H.R. 2014-108 United States Development Cooperation and Humanitarian Aid Bill

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 741 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Daryll K. Sanderson.



  • Honorable Members of Congress!


    Der Congressman from Astoria State, Mr. Jake Smith, hat den angehängten Entwurf eingebracht.
    Der Antragsteller hat das erste Wort.


    Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



    Daryll K. Sanderson
    Vice-President of Congress



    United States Development Cooperation and Humanitarian Aid Bill

    Section 1 – Fundementals
    Dieses Gesetz regelt die Grundlagen zur Entwicklungszusammenarbeit der Vereinigten Staaten sowie die Gewährung von Not- und Katastrophenhilfe.


    Section 2 – Objectives
    (1) Die Entwicklungszusammenarbeit der VSA verfolgt folgende Kernziele:
    - Verringerung von Armut
    - Verbesserung der Grundbildung
    - Verringerung von Hungersnöten
    - Aufbau einer Rudimentären Gesundheitsversorgung
    - Aufbau einer Grundversorgung
    (2) Das Grundbudget beträgt 9 Milliarden Dollar im Jahr. Im Wege des Discretionary Spending können weitere Mittel jederzeit bewilligt werden, das Repräsentantenhaus kann jedoch auch das Grundbudget kürzen.


    Section 3 – USAID
    (1) Zur Durchführung entwicklungspolitischer Maßnahmen, der Koordination von Not- und Katastrophenhilfe sowie zur Vergabe und Kontrolle von Projektmitteln durch unabhängige Träger wird die United States Agency for International Development gegründet.
    (2) USAID ist eine selbstständige Bundesbehörde unter Aufsicht des Department of State. Der Administrator der USAID wird durch den Secretary of State ernannt.
    (3) Die Finanzierung von USAID erfolgt durch den Bundeshaushalt.
    (4) Über die Bereitstellung der finanziellen Mittel entscheiden der Präsident und der Secretary of State auf Vorschlag des Administrators der USAID, soweit die Mittel vom Repräsentantenhaus nicht zweckgebunden bewilligt wurden. Die Bereitstellung kann an Vorbehalte oder Bedingungen geknüpft sein.
    (5) Wird über eine Bereitstellung der Finanziellen Mittel positiv entschieden, muss die Astorian Development Bank die Auszahlung vorbereiten.


    Section 4 – Astorian Development Bank
    (1) Zur Förderung von Eigenmaßnahmen seitens der Empfängerländer, stellen die VSA Kredite zu vergünstigten Konditionen bereit, um konkrete Infrastruktur und Entwicklungsprojekte zu fördern.
    (2) Diese werden über die Astorian Development Bank abgewickelt. Sie untersteht dem Department of Commerce.
    (3) Die Astorian Development Bank errichtet in den Ländern, die Förderungen erhalten, Zweigstellen, damit eine Überwachung
    der bereitgestellten Mittel möglich ist. Damit soll einer Veruntreuung von Finanziellen Mitteln vorgebeugt werden.


    Section 5 – Partner Countries
    (1) USAID definiert in Absprache mit den Länderabteilungen des Department of State, dem Weißen Haus sowie – soweit erforderlich – dem DOD und den Geheimdiensten die Partnerländer, mit denen eine Zusammenarbeit aufgebaut werden soll.
    (2) Staaten die sich mit den USA oder einem ihrer Verbündeten im Kriegszustand befinden sind von jeglichen Hilfsmaßnahmen ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Staaten, die Gegner der VSA oder ihrer Verbündeten aktiv unterstützen.
    (3) Staaten sollen nur dann für eine Zusammenarbeit in Betracht gezogen werden, wenn Sie sich verpflichten, wirksam für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und gegen Korruption einzusetzen. USAID soll die Fortschritte auf diesen Gebieten evaluieren und bei Nicht-Einhaltung Sanktionen in Form von Zahlungsstopps, Mittelkürzungen oder eine Einstellung der Projekte verhängen.
    (4) USAID definiert in Absprache mit beteiligten Bundesbehörden sowie den Behörden im Partnerland den Entwicklungsbedarf und erstellt auf dieser Grundlage – vor dem Hintergrund der in Section 2, Clause 1 definierten Ziele – einen Entwicklungsplan mit entsprechenden Schwerpunkten.


