H.R. 2014-123 Federal Employee Pension Insurance System Bill

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 691 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Daryll K. Sanderson.



  • The Speaker pro tempore




    Honorable Representatives!


    Der Congressman aus Agnus Dei, NA, Mr Carter Gilman, hat den angehängten Entwurf
    im Namen des Präsidenten der Vereinigten Staaten eingebracht.


    Da es sich um eine Budget-Angelegenheit handelt,
    ist die Bill alleine durch das House of Representatives zu behandeln.


    Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



    ___________________________________________________________
    Clark
    Speaker pro tempore of the House




    [doc]FEDERAL EMPLOYEE PENSION INSURANCE SYSTEM BILL


    Section 1: Fundamentals
    (1) Dieses Gesetz regelt die Altersvorsorge für Bedienstete von Bundesbehörden.
    (2) Für die Umsetzung dieses Gesetzes ist die Federal Pension Insurance Agency verantwortlich.
    (3) Die Agency untersteht dem Department of Commerce. Ihr Leiter wird durch den Secretary of Commerce bestimmt.
    (4) Alle Bediensteten einer Bundesbehörde, sowie alle Amts- und Mandatsträger des Bundes sind während ihrer Dienstzeit automatisch bei der Federal Pension Insurance Agency versichert.


    Section 2: The Insured
    (1) Jeder Versicherte ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr beitragspflichtig.
    (2) Nach Ende der Beitragspflicht oder dem Dienstverhältnis, erhält der Versicherte bis zu seinem Lebensende einen Prozentsatz seiner durchschnittlichen Beitragsgrundlage ausbezahlt.
    (3) Um Anspruch auf Zahlungen nach SSec. 2 zu erhalten,
    a. muss der Versicherte mindestens 5 Jahre lang Beiträge geleistet haben;
    b. darf der Versicherte in keinem Arbeitsverhältnis stehen;
    c. darf der Versicherte keine Bezüge aus (bundes-)staatlichen Arbeitslosenprogrammen erhalten;
    d. darf der Versicherte nicht durch ein Impeachment aus dem Amt entfernt worden sein.
    (4) Der Versicherte erhält bei 35 Dienstjahren 70%, für jedes beitragspflichtige Jahr darunter um 2% weniger, für jedes darüber 1% mehr.
    (5) Frühere Dienstverhältnisse bei einer Bundesbehörde sind vollständig anrechenbar.
    (6) Die Auszahlung soll in der ersten Woche jeden Monats erfolgen.


    Section 3: Contributions
    (1) Die Beiträge zur Federal Pension Insurance sind monatlich zu entrichten.
    (2) Die Beitragsgrundlage entspricht dem Monatsbruttolohn des Versichterten.
    (3) Der Versicherte bezahlt 6% der Beitragsgrundlage. Dieser Betrag wird direkt abgezogen und weitergeleitet.
    (4) Der Bund bezahlt 6% der Beitragsgrundlage.
    (5) Überschüsse sind auf Reserve zu halten.


    Section 4: Final Provisions
    (1) Beitrags- und Auszahlungen sollen ab dem 1. Januar 2015 erfolgen.
    (2) Den aktuellen Bundesbediensteten sollen die bisherigen Dienstjahre voll angerechnet werden. Eine Nachzahlung der Beiträge ist nicht notwendig.
    (3) Die Agency erhält zur Gründung 300 Mio. $ als Reserve aus dem Bundeshaushalt.


    Der Secretary of Commerce hat dazu folgende Begründung mitgeliefert:


  • Mr. Speaker pro tempore,


    ich habe der Einreichung des Entwurf zugestimmt, da mir die Intention zusagt und ich die konkret geplante Umsetzung als praktikabel erachte. Die vorgesehenen rund 300 Mio. $ pro Monat sind keine beachtlich große Ausgabe und daher durch das Budget leicht zu decken. Ich tendiere daher dazu, dem Entwurf zuzustimmen.



  • Honorable Members of Congress!


    Nach erneuter Prüfung hat das Kongresspräsidium entschieden, dass der vorliegende Entwurf durch beide Kammern des Kongress zu behandeln ist.


    Die Aussprachendauer wird erneut auf 96 Stunden festgelegt.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.


