On the Impeachment of President Marani

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 3.938 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sookie Stackhouse.

  • Nein, meine Lernfähigkeit ist - wie bei jedem anderen Menschen auch - mit 15 Jahren auf dem individuellen Maximum angelangt. Danach steigt nur noch der Umfang des Wissens von Tag zu Tag, wie bei jedem anderen Menschen auch. :)

  • Congressman, ich glaube, Sie haben entweder mich, oder unser überkommenes Prozessrecht albernosassonischer Tradition, oder beides nicht richtig verstanden. ;)


    Egal ob es sich um ein Zivil-, Straf- oder wie hier ein Disziplinarverfahren handelt, und egal ob ein Einzelrichter, Geschworene aus dem Volk oder wie hier der Kongress als Geschworene entscheidet: Rechtsstreitigkeiten werden in den Vereinigten Staaten als Parteienstreit ausgetragen.


    Die klägerische Partei stellt ihren Antrag und trägt ihre Argumente für diesen vor, die beklagte Partei stellt ihrerseits ihren Gegenantrag und trägt ihre Argumente für diesen vor. Das Gericht oder die Geschworenen, im vorliegenden Fall der Kongress, entscheidet anschließlich auf Grund der Vorträge der Parteien darüber, was im Verhältnis zwischen diesen als wahr gelten soll, und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben.


    Dabei gilt: Was die eine Partei vorträgt, und die andere ausdrücklich anerkennt oder nicht ausdrücklich bestreitet, gilt im Verhältnis zwischen den Parteien als wahr.


    Sie haben als Verfahrensbevollmächtigter der Antragsteller eine Reihe von Amtshandlungen vorgetragen, deren Vornahme der Präsident unterlassen haben soll. Der Präsident hat diesen Vortrag anerkannt, er gilt somit im Verhältnis zwischen den Parteien in tatsächlicher Hinsicht als wahr.


    Der Präsident hat jedoch seinerseits vorgetragen, dass er stets davon ausging, seinen Amtspflichten zeitnah wieder ordnungsgemäß nachkommen zu können, und er die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte nur deshalb erklärt hat, weil er jedes Mal erwartete, zu ihrer Ausübung auch tatsächlich wieder in der Lage zu sein.


    Das haben Sie als Verfahrensbevollmächtigter der Antragsteller nicht bestritten, sondern auf eine Erwiderung auf diesen Vortrag verzichtet. Er gilt somit seitens der Antragsteller als zugestanden, mithin im Verhältnis der Parteien zueinander ebenfalls als wahr.


    Was ist also das Ergebnis der Beweisaufnahme?


    Der Präsident hat Amtshandlungen, zu deren Vornahme er nach Verfassung und Gesetzen verpflichtet war, unterlassen, und nach Wirksamwerden der verfassungsmäßigen Vertretungsregelungen wiederholt die Amtsgeschäfte wieder aufgenommen, ohne die säumigen Amtshandlungen wenigstens unverzüglich nachzuholen. (Vom Antragsteller vorgetragen, vom Antraggegner anerkannt.)


    Der Präsident wollte sich dabei jedoch stets nach bestem Wissen und Gewissen rechtstreu und pflichtgemäß verhalten, sobald er davon ausging, seinen Amtsgeschäften wieder ordnungsgemäß nachkommen zu können, hat er diese wieder übernommen und die Erledigung der verfristeten Aufgaben begonnen, konnte dieses jedoch jedes Mal aus Gründen höherer Gewalt nicht vollenden. (Vom Antraggegner vorgetragen, vom Antragsteller nicht bestritten.)


    Es kann bei der rechtlichen Bewertung dieser Tatsachen offen bleiben, ob der Präsident möglicherweise unbewusst fahrlässig gehandelt hat, also hätte erkennen können, dass er seinen Amtspflichten noch für längere Zeit nicht ordnungsgemäß nachzukommen in der Lage sein würde.