    Section 6 – Calls for Tender
    (1) Neben Eigenmaßnahmen soll USAID mindestens 50% seiner Projektmittel über Ausschreibungen an nicht staatliche Organisationen und Personen vergeben.
    (2) Die USAID legt bei jeder Ausschreibung eine Geldsumme fest. Die Ausschreibungen sollen offen, transparent, und gerecht von statten gehen.
    (3) Projektmittel-Empfänger verpflichten sich, im Einklang zu den Grundsätzen der US Außenpolitik und den in Section 2, Clause 1 genannten Entwicklungszielen zu arbeiten.
    (4) Alle externen Projekte sind nach ihrem Abschluss durch USAID zu evaluieren. Die genauen Bedingungen legt USAID in den Ausschreibungsbedingungen fest.
    (5) Staatliche und staatsnahe Organisationen sind von Ausschreibungen ausgeschlossen, es sei denn, in einer vorherigen Ausschreibung konnte mangels geeigneter Bewerber kein Zuschlag erteilt werden.


    Section 7 – Preferential Tariff Regimes
    (1) Staaten, die nach Bewertung von USAID, gemessen an ihren Grunddaten zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Erde gezählt werden (Least Developed Countries), sollen die Möglichkeit erhalten, vergünstige Zolltarife für den Export ihrer Waren in den VSA zu erhalten, selbst wenn sie diese Vergünstigungen ihrerseits nicht gewähren.
    (2) Die genauen Konditionen solcher Vergünstigungen sollen vom Department of Commerce in Absprache mit USAID festgelegt werden.
    (3) Bezüglich der Vergünstigungen gelten die Einschränkungen aus Section 5, Clause 2 and 3 entsprechend.


    Section 8 – Humanitarian Aid
    (1) Im Fall akuter Krisen, insbesondere Naturkatastrophen, Hungersnöten oder Folgen militärischer Konflikte, sind die VSA bereit, zeitlich befristet Not- und Katastrophenhilfe zu leisten.
    (2) USAID koordiniert Maßnahmen der Not- und Katastrophenhilfe und greift zur Gewährung der Hilfsmaßnahmen auf einen Pool aus Einheiten des Katastrophenschutzes, der Nationalgarden der Bundesstaaten sowie – falls notwendig – des Militärs zurück. Weiterhin können private Organisationen in die Maßnahmen einbezogen werden, sofern diese dafür zur Verfügung stehen.
    (3) Im Fall reiner Katastrophenhilfe greifen die Einschränkungen aus Section 5, Clause 2 und 3 nicht. Über Hilfsmaßnahmen in einem betroffenen Staat wird im Einzelfall entschieden.


    Section 9 - Final Provisions


    Das Gesetz am Tage seiner Verkündigung in Kraft.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

  • Mr. Speaker,


    die Motivation hinter dem Gesetz ist aus meiner Sichtweise ganz einfach.
    Ich verfolge mit dieser Bill das Ziel einen Soliden Grundstein für zukünftige Entwicklungs-
    und Humanitäre Hilfsarbeit zu legen. Außerdem, die USA sind ein Weltweit führendes Land in verschiedensten Sektoren.
    Daher sollte die USA ihr Wissen in diesen Bereichen dazu nutzen um Staaten die dies aus eigener Kraft nicht können
    beim Aufbau zu helfen.

  • Mr. President,


    ich halte einen Einstieg der Vereinigten Staaten in eine internationale Entwicklungshilfepolitik aus mehreren Gründen für sinnvoll, denn abseits des humanitären Gebots bietet sie uns auch praktische Vorteile: Wer materielle Not der Menschen lindert, entzieht Radikalen und Extremisten den Nährboden für ihre Propaganda und Rekrutierungsfeldzüge. Hilfen zur Errichtung und Erhaltung zivilisierter Lebensverhältnisse tragen dazu bei, politische Stabilität zu fördern und demokratisch-rechtsstaatliche Entwicklungen voranzutreiben. Ferner können uns aus besser entwickelten Staaten zukünftige neue Handelspartner erwachsen.


