[White House Post Office] Congressional Notifications

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  • The President of Congress


    To the President of the United States:


    Concerning: Motion of Questioning of the President introduced on May 06th, 2015 by the Senator for Assentia, Mr Baumgartner

    Mr President,


    gemäß Art. III, Sec. 2 CCIQA hat der Senator für Assentia dem Kongresspräsidium die beigefügten Fragen an die Administration vorgelegt, die durch das Kongresspräsidium geprüft wurden.
    Ihnen wird, gemäß Art. III, Sec. 2, Ssc. 3 CCIQA eine Frist von 168 Stunden zur schriftlichen Beantwortung der Fragen zu Händen des Kongresspräsidiums gesetzt, ein persönliches Erscheinen vor dem Kongress ist nicht erforderlich.


    Sincerely,





    _____________________________________
    Clark
    President of Congress




    Questioning to the Administration about the Androsian Federation


    1. Wie beurteilen Sie die Pläne der Androischen Föderation Militärstützpunkte in Salem und Futuna zu errichten, speziell im Bezug auf die Drohung wichtige Handelsrouten zu blockieren?
    2. Wie gedenken Sie im Falle einer Blockade von Handelsrouten zu reagieren?
    3. Hat die Regierung die Installation eines astorischen Militärstützpunktes in der Nähe Andros, namentlich in Notschistan, geprüft?
    4. Wie beurteilen Sie die bisherige Umsetzung der Resolution to comply with the Convention concerning the Polar Regions?
    5. Welche weiteren Schritte zur dauerhaften Sicherung der Polgebiete gegen unbefugte Zugriffe durch die Androische Föderation beabsichtigen Sie zu treffen?


  • The President of Congress


    To the President of the United States:


    Concerning: Motion of Questioning of the President introduced on May 10th, 2015 by the Senator for Assentia, Mr Baumgartner

    Mr President,


    gemäß Art. III, Sec. 1 CCIQA hat der Senator für Assentia dem Kongresspräsidium die beigefügten Fragen an die Administration vorgelegt, die durch das Kongresspräsidium geprüft wurden.
    Ihnen wird, gemäß Art. III, Sec. 2, Ssc. 4 CCIQA eine Frist von 168 Stunden zur schriftlichen Beantwortung der Fragen zu Händen des Kongresspräsidiums gesetzt, ein persönliches Erscheinen vor dem Kongress ist nicht erforderlich.


    Sincerely,





    _____________________________________
    Clark
    President of Congress



    Questioning to the Administration about the Androsian Federation


    1. Wie beurteilen Sie die Pläne der Androischen Föderation Militärstützpunkte in Salem und Futuna zu errichten, speziell im Bezug auf die Drohung wichtige Handelsrouten zu blockieren?
    2. Wie gedenken Sie im Falle einer Blockade von Handelsrouten zu reagieren?
    3. Hat die Regierung die Installation eines astorischen Militärstützpunktes in der Nähe Andros, namentlich in Notschistan, geprüft?


  • The President of Congress


    To the President of the United States:


    Concerning: Motion of Questioning of the President introduced on May 10th, 2015 by the Senator for Laurentiana
    Mr President,


    gemäß Art. III, Sec. 1 CCIQA hat die Senatorin für Laurentiana dem Kongresspräsidium die beigefügten Fragen an die Administration vorgelegt, die durch das Kongresspräsidium geprüft wurden.
    Ihnen wird, gemäß Art. III, Sec. 2, Ssc. 4 CCIQA eine Frist von 168 Stunden zur schriftlichen Beantwortung der Fragen zu Händen des Kongresspräsidiums gesetzt, ein persönliches Erscheinen vor dem Kongress ist nicht erforderlich.


    Sincerely,





    _____________________________________
    Clark
    President of Congress




    1. Wie beurteilen Sie die bisherige Umsetzung der Resolution to comply with the Convention concerning the Polar Regions?
    2. Welche weiteren Schritte zur dauerhaften Sicherung der Polgebiete gegen unbefugte Zugriffe durch die Androische Föderation beabsichtigen Sie zu treffen?
    3. Wie stehen Sie zum sogenannten Polvertrag?



  • The Speaker of the House


    To the President of the United States:

    Mr President,


    das Repräsentantenhaus hat die folgende Bill per 15.05.15 gebilligt, die als Budgetangelegenheit nicht durch den Senat behandelt wurde:


    Mai 2015 Congressional Budget Special Budget Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.

    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
    Ein Special Budget kann der Präsident ferner zurückweisen, wenn nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen (Sec. 4, Ssc. 3 FBA). Hierüber ist das Repräsentantenhaus unverzüglich zu informieren.






    _____________________________________
    Clark
    President of Congress



    [doc]

    Mai 2015 Congressional Budget Special Budget Bill
    An act to finance the representation of the people.


    Only Section
    Das Repräsentantenhaus billigt 200 Mio. US-Dollar für die laufenden Kosten des Kongresses für die Monate Juni und Juli.


  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Mr President,


    der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben folgende Bill per 17.05.15 gebilligt:


    Median Empire Treaty of Cooperation Ratification Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.

    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.






    _____________________________________
    Clark
    President of Congress



    Median Empire Treaty of Cooperation Ratification Bill


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Medianischen Imperium vom 21. April 2015 in angehangener Fassung.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Medianischen Imperium zu hinterlegen.


    Article 3
    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Mit Inkrafttreten des Gesetzes, wird die Ratifizierung des Treaty of Cooperation between the United States and the Intesa Cordiale aufgehoben.