    Er hat seine Amtspflichten nach den durch wechselseitiges Anerkenntnis insoweit unstreitigen (!) tatsächlichen Vorträgen der Parteien weder direkt vorsätzlich, noch eventualvorsätzlich, noch bewusst fahrlässig verletzt.


    Ob er sie vielleicht unbewusst fahrlässig verletzt hat, war dabei gar nicht mehr zu prüfen, denn unbewusste Fahrlässigkeit kann kein als "grob" qualifizierter Verstoß gegen die verfassungs- und gesetzmäßigen Amtspflichten des Präsidenten sein.


    Werfen Sie dem Präsidenten ein schwerer wiegendes subjektives Verschulden als unbewusste Fahrlässigkeit vor, dann hätten Sie das in der mündlichen Verhandlung über den Amtsenthebungsvortrag vor dem Kongress tun müssen, was Sie aber nicht getan haben. Sie haben zum Tatsachenvortrag des Präsidenten geschwiegen, und diesen damit prozessual als wahr anerkannt, so dass er der Urteilsfindung der Repräsentanten und Senatoren als ebenso erwiesene Tatsache zu Grunde zu legen ist, wie das vom Präsidenten eingestandene Unterlassen der Ausübung einiger Amtspflichten.


    Und nach all dem ist der Präsident einer groben Vernachlässigung seiner Amtspflichten nicht schuldig. Er hat eingestanden, seine Amtspflichten objektiv verletzt zu haben. Die Antragsteller haben aber ebenso eingestanden, dass dies höchstens unbewusst fahrlässig erfolgte. Und eine unbewusst fahrlässige Vernachlässigung von Amtspflichten ist eben keine grobe Vernachlässigung von Amtspflichten.


    Ihr Fehler war und ist, dass Sie nach wie vor ausschließlich auf dem unstreitigen (!) objektiven Tatbestand herumreiten, zum subjektiven Tatbestand nichts vortragen und dabei sogar noch den gegnerischen Vortrag dazu prozessual anerkannt haben.


    Aus dieser Misere kann ich Ihnen leider nicht heraushelfen, indem ich mir wahrheitswidrig ein anderes Ergebnis der Beweisaufnahme herbeidichte und auf Grund dessen für "schuldig" stimme.

  • Ich lese mir das jetzt nicht durch, da ich nach den einleitenden Worten davon ausgehe, sie halten mich mal wieder für blöd, Senator.


    Das Ergebnis bleibt: Der Präsident bleibt. Zum Glück nur noch dreizehn Tage.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Ich lese mir das jetzt nicht durch, da ich nach den einleitenden Worten davon ausgehe, sie halten mich mal wieder für blöd, Senator.


    Dann lassen Sie es eben, Congressman. :rolleyes


    Nur enthalten Sie sich in diesem Fall bitte fortan auch sämtlicher Würdigungen Ihnen nicht gefälligen Abstimmungsverhaltens über den Amtsenthebungsantrag, da Sie ohne Anhörung der Gründe über dieses auch nicht richten können.


    Oh, und noch ein freundlich gemeinter Hinweis: Sie haben schon mal den Fehler gemacht, nicht zuzuhören, und sind auf diese Weise mit Karacho ins offene Messer gerauscht - das war in der mündlichen Verhandlung über den Amtsenthebungsantrag vor dem Kongress ... ;)

  • Drehen und wenden Sie es, wie Sie wollen: Der Präsident ist der Schuldige an der ganzen Misere, denn er war zu eitel um aus seiner von ihm an anderer Stelle recht regelmäßig nach seiner "Wiederaufnahme der Amts-/ Regierungsgeschäfte" vorgetragenen "Unmöglichkeit" der Amtsausübung zum Wohle der Vereinigten Staaten und zum Schutze des Ansehens des Amtes der Vereinigten Staaten Konsequenzen zu ziehen. Und die Demokraten waren sich über Wochen zu fein dafür, diese Konsequenzen zu erzwingen und haben dem Präsidenten anscheinend Nibelungentreue geschworen. Senator McQueen und ich werden uns gerne vorhalten lassen, dass wir dies nicht länger haben hinnehmen können.


