S. 2015-048 Election Roll Actualization Amendment

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 2.612 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kevin Baumgartner.

  • Mr President pro tempore,
    ich möchte anregen, an Variante 2 noch einen Satz anzufügen: "Die zuständige Behörde stellt die Wahlberechtigung fest und veröffentlicht spätestens 48 Stunden vor der Wahl ein Verzeichnis der Wahlberechtigten."
    Damit kann es dann keine unschönen Überraschungen geben und etwaige Fehler können nicht nur auffallen, sondern auch behoben werden, ohne dass ein ganzer Wahlgang ungültig wird.
    Insofern kann ich Variante 2 dann auch guten Gewissens mitttragen, weil es das Prozedere für Nachwahlen, bei denen Eile geboten ist, spürbar vereinfacht, ohne größere Auswirkungen zu haben.

  • Mr. President pro tempore,

    "Finden Nachwahlen für den Senat statt, wird kein Wählerverzeichnis angelegt. Bei diesen ist automatisch zur Wahl zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Wahl die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllt."


    Diese Bestimmung - auch wenn sie breit für gut erachtet wird - ist in sich widersinnig.


    Es heißt in Art. I Sec. 4 Ssec. 1 nämlich eindeutig:

      "Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zu Beginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, sich in das Wählerverzeichnis eingetragen und am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (aktives Wahlrecht)."


    Ich nummeriere es einmal durch:

      "Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer
      1. zu Beginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist,
      2. sich in das Wählerverzeichnis eingetragen
      3. und
      4. am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (aktives Wahlrecht)."


    Wenn das aktive Wahlrecht an das Vorliegen all dieser Bedingungen geknüpft ist,
    dann kann man nicht sagen, dass jemand das aktive Wahlrecht innehat, obwohl er nicht alle Bedingungen dafür erfüllt.

  • Mr. President pro tempore,


    ich nehme alles zurück. Die Bestimmung ist doch logisch, wenn man es wie folgt betrachtet:


    "Finden Nachwahlen für den Senat statt, wird kein Wählerverzeichnis angelegt. Bei diesen ist automatisch zur Wahl zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Wahl die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllt."


    Wir ersetzen "die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllt" durch die Legaldefinition:
    "Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zu Beginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, sich in das Wählerverzeichnis eingetragen und am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (aktives Wahlrecht)."


    Wir kommen also zu folgendem:
    "Finden Nachwahlen für den Senat statt, wird kein Wählerverzeichnis angelegt. Bei diesen ist automatisch zur Wahl zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Wahl
    Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, sich in das Wählerverzeichnis eingetragen und am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat."



    Wenn kein neues Wählerverzeichnis ausgelegt wird, man aber trotzdem in einem Wählerverzeichnis stehen muss, dann bedeutet das: Es gilt das zeitlich letzte Wählerverzeichnis. Und das ist bereits Gesetzeslage.


    ;)


  • The President of Congress



    Honorable Members of Congress!


    Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf.
    Die Aussprache wird um 48 Stunden verlängert.



    ________________________________________________________
    Clark
    Speaker of the House

  • Mr. President,


    ich stimme den Ausführungen von Congressman Clark zu und würde das entsprechend in die finale Fassung aufnehmen.


    Was den EInwand von Senator Xanathos angeht, verstehe ich Ihn so, dass er bei einem Verzicht auf ein Wählerverzeichnis einen Widerspruch sieht und hier möglicherweise rechtliche Probleme auftreten können. In diesem Sinne wäre dann möglicherweise doch die "kompliziertere" Fassung vorzuziehen, die pro forma das Wählerverzeichnis beibehält, aber eine automatisierte Aktualisierung beinhaltet.


    Insgesamt möchte ich anregen, dass hier nicht unnötig zu verkomplizieren. Das einzige Ziel dieser Änderung zu erreichen, dass alle Wahlberechtigten auch ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrnehmen dürfen!

  • Mr. President pro tempore,


    alle Wahlberechtigten dürfen ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrnehmen.
    Man ist wahlberechtigt, wenn man sich als volljähriger Bürger in ein Wahlverzeichnis eingetragen hat.


    Aber treten wir noch einmal einen Schritt zurück und betrachten wir die Materie aus einer größere Perspektive.
    Wir sprechen über Nachwahlen zum Senat.


    Alle zwei Monate finden Wahlen zum Repräsentantenhaus statt. Alle Bürger, die dabei wählen wollen, tragen sich in das Wählerverzeichnis ein. Dabei erlangt man ebenfalls das aktive Wahlrecht für die Präsidentschaftswahlen und Senatswahlen im eigenen Staat.



    In einem Staat wird im Januar ein Senator gewählt. Daher registrieren sich volljährigen Bürger, die bis Ende Dezember Staatsbürger wurden, in diesem Staat auch im Januar.


