Republican National Conference Nov. 2012

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 2.297 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Arjun Narayan.

  • Dann gratuliere ich Ihnen herzlich dazu, dass ein Mörder von heute in einigen Jahren wieder auf freiem Fuß sein wird und dann wieder morden kann. Moment - ich dachte, Sie wollten nicht, dass Menschenleben ausgelöscht werden?


    Wovon ich übrigens sprach, ist eine Mehrheit im Volk. Und es gab nie eine Mehrheit gegen die Todesstrafe im Volk, soviel ist sicher.


    Weder das derzeitige Repräsentantenhaus noch der Senat überhaupt bilden diese Mehrheitsverhältnisse irgendwie ab. Selbst Sie dürften bemerkt haben, dass die Demokraten einige Mandate nur mit Glück, aber nicht mit politischen Mehrheiten erhalten haben. Das betrifft, wie Sie vorhin bereits vorgerechnet haben, zum Beispiel auch die Senatorin von Laurentiana. ;)

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Sorgen Sie liebe dafür, dass die Menschen in unserem Land vor Übergriffen besser geschützt werden und wir brauchen uns über das Töten von Menschen, die einen Menschen getötet haben, nicht mehr unterhalten.

    Na am besten geben wir den Menschen die getötet werden würden auch noch Mordwerkzeuge in die Hand oder? Ist das nicht ihre Forderung?

  • Nein.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Sorgen Sie liebe dafür, dass die Menschen in unserem Land vor Übergriffen besser geschützt werden und wir brauchen uns über das Töten von Menschen, die einen Menschen getötet haben, nicht mehr unterhalten.


    Die örtliche Sicherheitspolizei fällt in den Kompetenzbereich der Bundesstaaten. Da sind mir leider die Hände gebunden.

  • Dann gratuliere ich Ihnen herzlich dazu, dass ein Mörder von heute in einigen Jahren wieder auf freiem Fuß sein wird und dann wieder morden kann. Moment - ich dachte, Sie wollten nicht, dass Menschenleben ausgelöscht werden?


    Es ist ja noch eine Sache der Meinung zu sein, ein Mensch habe für ein von ihm begangenes Verbrechen die Todesstrafe verdient. Ich teile diese Ansicht nicht, ich halte eine solche Art strafrechtlicher Repression auch nicht nur für inhuman, sondern für schlicht nicht rechtsstaatlich - aber bitte.


    Menschen hinrichten zu wollen, weil sie vielleicht in Zukunft Straftaten begehen könnten, verlässt jedoch endgültig jedweden Boden der Werte, auf welche die Vereinigten Staaten sich gründen. So was mag man vielleicht im Third-Reich für eine ethisch akzeptable Idee halten ...


    Wovon ich übrigens sprach, ist eine Mehrheit im Volk. Und es gab nie eine Mehrheit gegen die Todesstrafe im Volk, soviel ist sicher.


    Sicher? Woher wissen Sie das? Schauen Sie Ihren Mitbürgern einmal täglich in den Kopf, oder was?


    (Notiz an mich selbst: Helm aus Alufolie basteln!)


    Weder das derzeitige Repräsentantenhaus noch der Senat überhaupt bilden diese Mehrheitsverhältnisse irgendwie ab. Selbst Sie dürften bemerkt haben, dass die Demokraten einige Mandate nur mit Glück, aber nicht mit politischen Mehrheiten erhalten haben. Das betrifft, wie Sie vorhin bereits vorgerechnet haben, zum Beispiel auch die Senatorin von Laurentiana. ;)


    Und nur mal angenommen, die Republikaner erreichten in der anstehenden Repräsentantenhauswahl eine Mehrheit der Stimmen - hieße das dann automatisch, dass jeder Wähler, der für die Republikaner gestimmt hat, auch für die Todesstrafe ist?


    Weil die Republikaner sonst keine Inhalte und Ziele haben, und es keinen anderen Grund geben könnte, sie zu wählen?