    Sie sehen hier anscheinend Formfehler, warum dem Antrag nicht zugestimmt werden kann. Moralisch, Madam Senator, sind Sie wie auch der Präsident absolut im Unrecht. Moralisch haben Sie sich für bankrott erklärt. Und das reicht mir inzwischen aus.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
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  • Ich nehme meine Kritik insoweit zurück, als dass ich die Demokraten im Kongress wohl unberechtigt über einen Kamm geschoren habe. Einzig Senator Stackhouse scheint dem Präsidenten weiterhin niebelungentreu zu bleiben.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
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  • Ihr Randalieren unterhalb der Gürtellinie, Congressman, veranlasst mich inzwischen dazu, jedenfalls hinsichtlich Ihrer Person meine Einschätzung zurückzunehmen, es sei den Antragstellern im Amtsenthebungsverfahren darum gegangen, einen hinreichend begründeten Verdacht der groben Amtspflichtverletzung gegen den Präsidenten aufzuklären.


    Offenkundig diente zumindest Ihnen dieses Verfahren von vornherein nur dazu, erst mit längst bekannten und auch seitens des Präsidenten unbestrittenen Tatsachen noch einmal auf der ganz großen Bühne Stimmung gegen den sowieso in wenigen Tagen aus dem Amt scheidenden Präsidenten zu machen, um anschließend darauf zu hoffen, dass der Amtsenthebungsantrag scheitert, und sie dafür den demokratischen Kongressmitgliedern die Schuld in die Schuhe schieben können.


    Anders als mit derart populistischen und agitatorischen Absichten kann ich mir jedenfalls Ihre nur noch als stümperhaft zu qualifizierende Leistung als Verfahrensbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung vor dem Kongress auch nicht erklären.


    Sie haben sich dort, wie auch sonst bei jeder sich bietenden oder notfalls konstruierten Gelegenheit, endlos in Ihrer Aufzählung vom Präsidenten unterlassener Amtshandlungen gesuhlt, und dabei entweder übersehen oder schlicht ignoriert, dass es neben dem von Ihnen - obwohl sogar unstreitigen (!) - bis zum Vergasen repetierten objektiven Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung auch noch einen subjektiven Tatbestand gibt.


    Zu diesem haben Sie nicht nur nichts vorgetragen, Sie sind noch nicht einmal dem Vortrag des Präsidenten dazu entgegengetreten!


    Und wenn in einem Parteienstreit die eine Seite etwas behauptet, und die andere dem nicht widerspricht, dann gilt das eben zwischen den Parteien als wahr.


    Sie haben bloß eine Latte unterlassener Amtshandlungen aufgezählt, und der Präsident hat darauf erwidert: Das ist bedauerlicherweise richtig, aber ich habe diese Amtshandlungen lediglich unbewusst fahrlässig unterlassen.


    An dieser Stelle wäre es Ihre Aufgabe gewesen, Congressman, diese Behauptung des Präsidenten zu bestreiten und anhand tatsächlicher Anhaltspunkte zu widerlegen.


    Das haben Sie nicht getan, also ist der Urteilsfindung der Vortrag des Präsidenten als Ihrerseits als wahr zugestanden zu Grunde zu legen.


    Da können Sie jetzt meinetwegen auch noch fünf, zehn oder 95 weitere vom Präsidenten unterlassene Amtshandlungen ausgraben und auf diesen herumreiten, es ändert nichts daran, dass eine unbewusst fahrlässige Vernachlässigung von Amtspflichten keine grobe Vernachlässigung von Amtspflichten ist, und dass der Präsident lediglich unbewusst fahrlässig gehandelt hat, haben Sie durch Nichtbestreiten prozessual anerkannt.