    TREATY OF COOPERATION
    between
    the MEDIAN EMPIRE and the UNITED STATES of ASTOR



    Die vertragsschließenden Parteien, die Vereinigten Staaten von Astor einerseits und das Medianische Imperium andererseits,


    IM BESTREBEN die Zusammenarbeit zu vertiefen,
    GEWILLT die transkontinentalen Beziehungen im Zeitalter der globalen Vernetzung zu fördern,
    IM WUNSCH damit der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ihrer Beziehung Rechnung zu tragen,


    sind übereingekommen folgendes Vertragswerk miteinander abzuschließen um auf dessen Basis ihre Beziehungen in der Zukunft weiter aufzubauen und zu vertiefen.



    Part One: Fundamentials


    Article I - Basic Recognition
    Die Vertragspartner erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen. Sie nehmen von unangemessenen Einmischungen in die Belange des anderen Abstand.


    Article II - Exchange of Diplomatic Staff
    Die Vertragspartner bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Die diplomatischen Vertreter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.


    Article III - Conflicts of Opinion
    Die Vertragspartner verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, zu regeln.




    Part Two: Free Trade Agreement


    Article I - Customs Duty
    Für alle im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen erworbenen oder produzierten Güter werden keine Aus- oder Einfuhrzölle erhoben.


    Article II - Undersupply
    Güter nach Article I sollen nicht mit Einfuhrquoten belegt werden. Ausfuhrquoten können einseitig beschlossen werden, um eine Unterversorgung zu vermeiden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zu informieren.


    Article III - Exemption of Military Equipment
    Für Güter, die von einem Vertragspartner als Waffen oder Kriegsgerät klassifiziert werden, können einseitig Aus- und Einfuhrbeschränkungen beschlossen werden. Der Vertragspartner ist über so eine Klassifizierung sowie neue oder geänderte Beschränkungen zu informieren.




    Part Three: Legal Cooperation


    Article I - Extradition
    Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.


    Article II - Educational Exchange
    Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, Gastschülern und -studenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.




    Part Four: Security Policy Cooperation


    Article I - Joint manoeuvre
    Die vertragsschließenden Parteien kommen überein nach Bedarf gemeinsame militärische Manöver abzuhalten und sich gegenseitig über anderweitige Manöver zu informieren.


    Article II - Disarmament
    Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich für eine weltweite Abrüstung und für das Ende von ABC-Waffen weltweit einzutreten.




    Part Five: About this Treaty


    Article I - Replacement
    Dieser Vertrag ersetzt den "Treaty of Cooperation between the United States and the Intesa Cordiale" in seiner Gänze.


    Article II - Coming into Force
    Dieser Vertrag soll Gültigkeit erlangen, mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner und seiner allfälligen Ratifizierung durch die zuständigen Organe.


    Article III - Termination
    Dieser Vertrag ist zeitlich unbeschränkt gültig. Er kann einseitig mit einer Frist von einem Monat oder in beidseitigem Einverständnis zu jedem Zeitpunkt aufgekündigt werden.






    For the United States of Astor



    ____________________
    Adam Denton
    President of the United States
    April 21st, 2015



    For the Median Empire



    ____________________
    Mehregaan al Talib
    Emperor of the Median Empire
    April 20th, 2015






  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Mr President,


    der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben folgende Bill per 18.05.15 gebilligt:

    Ratification Procedure Amendment


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.

    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.






    _____________________________________
    Clark
    President of Congress




    Ratification Procedure Amendment


    Sec. 1 Amendment to Art. III United States Diplomacy Act
    Art. III United States Diplomacy Act wird um folgende Sections ergänzt:

      "Section 3 - Ratification of Treaties
      (1) Ein Vertrag gilt als mit dem Wortlaut geschlossen, welchen der Präsident der Vereinigten Staaten oder der von ihm eingesetzte Bevollmächtigte durch Unterschrift beurkundet hat.
      (2) Die Ratifikation eines Vertrages durch Gesetz ermächtigt den Präsidenten der Vereinigten Staaten oder den von ihm eingesetzten Bevollmächtigten dazu, dem entsprechenden Vertragspartner die Ratifikation zu notifizieren.
      (3) Ein Ratifikationsgesetz überführt den geschlossenen Vertrag in nationales Gesetzesrecht; seine Bestimmungen sind vor den Gerichten einklagbar.
      (4) Ein geschlossener, aber nicht ratifizierter völkerrechtlicher Vertrag ist von den Gerichten von Amts wegen bei der Auslegung von Bundesgesetzes als Argument zu würdigen.


      Section 4 - Reservations
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann Vorbehalte erklären, welche die Geltungskraft einzelner Bestimmungen des völkerrechtlichen Vertrages für die Vereinigten Staaten begrenzen oder ändern.
      (2) Ein Vorbehalt ist nur zulässig, sofern der Vertrag dies nicht verbietet und der Vorbehalt nicht dem Wesen des Vertrages zuwiderläuft.
      (3) Ein Vorbehalt ist in das Ratifikationsgesetz aufzunehmen."

    Sec. 2 Corrections
    In Art. IV wird die lateinische Nummerierung der Sections durch eine arabische ersetzt.


    Sec. 3 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gem. den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.



  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Mr President,


    der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben folgende Bill per 16.06.15 gebilligt:
    H.R. 2015-067 Notchistan mutural aid treaty ratification Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.

    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.






    _____________________________________
    Clark
    President of Congress



    NOTSCHISTAN MUTUAL AID TREATY RATIFICATION BILL



    Section 1: Ratification
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und Demokratischen Volksrepublik Notschistan vom 6. Mai 2015 in angehangener Fassung.


    Section 2: Documentation
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.


    Section 3: Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.




    TREATY OF MUTUAL AID
    between
    the UNITED STATES and NOTSCHISTAN




    Die hohen vertragsschließenden Mächte, namentlich Notschistan und die Vereinigten Staaten von Astor,
    im Bewusstsein der großen Bedeutung ihrer friedlichen Kooexistenz für Frieden, Sicherheit und auch Freiheit auf der Welt,
    sind wie folgt übereingekommen:




    Article I - Basic Recognition
    Die Vertragspartner erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen. Sie nehmen von unangemessenen Einmischungen in die Belange des anderen Abstand.