    Angenommen, der Gewählte zieht nach der Wahl, aber noch vor Amtsantritt zurück, so tritt am 1. Februar die frühestmögliche Vakanz im Senat ein. Angenommen, die Vakanz würde erst später im Februar auftreten, passiert auch nur das folgende: Im März wird nachgewählt.


    Und wird im März parallel zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus der Senator des Staates nachgewählt, so haben alle volljährigen Bürger, die bis Ende Februar die Staatsbürgerschaft erlangt haben, die Möglichkeit, sich in das neue Wählerverzeichnis einzutragen und bei den Nachwahlen abzustimmen.


    Sollte ein übereifriger Director of the USEO umgehend Anfang Februar die Nachwahlen einleiten, dann fallen nur jene durch das Sieb, die sich bei der Hauptwahl auch bloß nicht stimmberechtigt gewesen sind.


    Ein zu vernachlässigender Teil der Bevölkerung, der entweder aufgrund späterer Geburt, späterer Einbürgerung oder Versäumnis nicht als Wähler registriert ist.

  • Mr. President,


    ich verstehe nicht, warum der ehrenwerte Senator von Freeland an einer Regelung festhalten will, die - und das bestreitet er selbst ja nicht einmal - Wähler bewußt von Wahlen ausschließt. Dies widerspricht schlichtweg unserer Verfassung! Und dabei spielt es gar keine Rolle, ob dies zehn Millionen betrifft oder nur eine. Im Übrigen muss man bedenken, dass hier bereits 1-2 Personen prozentual einen erheblichen Anteil an allen Wählern ausmachen können. Man hat es doch in Astoria State gesehen. Dort wären von der Regelung 1/3! der Wahlberechtigten betroffen gewesen. Und im Heimatstaat des Senators selbst gab es einmal eine Nachwahl mit nur einem einzigen Wahlberechtigten. Wie schon ausgeführt, kann sogar der absurde Fall eintreten, dass die Zahl der Wahlberechtigten auf 0 sinkt.


    Es gibt auch keinerlei pragmatische oder administrative Gründe für eine Verwendung einer veralteten Wählerliste: Die aktuellen Bürgerlisten liegen vor und eine Einrichtung einer Wahl mit allen Wahlberechtigten ist problemlos möglich. Mir ist der Einwand also mehr oder weniger unklar. Ich spreche mich ja auch gar nicht per se gegen die Wählerliste aus. Das soll anderer Stelle diskutiert werden. Wenn aber die Bedingung für die Teilnahme an einer Wahl der Eintrag ins Wählerverzeichnis ist, so muss ein Staatsbürger zumindest die Chance dazu erhalten. Das heißt für mich, dass wir entweder auf eine automatische Eintragung setzen oder die Wählerliste zumindest für Nachwahlen de facto abschaffen.

  • Mr. President pro tempore,


    in Astoria State lag das Problem nicht an der Election Roll, sondern an (durch Scotus-Urteil gerechtfertigten) Ungleichbehandlung der Federal- mit den State-IDs.


    Und sollte ein Staat auf 0 Federal-IDs fallen, so vertraue ich dem freien Markt entsprechend auf den politischen Markt. Um es anders zu sagen: Ein Senatsposten für lau; nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen; etc. Da dies seltene Ausnahmen sind, kann ich damit leben, auch wenn es nicht mit dem Ideal zusammenfällt. Die ideale Demokratie in Hinsicht auf die Vertretung des Volkswillen ist eine plebiszitäre direkte Demokratie zu jeder kleinen Sachfrage. Ineffektiv, aber idealistisch ... und unglaublich teuer und bürokratisch.


    Aber wem sag ich das: Sie wollen ja mehr Bürokratie, mehr Ausnahmen, mehr komplizierte Wahlregisterkorrekturen.
    Ihre Argumente sind vergleichbar dem folgenden: "Das ist wie bei Speed 2, nur mit einem Bus, statt mit einem Boot."

  • Mr. President pro tempore,


    natürlich lag das ursächliche Problem in Astoria an der mangelnden staatlichen Nachfolgeregelung bzw. der strengen Auslegung des EO, das das entsprechende Gesetz nicht abwarten wollte. Wenn wir jetzt darauf vertrauen, dass jeder Staat eigene Regeln findet, dann könnten wir "Nachwahlen" gänzlich aus dem FEA streichen. Genau für solche Fälle ist die Kompetenzübernahme aber gedacht. Im Übrigen hat der Heimatstaat des ehrenwerten Senators z.B. im Hinblick auf die Regelungen im FEA ein eigenes Verfahren zur Nachwahl aus der staatlichen Verfassung gestrichen und die Zuständigkeit komplett übertragen. In Freeland würden also nach derzeitigem Stand die Regelungen des FEA automatisch greifen. Die Passage ist also keineswegs irrelevant.