    Aber das kann Ihnen ja egal sein: Sie hatten und haben Ihre "Der Präsident hat seine Amtspflichten verletzt!"-Show, und vielleicht bekommen Sie als Sequel auch noch Ihre "Und einige Demokraten im Kongress verhindern trotzdem seine Amtsenthebung!"-Show.


    Das wäre für Sie politisch mit Sicherheit unendlich wertvoller als die Amtsenthebung eines sowieso nach bereits zweimaliger Wahl in wenigen Tagen aus dem Amt scheidenden Präsidenten.


    Aber wissen Sie was, Congressman? Ich bin trotzdem stolz darauf, dass meine Nibelungentreue zu rechtsstaatlichen Prinzipien mich davor schützt, auch nur in die Versuchung zu geraten, das Recht zu beugen und für die Amtsenthebung eines einer groben Amtspflichtverletzung nicht schuldigen Präsidenten zu stimmen, bloß um Ihnen damit vielleicht politisch die Parade zu verhageln.

  • Und schon wieder etwas, das ich mir nicht durchlese. Gibt es denn niemals eine Kurzfassung?

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

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  • Jetzt war ich doch neugierig und mit Zeit und noch mehr Geduld gesegnet. Senator Stackhouse, Sie machen sich mit Ihrer Argumentation zum Sklaven einer Idee, die an der Verfassung vorbei geht. Nirgendwo steht, dass irgendjemand in Repräsentantenhaus oder Senat im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens nur an die formalistisch binnen weniger Stunden vorgebrachten Argumente gebunden ist. Nirgendwo steht, dass jemand sich künstlich dumm stellen muss, ja, nirgendwo steht, dass er es darf.


    Nein, in der Verfassung steht: "Der Präsident, der Vizepräsident und jeder andere Bundesbeamte oder Amtsträger der Vereinigten Staaten, ausgenommen die Kongressmitglieder, kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden. [...] Eine Amtsenthebung soll nur vollzogen werden, wenn beide Kammern des Kongresses mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkennen."


    Sie meinen, Argumente, die in den internen Beratungen des Kongresses ausgetauscht worden seien, dürften nicht beachtet werden. Das hat keinerlei Grundlage in der Verfassung. Nicht einmal das vom Chief Justice vorgesehene Prozedere hat eine verfassungrechtliche Grundlage, ein Amtsenthebungsverfahren ist offensichtlich grundsätzlich formfrei. Und dennoch behaupten Sie, die Senatorin für Laurentiana, dass Sie sich künstlich dumm stellen müssten, weil sie eine gegen den Präsidenten vorgebrachte Anschuldigung in der falschen Akte gelesen haben, es im falschen Protokoll festgehalten wurde.


    Wenn ich jetzt wieder von Ihnen hören muss, ich wäre zu ungebildet, dämlich und blöd, um unser Rechtssystem zu kennen: Sie erfinden hier regelmäßig Dinge, Werteste, die Sie für unser Rechtssystem halten. Dabei müssen Sie selbst am Besten wissen, dass Recht nur gilt, wenn es gesetzt wurde. Wäre dem nicht so, wäre es kein Recht, sondern Unrecht. Und deswegen argumentieren Sie hier eben nicht mit, sondern gegen das Recht, was ich persönlich in höchstem Maße unseriös finde.


    Sofern Sie also meinen, den Präsidenten für unschuldig halten zu müssen, dann verstecken Sie sich nicht hinter verschwurbelten Formalien, sondern sagen einfach, dass dem so ist. Und lassen Sie den ganzen Rest einfach weg.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

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    Former Governor of Laurentiana

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  • Was muss ich denn da hören, Congressman?!
    Heißt das etwa, dass sie in den internen Beratungen weitere Behauptungen erhoben haben, auf die ich als Verteidigung des Präsidenten gar nicht reagieren konnte? Wenn dem so ist, dann muss ich leider feststellen, dass Sie dem Präsidenten das Recht auf eine faire Verhandlung beschnitten und Ihre Mitgliedschaft im Kongress zur geheimen Einwirkung auf andere Kongressmitglieder zum Schaden des Präsidenten missbraucht haben. Erachten Sie das einem Mitglied des Kongresses als würdig, das bei einem Amtsenthebungsverfahren über jeden moralischen Mangel eigentlich erhaben sein müsste?

