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Für die Verhandlungen mit dem Heiligen Vater werden zu der üblichen Sitzecke noch einige Stühle hinzugestellt, damit alle an dem Treffen teilnehmenden Personen Platz finden.
Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.631 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Richard Grey.
Für die Verhandlungen mit dem Heiligen Vater werden zu der üblichen Sitzecke noch einige Stühle hinzugestellt, damit alle an dem Treffen teilnehmenden Personen Platz finden.
Der Heilige Vater nimmt auf dem ihm zugewiesenen Sessel Platz. Der Kardinalstaatssekreär nimmt auf einem Stuhl, hinter ihm Platz. Der Privatsekretär Gomez bleibt hinter dem Papst stehen. Interessiert blicken sich alle um.
Für einen gebürtigen Astorier ist es doch ein fast erhabenes Gefühl einmal in diesem geschichtsträchtigen Raum zu sitzen.
Ihr sagt es, Eure Heiligkeit. Ein ansprechendes Mobiliar, Mr. President.
nimmt auf dem Sessel gegenüber des Heiligen Vaters Platz. Sein außenpolitischer Berater nimmt hinter ihm auf einem Stuhl Platz. Ein Platz auf dem Sofa nahe dem Präsidentenplatz bleibt für den Secretary of State frei.
Vielen Dank, Emminenz.
nickt dem Staatssekretär freundlich zu und wendet sich dann wieder dem Heiligen Vater zu.
Heiliger Vater, es ist sicherlich für jeden Astorier ein erhebendes Gefühl, das Oval Office zu betreten, vor allem dann, wenn man sich bewusst macht, welche Personen vorher vielleicht auf diesem Platz gesessen haben und welche Entscheidungen getroffen wurden.
Ihr sagt es, Mr. President.
Wir sind, ohne der Sünde des Hochmuts verfallen zu wollen, ein bißchen stolz, der erste Stellvertreter Christi auf Erden zu sein, der aus den Vereinigten Staaten stammt. Um so freudiger finden wir die Umstände, dass Unsere erste Auslandsreise nach Unserer Wahl uns hier her geführt hat.
Natürlich sind die Astorier auch stolz, dass einem Landsmann die Ehre zuteil wird, als Stellvertreter Christi amtieren zu dürfen. Ebenso ist es für mich und meine Regierung eine Ehre, dass die Reise nach Astor möglich wurde, Heiliger Vater.
Umso mehr freut es Uns, die diplomatischen Beziehungen des Heiligen Stuhls als erstes mit Unserem Heimatland verstärken zu dürfen.
Womit wir auch schon bei dem beherrschenden Thema unserer Gespräche angekommen wären, Heiliger Vater.
Es gab in den vergangenen Tagen eine rege Diskussion über dieses Treffen, die Euch und den Vertretern der katholischen Kirche in den anderen Staaten sicherlich bekannt ist.
Hierbei geht es vorwiegend um den Status des Heiligen Stuhls als eigenständiges Völkerrechtssubjekt und der dazugehörige Status des Status Valsanto. Ich hoffe, dass ich mit der Intention des Heiligen Stuhl konform gehe, wenn ich anmerke, dass es bei diesem Gespräch um die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Status Valsanto handelt, wir uns also auf rein diplomatische Fragen, wie zum Beispiel gegenseitige Anerkennung, Botschafteraustauch etc., beschränken.
So ist es.
Wenn Ihr erlaubt, das Kardinalstaatssekretariat hat bereits einen Entwurf für eine Konvention zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten erarbeitet.
Selbstverständlich.
schaut erwartungsvoll zum Staatssekretär
Der Papst nickt seinem Staatssekretär zu. Dieser erhebt sich, greift in seine Aktentasche und fördert eine schwarze Mappe zu tage. Diese reicht er dem Präsidenten.
liest sich den Vertrag aufmerksam durch
Bitte habt Verständnis, Heiliger Vater, wenn ich einige Anmerkungen und Fragen zu dem Entwurf anbringe, zumal Euch ja bekannt ist, dass die strikte Trennung von Staat und Kirche in der astorischen Verfassung festgeschrieben ist.