    Ich werde dem Gesetzesvorschlag aus den genannten Gründen gerne zustimmen!

  • Mr Speaker,
    ich schließe mich der Meinung der ehrenwerten Senatorin für Serena vollumfänglich an. Die Vereinigten Staaten versprechen - so der Wahlspruch unseres Diplomatischen Dienstes - "Diplomacy in action - wherever you are". Mit Reden allein ist es da nicht getan und auch Militäreinsätze mögen zunächst als probates Mittel einer durchsetzungsstarken Außenpolitik gelten. Sie lösen eine gegenwärtige Situation, bekämpfen aber nicht die Ursachen von schlechten Lebensbedingungen und Konflikten - sie schüren vielleicht sogar Wut und Hass gegen die Vereinigten Staaten, was der nationalen Sicherheit und der Sicherheit unserer Bürger abträglich sein wird.
    Wenn wir Milliarden für Militär ausgeben, sollten wir auch ein paar Milliarden für die Linderung der Not der Menschen übrig haben. Das ist unsere Verantwortung für die Welt, damit sichern wir uns Respekt und können etwas gutes bewirken - im Dienste der Menschenwürde und der Freiheit und Stabilität.

  • Mr. President,


    der Kongress hat bereits im Januar des vergangenen Jahres ein inhaltlich weitgehend gleichgerichtetes und gleich bezeichnetes Gesetz diskutiert.


    Ich nehme zur Kenntnis, dass die nunmehr angestrebten Kernziele im Vergleich deutlich reduziert worden sind. Dabei muss ich gleich hinterfragen, warum offenbar hauptsächlich nur materialistische Hilfe geleistet werden soll und weitere Kernziele einer langfristigen Entwicklungshilfepolitik wie die Verbesserung von Infrastruktur und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit unter Entwicklung einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsordnung nebst der Bewahrung natürlicher Ressourcen, sowie insbesondere die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht mehr dazu gehören sollen.


    Das Grundbudget konkret zu benennen und dem Senat in dieser Frage damit pro fForma ein Mitspracherecht zu geben, lehne ich ab. Die grundsätzliche Regelung "Für das Erreichen der Kernziele der Entwicklungszusammenarbeit werden ausschließlich jene Gelder verwendet, die vom Repräsentantenhaus bewilligt worden sind." sollte ausreichen.


    Ich möchte zudem darum bitten, dass unübliche Abkürzungen wie "VSA" (= "USA")und "Clause" (= "Section") durch passende Termini ersetzt werden.

    Eugene 'Gene' Wolf (R-NA)


    Former (61st) President of the United States

    Former Speaker of the U.S. House of Representatives

    Former U.S. Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia

  • Mr. Speaker,


    um gleich den Punkt mit den Bezeichnungen zu erwähnen: Ich werde diese Änderungen sobald als möglich vornehmen.


    Um auf ihre Frage wieso nur Materialistische Hilfe geleistet werden soll,


    ich sehe das Gesetz momentan wie bereits in meinem Anfangsstatement gesagt, als einen Grundstock zum Aufbau von Weiterführenden Bestrebungen. Außerdem sehe ich unter dem Punkt. "Aufbau einer Grundversorgung" den Aufbau einer Infrastruktur sehr wohl als miteinbegriffen.
    Da es aber den Wunsch gibt solche Punkte in das Gesetz einzubauen werde ich das machen.


    Und um auf die Finanzierung Bezug zu nehmen erlaube ich mir auf das folgende hinzuweisen:


    "Im Wege des Discretionary Spending können weitere Mittel jederzeit bewilligt werden, das Repräsentantenhaus kann jedoch auch das Grundbudget kürzen."