  • Was reden Sie da für einen Blödsinn? Ich habe dem Kongress deutlich gemacht, dass der Präsident es verschleppt hat, seine Vertretung dauerhaft zu sichern, obwohl er zwischendurch genügend Zeit hatte. So stand es bereits in meiner öffentlichen Stellungnahme im Kongress, auf die Sie erwidert haben.


    Im Übrigen habe ich mit den werten Kolleginnen und Kollegen nichtöffentlich debattiert, wie es vorgesehen war. Ich habe natürlich auch auf etwaige neue Argumente der Repräsentanten und Senatoren geantwortet. Es ist möglich, dass dabei auf beiden Seiten Argumente genannt wurden, die weder Sie noch ich vorher vorgebracht haben, oder die weiter vertieft worden sind.


    Weiter werde ich keine Auskünfte geben, da ich mich eidlich zum Stillschweigen verpflichtet habe.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
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  • Ich habe mich ja mittlerweile daran gewöhnt, dass anscheinend viele astorische Politiker am College Kurse in kontinentalanticäischem Recht belegt haben, gewisse Prinzipien unserer angelsassonischen Rechtstradition daher nicht kennen, und wenn man sie auf diese hinweist verständnislos fragen, wie man denn bitte darauf käme, das sei aber Ihres Wissens doch ganz anders ... ?


    Was Sie hier vertreten, Congressman, hat jedoch überhaupt nichts mehr mit irgendwas zu tun, das noch die Bezeichnung "Recht" verdiente.


    Sie sind also ernsthaft der Meinung, die mündliche Verhandlung über einen Amtsenthebungsantrag vor dem Kongress diente nur noch einmal einer groben und ggf. unvollständigen Zusammenfassung nach Meinung der Antragsteller sowieso längst bekannter Tatsachen, und wenn es Unklarheiten gibt, dann erklären die Antragsteller das eben unter Ausschluss des Antraggegners in geheimer Sitzung?


    In manch kontinentalanticäischer sog. "Demokratie" wären Sie mit diesen Ansichten wohl ein Fall für den Inlandsgeheimdienst, der Leute bespitzelt, deren Meinung nach Einschätzung der Regierung nicht im Einklang mit der Verfassung steht.


    Die Garantien nach Art. II, Sec. 7, U.S. Constitution gelten auch für den Antraggegner im Amtsenthebungsverfahren.


    Und zu einem "fairen Prozess", dort SSec. 4, gehört es, dass in dessen mündlicher Verhandlung alle den Antraggegner belastenden Umstände vorgetragen, Beweismittel für diese beigebracht und die Antragsteller die vorgetragenen Tatsachen aus ihrer Sicht erschöpfend rechtlich würdigen.


    Damit der Antraggegner auch weiß, wogegen er sich eigentlich zu verteidigen hat, indem er seinerseits entlastende Umstände vorträgt, Beweismittel für diese beibringt und die vorgetragenen Tatsachen aus seiner Sicht erschöpfend rechtlich würdigt.


    In der späteren Beratung der Kongressmitglieder kann es nur noch darum gehen, welche Schlüsse diese warum aus den in der mündlichen Verhandlung eingeführten Tatsachen, Beweismitteln und deren Würdigung durch die Parteien ziehen.


    Denn dort hatten die Antragsteller alles vorzutragen, was ihrer Meinung eine Amtsenthebung des Antraggegners begründet, und dort hatte der Antraggegner die Möglichkeit, sich in Kenntnis der genau bezeichneten gegen ihn erhobenen Vorwürfe und deren tatsächlicher wie rechtlicher Begründung gegen diese zu verteidigen.