    Daryll K. Sanderson
    Vice-President of Congress

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

  • Mr. President,


    ich halte die Einrichtung einer Pensionskasse für Bundesbedienstete für eine uneingeschränkt sinnvolle und begrüßenswerte Idee.


    Nicht jedoch das in diesem Modell vorgesehene Umlageprinzip. Also dass die Pensionskasse gar keinen Kapitalstock aufbaut, sondern die jeden Monat eingenommenen Beiträge unmittelbar wieder als Pensionszahlungen an die Anspruchsberechtigten ausschüttet. Das hängt Bundesbedienstete im Ruhestand an den finanziellen Tropf ihrer Kollegen und Nachfolger im aktiven Beruf und macht die Höhe der tatsächlich auszahlbaren Pensionen vom Personalbestand der Bundesbehörden und der Gehaltsentwicklung der aktiven Bundesbediensteten abhängig. Bei Dienstantritt mag einem Bundesbediensteten eine Pension in gewisser Höhe als typischerweise zu erwarten in Aussicht gestellt werden. Was er aber eines Tages wirklich bekommen wird, wird davon abhängen, wie viel Geld die Pensionskasse dann einnimmt.


    Stattdessen sollte die Pensionskasse der Bundesbeamten wie jede seriöse Versicherung nach dem Kapitaldeckungsprinzip organisiert werden: Die monatlich eingenommenen Beiträge werden in personalisierten Depots angespart und verzinslich angelegt. Auf diese Weise wachsen die Altersrücklagen für einen Bundesbediensteten bereits während seiner aktiven Dienstzeit.


    Nehmen wir als Beispiel einmal einen Hochschulabsolventen mit Postgraduiertenabschluss (= Master), der also im Alter von typischerweise 24 Jahren in die Dienste des Bundes eintritt und mit 65 pensioniert wird:


    Bei einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von $ 55.200 p. a. und einem Beitrag von 2 * 6/100 spart er allein schon durchschnittlich $ 2.263.000 an Pensionsrücklagen für seinen Ruhestand an. Zuzüglich Zinsen während seiner Dienstzeit.


    Unter Zugrundelegung einer wiederum durchschnittlichen Pension von $ 38.640 p. a. würden allein schon seine unverzinsten Ersparnisse bei der Pensionskasse ausreichen, um ihm 58,5 Jahre lang seine Pension zu zahlen - also bis er fast schon "biblische" 123 Jahre alt wäre.


    Sein Kapitalstock ist aber durch Verzinsung sogar noch weiter angewachsen. Hätte ein Bundesbediensteter bei Eintritt in den Ruhestand unverzinste Pensionsersparnisse von $ 2.263.000 die erst dann angelegt würden, genügte bereits eine Rendite von 1,71% p. a. um ihm seine Pension zu zahlen ohne den Kapitalstock dazu angreifen zu müssen. Sein Kapitalstock ist aber wie gesagt während seiner Dienstzeit bereits jedes Jahr gewachsen.


    Ich denke es ist klar geworden, welche Möglichkeiten eine kapitalgedeckte Pensionskasse bietet: Die Pensionen für Bundesbeamte können signifikant angehoben oder die Beiträge signifikant gesenkt werden. Oder die Kinder oder Enkelkinder verstorbener Bundesbeamter können beachtliche Vermögen erben. Oder eine ausgewogene Mischung aus all dem.


    Das Umlageprinzip ist demgegenüber unzuverlässig, spekulativ und alles andere als nachhaltig.

  • Mr. Speaker,


    Bei einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von $ 55.200 p. a. und einem Beitrag von 2 * 6/100 spart er allein schon durchschnittlich $ 2.263.000 an Pensionsrücklagen für seinen Ruhestand an.


    Dem kann ich nicht ganz folgen. 65 - 24 = 41 Jahre Dienstzeit. 55.200 * 12 / 100 = 6.624. Das ganze mal 41 = 271.584 $. Wie kommen Sie auf über 2 Mio. $?

  • Mr. President,


    hoppla, da habe ich versehentlich mit dem durchschnittlichen Verdienst eines Bundesbediensteten in 41 Jahren Dienstjahren bei einem Durchschnittseinkommen von $ 55.200 p. a. gerechnet anstatt mit seinen eingezahlten Rücklagen. Ehrlich gesagt erschien mir die Summe von $ 2,26 Mio. aber ebenfalls bereits "etwas seltsam." Dann müssten ja die Erben aller für ihren Ruhestand gut versicherten Berufstätigen Millionäre werden. ;)


    Vielen Dank für die Berichtigung an den Congressman aus Agnus Dei.