    Interessant zu erfahren ... ;)

  • Es ist zum Weinen. Madam Secretary fühlt sich nicht zuständig, das Problem anzugehen, das sie mit ihrer Aussetzung der Todesstrafe bereits nicht gelöst hat. Also haben wir es doch nur mit ideologisch motiviertem Gutmenschentum zu tun, das den Menschen in Astor keinen Deut mehr Sicherheit bringt - und potentielle Straftäter nicht abschreckt.


    Wie interpretieren Sie dann die Forderung nach einem eigenen Verfassungszusatz aus den Reihen ihrer Partei, der das Recht auf Waffenbesitz zementieren soll?


    Meine eigene Forderung interpretiere ich als Festschreibung eines Grundrechtes, nämlich das auf den Besitz von Waffen zur Verteidigung des eigenen Lebens, das der Famlie und der Schutz des Eigentums. Sie stellen es dar als Recht, seine Waffe gegen jeden zu richten, der einem vor die Mündung läuft. Und da ist Ihr Denkfehler.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Ich denke nicht was Sie denken was ich denke, Mr. Congressman ;)


    President Narayan hat gefordert, dass Attorney General Stackhouse dafür sorgen soll "dass die Menschen in unserem Land vor Übergriffen besser geschützt werden". Meine Frage war lediglich, ob ihre Konzept das zu erreichen - also die Prävention von Straftaten und insbesondere Morddelikten - jeden Menschen in dieser Land mit einer Waffe auszurüsten?

  • Es ist zum Weinen. Madam Secretary fühlt sich nicht zuständig, das Problem anzugehen, das sie mit ihrer Aussetzung der Todesstrafe bereits nicht gelöst hat. Also haben wir es doch nur mit ideologisch motiviertem Gutmenschentum zu tun, das den Menschen in Astor keinen Deut mehr Sicherheit bringt - und potentielle Straftäter nicht abschreckt.


    Ich wiederhole mich: Die örtliche Sicherheitspolizei ist nach der Verfassung Sache der Bundesstaaten.


    Ich kann die U.S. Marshals nicht in Ihrer oder Mr. Narayans Nachbarschaft auf Streife schicken, damit sie Kinder, die Ihnen Klingelstreiche spielen, ermahnen und bei ihren Eltern abgeben.


    Selbst wenn ich es wollte nicht.


    Und die vielfach behauptete abschreckende Wirkung der Todesstrafe ist empirisch noch nirgendwo jemals bewiesen worden.


    Mal abgesehen von dem Problem, dass man in einem Rechtsstaat Menschen nur für das bestrafen kann, was sie selbst bereits getan haben. Nicht für das, was andere möglicherweise in Zukunft tun werden.

  • Ja, es ist schon - um es mal mit einem Wort eines prominenten Republikaners zu sagen - "drollig", was diese angebliche bzw. frühere "States' Rights Party" seit Neuestem für Einfälle hat:


    Bundesbeamte sollen die Polizisten der Staaten und Kommunen an die Hand nehmen und mit ihnen auf Streife gehen, damit "die Menschen in unserem Land vor Übergriffen besser geschützt werden."


    Wenn die Bürger eines Staates sich dafür entscheiden, für ihren Schutz vor Gewalt und Kriminalität zu sorgen, indem sie privaten Waffenbesitz gesetzlich einschränken oder verbieten, soll ihnen das durch einen Zusatz zur Bundesverfassung untersagt werden.


    Diese Republikaner sind so was von drollig, man könnte glatt Eintritt für sie nehmen. :D

  • Es ist schon schön, wie Ms. Stackhous hier alles dreht und wendet, damit es in ihre verquerte Argumentation passt.


    Und alles, was sie heute um 18:36 Uhr Ortszeit gesagt hat, ist mal wieder falsch. ;)


    Abermals und:


    Und die vielfach behauptete abschreckende Wirkung der Todesstrafe ist empirisch noch nirgendwo jemals bewiesen worden.