    Ihnen scheint immer noch nicht ganz klar zu sein, dass es sich bei Amtsenthebungsverfahren gegen Amtsträger nicht um eine "Abwahl" handelt, weil der Kongress mit ihrer Arbeit nicht zufrieden ist, mithin also einen politischen Vorgang, sondern um eine disziplinarische Ahndung rechtswidriger Handlungen, sprich einen juristischen Vorgang.


    Das würde es zwar nicht objektiv tatbestandlich beseitigen, dass Sie das Instrument der Amtsenthebung zu politischen Zwecken zu missbrauchen versucht haben, es würde Sie aber immerhin subjektiv von diesem Vorwurf entschuldigen.

  • Ich habe mich ja mittlerweile daran gewöhnt, dass anscheinend viele astorische Politiker am College Kurse in kontinentalanticäischem Recht belegt haben, gewisse Prinzipien unserer angelsassonischen Rechtstradition daher nicht kennen, und wenn man sie auf diese hinweist verständnislos fragen, wie man denn bitte darauf käme, das sei aber Ihres Wissens doch ganz anders ... ?


    Es gibt keine angelsassonischen Rechtstraditionen, auch wenn sie es gebetsmühlenartig wiederholen. Es gibt kodifiziertes astorisches Recht und das gilt es zu beachten.


    Zitat

    Sie sind also ernsthaft der Meinung, die mündliche Verhandlung über einen Amtsenthebungsantrag vor dem Kongress diente nur noch einmal einer groben und ggf. unvollständigen Zusammenfassung nach Meinung der Antragsteller sowieso längst bekannter Tatsachen, und wenn es Unklarheiten gibt, dann erklären die Antragsteller das eben unter Ausschluss des Antraggegners in geheimer Sitzung?


    Nein. Ich bin der Meinung, dass die mündliche Verhandlung nicht alles ist, das ein Abgeordneter oder Senator beachten muss. Er muss alle Erkenntnisse würdigen, die ihn dazu befähigen, über die Frage des Vorliegens des verfassungsrechtlichen Tatbestandes für eine Amtsenthebung zu entscheiden. Und dazu gehören natürlich auch alle Klarstellungen, die eventuell nichtöffentlich erfolgt sind.


    Zitat

    Und zu einem "fairen Prozess", dort SSec. 4, gehört es, dass in dessen mündlicher Verhandlung alle den Antraggegner belastenden Umstände vorgetragen, Beweismittel für diese beigebracht und die Antragsteller die vorgetragenen Tatsachen aus ihrer Sicht erschöpfend rechtlich würdigen.


    Ohne jetzt nichtöffentliche Äußerungen zu wiederholen: Glauben Sie wirklich, dass kein Argument öffentlich ungenannt geblieben ist? Ich wüsste gerne, welche Argumente das sind - ich bin mir sicher, dass meine Stellungnahme alle Aspekte abgedeckt hat. Wohlmöglich nicht im von Ihnen gewünschten Ausmaß - aber, bitte, Sie haben ja keinen Antrag gestellt. Nochmal: Wenn Sie darauf bestehen, dass sich jeder blöd stellen muss und nicht wissen darf, was nicht sein kann, dann ist das Ihre Ansicht.


    Zitat

    Ihnen scheint immer noch nicht ganz klar zu sein, dass es sich bei Amtsenthebungsverfahren gegen Amtsträger nicht um eine "Abwahl" handelt, weil der Kongress mit ihrer Arbeit nicht zufrieden ist, mithin also einen politischen Vorgang, sondern um eine disziplinarische Ahndung rechtswidriger Handlungen, sprich einen juristischen Vorgang.


    Es ist das Argument von Senatorin McIlroy, die meint, hier hätte es sich um eine Abwahl gehandelt. Wie Sie zu der irrigen Annahme kommen, ich würde das genauso sehen, weiß ich nicht.