  • Mr. President,


    durch das Auslassen bestimmter definierter Ziele, die früher beabsichtigt waren und grundsätzlich zum Kern einer modernen Entwicklungshilfe gehören, aber vor allem auch durch derart generisch bezeichnete Ziele wie "Grundversorgung", sehe ich die Gefahr, dass dieses Gesetz in Zukunft mannigfaltiig interpretiert werden kann. Wir als Gesetzgeber sollten aber keine zu großen Spielräume eröffnen und die Ziele des Gesetzes bzw. gesetzlich legitimierter Maßnahmen möglichst klar fassen. Vor allem da ein "Grundbudget" vorgesehen ist, das konkrete Zahlungsempfänger nur erahnen lässt, halte ich vom gewählten Weg sehr, sehr wenig.


    Was konkret die Finanzierung betrifft: Wenn es ein vom Senat mit beschlossenes Grundbudget geben soll, dass dann aber vom Repräsentantenhaus beliebig erhöht oder vermindert werden kann, dann kann und sollte man gleich sagen, dass für die entsprechenden Ziele schlicht nur das Geld ausgegeben werden kann, das das Repräsentantenhaus bewilligt hat.

    Eugene 'Gene' Wolf (R-NA)


    Former (61st) President of the United States

    Former Speaker of the U.S. House of Representatives

    Former U.S. Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia

  • Mr President,


    der Antrag findet meine Zustimmung.

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Mr. Speaker, ich bringe diesen Überarbeiteten Entwurf ein.


    In ihm sind die gewünschen Änderungen bzgl. VSA und Clause sowie wegen den Zielen der Entwicklungsförderung enthalten.
    Auf den Kritikpunkt bzgl. der Finanzierung bin ich nicht eingegangen da dies aus meiner Sichtweise her in der jetzigen Form in Ordnung ist.


    United States Development Cooperation and Humanitarian Aid Bill


    Section 1 – Fundementals
    Dieses Gesetz regelt die Grundlagen zur Entwicklungszusammenarbeit der Vereinigten Staaten sowie die Gewährung von Not- und Katastrophenhilfe.


    Section 2 – Objectives
    (1) Die Entwicklungszusammenarbeit der USA verfolgt folgende Kernziele:
    - Verringerung von Armut
    - Verbesserung der Grundbildung
    - Verringerung von Hungersnöten
    - Aufbau einer grundlegenden Gesundheitsversorgung
    - Aufbau und Verbesserung von Infrastruktur
    - Aufbau und Verbesserung von wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit
    - Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit


    (2) Das Grundbudget beträgt 9 Milliarden Dollar im Jahr. Im Wege des Discretionary Spending können weitere Mittel jederzeit bewilligt werden, das Repräsentantenhaus kann jedoch auch das Grundbudget kürzen.


    Section 3 – USAID
    (1) Zur Durchführung entwicklungspolitischer Maßnahmen, der Koordination von Not- und Katastrophenhilfe sowie zur Vergabe und Kontrolle von Projektmitteln durch unabhängige Träger wird die United States Agency for International Development gegründet.
    (2) USAID ist eine selbstständige Bundesbehörde unter Aufsicht des Department of State. Der Administrator der USAID wird durch den Secretary of State ernannt.
    (3) Die Finanzierung von USAID erfolgt durch den Bundeshaushalt.
    (4) Über die Bereitstellung der finanziellen Mittel entscheiden der Präsident und der Secretary of State auf Vorschlag des Administrators der USAID, soweit die Mittel vom Repräsentantenhaus nicht zweckgebunden bewilligt wurden. Die Bereitstellung kann an Vorbehalte oder Bedingungen geknüpft sein.
    (5) Wird über eine Bereitstellung der Finanziellen Mittel positiv entschieden, muss die Astorian Development Bank die Auszahlung vorbereiten.


    Section 4 – Astorian Development Bank
    (1) Zur Förderung von Eigenmaßnahmen seitens der Empfängerländer, stellen die USA Kredite zu vergünstigten Konditionen bereit, um konkrete Infrastruktur und Entwicklungsprojekte zu fördern.
    (2) Diese werden über die Astorian Development Bank abgewickelt. Sie untersteht dem Department of Commerce.
    (3) Die Astorian Development Bank errichtet in den Ländern, die Förderungen erhalten, Zweigstellen, damit eine Überwachung
    der bereitgestellten Mittel möglich ist. Damit soll einer Veruntreuung von Finanziellen Mitteln vorgebeugt werden.