    Sie würden also davon ausgehen, dass niemand vor keiner Tat zurückschrecken würde, wenn er oder sie wüsste, dass sie mit dem Tode bestraft würde? Was, glauben Sie, ist wahrscheinlicher?


    Zitat

    Mal abgesehen von dem Problem, dass man in einem Rechtsstaat Menschen nur für das bestrafen kann, was sie selbst bereits getan haben. Nicht für das, was andere möglicherweise in Zukunft tun werden.


    Natürlich. Aber ich habe ja auch nur Sie beglückwünscht, dass Sie durch Ihre Larifari-"ich sperre den Massenmörder mal schön ins Gefängnis und irgendwann darf er dann wieder raus"-Politik unsere Straßen und Wohnviertel so ungemein lebenswert machen. Bis der "dann wieder raus"-Teil kommt.


    Ich sagte es bereits: Ihre Partei hat es sträflich vernachlässigt, sich wirkliche Gedanken zu machen, um die Todesstrafe, wenn schon, dann jedenfalls sinn- und verantwortungsvoll abzuschaffen. Jetzt haben wir nur noch begrenzte Gefängnisstrafen, die alle irgendwann einmal vorbei sind. Und jeder Massenmörder ist dann irgendwann auf freiem Fuß, selbst ein Dascombe nach genau 111 Tagen.


    Bravo! :applaus

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Sie sind also der Meinung, ein Mensch der einen Mord plant wägt dabei ab: "Wenn mir dafür die Todesstrafe droht, mache ich das natürlich nicht. Wenn mir aber nur eine lebenslange Freiheitsstrafe - von der ich nicht weiß, ob und wann sie vielleicht jemals zur Bewährung ausgesetzt werden wird, oder von der ich sogar weiß, dass sie nie zur Bewährung ausgesetzt werden wird - dann kann ich dieses Risiko ja eingehen!"


    Drollig, Congressman, wirklich drollig. :)


    Und noch mal: Wenn A einen Mord begeht, dann trägt er an diesem Schuld und ist dafür zu bestrafen. Man kann ihn aber nicht dafür bestrafen, dass B später vielleicht auch einen Mord begehen könnte, weil er oben beschriebene drollige Abwägung der ihm drohenden Konsequenzen trifft.


    Der geltende United States Penalty Code stammt übrigens aus der Feder von Mr. Alexander Xanathos (R), und entstand während seiner Dienstzeit als Attorney General im Kabinett der Präsidentin Shana Jefferson (R).


    Sie dürfen davon ausgehen, dass die Demokraten es im Falle eines Versuchs, die Todesstrafe abzuschaffen, nicht dabei beließen, diese einfach nur aus dem Wortlaut des USPC zu tilgen, sondern zugleich auch sicherstellen würden, dass das Rechtsinsitut der Freiheitsstrafe entsprechend reformiert würde, um zu vehindern, dass sich Fälle wie die Freilassung eines Julian Dascombe wiederholen.


    Wenn ich Ihre Ausführungen ansonsten aber so verstehen darf, dass Sie sich von dem seltsamen Gemurmel der republikanischen "Shadow Attorney General" Ms. Hamilton - die die Todesstrafe für die moralische Grundlage der Vereinigten Staaten hält - distanzieren und sich stattdessen nur Sorgen um eine wirksame Spezialprävention machen - dann könnten wir im Kongress möglicherweise sogar ins Gespräch kommen!

  • Sie sind also der Meinung, ein Mensch der einen Mord plant wägt dabei ab: "Wenn mir dafür die Todesstrafe droht, mache ich das natürlich nicht. Wenn mir aber nur eine lebenslange Freiheitsstrafe - von der ich nicht weiß, ob und wann sie vielleicht jemals zur Bewährung ausgesetzt werden wird, oder von der ich sogar weiß, dass sie nie zur Bewährung ausgesetzt werden wird - dann kann ich dieses Risiko ja eingehen!"