    Also noch einmal neu:


    Lassen wir unseren beispielhaften Bundesbediensteten zur Vereinfachung in den ersten 14 Jahren seiner seiner Dienstzeit einmal 70% des Durchschnittslohns verdienen, in den folgenden 14 Jahren 100% des Durchschnittslohns und in den letzten 13 Jahren 130% des Durchschnittslohns. (Hinweis: Damit trifft er über eine Dienstzeit von 41 Jahren zwar nicht exakt den Durchschnittslohn von $ 55.400 p. a. Aber es ist eben nur ein Rechenbeispiel, für das ich jetzt nicht noch mit Monaten arbeiten will.)


    Bei einer durchschnittlichen Rendite von 3,5% p. a. hat er damit:

      - nach dem ersten Drittel seiner Dienstzeit $ 83.858,96,
      - nach dem zweiten Drittel seiner Dienstzeit $ 256.585,26 und
      - nach dem letzten Drittel seiner Dienstzeit $ 546.069,50

    in seinem Pensionsdepot. Jetzt lässt er sich davon eine jährliche Pension in Höhe von 76% seines Durchschnittslohns über seine Dienstzeit auszahlen. (Für 35 Dienstjahre bekäme er 70%, für jedes weitere Dienstjahr bekommt er einen Prozentpunkt mehr). Da er über seine Dienstzeit im Durchschnitt $ 55.200 im Jahr verdient hat, erhält er also eine jährliche Pension in Höhe von $ 41.952. Dazu würde allein sein angespartes Kapital schon 13 Jahre lang reichen - dann ist er immerhin schon 78.


    Aber lassen wir die Pensionskasse die Pension unseres Ruheständlers nur zu 60% aus dessen angespartem Kapital bestreiten und zu 40% aus Zinsen auf das Restkapital. Das weiterhin mit einer Rendite von 3,5% p. a. angelegt bleibt. Auf diese Weise hat er nach seinem ersten Jahr im Ruhestand anstatt $ 504.07,50 - wenn er 100% seiner Pension aus seinem Kapitalstock beziehen würde - noch $ 524.961,30 übrig. Im zweiten Jahr seines Ruhestandes fließen davon erneut $ 25.171,20 in die Auszahlung der Pension. Übrig bleiben mit Zinsen (weiterhin 3,5% p. a.) auf das Restkapital $ 500.501.95. Obwohl unser Ruheständler also bereits $ 83.904 Pension bezogen hat, hat er erst $ 45.567,55 von seinem angesparten Kapital verbraucht.


    Natürlich wäre das Verhältnis von 60:40 aus Kapitalverbrauch und Rendite des angelegten Restkapitals über die Jahre zunächst zu variieren. Hin zu einem höheren Anteil Kapitalverbrauch und einem geringeren Anteil Restkapitalertrag. Das lässt sich aber wiederum durch die unterschiedliche Lebenszeit der Versicherten ausbalancieren. So mancher ehemalige Bundesbedienstete hinterlässt bei seinem Tod noch größere - mitunter sechsstellige - Summen in seinem Pensionsdepot. Diese können dann wiederum auf die Depots überdurchschnittlich langlebiger Bundespensionäre umgeschichtet werden.


    Zugegeben, die sich zu meiner eigenen Verblüffung bei meiner fehlerhaften ersten Berechnung ergebene Möglichkeit, reichlich gefüllte Pensionsdepots auch noch zu vererben, entfällt bei nunmehr richtiger Rechnung natürlich. Dennoch halte ich ein System der Kapitaldeckung für seriöser - weil nachhaltiger und berechenbarer - als ein Umlagesystem.


    Gesagt sei auch noch, dass eine Rendite von 3,5% p. a. auf das angesparte Kapital konservativ geschätzt sind. Durchaus möglich ist auch ein jährliches Wachstum von 4% und mehr.

  • Mr. Speaker,


    ich danke der Kollegin aus Serena für die Korrektur.


    Es bleibt also weiterhin der Hauptpunkt: Umlageverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren.