    Article II - Exchange of Diplomatic Staff
    Die Vertragspartner bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Die diplomatischen Vertreter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.


    Article III - Conflicts of Opinion
    Die Vertragspartner verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, zu regeln.


    Article IV - Unidirectional Agreements
    (1) Die Vereinigten Staaten garantieren Notschistan militärische Unterstützung im Falle unprovozierter Angriffe dritter Staaten.
    (2) Die Vereinigten Staaten entsenden Berater, um die Ausbildung der Sicherheitskräfte Notschistans zu unterstützen.
    (3) Die Vereinigten Staaten unterstützen den Auf- und Ausbau der ABC-Abwehrtruppen Notschistans.
    (4) Die Vereinigten Staaten unterstützen den Auf- und Ausbau von Straßen-, Schienen- und Telekommunikationsinfrastruktur durch USAID.
    (5) Notschistan verpflichtet sich, auf den Erwerb von ABC Waffen zu verzichten und vorhandene mit einer Frist von sechs Monaten abzurüsten.
    (6) Notschistan verpflichtet sich keine Angriffkriege gegen dritte Staaten zu führen.


    Article V - Bidirectional Agreements
    (1) Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig Unterstützung bei der Spionageabwehr zu.
    (2) Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.
    (3) Die vertragsschließenden Parteien unterstützen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen Nukleartechnik, insbesondere dem Zivilschutz.


    Article VI - Daily Politics
    (1) Die Vertragspartner sollen sich nach Bedarf über sicherheits- und außenpolitische Fragen, sowie Fragen der eigenen Sicherheit und Souveränität austauschen.
    (2) Die Vertragspartner sollen nach Bedarf gemeinsame militärische Manöver und zivile Sicherheitsübungen abhalten.
    (3) Die vertragsschließenden Parteien setzen sich gemeinsam für die weltweite Abrüstung von ABC-Waffen ein.


    Article VII - About this Treaty
    (1) Dieser Vertrag soll Gültigkeit erlangen, mit der Unterzeichnung durch die Bevollmächtigten der Vertragspartner und seiner allfälligen Ratifizierung durch die zuständigen Organe.
    (2) Dieser Vertrag ist zeitlich unbeschränkt gültig. Er kann einseitig mit einer Frist von einem Monat oder in beidseitigem Einverständnis zu jedem Zeitpunkt aufgekündigt werden.






    For the United States of Astor


    Béatrice Laval
    ____________________
    Béatrice Laval
    Secretary of State
    On behalf of President Adam Denton
    May 17th, 2015



    For the Democratic People's Republic of Notschistan


    Akim Azad
    ____________________
    Akim Azad
    Minister für Volksbildung und Wohlfahrt
    i.A. des Staatsratsvorsitzenden
    May 21st, 2015







  • Dear Mr. President,


    Mr. Nelson Hardin wurde am heutigen Tage durch den Senat als Secretary of Commerce bestätigt, ebenso wie Ms. Zoey Voerman als Attorney General.



    Kevin Baumgartner
    President of the Senate



  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Mr President,


    der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben folgende Bill per 21.07.15 gebilligt:


    2nd Federal Judiciary Revision Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.

    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



    _____________________________________
    Clark
    President of Congress




    2nd Federal Judiciary Revision Bill


    Section 1
    Die folgenden Rules of Procedure werden geltendes Bundesrecht der Vereinigten Staaten:



    Federal Rules of Procedure


    Chapter I – General Rules


    Rule 1 – Precedence of Special Rules
    (1) Die Bestimmungen dieser Rules treten hinter die Bestimmungen besonderer Rules of Procedure zurück, die durch die Bundesrichterkonferenz oder durch Gesetz festgelegt werden. Die Bundesrichterkonferenz für die Bundesberufungs- und -bezirksgerichte und die Richter des Supreme Courts für ebendiesen, können ergänzende Bestimmungen zur Verfahrensführung und inneren Arbeit der Gerichte erlassen und diese öffentlich bekanntmachen.
    (2) Die Prozessführung steht den Richtern zu, denen die Anwendung und Auslegung dieser Regeln obliegt.
    (3) Das Gericht kann auf Antrag oder nach eigenem Ermessen von den Bestimmungen einer Regel abweichen oder sie suspendieren, wenn das für den Fortgang des Verfahrens nützlich ist.


    Chapter II – Basic Rules of Procedure


    Rule 2 – Complaint
    (1) Ein Verfahren beginnt mit der Einreichung der Klageschrift. Wird die Klage durch einen Rechtsanwalt im Auftrage eines Mandanten vorgebracht, ist die Vollmacht beizulegen.
    (2) Eine Änderung der Klage im laufenden Verfahren bedarf der Zustimmung des Gerichts, nicht jedoch die Rücknahme der Klage, mit der das Verfahren für beendet zu erklären ist.
    (3) Die Klage ist dem Antragsgegner durch das Gericht zuzustellen. Ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, nach der das Gericht über die Eröffnung des Verfahrens oder dem Erlass einer Entscheidung befindet.