    Nein, ich bin der Meinung, dass jemand durchaus eine Straftat begeht, wenn er weiß, dass er dafür derzeit nur für maximal ein paar Jahre ins Gefängnis muss. Er wird sich aber nicht begehen, wenn er weiß, dass er dafür sein eigenes Leben verwirkt hat.


    Ich behaupte nicht, dass jemand generell von einer Tat absieht, wenn sie mit dem Tode bestraft wird. Eine Freiheitsstrafe hält ihn aber sehr viel weniger davon ab.


    Zitat

    Und noch mal: Wenn A einen Mord begeht, dann trägt er an diesem Schuld und ist dafür zu bestrafen. Man kann ihn aber nicht dafür bestrafen, dass B später vielleicht auch einen Mord begehen könnte, weil er oben beschriebene drollige Abwägung der ihm drohenden Konsequenzen trifft.


    Das sagt auch niemand?!


    Zitat

    Der geltende United States Penalty Code stammt übrigens aus der Feder von Mr. Alexander Xanathos (R), und entstand während seiner Dienstzeit als Attorney General im Kabinett der Präsidentin Shana Jefferson (R).


    Ich weiß. Und mit dem Institut der Todesstrafe ab einer bestimmten schwere der Taten, die eine bestimmte Freiheitsstrafe bedeuten würden, sind wir bislang auch im Verhältnis geblieben.


    Zitat

    Sie dürfen davon ausgehen, dass die Demokraten es im Falle eines Versuchs, die Todesstrafe abzuschaffen, nicht dabei beließen, diese einfach nur aus dem Wortlaut des USPC zu tilgen, sondern zugleich auch sicherstellen würden, dass das Rechtsinsitut der Freiheitsstrafe entsprechend reformiert würde, um zu vehindern, dass sich Fälle wie die Freilassung eines Julian Dascombe wiederholen.


    Wie pflichtbewusst! Nur nützt das aktuell überhaupt nichts und schuld daran ist nicht der ehemalige Gesetzgeber, sondern der heute von den Demokraten dominierte. Und natürlich der Präsident, lassen Sie mich den nicht vergessen. ;)


    Zitat

    Wenn ich Ihre Ausführungen ansonsten aber so verstehen darf, dass Sie sich von dem seltsamen Gemurmel der republikanischen "Shadow Attorney General" Ms. Hamilton - die die Todesstrafe für die moralische Grundlage der Vereinigten Staaten hält - distanzieren und sich stattdessen nur Sorgen um eine wirksame Spezialprävention machen - dann könnten wir im Kongress möglicherweise sogar ins Gespräch kommen!


    Ich bin grundweg der Ansicht, dass wir Straftaten möglichst verhüten müssen. Niemand hat etwas davon, wenn ein Mord begangen wird; egal, wie wir ihn bestrafen. Aber jeder hat etwas davon, wenn wir den Mord an sich verhindern oder zumindest möglichst unwahrscheinlich machen können. Von meiner Überzeugung, dass wir die Todesstrafe aber weiterhin brauchen, bringt mich dieser Gedanke aber nicht ab. Es sind zwei Seiten derselben Medaille.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

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  • Damit wir beim Thema "Generalprävention" vielleicht doch noch irgendwie zueinander finden:


    A und B planen jeder einen Mord.


    A begeht seinen Mord, wird dessen verdächtigt, angeklagt und für schuldig befunden. Mögliche Strafmaße sind eine lebenslange Freiheitsstrafe (ggf. eine solche ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung auf Bewährung) und die Todesstrafe.