    Bei Dienstantritt mag einem Bundesbediensteten eine Pension in gewisser Höhe als typischerweise zu erwarten in Aussicht gestellt werden. Was er aber eines Tages wirklich bekommen wird, wird davon abhängen, wie viel Geld die Pensionskasse dann einnimmt.


    Könnte die Kollegin darauf noch einmal eingehen? Der Entwurf spricht klar davon, dass ein Rentner zB. 70% seines monatlichen Durchschnittseinkommens als Rente erhält. Inwiefern macht ihn das davon abhängig, wieviel die FPIA durch Beiträge einnimmt? Sollte es wirklich soweit kommen, dass sich die Rentenzahlungen nicht mehr decken lassen, weil die Anzahl der Renter zu der der Bundesbediensteten proportional wesentlich angestiegen ist, dann müsste der Restbetrag durch das Budget gedeckt werden. Einfach weniger auszubezahlen ist keine Option. Im Anschluss müsste der Kongress sich überlegen, die Beitragsquote zu erhöhen.


    Des weiteren müssten die Mitarbeiter der FPIA das Geld aktiv verwalten. D.h. wir brauchen mehr, höher qualifizierte Mitarbeiter und damit erzeugen wir schonmal mehr Kosten für die Verwaltung. Das garantiert aber noch nicht, dass all das Geld so angelegt werden kann, dass wirklich 3,5% Rendite dabei herausspringen und das für jeden einzelnen Einzahler. Dieser Prozentsatz ist komplett der aktuellen Lage des Finanzmarktes und der Wirtschaft, sowie letztendlich dem können der verantwortlichen Mitarbeiter unterworfen.

  • Mr. Speaker,


    die ehrenwerte Senatorin für Serena zeigt hier zwar Die Vorteile einer Kapital gedeckten Pension auf, vergisst dabei jedoch die Nachteile.


    Eine kapitalgedeckte Vorsorge kann durch starke Inflation entwertet oder durch Bankenpleiten (zumindest teilweise) verloren gehen.
    Die Umlage wird immer da sein, solange der Bund Bedienstete beschäftigt. Und bei einer Inflation steigen automatisch auch die eingezahlten Beträge.


    Was geschieht mit Bediensteten, die bisher natürlich in kein Pensionsdepot eingezahlt, aber bereits kurz vor dem Pensionseintrittsalter stehen?
    Bekommen die keine Pension? Ein Pensionsdepot, von dem gezehrt werden kann, ist schließlich noch nicht vorhanden.
    Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge wird erst frühestens in 20-30 Jahren sinnvoll angelaufen sein, so dass die Bediensteten des Bundes erst dann ausreichend versorgt wären.



    Ich befürworte das vorgeschlagene Umlagesystem.
    Dadurch, dass die betragspflichtigen Versicherten für die Pensionäre aufkommen, ist das Modell krisensicher (Inflation, Bankenkrise, ...), solidarisch und zuverlässig.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

  • Mr President,
    auch ich sehe im kapitalgedeckten Verfahren ein hohes Risiko mit nicht sicher kalkulierbarem Nutzen. Sinn einer Pension ist Sicherheit, nicht Glücksspiel um Zinsen.

  • Mr. President,


    um die Erwiderungen auf Ihren Beitrag sowie jene der Congressmen aus New Alcantara zusammenzufassen:


    Ein umlagefinanziertes Pensionssystem bedeutet nichts anderes als jemandem eine zukünftige Geldleistung zu versprechen, aber keinerlei Vorkehrungen für deren tatsächliche Fälligkeit zu treffen.


    Nehmen wir einen jungen Menschen, der dieser Tage seinen Dienst bei einer Bundesbehörde antritt: Ihm wird versprochen, dass er bei Erreichen des entsprechenden Lebensalters eine Pension in der und der Höhe erhalten wird. Angeblich wird ihm dazu jeden Monat ein Teil seines Bruttolohns für seine Altersversorgung einbehalten und angeblich schießt ihm der Bund als sein Arbeitgeber jeden Monat den gleichen Betrag noch mal zu.


    Die Wahrheit ist aber: Nicht ein Cent wird für seine Altersversorgung zurückgelegt. Er zahlt zwar jeden Monat einen - wenn auch kleinen - Teil seines Lohns in die Pensionsversicherung ein, erwirbt damit jedoch keinerlei Vermögen. Und auch sein Arbeitgeber zahlt tatsächlich keinen Cent zu seinen Gunsten irgendwo ein. Die Beiträge beider Seiten fließen jeden Monat in die bereits laufenden Pensionszahlungen.