Artikel d, Abs. 1 ist über Artikel 2, Section 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten geregelt und wird meiner festen Überzeugung nach von keinem ernstzunehmenden Politiker in unserem Land in Frage gestellt. Hier eine Heraushebung für die katholische Kirche über einen Vertragstext zu machen, halte ich für im Kongress nicht durchsetzbar.
Artikel d, Abs. 2 besagt
ZitatDie Vereinigte Staaten von Astor erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.
Welchen Bereich werden diese Dekrete und Anordnungen abdecken? Zu welchen Themen werden solche Dekrete und Anordnungen verfasst?
Zudem wird sich wohl eine Einrichtung eines Religionsunterrichts im astorischen Kongress ebenfalls nicht durchsetzen lassen, da Schulen in der Regel staatliche Institutionen sind und man den Religionsunterricht in der von den Religionsgemeinschaften ausgeübten Form auch an die Religionsgemeinschaften überträgt. Es steht also den Geistlichen der katholischen Kirche frei, in ihren Kirchen und Gemeindezentren Religionsunterricht anzubieten.
Die übrigen Artikel können durchaus auch vor dem Kongress verteidigt werden, sodass ich ansonsten keine Anmerkungen habe.
ZitatOriginal von Richard Grey
Artikel d, Abs. 1 ist über Artikel 2, Section 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten geregelt und wird meiner festen Überzeugung nach von keinem ernstzunehmenden Politiker in unserem Land in Frage gestellt. Hier eine Heraushebung für die katholische Kirche über einen Vertragstext zu machen, halte ich für im Kongress nicht durchsetzbar.
Wenn es durch Eure Verfassung abgedeckt ist, würde durch Unterzeichnung dieser Konvention mit diesem Artikel kein anderes Recht für die Heilige Katholische und Apostolische Kirche in Kraft treten, als nicht ohnehin in Kraft getreten ist. Die Vereinigten Staaten würden im Gegenteil sogar ihre eigen Verfassung in diesem Artikel bestätigen und die Umsetzung zusichern.
ZitatArtikel d, Abs. 2 besagt
Welchen Bereich werden diese Dekrete und Anordnungen abdecken? Zu welchen Themen werden solche Dekrete und Anordnungen verfasst?
Sie betreffen einzig und allein die inneren Belange der Kirche. Zum Beispiel die Einstellungskriterien für Priester, Ernennungen von Kirchenämtern und so weiter.
ZitatZudem wird sich wohl eine Einrichtung eines Religionsunterrichts im astorischen Kongress ebenfalls nicht durchsetzen lassen, da Schulen in der Regel staatliche Institutionen sind und man den Religionsunterricht in der von den Religionsgemeinschaften ausgeübten Form auch an die Religionsgemeinschaften überträgt. Es steht also den Geistlichen der katholischen Kirche frei, in ihren Kirchen und Gemeindezentren Religionsunterricht anzubieten.
Der Artikel wird keinen Religionsunterricht schaffen. Er soll nur den Regierungen der Bundesstaatenn, die laut Ihrer Verfassung für den Schulunterricht zuständig sind, erlauben, mit dem Heiligen Stuhl Verträge bzgl. des Religionsunterrichts schließen zu können. Denn Verträge mit ausländischen Völkerrechtsobjekten darf sonst nur der Präsident abschließen. Es handelt sich also lediglich um eine Kompetenzverschiebung im Sinne des Vertragsrechts zum Thema des Religionsunterrichts.
ZitatDie übrigen Artikel können durchaus auch vor dem Kongress verteidigt werden, sodass ich ansonsten keine Anmerkungen habe.
Das freut Uns.
Hat das Oval Office leise betreten und geht ruhig auf die Gruppe zu, die im Zentrum der Schaltzentrale auf Couchen und Sesseln sitzen.
schaut in Richtung Zuckerberg
Heiliger Vater, darf ich Euch meinen Außenminister, Adam Zuckerberg, vorstellen. Setzen Sie sich einfach dazu Adam, wir können dann sofort mit der Diskussion fortfahren.
ZitatOriginal von Pius XIV.
Wenn es durch Eure Verfassung abgedeckt ist, würde durch Unterzeichnung dieser Konvention mit diesem Artikel kein anderes Recht für die Heilige Katholische und Apostolische Kirche in Kraft treten, als nicht ohnehin in Kraft getreten ist. Die Vereinigten Staaten würden im Gegenteil sogar ihre eigen Verfassung in diesem Artikel bestätigen und die Umsetzung zusichern.
