2014/2/4 Laurentiana Parliamentary Questioning Bill

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 525 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Amrian Dali Abzianidze.



  • Honorable Members of the General Court,


    Der angefügte Entwurf von Ms. Helen McCrary steht zur Abstimmung.


    Achtung!
    Die werten Mitglieder seien ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Antrag sich in Section 2 (2) vom Antrag zum Ende der Debatte unterscheidet.
    Die Anzahl der Fragen pro Monat ist verringert.


    Bitte stimmen sie mit Aye mit dem Antrag zuzustimmen oder No um den Antrag abzulehnen.
    Sie können sich mittels Present aktiv der Stimme enthalten.


    Sie haben 72 Stunden um ihre Stimme abzugeben.



    Dominic Stone
    Speaker pro tempore


    Laurentiana Parliamentary Questioning Bill


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz schafft Regelungen für parlamentarische Anfragen an die Regierung.


    Section 2 - Motion of Questioning
    (1) Jedes Mitglied des General Court kann pro Kalendermonat bis zu drei Anfragen an ein Mitglied der Staatsregierung stellen.
    (2) Eine Anfrage besteht aus mindestens einer und maximal drei Einzelfragen. Pro Kalendermonat sind insgesamt bis zu drei Einzelfragen gestattet
    (3) Eine Anfrage muss in schriftlicher Form beim Präsidium des General Court eingereicht werden.
    (4) Die Anfrage muss durch das Präsidium des General Court umgehend an das Regierungsmitglied weitergeleitet werden, das befragt werden soll.


    Section 3 - Hearing
    (1) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt stets in einer öffentlichen Anhörung des Befragten vor dem General Court.
    (2) Das Hearing wird umgehend nach der Weiterleitung der Anfrage an die Regierung eröffnet.
    (3) Der Befragte wird vor Beginn der Anhörung durch das Präsidium des General Court auf die Wahrheit vereidigt. Die Eidesformel lautet: "„Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.“
    Die religiöse Beteuerung kann entfallen.
    (4) Nach der Beantwortung der Anfrag hat jedes Mitglied des General Court die Möglichkeit bis zu zwei Nachfragen an den Befragten zu stellen.
    (5) Jedes Mitglied des General Court kann während des Hearings den Verzicht auf Nachfragen kundtun.
    (6) Das Hearing dauert maximal 96 Stunden, endet aber in jedem Fall erst dann, wenn alle Nachfragen beantwortet sind.
    (7) Das Hearing kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Nachfragen beantwortet sind.


    Section 4 - Duty of Response
    (1) Die Mitglieder der Regierung sind verpflichtet auf Anfragen innerhalb von 168 Stunden nach Eröffnung der Anfrage durch das Präsidium des General Court öffentlich zu antworten, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung der Antwortfrist notwendig machen. Die Umstände sind spätestens bei Überschreitung der Antwortfrist zu begründen.
    (2) Das Präsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
    (3) Fragen an die die Regierungsmitglieder müssen stets durch das jeweils befragte Regierungsmitglied beantwortet werden.
    (4) Der Befragte hat das Recht eine Antwort bei der Befragung zu verweigern, wenn die Antwort nachteilige Auswirkungen hat auf
    a) Belange der inneren Sicherheit,
    b) die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens oder
    c) die Durchführung strafrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen.


    Section 5 - Final Provisions
    (1) Rule III, Section 2 der Standing Rules of the General Court wird ersatzlos gestrichen.
    (2) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

  • Honorable Members of the General Court,


    Die Abstimmung ist hiermit beendet.


    6 Members stimmten mit AYE ab,
    2 Members stimmten mit NO ab,
    0 Member stimmte mit PRESENT ab.


    Der Entwurf ist somit angenommen.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

    Einmal editiert, zuletzt von The State of Laurentiana ()

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