    Erreicht er dann das Pensionsalter, hat er zwar 6% seines Lebenszeitverdienstes in seine Altersvorsorge investiert und fiktiv noch mal die gleiche Summe als Förderung seines Arbeitgebers dazu bekommen - aber trotzdem keinen Cent Vermögen dadurch erworben. Er kann nur hoffen und beten, dass sein Dienstherr sein warmes Versprechen halten kann und wird: "Ich sorge schon für dich, wenn du alt geworden bist ... " Sonst steht er nicht nur mit dem sprichwörtlich kurzen Hemd da, sondern schlicht nackt.


    Die gängigen Stichwörter im Zusammenhang mit einem umlagefinanzierten Pensionssystem hat der Congressman aus Agnus Dei bereits angerissen: Steigende Beiträge, sinkende Pensionen und Zuschüsse aus dem Staatshaushalt.


    Als Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Altersversorgung zu versprechen, aber nichts zu tun um für deren Fälligkeit vorzusorgen, sondern sich stattdessen ganz darauf zu verlassen dass in der Zukunft das dann benötigte Geld schon vorhanden sein wird ist schlicht ein Hasardspiel. Auf dem Rücken seiner gegenwärtigen wie künftigen Arbeitnehmer und wenn man als dieser Arbeitgeber der Staat ist letztlich auch dem der Steuerzahler.


    Man schaue sich nur einmal in Ländern um, die umlagefinanzierte Pensionssysteme betreiben: Die Märkte für Lebensversicherungen, private Pensionsversicherungen, Aktienfonds, festverzinsliche Wertpapiere usw. boomen auch und gerade dort. Weil sich niemand nur auf das warme Versprechen verlassen will: "Für dich wird im Alter schon gesorgt werden." Die Menschen dort wissen, warum nicht.


    Natürlich ist es richtig, dass es auch bei der Investition von Ersparnissen an den Kapitalmärkten zu Verlusten kommen kann. Dieses Risiko lässt sich jedoch durch eine in zweierlei Hinsicht breite Streuung des Anlagekapitals kontrollieren: Eben indem man das Kapital auf verschiedene Anlageformen und darunter maßgeblich solche mit keinem oder nur geringem Risiko - Tagesgeldkonten, festverzinsliche Wertpapiere, Garantiefonds u. ä. - streut, anstatt es in einer einzigen oder wenigen und dabei u. U. noch hochspekulativen Anlage bündelt.


    Mein oben geliefertes Rechenbeispiel - also das zweite, korrigierte ;) - arbeitet der Einfachheit wegen mit den im Gesetzesvorschlag genannten Zahlen hinsichtlich Pensionsalter, Prämien und Pensionshöhen.


    Wie der Congressman aus Agnus Dei bereits implizit eingeräumt hat, sind diese aber sowieso bloß "Versprechen." Jemandem der heute in den Bundesdienst eintritt wird für die Zeit ab seinem 65. Lebensjahr bei bestimmter Dienstdauer und bestimmten Beiträgen zur Pensionsversicherung eine bestimmte Pension versprochen.


    Ob er die wirklich in dieser Höhe bekommen wird oder über die Jahre nicht doch erheblich mehr einzahlen und am Ende weniger dafür herausbekommen wird - niemand weiß es. Das unterliegt - sprechen wir es aus - letztlich maßgeblich der politischen Willkür. Was er weiß ist nur: Anstatt Vermögen für seinen Ruhestand anzusparen zahlt er jahrzehntelang in eine Umlagekasse ein und erhält dafür eine Tages - hoffentlich - seinerseits genug Geld zum Leben.


    Ein kapitalgedecktes Pensionssystem funktioniert demgegenüber nach dem einfachen Prinzip: Während seiner Lebensarbeitszeit spart er Vermögen für seinen Ruhestand an und wird dabei von seinem Arbeitgeber bezuschusst. Man kann ihm einen jährlichen Depotauszug schicken, der ihm klar sagt: Das ist dein Vermögen für deinen Ruhestand, mit diesem Lebensstandard wirst du rechnen können.