    Rule 3 – Pretrial
    (1) Nach der Zustellung der Klageschrift hat das Gericht das Vorverfahren zu eröffnen und die Stellungnahme des Beklagten zu hören. Soweit der Beklagte anwaltlich vertreten wird, ist die Vollmacht vorzulegen. Es hat zu erörtern, ob das Gericht zuständig und die Klage zulässig ist. Wird die Klage nicht zugelassen, so stellt das Gericht das Verfahren ein. Die Klage kann ganz oder teilweise zugelassen werden.
    (2) Wird die Klage zugelassen, erteilt das Gericht einen Writ of Mandamus, eröffnet das Verfahren und hat den Beklagten auf die Möglichkeit des Klageanerkenntnises hinzuweisen sowie zu befragen, ob er seine Schuld oder den Anspruch anerkennt. Wird die Klage anerkannt, so hat das Gericht binnen angemessener Frist ein Urteil zu verkünden, ohne ein Hauptverfahren zu eröffnen.
    (3) Wird die Klage nicht anerkannt, ist der Beklagte über die Art des Verfahrens aufzuklären. Soweit ihm das Verfahren vor einer Jury zusteht, ist er zu befragen, ob er darauf verzichtet. Soweit er dies nicht tut, ist das Vorverfahren mit der Bestellung der Jury fortzusetzen. Nach der Bestellung der Jury oder dem Verzicht darauf ist das Vorverfahren abzuschließen.

    Rule 4 - Preliminary Injunction

    (1) Das Gericht kann im Vorverfahren einstweilige Anordnungen erlassen, wenn dies zur Vermeidung irreversibler Folgen vor der endgültigen Entscheidung des Gerichtes notwendig ist. Der Antragsteller hat die Dringlichkeit seines Antrags nachzuweisen, zudem muss die einstweilige Anordnung bei einer Gesamtabwägung des zu erwartenden Ergebnisses der Hauptsache sowie der nachteiligen Folgen für die Parteien im Fall einer möglicherweise anderslautenden Entscheidung in der Hauptsache erforderlich sein.
    (2) Es kann eine Anhörung über den Antrag anberaumen oder diese ohne Anhörung erlassen, wenn dies zum wirksamen Rechtsschutz notwendig ist. In diesem Fall ist dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, nach der das Gericht seine Entscheidung noch einmal überprüft.
    (3) Die Preliminary Injunction darf die Hauptsache nicht vorwegnehmen, es sei denn, besondere Umstände des Einzelfalles, vor allem die Gefahr irreparabler und unzumutbarer Nachteile für eine Partei, gebieten eine Vorwegnahme der Hauptsache.
    (4) Eine Preliminary Injunction verliert ihre Gültigkeit spätestens mit dem Ende des Verfahrens in der Hauptsache ohne weitere Erklärung oder Anordnung, sofern sie nicht bereits vorher durch das Gericht aufgehoben wurde.

    Rule 5 – Structure of Main Trial

    (1) Das Gericht eröffnet nach Abschluss des Vorverfahrens das Verfahren binnen angemessener Frist.
    (2) Die Anklage beginnt mit dem Klagevortrag, auf den die Verteidigung erwidern. Danach tritt das Gericht in die Beweisaufnahme ein. Nach der Beweisaufnahme können die Klage und die Verteidigung ein Abschlussplädoyer halten. Nach den Plädoyers tritt das Gericht in die Beratungen ein.
    (3) Im Verlauf des Verfahrens kann das Gericht sich jederzeit vertagen oder ein Zwischenplädoyer hören, um über den Fortgang des Verfahrens zu beraten. Die Verteidigung kann von ihrem Recht Gebrauch machen, die Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen verlangen.

    Rule 6 – Mistrial

    (1) Wann immer ein Verfahren auf Antrag einer Partei ohne rechtsverbindliches Urteil oder Entscheidung der Jury aus rechtlichen Gründen, die nicht den Mangel an Beweisen betreffen, beendet werden muss, hat der Richter einen Fehlprozess erklären.
    (2) Ist ein Fehlprozess festgestellt, gilt das Verfahren als nicht geführt, eine erneute Anklage ist zulässig.

    Rule 7 - Trial de novo

    (1) Stellt sich nach der Rechtskraft eines Urteils aufgrund neuer Beweise oder durch die Feststellung einer Falschbewertung der verwendeten Beweise heraus, dass das Verfahren zu Ungunsten beklagten Partei möglicherweise nachteilig ist, kann diese beim zuständigen Berufungsgericht ein neues Verfahren beantragen.
    (2) Dem Antrag ist stattzugeben, sofern die vorgebrachten Gründe geeignet sind, einen anderen Ausgang des Verfahrens herbeizuführen. In diesem Fall soll das zuständige Bundesgericht ein neues Verfahren durchführen.
    (3) Im Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft nur zugunsten des Angeklagten antragsberechtigt.


    Rule 8 – Right to be heard
    Die Parteien haben im Verfahren einen Anspruch auf rechtliches Gehör.


    Chapter III - Evidence


    Rule 9 – Evidentiary Hearing
    (1) In der Beweisaufnahme beginnt die Klage, darauf folgt die Verteidigung, wobei jede Seite zu den vorgebrachten Beweisen Stellung nehmen kann.
    (2) Es sollen keine Beweise vorgelegt werden, die nicht zu Beginn des Verfahrens dem Gericht oder der Gegenseite bekanntgegeben wurden, es sei denn, sie treten im Laufe des Verfahrens neu auf und werden vom Gericht zugelassen. In diesem Fall wird das Gericht der Gegenseite eine angemessene Frist zur Bewertung einräumen, soweit dies erforderlich ist.

    Rule 10 – Questioning of Witnesses and Experts

    (1) Der Prozessführer ruft nacheinander seine Zeugen und Sachverständigen auf, die sie im Vorverfahren dem Gericht öffentlich benannt haben und die von diesem geladen wurden. Das Gericht kann die Benennung weiterer Zeugen und Sachverständiger nach Eröffnung des Hauptverfahrens nur nach Anhörung beider Parteien zulassen.
    (2) Zu Beginn der Befragung leisten die Zeugen folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen.
    (3) Nach der Vereidigung befragt der Prozessführer seine Zeugen.
    (4) Die Gegenseite kann nach dem Abschluss der Befragung durch den Prozessführer den Zeugen selbst befragen.
    (5) Wann immer sich im Laufe der Befragung durch eine Partei neue Aspekte ergeben, wird das Gericht der anderen Partei die Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Befragung erlauben. Dieser Vorgang kann nach dem Ermessen des Gerichts wiederholt werden.
    (6) Die Aussage vor Gericht kann nur aus durch das Gesetz oder Gewohnheitsrecht anerkannte Gründe verweigert werden.
    (7) Steht ein Zeuge oder Sachverständiger aus Gründen, die nicht durch die ihn aufrufende Partei zu vertreten sind, nicht zur Verfügung und kann dieser Zustand nicht oder nicht in angemessener Frist behoben werden, kann das Gericht Aussagen zulassen, die glaubwürdig anderweitig getätigt wurden; es kann ausnahmsweise auch Aussagen aus Hörensagen zulassen.