    Zitat

    Das würde es zwar nicht objektiv tatbestandlich beseitigen, dass Sie das Instrument der Amtsenthebung zu politischen Zwecken zu missbrauchen versucht haben, es würde Sie aber immerhin subjektiv von diesem Vorwurf entschuldigen.


    Auch Sie erzählen Blödsinn, aber das ist bekanntlich nichts Neues.


    Sie vergessen anscheinend noch immer, dass jeder im Kongress der Ansicht war und ist, dass der Präsident seine Amtspflichten vernachlässigt hat. Es ging einzig und allein um die Frage, die Sie formalistisch wider besseren Wissens verneinen, ob dies auch grob fahrlässig war. Nun soll ich an irgendetwas schuld sein? Senator, Sie haben weder die Chuzpe noch den Willen gehabt, der andauernden Amtsvernachlässigung des Präsidenten auf den einzig möglichen Wege zu begegnen: Durch einen Antrag auf Amtsenthebung. Wenn ich dessen schuldig sein soll: Gerne. Aber nicht dem voraussichtlichen Scheitern des Antrages; das schreiben Sie sich bitte selbst zu, Madam "Not Guilty".

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
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  • Ich stelle mir gerade eine richtig lustige Szene vor, Congressman:


    Sie sind, sagen wir mal, des Hausfriedensbruchs und der Nötigung angeklagt.


    Die Geschworenen kommen aus ihrem Kämmerlein zurück, und sprechen Sie außerdem noch des Schweren Raubes und der Sachbeschädigung schuldig.


    Sie können nicht fassen, was Sie da gehört haben, aber der Staatsanwalt erklärt Ihnen nur lapidar, Sie hätten doch aus der Presse entnehmen können, was irgendwelche Leute ihnen sonst noch so vorwerfen, und die Geschworenen seien ja nicht darauf angewiesen, Ihr Urteil nur auf das zu stützen, was in der Anklageschrift stand und worüber in der Verhandlung gestritten wurde. Außerdem hätte er während der Beratungen der Geschworenen mit diesen über die weiteren Vorwürfe gesprochen und ihnen alles erklärt, was sie dazu hätten wissen müssen.


    Wie kämen Sie sich da vor? Wie in einem Rechtsstaat, oder wie in einem bizarren Albtraum?


    Nun, wie auch immer, Sie befänden sich in Bob-O'Neill-Land. Denn genau solches Verfahren verfechten Sie hier: Willkür- und Kabinettsjustiz der allerschmutzigsten Sorte!


    Und zum ich weiß nicht mehr wievielten Male mittlerweile: Ja, auch ich bin der Meinung, dass der Präsident objektiv seine Amtspflichten vernachlässigt hat. Aber es hätte Ihnen als Antragsteller und Verfahrensbevollmächtigter oblegen, vorzutragen und den Beweis dafür zu führen, dass er seine Amtspflichten auch subjektiv vernachlässigt hat. Das haben Sie nicht unternommen.


    Der Präsident hingegen hat sich über seine Verfahrensbevollmächtigte dazu geäußert und erklärt, er habe seine Amtspflichten subjektiv nur unbewusst fahrlässig vernachlässigt. Da Sie das nicht einmal bestritten, geschweige denn widerlegt haben, hatte ich diese Einlassung meiner Entscheidung zu Grunde zu legen.


    Und eine unbewusst fahrlässige Vernachlässigung von Amtspflichten kann keine grobe Vernachlässigung von Amtspflichten sein.


    Darum habe ich für nicht schuldig gestimmt.

  • Nein, keine Willkür. Aber wozu soll der Kongress debattieren und warum dürfen andere neue Argumente vorbringen, aber die Antragsteller darf das nicht? Und warum sollen andere ihre Argumente nutzen, um weitere Kongressmitlgieder zu überzeugen, aber die Antragsteller dürfen das nicht? Und warum sollte niemand diese Argumente beachten und sich blöd stellen?