    Darauf kann er dann nach seiner freien Entscheidung reagieren: Etwa mit höheren oder niedrigeren Einzahlungen in sein Pensionsdepot oder mit einem flexiblen Pensionsalter.


    In jedem Fall aber bildet er während seines Arbeitslebens Vermögen für seinen Ruhestand. Und alimentiert nicht erst jahrzehntelang andere Leute im Gegenzug für das vage Versprechen, im Alter dann seinerseits von wiederum anderen Leuten alimentiert zu werden. Beides jeweils in einer Höhe, über die die Politik letztlich nach Gutdünken bestimmt.


    Auf den Cent genau kann einem Berufseinsteiger weder ein umlagefinanziertes noch ein kapitalgedecktes System seine Pension vorhersagen. Aber im kapitalgedeckten System bildet er eben laufend Vermögen für seinen Lebensabend, das ihm niemand nehmen kann. Im Umlagesystem hat er im Ruhestand quasi nichts, außer der Hoffnung, dass es immer noch irgendwie läuft und genügend Alimente für ihn abfallen.


    Wie ich bereits sagte, es ist ein Hasardspiel.

  • Mr President,
    ein kapitalgedecktes System kann aber nur funktionieren, solange der Zins, der durch die Anlage der Summe erreicht wird, höher liegt als die Inflation - von der Lücke für bereits beschäftigte Bundesbedienstete einmal ganz zu schweigen, die der ehrenwerte Senator für Astoria State ja bereits erwähnte.

  • Mr. President,


    was die bereits beschäftigten Bundesbediensteten angeht: Wie und Wovon leben eigentlich die bereits in den Ruhestand eingetretenen Bundesbediensteten? In mietfreien Sozialwohnungen und von Lebensmittelmarken? Oder haben wir gar keine pensionierten Bundesbeamten, weil es für diese ja keine Altersvorsorge gibt?


    Worauf ich hinaus will ist folgendes: In Astor sind viele Dinge nicht gesetzlich ausgestaltet, was aber nicht bedeuten kann, dass diese gar nicht geregelt sind. Oder haben die Bundesbediensteten auch für umsonst gearbeitet bevor es eine Haushalts-Sim gab?


    Ich fände es schade, wenn diese sicherlich sehr interessante politische Diskussion, die wir hier gerade führen - und am Fehlen von Diskussionen zu gerade solchen Themen kranken meiner Meinung viele andere Staaten! - jetzt mit dem Einwand entschieden werden sollte, dass ein kapitalgedecktes Pensionssystem ja einen jahrzehntelangen Vorlauf braucht. Das kann nur gelten wenn wir uns auch einig sind, dass Bundesbedienstete bisher bis zu ihrem Tod arbeiten oder im Alter zum Sozialamt gehen müssen. (Vorausgesetzt natürlich im Bundesstaat ihres Wohnsitzes ist so was ausgestaltet.) ;)


    Dass die Inflationsrate den Wert angesparten Kapitals vermindert ist freilich richtig.


    Erstens ein weiterer Grund für die Regierung, strikte Haushaltsdisziplin zu wahren anstatt durch Kreditaufnahmen und "Voodoo-Investitionen" die Geldmenge künstlich aufzublasen. Nicht nur im Hinblick auf Menschen mit kapitalgedeckter Pensionsversicherung sondern alle Sparer.


    Und zweitens ist dieser Effekt über die Lebensarbeitszeit eines Versicherten degressiv. Am stärksten betroffen sind seine Einzahlungen aus den frühesten Berufsjahren - also die in ihrer Summe niedrigsten. Mit Lebensalter und Diensterfahrung steigen seine Dienstbezüge und somit Einzahlungen in sein Pensionsdepot sowohl real als auch durch Anpassung an die natürliche Sockelinflation. Sein nominales Kapital wächst progressiv, Realwertverluste durch Inflation entwickeln sich demgegenüber wie gesagt degressiv. Mit welchen Inflationsraten rechnet der Congressman aus Bay Lake denn?

  • Senator Holland,


    Wie und Wovon leben eigentlich die bereits in den Ruhestand eingetretenen Bundesbediensteten?


    ich würde vermuten von privaten Rentenversicherungen.


    jetzt mit dem Einwand entschieden werden sollte, dass ein kapitalgedecktes Pensionssystem ja einen jahrzehntelangen Vorlauf braucht. Das kann nur gelten wenn wir uns auch einig sind, dass Bundesbedienstete bisher bis zu ihrem Tod arbeiten oder im Alter zum Sozialamt gehen müssen.