    Wenn die Geschworenen nun hergehen und sagen: "Vielleicht plant der B ja auch einen Mord, also verurteilen wir den A jetzt zum Tode, damit der B sieht, was ihm blüht, wenn er seinen Mord tatsächlich begeht und dessen überführt wird" - dann wird der A nicht nur zum Tode verurteilt, weil er einen Mord begangen hat, sondern auch, weil der B in Zukunft einen Mord begehen könnte und davon abgeschreckt werden soll. Dafür, dass der B einen Mord plant kann der A ja aber nun nichts. Trotzdem muss er deshlab sterben.


    Und das ist nicht rechtsstaatlich, weil Grundlage der Strafe hier nicht ausschließlich die Schuld des A, sondern auch die Abschreckung des B ist.


    Wenn Sie das für ethisch vertretbar halten, dann beweinen Sie es bitte nicht in Ihrem Wahlkampf, dass die Vereinigten Staaten auf irgendwelchen Konferenzen von Vertretern ausländischer Staaten als "nicht rechtsstaatlich" eingeschätzt werden. Ich hätte an der Rechtsstaatlichkeit eines Staates, dessen ehemaliger Regierungschef und aktueller Spitzenkandidat zur Parlamentswahl solche Theorien vertritt, nämlich auch meine begründeten Zweifel.

  • Madam Senator, zunächst einmal freue ich mich, dass Sie die Republican National Conference nicht nur hier auf der Pressekonferenz diskutieren, sondern sie auch verfolgen. ;)


    Dann aber muss ich feststellen, dass wir beiden Prävention anscheinend anders verstehen. Ich will nicht jemanden dafür bestrafen, dass ein anderer die selbe Tat wie er begehen könnte. Ich will jemanden dafür bestrafen, wenn er eine Tat begangen hat, die strafbar ist. Genau genommen will ich, dass durch die Androhung dieser Strafe die Tat überhaupt von niemandem begangen wird.


    Davon abgesehen halte ich die Todesstrafe auch für moralisch und ethisch vertretbar, denn: Wir sind eine Gesellschaft und die Gesellschaft muss vor Individuuen, die gegen die Regeln verstoßen, geschützt werden. Und dabei muss jede Strafe zu jeder Tat im relativen Verhältnis stehen. Bei Mord ist die verhältnismäßige Strafe der Tod, bei Vermögensschäden zumindest eine adäquate Geldstrafe, bei Freiheitsberaubung Freiheitsstrafe. Und, bevor sie jetzt mit diesem Beispiel kommen, bei Vergewaltigungen natürlich keine gleichartige, aber eben verhältnismäßige Bestrafung.
    Wer die Regeln dieser Gesellschaft aufkündigt, der hat die Strafe zu erdulden, die für den jeweiligen Verstoß vorgesehen ist.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • "Verhältnismäßigkeit." Nach "Abschreckung" mein liebstes Scheinargument der Todesstrafenbefürworter, weil es noch viel irrwitziger ist.


    Drei Beispielfälle:


    A setzt sich sturzbetrunken hinters Steuer und fährt dabei einen Menschen tot.


    B erwischt ihren Mann in flagranti mit ihrer Schwester, er grinst sie an: "Du frigide Kuh bringst es in der Kiste ja einfach nicht mehr!", sie rastet aus und rammt ihm ein Messer ins Herz.


    C streitet sich mit einem Saufkumpanen darüber, wer dieses Jahr den Super Bowl gewinnt, der Saufkumpan beleidigt Cs Lieblingsmannschaft, es kommt zu einer Schlägerei, in deren Verlauf stößt der C seinen Saufkumpanen um, er stürzt unglücklich und bricht sich das Genick.


    Was haben A, B und C gemeinsam?


    Sie alle haben einen Menschen getötet.


    Verdienen Sie deshalb nun ebenfalls den Tod?


    Ich unterstelle mal, das verneinen auch Sie. Mit der Begründung, das seien ja keine Morde, sondern fahrlässige Tötung bzw. Totschlag bzw. Körperverletzung mit Todesfolge.