Selbstverständlich wäre diese Heraushebung eine Bestätigung unserer Vefassung. Nur halte ich es eben nicht für notwendig, dass mit diesem Vertrag eine spezielle Religionsgemeinschaft herausgehoben wird, dadurch, dass in einem Extravertrag nochmal ihr Recht bestätigt wird, ihren Glauben und ihre Riten auszuüben. Wie gesagt halte ich es auch für unwahrscheinlich, dass der Kongress einer solchen Heraushebung zustimmen wird.
ZitatOriginal von Pius XIV.
Sie betreffen einzig und allein die inneren Belange der Kirche. Zum Beispiel die Einstellungskriterien für Priester, Ernennungen von Kirchenämtern und so weiter.
Dann kann dem zugestimmt werden.
ZitatOriginal von Pius XIV.
Der Artikel wird keinen Religionsunterricht schaffen. Er soll nur den Regierungen der Bundesstaatenn, die laut Ihrer Verfassung für den Schulunterricht zuständig sind, erlauben, mit dem Heiligen Stuhl Verträge bzgl. des Religionsunterrichts schließen zu können. Denn Verträge mit ausländischen Völkerrechtsobjekten darf sonst nur der Präsident abschließen. Es handelt sich also lediglich um eine Kompetenzverschiebung im Sinne des Vertragsrechts zum Thema des Religionsunterrichts.
Gemäß unserer Verfassung, die eine strikte Trennung von Staat und Kirche vorsieht, wäre es einer staatlichen ergo auch einer bundesstaatlichen Institution untersagt, eine Unterweisung in eine spezielle Religionsgemeinschaft durchzuführen. Somit dürften auch die Bundesstaaten keine Verträge über einen möglichen Religionsunterricht abschließen, da die gesamtstaatliche Verfassung dies untersagt. Andererseits dürfen die Amtsträger der katholischen Kirche auch frei die Themen und Zugangsmöglichkeiten zum katholischen Glauben wählen und in ihrem Einrichtungen lehren, ohne dass eine bundesstaatliche Institiution Rahmen oder Einschränkungen aussprechen dürften.
Was ich persönlich noch hinzufügen möchte, ist, dass die Anerkennung des Heiligen Stuhls als nicht-staatliches Völkerrechtssubjeht durchaus Kontroversen in der Bevölkerung und auch im Kongress auslösen kann und höchstwahrscheinlich auch wird. Dies möchte ich bereits an dieser Stelle ansprechen, damit im Nachhinein keine Irritationen entstehen.
Der Heilige Vater blickt den Neuankömmling freundlich lächelnd an.
Es ist Uns eine Freude Euch kennen zu lernen, Herr Außenminister Zuckerberg.
Mr. President, wenn Ihr erlaubt, nach Rücksprache mit Seiner Heiligkeit, wären wir bereit die Konvention anzupassen, da wir natürlich verstehen, dass es in den Vereinigten Staaten ein "eigenes" Verständnis von Staat zu Religion gibt.
Zur Anerkennung als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt sollte Ihnen bewusst werden, dass der Status Valsantinus durch den Heiligen Stuhl in allen diplomatischen Belangen vertreten wird. Der Heilige Stuhl ist für den Diplomatischen Dienst zuständig, das umfasst auch die Delegierten beim Council of Nations (der Heilige Stuhl war sogar Gründungsmitglied dieser Institution) und der CARTA, sowie für die Exekutiv- und Legislativorgane des Status Valsantinus. Eine Nichtanerkennung des Heiligen Stuhls als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt käme daher der Nichtanerkennung des Status Valsantinus gleich und würde auf unserer Seite natürlich zu einem sofortigen Abbruch der diplomatischen Beziehungen führen müssen. Darüber hinaus erinnere ich Sie an Ihren Convention Concerning Subjects Of International Law Ratification Act.
Nach der Messe in der St. Andrews Cathedral finden sich alle wieder im Oval Office ein.
Emminenz, ich danke Euch, dass Ihr die betreffenden Absätze überarbeitet habt und sehe von meiner Warte aus natürlich noch Konfliktpotenzial, glaube aber, dass dieser Vertrag auch von der Regierung verteidigt werden kann.
Was sagen Sie dazu, Adam?
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