    Rule 11 – Documents
    (1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform sollen durch den Ersteller im Zuge einer Befragung in die Beweisaufnahme eingeführt werden. Ist dies nicht möglich, soll das Gericht die Dokumente selbst in Augenschein nehmen.
    (2) Wann immer sich die Einbringung oder Inaugenscheinnahme von Dokumenten durch eine Partei neue Aspekte ergeben, wird das Gericht der anderen Partei die Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Vorlage neuer Dokumente erlauben. Dieser Vorgang kann nach dem Ermessen des Gerichts wiederholt werden.

    Rule 12 – Objections

    (1) Beide Parteien haben das Recht, gegen Beweismittel, Dokumente, gestellte Fragen und getätigte Aussagen Einspruch einzulegen, um ihre Einführung in die Beweisaufnahme zu unterbinden. Die Erhebung des Einspruchs ist bereits vor der Eröffnung des Verfahrens zulässig.
    (2) Der Einspruch ist auf Verlangen des Gerichts zu begründen, er kann zwischen den Parteien und dem Gericht ohne die Jury erörtert werden. Über den Einspruch entscheidet unmittelbar das Gericht, diese Entscheidung an sich kann nicht angefochten werden.
    (3) Ist die Verhinderung der Einbringung nicht mehr möglich und wird dem Einspruch stattgegeben, vermerkt der Richter im Protokoll, dass die Teile der Aussage, gegen die der Einspruch erhoben wurde, nicht in der Urteilsfindung berücksichtigt werden und weist die Jury dementsprechend an.
    (4) Die Begründung des Einspruchs kann auf rechtliche Bestimmungen oder das Gewohnheitsrecht gestützt werden. Ist der Einspruch begründet, liegt die Begründetheit des Einspruchs jedoch lediglich in Gründen, die die erhebende Partei selbst zu vertreten hat und würde ein Ausschluss ihr einen Vorteil bringen, kann das Gericht den Einspruch als rechtsmissbräuchlich zurückweisen.


    Chapter IV – Jury


    Rule 13 – Jury Deliberations
    (1) Die die Geschworenen ziehen sich nach den Plädoyers zur Beratung zurück, deren Inhalt der Vertraulichkeit unterliegt. Das Gericht kann vor dem Rückzug die Geschworenen über das anzuwendende Recht belehren und kann rechtliche Fragen zulassen, die nur durch das Gericht zu beantworten sind.
    (2) Die Geschworenen haben sich einstimmig entweder zugunsten des Klägers oder des Beklagten zu entscheiden, Stimmenthaltungen sind zulässig und bleiben bei der Bestimmung der Einstimmigkeit außer Betracht.
    (3) Kommen die Geschworenen nicht zu einem einstimmigen Urteil, können sie die Beratungen nach frühestens 48 Stunden für gescheitert erklären. Daraufhin kann der Richter sie noch einmal aufrufen, die Beratungen fortzusetzen und zu einer Entscheidung mit mindestens der Mehrheit der Stimmen kommen. Der Richter kann stattdessen das Verfahren für gescheitert erklären, wenn dies beantragt wird.
    (4) Kommt die Jury auch nach weiteren Beratungen, die maximal 120 Stunden andauern, nicht zu einer Entscheidung, kann der Richter einen Fehlprozess erklären, wenn dies beantragt wird. Wird kein Fehlprozess erklärt, geht das Entscheidungsrecht auf den Richter über. Gegen den Übergang des Entscheidungsrechts ist kein Rechtsmittel zulässig, wohl aber gegen die Zurückweisung eines Antrags zur Erklärung des Fehlprozesses.
    (5) Die Beratungsfristen kann das Gericht auf Bitten der Jury aus wichtigen Gründen verlängern, insbesondere wegen der Verhinderung eines Jury-Mitgliedes oder aufgrund des Umfangs des Verfahrens.

    Rule 14 – Jury nullification

    Kommt die Jury zu einer Entscheidung, die offensichtlich gegen die Beweislast oder das Recht gerichtet ist, erklärt der Richter den Urteilsspruch für aufgehoben. In diesem Fall kann er auf Antrag binnen einer angemessenen Frist einen Fehlprozess erklären oder nach Ablauf dieser Frist die Entscheidung an sich zu ziehen. Gegen den Übergang des Entscheidungsrechts ist kein Rechtsmittel zulässig, wohl aber gegen die Nichterklärung des Fehlprozesses.

    Chapter V – Criminal Procedure


    Rule 15 - Indictment

    (1) Liegen nach dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach deren Einschätzung genügend Beweise vor, die die Schuld des Verdächtigen belegen, so ist Anklage vor dem zuständigen Gericht zu erheben.
    (2) Die Anklageschrift muss folgende Angaben enthalten:
    a) Namen und Anschrift des Angeschuldigten;
    b) Umschreibung des Sachverhalts, durch den der Angeschuldigte sich strafbar gemacht hat;
    c) die Bestimmungen der Gesetze, durch die die Tat mit Strafe bedroht ist, sowie die Feststellung, wodurch die erforderlichen Tatmerkmale verwirklicht sind,
    d) Liste aller Zeugen, die die Staatsanwaltschaft aufzurufen gedenkt;
    e) Beschreibung der Beweise, die der Staatsanwaltschaft vorliegen.
    (3) Mit der Einreichung der Anklage wird die Verjährungsfrist für die Tat unterbrochen. Sie bleibt bis zum Ende des Strafprozesses unterbrochen.