    Trotzdem: In jedem der vier Beispielfälle hat der Täter ein Menschenleben ausgelöscht. Für das Opfer sowie dessen Hinterbliebene ist es letztlich egal, wie es juristisch gesehen gestorben ist. Drei Menschen, die noch weiterleben wollten, sind durch die Schuld eines anderen tot. Ihre Angehörigen haben durch die Schuld eines Dritten einen geliebten Menschen für immer verloren.


    Nun noch ein Beispiel:


    D weiß, dass er von seinem Onkel einmal ein Vermögen erben wird. Da sein Onkel aber erst Mitte 50 und zudem kerngesund ist, erschießt er ihn.


    Ein Mensch, der noch weiterleben wollte, ist durch die Schuld eines anderen tot. Seine Angehörigen haben durch die Schuld eines Dritten einen geliebten Menschen für immer verloren.


    Während Sie für A, B und C unterschiedlich lange Freiheitsstrafen unterstellt für die angemessene Sanktion halten, muss D Ihrer Meinung sterben.


    Das begründen Sie dann damit, dass A fahrlässig gehandelt hat und eigentlich ja niemandem schaden wollte, B von ihrem Opfer provoziert wurde und im Affekt gehandelt hat, und C sein Opfer höchstens verletzen, aber bestimmt nicht töten wollte. Während D sein Opfer vorausgeplant und aus Habgier getötet hat.


    Nicht daran, dass A, B, C und D jeder ein Menschenleben genommen haben, sondern bloß an diese Differenzierung hängen Sie also das Urteil darüber, wer von ihnen - für zunächst unterschiedliche lange Zeit im Gefängnis - weiterleben darf, und wer sterben muss.


    Das nennen Sie allen Ernstes "verhältnismäßig?" Ich nenne so was völlig irrational.


    Sie berufen sich auf den herausragenden Wert des menschlichen Lebens? Ich werfe Ihnen vor, von diesem Wert überhaupt nichts verstanden zu haben.


    Denn hätten Sie das, dann wäre Ihnen klar, dass der Schritt zwischen einer selbst lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Bewährung hin zur Tötung eines Menschen unerfassbar größer ist als sämtliche Schritte von einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe bis eben hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, u. U. ohne Bewährung.


    Aber Sie tun diesen Schritt nicht einmal, weil der, den die Todesstrafe trifft, etwas nur dem Unterschied zwischen Leben und Tod vergleichbar anderes getan hat als diejenigen, die Freiheitsstrafen erhalten.


    Sie alle haben das Ergebnis gleiche getan: einen Menschen getötet.


    Der Unterschied zwischen Leben und Tod ist für Sie bloß eine Frage von Motiven, Umständen, Charakteren, Biographien und dergleichen.


    Um den Wert des menschlichen Lebens zu verteidigen und zu zelebrieren, picken Sie sich einige derjenigen, die ein Menschenleben genommen haben, heraus und richten sie dafür hin. Die Auswahl, wen es trifft, richtet sich nach im Vergleich zur Absolutheit des Todes eher geringfügigen Nuancen ihres Antriebes und ihres Tuns.


    Und Sie schämen sich nicht, über diesen irrationalen Wahnsinn, über diese symbolische Opferung menschlichen Lebens zur Feier der Heiligkeit des menschlichen Lebens, als Überschrift auch noch ernsthaft "Verhältnismäßigkeit" zu setzen?


    Congressman, das kann und darf nicht Ihr Ernst sein ...

  • Sie finden Verhältnismäßigkeit irrational? Sie differenzieren doch ebenfalls zwischen Motiv, Ausführung und Schweregrad der Schuld. Sonst müsste man jede dieser Handlungen tatsächlich gleich bestrafen.