    Section 5 – Partner Countries
    (1) USAID definiert in Absprache mit den Länderabteilungen des Department of State, dem Weißen Haus sowie – soweit erforderlich – dem DOD und den Geheimdiensten die Partnerländer, mit denen eine Zusammenarbeit aufgebaut werden soll.
    (2) Staaten die sich mit den USA oder einem ihrer Verbündeten im Kriegszustand befinden sind von jeglichen Hilfsmaßnahmen ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Staaten, die Gegner der USA oder ihrer Verbündeten aktiv unterstützen.
    (3) Staaten sollen nur dann für eine Zusammenarbeit in Betracht gezogen werden, wenn Sie sich verpflichten, wirksam für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und gegen Korruption einzusetzen. USAID soll die Fortschritte auf diesen Gebieten evaluieren und bei Nicht-Einhaltung Sanktionen in Form von Zahlungsstopps, Mittelkürzungen oder eine Einstellung der Projekte verhängen.
    (4) USAID definiert in Absprache mit beteiligten Bundesbehörden sowie den Behörden im Partnerland den Entwicklungsbedarf und erstellt auf dieser Grundlage – vor dem Hintergrund der in Section 2, Subsection 1 definierten Ziele – einen Entwicklungsplan mit entsprechenden Schwerpunkten.


    Section 6 – Calls for Tender
    (1) Neben Eigenmaßnahmen soll USAID mindestens 50% seiner Projektmittel über Ausschreibungen an nicht staatliche Organisationen und Personen vergeben.
    (2) Die USAID legt bei jeder Ausschreibung eine Geldsumme fest. Die Ausschreibungen sollen offen, transparent, und gerecht von statten gehen.
    (3) Projektmittel-Empfänger verpflichten sich, im Einklang zu den Grundsätzen der US-Außenpolitik und den in Section 2, Subsection 1 genannten Entwicklungszielen zu arbeiten.
    (4) Alle externen Projekte sind nach ihrem Abschluss durch USAID zu evaluieren. Die genauen Bedingungen legt USAID in den Ausschreibungsbedingungen fest.
    (5) Staatliche und staatsnahe Organisationen sind von Ausschreibungen ausgeschlossen, es sei denn, in einer vorherigen Ausschreibung konnte mangels geeigneter Bewerber kein Zuschlag erteilt werden.


    Section 7 – Preferential Tariff Regimes
    (1) Staaten, die nach Bewertung von USAID, gemessen an ihren Grunddaten zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Erde gezählt werden (Least Developed Countries), sollen die Möglichkeit erhalten, vergünstige Zolltarife für den Export ihrer Waren in den VSA zu erhalten, selbst wenn sie diese Vergünstigungen ihrerseits nicht gewähren.
    (2) Die genauen Konditionen solcher Vergünstigungen sollen vom Department of Commerce in Absprache mit USAID festgelegt werden.
    (3) Bezüglich der Vergünstigungen gelten die Einschränkungen aus Section 5, Subsection 2 and 3 entsprechend.


    Section 8 – Humanitarian Aid
    (1) Im Fall akuter Krisen, insbesondere Naturkatastrophen, Hungersnöten oder Folgen militärischer Konflikte, sind die USA bereit, zeitlich befristet Not- und Katastrophenhilfe zu leisten.
    (2) USAID koordiniert Maßnahmen der Not- und Katastrophenhilfe und greift zur Gewährung der Hilfsmaßnahmen auf einen Pool aus Einheiten des Katastrophenschutzes, der Nationalgarden der Bundesstaaten sowie – falls notwendig – des Militärs zurück. Weiterhin können private Organisationen in die Maßnahmen einbezogen werden, sofern diese dafür zur Verfügung stehen.
    (3) Im Fall reiner Katastrophenhilfe greifen die Einschränkungen aus Section 5, Subsection 2 und 3 nicht. Über Hilfsmaßnahmen in einem betroffenen Staat wird im Einzelfall entschieden.