    Rule 16 - Sentencing Hearing and Decision
    (1) Hat die Jury die Schuld des Angeklagten festgestellt, hat das Gericht über das Strafmaß nach Anhörung und Anträgen der Parteien zu bestimmen. Es kann Zeugen oder Sachverständige auf Antrag einer Partei oder aus eigenem Antrieb beziehen.
    (2) Hat die Jury ihre Entscheidung nicht einstimmig getroffen, kann die Höchststrafe nicht mehr angewandt werden.
    (3) Das Gericht soll nach der Strafmaßanhörung ein Urteil erlassen und damit das Verfahren beenden.


    Rule 17 - Defendant's Rights
    (1) Durch das Gericht wird in Strafsachen ein Pflichtverteidiger berufen werden, soweit der Angeklagte keinen Rechtsbeistand hat und dies wünscht. Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann. Die Stellung der Pflichtverteidiger wird durch Gesetz geregelt. Der Angeklagte hat das Recht, vertraulich und jederzeit mit seinem Verteidiger zu kommunizieren, wobei die Form der Kommunikation durch das Gericht beschränkt werden können, um schwerwiegende Gefahren abzuwenden.
    (2) Der Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Er kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten.
    (3) Der Angeklagte gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld hinreichend erwiesen ist.
    (4) Ist ein Urteil erlassen und dieses rechtskräftig, darf der Angeklagte aufgrund desselben Tatvorwurfes nicht erneut vor Gericht gestellt werden, unabhängig davon, ob das Urteil die Schuld oder Unschuld des Angeklagten feststellt, die Bestimmung der Rule 7 bleibt unberührt.


    Rule 18 – Execution
    Die Vollstreckung des Urteils erfolgt auf Anordnung des Gerichtes durch die zuständigen Behörden und nach den Maßgaben dieser Anordnung.


    Rule VI – Civil Procedure


    Rule 19 – Civil Action
    Ein Verfahren beginnt mit der Einreichung der Klageschrift, die Angaben zum zuständigen Gericht, zu den Parteien, den Antragsgegenstand sowie den rechtlichen und tatsächlichen Umständen enthalten soll.


    Rule 20 – End of Procedure
    Das Verfahren wird durch das Gericht durch Urteil abgeschlossen, soweit es nicht bereits vorher beendet wurde.

    Rule 21 – Execution

    (1) Soweit aus dem Urteil Ansprüche erwachsen, kann die anspruchsberechtigte Partei diese gegenüber der anspruchsverpflichteten Partei geltend machen.
    (2) Soweit die anspruchsberechtigte Partei ihren Anspruch nicht durchsetzen konnte, kann es bei dem zuständigen Bundesgericht die Anordnung geeigneter Vollstreckungsmaßnahmen beantragen.
    (3) Gegen einen Schuldner kann Haft angeordnet werden, wenn dies zur Erzwingung der Anspruchserfüllung geeignet und verhältnismäßig ist.


    Chapter VII – Arrest and Remand


    Rule 22 - Arrest
    (1) Jeder Beamte einer Polizeibehörde, der einen Täter während einer oder unmittelbar nach der Ausführung einer Straftat beobachtet, kann diesen vorläufig festnehmen.
    (2) Eine vorläufig festgenommene Person darf nicht länger als 72 Stunden festgehalten werden, ohne dass ein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt wird. Wird innerhalb dieser 72 Stunden kein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt, so ist die inhaftierte Person unmittelbar aus der Haft zu entlassen.
    (3) Jeder Bürger der Vereinigten Staaten darf einen Täter, den er während einer oder unmittelbar nach einer der Ausführung einer Straftat beobachtet, so lange festhalten, bis Beamte einer Polizeibehörde eintreffen.


    Rule 23 - Remand
    (1) Die Staatsanwaltschaft kann einen Antrag auf Untersuchungshaft beim zuständigen Gericht stellen, wenn gegenüber einem Verdächtigen ein dringender Tatverdacht und die Gefahr
    a) der Verdunklung;
    b) der Flucht oder
    c) der Wiederholung der ihm zur Last gelegten Tat besteht.
    (2) Ein dringender Tatverdacht ist gegeben, wenn
    a) nach aktuellem Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verdächtige Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist oder
    b) der Verdächtige während der Tat oder unmittelbar danach gefasst wurde.
    (3) Verdunklungsgefahr besteht, wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine zurzeit noch nicht inhaftierte Person
    a) Beweismittel vernichten oder abändern oder
    b) Zeugen und Mitschuldige beeinflussen könnte.
    (4) Fluchtgefahr besteht, wenn eine Flucht angesichts der im Falle einer Verurteilung zu erwartenden Strafe wahrscheinlich erscheint und
    a) der Verdächtige nicht fest an einen Ort gebunden ist,
    b) der Verdächtige über ausreichend Geldmittel verfügt oder
    c) noch unbekannte Komplizen existieren.
    (5) Wiederholungsgefahr besteht, wenn zu besorgen ist, dass ein Verdächtiger die ihm zur Last gelegte Tat erneut begehen oder fortsetzen könnte. Sie soll als Haftgrund nur herangezogen werden, wenn die Anordnung von Untersuchungshaft nicht bereits wegen Verdunklungs- oder Fluchtgefahr geboten ist.
    (6) Der zuständige Richter hat über die Anordnung der Untersuchungshaft zu entscheiden. Dabei hat er die Dringlichkeit des Tatverdachts sowie die Gefahr der Verdunklung, Flucht oder Wiederholung zu berücksichtigen. Die Anordnung von Untersuchungshaft darf zu der Schwere der dem Verdächtigen zur Last gelegten Tat nicht außer Verhältnis stehen, insbesondere darf ihre Dauer nicht die Dauer der zu erwartenden Freiheitsstrafe übersteigen.