    Das tun wir aber nicht. Sie haben deswegen kein Argument gebracht, das gegen die Todesstrafe spricht. Sie meinen nur, die Todesstrafe sei "übertrieben", dabei ist sie in bestimmten Fällen eben - verhältnismäßig.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

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    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Richtig, ich differenziere ebenfalls nach Motiv, Ausführung und Schweregrad: Den betrunkenen Raser schicke ich für fünf Jahre ins Gefängnis, den Kneipenschläger für zehn, die gehörnte Messerstecherin für 20, und den gierigen Erben für den Rest seines Lebens. (Je nach Persönlichkeit, Lebensweg bis zum Mord, Entwicklung im Strafvollzug usw. kann man nach 25 oder 30 Jahren vielleicht mal über Bewährung nachdenken oder auch nicht, aber das im Detail zu diskutieren würde an dieser Stelle zu weit führen.)


    Was Sie aber entweder überhört oder nicht verstanden haben ist folgendes: Der Schritt von keiner dieser Strafen zur nächsten, oder selbst von der geringsten zur schwersten, ist auch nur von Ferne dem Schritt vom Leben zum Tod irgendwie vergleichbar.


    Es kann auf Grund des absoluten und nun einmal von Natur aus in keiner Weise relativierbaren Gegensatzes zwischen Leben und Tod niemals verhältnismäßig sein zu sagen:

      "Wir haben hier eine Gruppe von Menschen, die jeder einen anderen Menschen getötet haben. Und hier ist die rote Linie: Wessen Motiv oder Tatausführung diese auch nur um einen Millimeter noch nicht überschreitet, der darf am Leben bleiben. Wessen Motiv oder Tatausführung sie aber auch nur um einen Millimeter überschreitet, der muss für seine Tat sterben!"

    Angesichts des absoluten Gegensatzes von Leben und Tod, der egal wie eng oder weit man die Grenze zieht, immer der radikalst mögliche Bruch ist, kann eine solche Grenzziehung niemals verhältnismäßig sein.


    Sie können die Grenze dehnen, so weit sie wollen, irgendwann ist es immer eine im Vergleich zur Konsequenz der Grenzüberschreitung - Tod statt Leben - Kleinigkeit, die den letztlichen Ausschlag für diese gibt.


    Wenn Sie das nicht verstehen, dann haben Sie vom Wert und der Bedeutung des menschlichen Lebens, das Sie vorgeblich hochhalten und schützen wollen, in Wahrheit nichts verstanden.

  • Er wird sich aber nicht begehen, wenn er weiß, dass er dafür sein eigenes Leben verwirkt hat.


    Ich finde jede Diskussion widerwärtig, in der jemand für sich in Anspruch nimmt, zu entscheiden, ob jemand anders sein Recht auf Leben verwirkt hat. Natürlich machen Mörder das. Sie töten jemanden und behaupten später, das Opfer hätte es nicht anders verdient. Aber genauso argumentieren die Befürworter der Todesstrafe. Wer jemanden tötet, hat es nicht anders verdient, ebenfalls getötet zu werden.


    Die Kategorie Leben kann nicht relativ gesehen werden. Das Leben an sich ist bereits schützenswert und niemand darf sich das Recht herausnehmen, zu entscheiden, das ein Leben nicht lebenswert ist. Höchstens darf ein Individuum für sich entscheiden, dass es sein Leben nicht fortführen will. Aber ein Zweiter oder Dritter hat dabei kein Recht einzugreifen.


    Und bezüglich des Waffenbesitzes: Es ist nicht das Recht, eines Bürger Waffen zu tragen, sondern es ist ein Privileg. Wenn es nach mir ginge, dürfte nur Waffen kaufen und besitzen, wer bewiesen hat, dass er oder sie damit sachgemäß umgehen kann. Leider weiß ich, dass es dafür keine Mehrheiten gibt, sodass ich auch politisch von dieser Maximalforderung abgerückt bin. Die Forderung nach Verfassungsamendment bezüglich dem Tragen von Waffen jeglicher Art führt zu nichts anderem als dem Ruf nach "Freien Waffen für freie Bürger".

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