    Section 9 - Final Provisions



    Das Gesetz am Tage seiner Verkündigung in Kraft.

  • Mr. Speaker,


    (2) Das Grundbudget beträgt 9 Milliarden Dollar im Jahr. Im Wege des Discretionary Spending können weitere Mittel jederzeit bewilligt werden, das Repräsentantenhaus kann jedoch auch das Grundbudget kürzen.


    ich würde diesen Punkt ganz streichen und die Finanzierung wie derzeit üblich über das Budget laufen lassen, wo dann den Behörden - in dem Fall der USAID und der ADB - direkt, und eventuell zweckgebunden, Mittel zugewiesen werden.

  • Mr. President,


    besser - und verfassungrechtlich nicht zu beanstanden - ist der Vorschlag des Congressman aus Agnus Dei in meinen Augen allemal.

    Eugene 'Gene' Wolf (R-NA)


    Former (61st) President of the United States

    Former Speaker of the U.S. House of Representatives

    Former U.S. Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia

  • Mr. President,


    nein. Ich habe allerdings Zweife daranl, in eine von beiden Kammern zu beschließende Bill Regelungen zum Bundeshaushalt aufzunehmen. Diese exklusive Kompetenz des Repräsentantenhauses sollte nicht einfach mal so umgangen werden.


    Congressman Smith, haben Sie dennoch vielen Dank für Ihr anderweitiges Eingehen auf meine Kritik. :)

    Eugene 'Gene' Wolf (R-NA)


    Former (61st) President of the United States

    Former Speaker of the U.S. House of Representatives

    Former U.S. Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia

  • Mr Speaker,
    diese Einschätzung sei dem ehrenwerten Congressman aus Fredericksburg unbenommen, ich persönlich halte sie aber für unbegründet und falsch.
    Ich darf hier auf die Debatte über den Federal Budget Act im März dieses Jahres Bezug nehmen und zwei geschätzte Kollegen zitieren, die leider dem Kongress nicht mehr angehören. Etwaige Zweifel kann sicher ein Blick in die Protokolle entkräften. ;)
    Former Senator Gerard äußerte im Bezug auf die Zuständigkeit des Houses und dem mandatory spending die Befürchtung "[...], dass der Senat regelmäßig dadurch umgangen werden kann, dass in einem Gesetz konkrete Kosten festgehalten werden."
    Daraufhin entgegnete Vice President Stone das folgende: "An ein beliebiges Gesetz nun konkrete Ausgaben zu heften reicht in meinen Augen nicht aus um das betreffende Gesetz komplett in die Hoheit des Repräsentantenhauses zu ziehen."
    Diese Auffassung teile ich und daraus ergibt sich für mich, dass der Kongress als Ganzes durchaus Ausgaben festlegen kann, weil jeder andere Weg quasi eine Umgehung des Senats wäre.

  • Mr. President,


    auch wenn der Kongress es kann, so sollte er es nicht. Kein Senator würde es begrüßen, wenn das House ein Gesetz mitbeschließen würde, das den Präsidenten zur eigenmächtigen Ernennung von Amtsträgern berechtigt. Ich als Congressman und Speaker kann es folgerichtig auch nicht begrüßen, wenn die oft weit weniger wirkungsvolle exklusive Kompetenz meines Hauses umgangen wird, indem in eine von beiden Häusern behandelte Bill eine Regelung zum Bundeshaushalt getroffen wird.


    Das ist eine Sache des Prinzips.

    Eugene 'Gene' Wolf (R-NA)


    Former (61st) President of the United States

    Former Speaker of the U.S. House of Representatives

    Former U.S. Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia

  • Mister President,


    das House beschließt ja auch gerade mit, ob der Vizepräsident President of Senate werden soll -.-

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum



  • Honorable Members of Congress!


    Die Aussprache ist beendet, die Abstimmungen werden in Kürze eingeleitet.



    Daryll K. Sanderson
    Vice-President of Congress

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!