    Rule 24 - Habeas Corpus and Appeal against Remand

    (1) Jeder in Untersuchungshaft genommene Verdächtige ist unverzüglich nach seiner Ergreifung dem für den Erlass des Haftbefehls zuständigen Gericht vorzuführen. Ihm ist auf Antrag ein Pflichtverteidiger beizuordnen.
    (2) Das zuständige Gericht hat ihn über die ihm zur Last gelegte Tat aufzuklären, ihm die gegen ihn vorliegenden Beweismittel vorzulegen, ihn auf sein Verlangen hin zum Tatvorwurf und den Gründen seiner Inhaftierung anzuhören und über die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden.
    (3) Jeder in Untersuchungshaft genommene Verdächtige kann zu jeder Zeit beim zuständigen Gericht eine Überprüfung des weiteren Bestehens des gegen ihn gerichteten dringenden Tatverdachts sowie der gegen ihn vorgebrachten Haftgründe verlangen. Das Gericht entscheidet auf Grund seines Vortrages sowie der Erwiderung der Staatsanwaltschaft über die Fortdauer oder Beendigung der Untersuchungshaft.
    (4) Gegen die Entscheidung des zuständigen Gerichts für die Fortdauer der Untersuchungshaft steht jedem Verdächtigen der Rechtsweg offen.
    (5) Der Verdächtige ist ohne seinen Antrag durch Beschluss des zuständigen Gerichts aus der Untersuchungshaft zu entlassen, wenn
    a) nicht binnen 28 Tagen nach Erlass des Haftbefehls Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben wird oder diese Frist durch das oder
    b) die Dauer der bereits in Untersuchungshaft verbrachten Zeit die nach dem Stand der Dinge zu erwartende Freiheitstrafe übersteigt.


    Rule 25 – Caution
    (1) Jeder Verdächtige, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen werden soll, kann beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Kaution stellen.
    (2) Über das Zugestehen einer Kaution, sowie deren Höhe entscheidet das Gericht. Dabei hat er die Umstände der Tat und das daraus folgende Resultat, sowie den Grad der Fluchtgefahr, als auch die Möglichkeit einer Wiederholungstat für seine Entscheidung zu berücksichtigen.
    (3) Zur Entscheidungsfindung sollen sowohl der Inhaftierte, als auch der zuständige Staatsanwalt, angehört werden.Gegen die Entscheidung zur Ablehnung eines Antrages auf Festsetzung einer Kaution steht dem Verdächtigen der Rechtsweg offen.


    Rule 26 - Protective Custody
    (1) Jeder Bürger kann bei Gericht einen Antrag auf Schutzgewahrsam stellen. Dem Antrag ist statt zu geben, wenn der Antragsteller glaubhaft versichern kann, dass unmittelbare Gefahr für sein Leib und Leben besteht. Die Schutzhaft endet durch richterlichen Beschluss oder auf Wunsch der inhaftierten Person.
    (2) Schutzgewahrsam kann auch von Amtswegen beantragt werden, insbesondere für Minderjährige, deren Vormund nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, oder für Personen, die nicht in der Lage sind, über sich selbst zu bestimmen, angeordnet werden. In diesem Fall ist die Unterbringung in geeigneten Einrichtungen und die Bestellung eines Vormundes zu verfügen.

    Chapter VIII – Appeals


    Rule 27 – Competence
    (1) Für die Berufung gegen Entscheidungen eines Bundesdistriktgerichts kann ausschließlich das zuständige Bundesberufungsgericht angerufen werden. Gegen Entscheidungen eines Berufungsgerichts ist nur der Oberste Gerichtshof anzurufen, dessen Urteil oder Beschluss endgültig ist.
    (2) Angegriffen werden kann ein Urteil oder Beschluss sowie die Entscheidung eines Gerichts und die Nichtfeststellung der Befangenheit eines Richters. Ebenfalls Gegenstand eines Berufungsverfahrens kann die Nichtzulassung des Verfahrens oder die Feststellung der Zuständigkeit des Gerichts oder Zulässigkeit der Klage sein.
    (3) Entscheidungen der Verfahrensführung an sich können nicht selbstständig Gegenstand einer Berufung sein, jedoch nach Ende des Verfahrens eine solche begründen.


    Rule 28 – Review
    (1) Das Gericht überprüft im Berufungsverfahren die angegriffene Entscheidung lediglich im Bezug auf die Rechtsanwendung, Tatsachenfeststellungen werden nicht überprüft.
    (2) In seiner Entscheidung bestätigt das Gericht die angegriffene Entscheidung und weist die Berufung zurück, wenn die Entscheidung rechtlich richtig ist oder hebt die Entscheidung auf, wenn sie rechtsfehlerhaft ist und der Rechtsfehler für das Urteil von Bedeutung ist.
    (3) Hebt das Gericht eine Entscheidung auf, so trifft es eine eigene Entscheidung, wenn die Sache zur Entscheidung reif ist. Bedarf sie weiteren Erörterungen oder Verhandlungen, so verweist es das Verfahren an das Ausgangsgericht zurück, wo das Verfahren neu beginnt.


