Die Volkspetition ist vom Vorlegenden an den Secretary of the Interior zu richten. Dieser hat sie nach Prüfung ihrer Zulässigkeit entweder unverzüglich und in voller Länge einschließlich der Begründung des Vorlegenden an einem öffentlich zugänglichen Ort in der Bundeshauptstadt zu veröffentlichen oder bei Nichterfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen als unzulässig zurückzuweisen. Der Ort, an dem die Petition veröffentlicht wird, ist öffentlich als solcher bekannt zu machen."
Die vorgeschlagene Änderung von Art. IV, Sec. 2 befürworte ich nicht. Dazu habe ich mich, wie Representative McQueen erwähnte, bereits öffentlich geäußert. Stattdessen möchte ich die folgende Änderung anregen:
"Jedermann, der selbst vorlageberechtigt wäre, kann öffentlich ausliegende Petitionen unterstützen. Er tut dies durch öffentliche Erklärung am Ort, an dem die Petition ausliegt."
Schließlich rede ich abschließend an, Article 5 wie folgt zu fassen:
"Der Vorlegende kann seine Petition bis zur Feststellung nach Art 4 (4) durch Erklärung gegenüber dem Secretary of the Interior oder durch öffentliche Erklärung am Ort, an dem die Petition ausliegt, zurückziehen."
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Mr. Speaker,
ich sehe es wie Senator Templeton
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Mr. Speaker,
der Entwurf von Senator Wells wird meine Zustimmung finden, allerdings nur unter Berücksichtigung des geänderten Artikels IV (2) durch Senator Templeton.
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Mr. Speaker,
ich halte den neuen Article 3.2 für hinderlich, zumindest was den ersten Teil anbelangt.
Die Petitionen sind ja Ausdruck des VOlkswillens gegenüber seinen Vertretern, den Kongressabgeordneten. Ich denke, wir legen die Hemmschwelle für dieses Verfahren hoch, wenn sich der normalen Bürger verpflichten muss, einen ausformulierten, juristisch korrekten Gesetztestext vorzulegen.
Außerdem ist das nicht die Aufgabe des Bürgers, sondern der Representanten und Senatoren. -
Mr. Speaker,
ich hoffe es ist Congressman Monroe klar dass das Vorlegen eines korrekten Entwurfes schon zuvor verpflichtend war, hier wurde nur die Begründung verpflichtend gemacht.
Aufgrund der bereits erfolgten Rückmeldungen würde ich meinen Entwurf gerne etwas abändern:Ich bin weiterhin der Meinung dass jeder der in die Berechnungsgrundlage für die benötigten Stimmen fällt auch stimmberechtigt sein sollte. Daher rege ich als Alternative zur Änderung von Artcile 4 (2) nun eine Änderung von Article 4 (3) an.
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Mr. Speaker,
Senator Wells,der von ihnen geänderte Entwurf ist m. E. gut formuliert und schließt demnach auch den Congress aus der bei den 25% nicht berücksichtigt wird. Allerdings würde ich bei Article 4 (3) dahingehend einen Punkt ändern, daß die Anzahl der Kongressabgeordneten nicht am Ende der Petitionsfrist maßgebend ist, sondern die Anzahl der Kongressabgeordneten bei Auslegung der Petition.
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Mr. Speaker,
ich weiß nicht genau wieso der Einwand von Senator Wells relevant ist, aber ich plädiere trotzdem für eine Streichung des ersten Teiles.
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Mr. Speaker,
ich plädiere gegen eine solche Streichung. Ansonsten kommen noch Petitionsanträge à la "Ich hätt ja ganz gern n Gesetz zum Artenschutz" ohne genauere Vorstellungen, und dann müsste man sich wieder fragen: Wer schreibt dann dazu den Gesetzentwurf? Der Innenminister? Wohl kaum, auch der Innenminister kann nicht zu jedem Bereich zu jeder Zeit ein Gesetz schreiben. Ich finde es sinnvoll dass bei einem Volksbegehren auch formuliert sein muss was denn überhaupt gewünscht ist.
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Mr. Speaker,
ich gebe dem Senatro von Astoria State insofern Recht, als das der Innenminister nicht in der Lage ist, zu jedem Thema ein Gestz zu schreiben, Mr. Wells übersieht jedoch einen wichtigen Aspekt: Abgeordnete sind Vertreter ihrer Wähler, daher heißt es ja "repräsentative Demokratie". Selbstverständlich kann ein Senator allein unmöglich jeden Wunsch seiner Bürger einbringen, zumal diese ja durchaus mannigfaltig sind. Dennoch denke ich, ist es eine elementare Pflicht von uns allen, werte Kollegen, dass wir, wenn sich ein Bürger mit dem Wunsch nach "mehr Artenschutz" an uns wendet, wir dies zuminest registrieren und entweder prüfen, was diesbezüglich machbar ist, oder diesen Wunsch im Hinterkopf behält und wenn er diesen Wunsch häufiger hört oder gar andere Kollegen etwas derartigen einbringen, sich darauf rückbesinnt.
Ich halte es für unangebracht, von jedem Bürger zu verlangen, ein ausgefertigtes Gesetz vorzulegen. Natürlich wäre dies wünschenswerter, jedoch kann man nicht vom Verband der Legastheniker verlangen, dies vorzulegen. -
Mr. Speaker,
ich denke nicht dass es Sinn eines Volksbegehrens ist einfach nur grobe Umrisse der Vorstellungen bekannt zu geben. Wenn nur eine solche grobe Vorstellung da ist sollte man sich eben an jemanden wenden der einem einen solchen Entwurf schreibt, das mag ein ehemaliger Abgeordneter oder aber zum Beispiel ein Jurist sein. Insbesondere riskiert man sonst dass das eingebrachte Gesetz gar nicht den Wünschen des Vorlegenden der Popular Petition gerecht wird.
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Mr. Speaker,
ich gebe Senator Wells hier recht. Ich stelle mich daher gegen eine Streichung des ersten Satzes von Article 3 (2).
Den letzten Entwurf von Senator Wells unterstütze ich. Ich würde jedoch noch gerne eine Passage einbauen, die dem Initiator einer Petition Rederecht wärend der Diskussion im Kongress gewährt. -
Mr. Speaker,
ich halte den Vorschlag von Senator Fillmore für gut und würde daher folgendes vorschlagen:
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Mr. Speaker,
Mr. Wells,da sie bisher keinen Bezug auf meinen Einwand genommen haben werde ich dieser Änderung des Entwurfs unter Vorbehalt zustimmen.
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Mr. Speaker,
Mr. Saigon,die Zahl der Kongressabgeordneten sollte meines Erachtens die Zahl der Leute sein die zu Ende der Abstimmung Mitglied des Kongresses ist da ansonsten Personen die während der Abstimmung aus dem Kongress ausscheiden trotzdem nicht gewertet werden. Zudem sollte man davon ausgehen dass die Zahl der Kongressabgeordneten gleich bleiben sollte.
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