    Dem kann ich mich so nicht anschließen. Einfach anzunehmen, es hätte schon irgendeine Art von Rentensystem gegeben, halte ich für schwierig. Und selbst dann müsste es ein kapitalgedecktes System gewesen sein, damit so eine Vorlaufzeit vermieden werden kann.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    wie Congressman Gilman bereits sagte, sollten wir wohl davon ausgehen, dass bisher private Rentenversicherungen relativ etabliert sind.
    Diese Form der kapitalgedeckten Vorsorge ist also bereits vorhanden.


    Daneben bringt eine kapitalgedeckte staatliche Pension keine echten Mehrwert, sondern nur eine Verschiebung von privater zu staatlicher Vorsorge.


    Ein staatliches Umlagenkonzept hingegen bietet Sicherheit gegen ein mögliches Versagen der anderen Vorsorge (zu hohe Inflation, Pleiten, etc.)
    Es wird immer Bedienstete des Bundes geben, die Beiträge leisten und somit die Versorgung der Pensionäre gewährleisten.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

  • Mr. President,


    gerne können wir auch annehmen, dass die Bundesbediensteten bisher über private Pensionsversicherungen verfügen. Das macht den Gesetzesvorschlag in dieser Form dann aber erst recht überflüssig. In diesem Fall wäre es vielmehr sinnvoll, den Anspruch der Bundesbediensteten auf einen Zuschuss ihres Dienstherrn zu ihrer Altersvorsorge gesetzlich zu regeln.


    Denn warum sollen Bundesbedienstete, die bereits fünf- oder sechsstellige Rücklagen für ihre Altersversorgung angespart und verzinst haben, jetzt gezwungen werden, das Geld das sie bisher jeden Monat für sich zurückgelegt haben in ein Umlagesystem einzuzahlen? Davon haben sie gar nichts, weil ihr Geld statt angespart und verzinst gleich wieder ausgegeben wird. Wofür sie nichts bekommen außer dem Versprechen, im Ruhestand ihrerseits eine Pension zu erhalten, für deren Zahlung aber noch keinerlei Rücklagen existieren. Anders formuliert: Ihr Dienstherr nimmt ihnen heute Geld ab und gibt es aus, dafür verspricht er ihnen in der Zukunft Geld zurück das er noch gar nicht eingenommen hat!


    Alle lachen über die Deppen im Reality-TV, die bis über beide Ohren verschuldet sind, weil sie Zahlungsverpflichtungen in der Erwartung oder Hoffnung eingegangen sind, diese bei Fälligkeit in der Zukunft dann bedienen zu können. Nichts anderes ist aber ein umlagefinanziertes Pensionssystem.


    Wenn wir unterstellen, dass die Bundesbediensteten bislang private Pensionsversicherungen haben, dann können diese nur nach dem Kapitaldeckungsprinzip arbeiten. Denn jede Versicherung, die nach dem Modell arbeitete Prämien einzusammeln und mit gleich mit vollen Händen wieder auszugeben, um bei Fälligkeit der Versicherung die entstehende Forderung aus erst in der Zukunft noch einzunehmendem Geld zu bedienen, würde von der zuständigen Aufsichtsbehörde schlicht und einfach geschlossen - wegen unseriöser Geschäftemacherei oder schlicht Betruges!


    Es kann doch keine ernstgemeinte Ausrede aus dieser Situation sein, dass der Staat in der Zukunft ja schließlich beliebig an der Abgabenschraube drehen kann um seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen? Wenn er sich heute verpflichtet, in Zukunft Geld auszugeben, dann hat er auch heute schon dafür zu sorgen dass dieses Geld in Zukunft auch wirklich da ist! Und es sich nicht vorzubehalten, zu diesem Zweck in Zukunft die Abgaben zu erhöhen.