    Ich gebe zu, die Verteidigung des Präsidenten empfand ich als beleidigend. Er bzw. seine Vertreterin wollte uns tatsächlich weiß machen, er wäre leider, leider, leider nicht zu seinen Amtspflichten gekommen. Er musste ja diversen Zusammenkünften, beispielsweise im

    SimOff

    Chat oder

    berüchtigten Restaurant Ambassador beiwohnen, anstatt sich um seine Amtspflichten zu kümmern.


    Natürlich habe ich diese Aussage nicht bestritten, da ich schon vorher klar gemacht habe, dass der Präsident für eine Vertretung nicht gesorgt hat, also auch ganz persönlich selbst dafür verantwortlich war, dass Astor nicht regiert wurde. Und ich hatte ohnehin, als ich die Replik der Vertreterin des Präsidenten gesehen habe, formal keine Möglichkeit der Antwort mehr, da die vom Chief Justice gesetzte Frist bereits abgelaufen war. Wenn es einen Fehler gab, den ich mir zurechnen muss, dann, diese Frist nicht ignoriert und doch noch inhaltlich geantwortet zu haben. Ich sah dies jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht als notwendig an.


    Und ich stehe zu meinem Votum und bin erleichtert, dass ich nicht der einzige gewesen bin, der die objektiven Verfehlungen des Präsidenten als grobe Vernachlässigung seiner Amtspflichten gewertet hat.

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  • Tja, Congressman, wenn Sie das:

    Er bzw. seine Vertreterin wollte uns tatsächlich weiß machen, er wäre leider, leider, leider nicht zu seinen Amtspflichten gekommen. Er musste ja diversen Zusammenkünften, beispielsweise im

    SimOff

    Chat oder

    berüchtigten Restaurant Ambassador beiwohnen, anstatt sich um seine Amtspflichten zu kümmern.

    in der mündlichen Verhandlung über den Amtsenthebungsantrag vor dem Kongress vorgetragen hätten - idealerweise bereits in Ihrer Antragsschrift, spätestens aber in einer Erwiderung auf die Verteidigung des Präsidenten, welche dieser ja darauf gestützt hat, über längere Zeiträume aus Gründen höherer Gewalt an der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte gehindert gewesen zu sein, und sich wann immer sich ihm die Möglichkeit dazu bot, bemüht habe, seinen verfassungs- und gesetzmäßigen Pflichten nachzukommen - dann weiß ich zwar nicht, wie mein Votum ausgefallen wäre, da der Präsident sicherlich auch dazu Stellung genommen hätte, aber zumindest hätte ich dem Präsidenten die zu seiner Verteidigung vorgetragenen Tatsachen nicht schon mangels Bestreiten seitens der Antragsteller glauben müssen.


    Mit "Dummstellen" hat das übrigens überhaupt nichts zu tun, sondern schlicht mit korrekter Beweisverwertung: Auch ein Gericht darf sich auf Tatsachen und Vorträge, die nicht in die Verhandlung eingeführt worden sind, in seinem Urteil genauso wenig stützen wie auf Beweismittel und Erkenntnisse, die auf rechtswidrige Weise gewonnen wurden.


    Wenn der Kongress in einem Amtsenthebungsverfahren als Gerichtshof tätig wird, und die Abgeordneten und Senatoren als dessen Richter, dann haben diese in der Tat ihr möglicherweise bereits bestehendes Wissen und Urteil über die Angelegenheit "auszublenden", sich anzuhören, was die Parteien vortragen, und nur auf Grund dessen ein Urteil darüber zu fällen, was in der Verhandlung zweifelsfrei bewiesen wurde und was nicht.


    Alles, was dort nicht vorgetragen und bewiesen, ggf. bestritten und widerlegt wurde, hat bei der Entscheidungsfindung der Kongressmitglieder schlicht und ergreifend außer Betracht zu bleiben. Ebenso wie in jedem Verfahren vor einem herkömmlichen Gericht.

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