    Was den "freien Markt" angeht, so ist es sicher nicht im Sinne unserer Gründerväter und den demokratischen Grundwerten unserer Verfassung, wenn der Senator wird, der nach dem "Wer zuerst kommt mal zuerst" Verfahren zugreift, während wahlberechtigte Staatsbürger beim nicht mehr vorhandenen Wahlakt zuschauen müssen. Allerdings würde in diesem Fall ja auch gar kein Senator gewählt werden können, da jeder Kandidat logischerweise 0 Stimmen erhielte. Die Nachwahl eines Senators wäre also möglicherweise trotz Kandidaten und trotz Wählern für möglicherweise bis zu 2 Monate blockiert. Das ist bürokratischer Irrsinn!


    Ich will doch gerade dazu beitragen, Dinge zu vereinfachen, auch wenn die Formulierung vielleicht kompliziert ist. Ganz generell müssen wir uns doch ohnehin die Frage stellen, ob wir es nicht manchmal übertreiben. Wir haben viele Gesetze und Regelungen und inzwischen hat Astor da recht professionelle Maßstäbe; und viele dieser Gesetze oder einzelner Sections sind auch aufgrund ganz konkreter Umstände geschaffen worden. Wenn ich mir aber manchmal ansehe, wie sehr wir unsere Entscheidungsverfahren dadurch in Einzelfällen verkomplizieren und blockieren, z.B. indem sich Nachwahlen bis zu einen Monat hinziehen, obwohl wir defacto von 3 Wählern und einem Kanidaten sprechen, dann muss man doch in der Lage bleiben, Systeme auch zu hinterfragen. (die letzten Bemerkungen haben jetzt nicht unbedingt nur mit der Election Roll zu tun) Sind vielmehr im Geiste eine Unterstützung des ehrenwerten Senators aus Freelands und seiner Kritik an Regelungen und Bürokratie) Daher sage ich ganz einfach: Nachwahlen: Jeder der zum Zeitpunkt der Wahl Bürger ist darf wählen: Punkt. Was um Himmels Willen kann Ihnen daran nicht gefallen?

  • Mr. President pro tempore,


    Nur eine kleine Anmerkung meinerseits hierzu:

    Im Übrigen hat der Heimatstaat des ehrenwerten Senators z.B. im Hinblick auf die Regelungen im FEA ein eigenes Verfahren zur Nachwahl aus der staatlichen Verfassung gestrichen und die Zuständigkeit komplett übertragen. In Freeland würden also nach derzeitigem Stand die Regelungen des FEA automatisch greifen. Die Passage ist also keineswegs irrelevant.


    Eigene Wahlregeln machen auch kaum mehr Sinn, da der SCOTUS, wie vom ehrenwerten Senator für Freeland bereits angesprochen die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesstaaten ganz massiv beschnitten hat.


  • The President of Congress



    Honorable Members of Congress!
    Die Aussprache ist beendet.
    Der Antragsteller wird gebeten, die Fassung seines Antrages vorzulegen, die zur Abstimmung gestellt werden soll.



    ________________________________________________________
    Clark
    Speaker of the House

  • Mr. President pro tempore, honorable Members


    um eine rechtliche Unsicherheiten vor dem Hintergrund der von Senator Xanathos angeführten Einwände im Bezug auf die Definition zu vermeiden, stelle ich die "komplizierte" Fassung zur Abstimmung, d.h. formale Beibehaltung des Wählerverzeichnisses, aber automatische Aktualisierung:


    Election Roll Actualization Amendment


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert Article 1, Section 5 des Federal Election Act.


    Section 2 - Amendment
    Article 1, Sec. 5, Absatz 5 FEA wird wie folgt neugefasst:
    (5) Finden Nachwahlen für den Senat statt, gilt das jeweils letztgültige Wählerverzeichnis als Grundlage. Dies ist durch die zuständige Behörde zu aktualisieren und um die Personen zu erweitern, die nicht im letzten Wählerverzeichnis eingetragen sind, jedoch zum Zeitpunkt der Durchführung der Wahl die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht in Bezug auf ihr Alter und die rechtzeitige Erteilung ihrer Staatsbürgerschaft erfüllen. Personen, die auf diese Weise automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, gelten im Sinne von Sec. 4, Absatz 1 als in das Wählerverzeichnis eingetragen. Gleichzeitig sollen die Personen aus dem Wählerverzeichnis entfernt werden, die die entsprechenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Wahl nicht mehr erfüllen.


    Section 3 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.


  • The President of Congress


    Honorable Members of Congress!


    Das Repräsentantenhaus hat der Bill am 24.04.15 zugestimmt ([Vote] S. 2015-048 Election Roll Actualization Amendment).


    ________________________________________________________
    Clark
    Speaker of the House of Representatives

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