    Zumal er bereits heute damit anfangen will, Menschen Geld dafür abzunehmen, dass sie in Zukunft welches zurückbekommen sollen. Wenn die Leute ihr Geld heute verzinslich anlegen bleiben sie auf dem Laufenden wo es ist und was sie eines Tages für ihre heutigen Investitionen zurückbekommen werden. Statt dessen sollen sie es dem Staat geben, der es sofort wieder ausgibt und es ihnen in Zukunft aus noch zukünftigen Einnahmen zurückzahlen will? Ohne dass sie mit Sicherheit wissen ob sie es überhaupt zurückbekommen, wie viel sie zurückbekommen und unter welcher Abgabenlast ihre Kinder und Enkel möglicherweise ächzen werden, damit sie Geld zurückbekommen?


    Mr. President,


    ich beantrage sicherheitshalber eine Verlängerung der Aussprache. Über diese Idee werden sicherlich noch einige Worte zu wechseln sein.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    Anders formuliert: Ihr Dienstherr nimmt ihnen heute Geld ab und gibt es aus, dafür verspricht er ihnen in der Zukunft Geld zurück das er noch gar nicht eingenommen hat!


    dieser Appell von Senator Holland stößt bei mir auf taube Ohren. Wir sind hier nicht irgendwer. Nicht irgendein Abzocker. Wir sind der Staat. Wenn sich die Bürger nicht auf uns verlassen können, auf wen dann? Sollten wir in Willkür verfallen, dann schützt die Bürger auch kein kapitalgedecktes System. Ich bin der festen Überzeugung, dass wenn einem Bundesbediensteten von uns eine Rente zugesagt wird, er diese auch bekommt. Wenn nicht, dann können wir den Laden hier gleich zumachen, alle nach Hause gehen und hoffen, dass man als nächstes nicht unsere Wohnung ausräumt, weil der Kongress in seiner Laune soetwas beschließt.


    Punktum: Meine Unterstützung für das Umlageverfahren steht und ich werde die Bill in der vorliegenden Form unterstützen.
    Eine Verlängerung der Debatte über die nächsten 24 Stunden hinaus lehne ich ab, da sonst eine ausreichende Abstimmungsfrist nicht mehr gewährleistet wird.

  • Mr. President,


    der Staat ist der Staat und nicht der liebe Gott. Er ist weder allmächtig - nicht einmal eine totalitäre Diktatur ist das, entgegen ihrem eigenen Anspruch, ein republikanisch-demokratischer Rechtsstaat beansprucht es wesensgemäß nicht einmal für sich - noch kann er in die Zukunft sehen. Entsprechend ist es töricht von ihm, von seinen Bürgern blindes und Vertrauen und völlige Hingabe zu verlangen. Etwa indem er ihnen das Geld, das diese für ihre Altersvorsorge benötigen, abnimmt und gleich wieder ausgibt und ihnen dafür verspricht, im Alter mit Geld für sie zu sorgen das er dann erst einzunehmen erwartet oder hofft.


    Insbesondere die Eile, mit der die Befürworter einer umlagefinanzierten Pensionskasse für Bundesbedienstete eine solche noch schnell während dieser Legislatur durchdrücken wollen finde ich bezeichnend. Offenbar möchte man einem befürchteten Einzug von Hedgehog Democrats und/oder Blue Mustangs in das Repräsentantenhaus zuvorkommen. Denn mit denen dürfte ein solches Hasardspiel sicherlich auch nicht zu machen sein.


    Somit bleibt mir nur noch, an den wirtschafts- und finanzpolitischen Verstand und Verantwortungsgefühl der Senatoren für Laurentiana und New Alcantara zu appellieren, diesem Gesetzesvorschlag nicht zuzustimmen.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    Polemik vom Feinsten, was uns die Kollegin aus Serena hier präsentiert und ein verzögern-wollen der Debatte - nachdem die Argumente offensichtlich ausgetauscht sind -, weil im nächsten Kongress vielleicht mehr Mitglieder ihrer Meinung sind. Nicht mit mir, Frau Kollegin!


  • The Speaker pro tempore of the House



    Honorable Members of Congress!
    Da innerhalb des Kongresses unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit der Debattenverlängerung bestehen,
    verlängere ich die Debatte letztmalig bis Donnerstag, den 27.11.14, 16 Uhr.
    Durch diese Verlängerung wird sichergestellt, dass eventuelle Argumente und Anträge noch vorgebracht werden können und gleichzeitig die Geschäfte bis zum Ablauf der Legislaturperiode
    erledigt werden können.



    _________________________________________________
    Clark
    President pro tempore of Congress

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