H.R. 2014-134 House of Proportional Representatives Introduction Bill

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  • The Speaker of the House



    Honorable Representatives!


    Stimmen Sie der Verabschiedung des angehängten Entwurfs zu?


    Bitte stimmen Sie mit Yea oder Nay, oder bekunden Sie Ihre Anwesenheit mit Present.


    Die Abstimmung dauert gemäß Standing Rules 96 Stunden.
    Sie kann vorzeitig beendet werden falls alle Berechtigten ihre Stimme abgegeben haben
    oder eine Mehrheit für oder gegen die Beschlussvorlage nicht mehr erreicht werden kann.





    _________________________________________________
    Clark
    President of Congress


    HOUSE OF PROPORTIONAL REPRESENTATIVES INTRODUCTION BILL
    An Act to ensure a better representation of the will of the electorate in the House of Representatives.

    Section 1 - Reformation of Composition and Electoral Procedure

    Article III des Federal Election Act wird wie folgt ersetzt:


      Sec. 1. Composition
      (1) Das Repräsentantenhaus besteht aus maximal 120 Mandaten. Eine einzelne Person kann dabei mehrere Mandate inne haben.
      (2) Mandate, die bei einer Wahl nicht vergeben werden, verfallen bis zur nächsten Wahl.
      (3) Bei Abstimmungen im Kongress soll jeder Repräsentant mit der vollen Anzahl seiner Mandate gleich stimmen.
      (4) Mehrheiten im Repräsentantenhaus errechnen sich nach der Anzahl an vergebenen Mandaten und nicht der Anzahl an Mandatsträgern.


      Sec. 2. Nominations
      (1) Wahlvorschläge zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde spätestens am zweiten Sonntag des Wahlmonats an dem von dieser zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.
      (2) Mehrere Kandidaturen können durch eine Liste gemeinsam bekanntgegeben werden. Tritt ein Kandidat vor Durchführung der Wahl von seiner Kandidatur zurück, so beeinträchtigt dies nicht die anderen Kandidaturen.


      Sec. 3. Procedure of Election
      (1) Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie maximale Mandate vergeben werden.
      (2) Jeder Wähler darf seine Stimmen beliebig auf jeden Kandidaten verteilen. Nicht genutzte Stimmen verfallen.
      (3) Jeder Kandidat, der eine Anzahl Stimmen erhalten hat, die mindestens um 1 größer ist als die maximale Anzahl an Mandaten, erhält Mandate in der Höhe der erhaltenen Stimmen, geteilt durch die Anzahl aller Wähler (auf die nächste, ganze Zahl abgerundet).
      (4) Die Anzahl der Mandate desjenigen Kandidaten mit den meisten Mandaten, wird solange um 1 vermindert, bis dieser maximal soviele Mandate hat, wie die restlichen Kandidaten gemeinsam.
      (5) Übrig gebliebene Mandate verfallen.


      Sec. 4. Substitution of Representatives
      (1) Scheidet ein Mitglied aus dem Repräsentantenhaus aus, soll derjenige bisher unberücksichtigte Kandidat nachrücken, der die meisten Stimmen erhalten hat.
      (2) Die Anzahl der Mandate eines Nachrückers ergibt sich analog zu Sec. 3 SSec. 3.
      (3) Die Anzahl der Mandate des Repräsentanten mit den meisten Mandaten wird solange um 1 vermindert, bis dieser maximal um ein Mandat mehr hat, als der Rest der Mandatsträger gemeinsam.
      (4) Steht kein Nachrücker zur Verfügung, bleiben die Mandate unbesetzt.


      Sec. 5. Inauguration
      (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch Leistung des in Art. VII Sec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an der dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
      (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen fünf Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. V dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, den vorgesehenen Eid zu leisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.
      (3) Für Nachrücker gelten die Bestimmungen der Ssec. 1 und 2 entsprechend, an die Stelle einer fünftägigen Frist ab Beginn der Legislaturperiode tritt eine fünftägige Frist ab Benennung als Nachrücker.
      (5) Scheidet ein gewählter Repräsentant aus, so verfallen auch alle ihm zugeordneten Mandate. Section 4 gilt entsprechend.


    Section 2 - Impact on Joint Decisions
    Art. II Sec. 1 des Congressional Committees, Investigations and Questioning Act wird folgende neue SSec. angefügt:

    (3) Die Stimme eines Senators entspricht, bei Abstimmungen innerhalb eines Ausschusses, der Anzahl an vergebenen House-Mandaten geteilt durch die Anzahl der Bundesstaaten (auf die nächste, ganze Zahl abgerundet).


    Section 3 - Coming-into force
    (1) Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Der neugefasste Federal Election Act findet erst auf die Repräsentantenhauswahl Anwendung, die auf das Inkrafttreten folgt. Für das Repräsentantenhaus, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gewählt wurde, gelten die Vorschriften des Article III Federal Election Act in der zum Zeitpunkt der Wahl gültigen Fassung fort.

  • Present


  • The Speaker of the House



    Honorable Representatives!


    Die Abstimmung ist beendet.


    Es wurden
    4/5 Stimmen
    gültig abgegeben.


    Dabei wurden abgegeben:
    3x Yea
    0x Nay
    1x Present
    Der Antrag ist angenommen.
    Bis zum Ende der Abstimmungsfrist können weitere Stimmen zu Protokoll gegeben werden.


    ________________________________________________________
    Clark
    President of Congress

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