    Rule 29 – Initiation
    (1) Ein Appellationsverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Certiorari für das Urteil eines untergeordneten Gerichtes rechtshängig. Der Writ und der Antrag sind den Beteiligten zuzustellen.
    (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari muss beinhalten:
    1. den Namen des Antragstellers,
    2. eine Bezeichnung des Antragsgegners,
    3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens,
    4. einen ausformulierten Antrag über die Abänderung des Urteils, die vom Supreme Court im Hauptverfahren begehrt wird,
    5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Bezeichnung des untergeordneten Gerichts und des angegriffenen Urteils sowie
    6. eine Darlegung der rechtlichen Fehler, auf dem das angegriffene Urteil basiert.
    (3) Entspricht der Antrag den Anforderungen der Sub-Rule 2 nicht, so hat das Gericht den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern, soweit dies möglich ist. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari ab.
    (4) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari soll innerhalb einer Woche nach Erlass des angegriffenen Urteils gestellt werden, das Gericht kann einen späteren Antrag zulassen, wenn die Verzögerung nicht durch den Antragsteller schuldhaft zu vertreten ist. Wird er in dieser Zeit gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils bis zur Ablehnung der Erteilung des Writs oder der Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ansonsten kann das Gericht die Aussetzung der angegriffenen Entscheidung auf Antrag aus wichtigen Gründen anordnen.
    (5) Die Erteilung des Writ of Certiorari soll, ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht begründet werden.


    Chapter IX – Supreme Court proceedures

    Rule 30 - Initiation

    (1) Ein Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Mandamus rechtshängig.
    (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus muss beinhalten:
    1. den Namen des Antragstellers
    2. eine Bezeichnung des Antragsgegners
    3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens
    4. einen ausformulierten Antrag über die Entscheidung, die vom Gericht im Hauptverfahren begehrt wird
    5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere der Umstände und Gründe, aus denen sich die originäre Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sowie
    6. eine Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf den der Antrag gestützt wird.
    (3) Entspricht der Antrag den Anforderungen der Sub-Rule 2 dieser Rule nicht, so hat das Gericht, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern, soweit dies möglich ist. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus ab.

    Rule 31 – Participants

    (1) Die Parteien, Sachverständigen und Zeugen sind Beteiligte eines Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshofes.
    (2) Ein Amicus curiae ist eine dritte Person oder Organisation, welcher dem Gericht seinen Standpunkt in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht zu einem Verfahren, in welchem sie nicht Beteiligte ist, unterbreiten will. Ein Amicus curiae beantragt seine Zulassung bei Gericht. Das Gericht soll den Amicus curiae zulassen, wenn es seine Ausführungen und Vorträge für sachdienlich erachtet.
    (3) Ein Vertreter der Vereinigten Staaten wird auf seinen Antrag als Amicus curae zugelassen werden, wenn diese im Verfahren nicht beteiligt sind, das Verfahren aber von Bedeutung für diese ist.

    Rule 32 – Procedure

    (1) Der Beginn der Hauptverhandlung soll durch den Writ of Mandamus festgelegt werden, sie findet öffentlich im Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofes unter Leitung des Chief Justice oder des dienstältesten Associate Judge in seiner Vertretung statt.
    (2) Auf die Hauptverhandlung kann zugunsten einer schriftlichen Entscheidung verzichtet werden. Dies bedarf eines Antrages des Antragstellers in seiner Antragsschrift und der Zustimmung des Antragsgegners in seiner Erwiderung. Der Verzicht auf die Hauptverhandlung kann durch Beschluss des Gerichtes auf Antrag einer Partei zu Beginn des Hauptverfahrens beschlossen werden, wenn die andere Partei zustimmt oder innerhalb einer gesetzten Frist nicht zur Hauptverhandlung erscheint.
    (3) Der Vorsitzende sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und beschließt über die Verfahrensanträge.
    (4) Nach Schließung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil in der Sache, die Möglichkeit zur Entscheidung durch Beschluss bleibt unberührt.


    Section 2 - Code of Criminal Procedure and Supreme Court Act repealed.
    Der Code of Criminal Procedure und der Supreme Court Act werden ersatzlos aufgehoben, finden aber für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig geworden sind, weiter Anwendung, soweit sie abweichendes bestimmen.


    Section 3 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.



  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Mr President,


    I.


    Das Repräsentantenhaus hat per 30.07.15 die


    August & September 2015 Federal Budget Bill


    gebilligt, die als Budgetangelegenheit der alleinigen Zustimmung des Repräsentantenhauses bedarf.



    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



    _____________________________________
    Clark
    President of Congress



    August & September 2015 Federal Budget Bill


    Section 1: Fundamentials
    (1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Budget für die Monate August und September 2015.
    (2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
    (3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.
    (4) Eine Zusammenfassung der Ergebnisse vorhergegangener Haushaltspläne ist Anhang 1 zu entnehmen.
    (4) Eine Übersicht der Ein- und Ausgaben ist Anhang 2 zu entnehmen. Alle Werte sind geschätzt und kaufmännisch auf ganze Millionen gerundet.


    Section 2: Obligatory Information
    (1) Die voraussichtlichen Einnahmen des Bundes in dieser Haushaltsperiode sind in Anhang 3 aufgeführt.
    (2) Die gesetzlich oder vertraglich festgelegten Ausgaben (Mandatory Spending) sind in Anhang 4 aufgeführt.
    (3) Geschätzte Angabe sind entsprechend markiert und kaufmännisch auf ganze Millionen gerundet.


    Section 3: Discretionary Spending
    (1) Alle Ausgaben die für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs gedacht sind, sind in Anhang 5 gelistet und werden gebilligt.
    (2) Alle Ausgaben nach SSec. 1 gelten für die genannte Behörde, die diese Mittel nach Bedarf an seine untergeordneten Behörden verteilt (sofern nicht selbst genannt).
    (3) Das Repräsentantenhaus billigt die Vergabe von Fördermitteln wie in Anhang 6 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.



    Appendix 1

    BUDGET HISTORY
    * Geschätzter Wert
    | Anpassung durch Sonderbudget


    Planned Leftover
    12/01 .............................................................. - .. 22,002
    02/03 .............................................................. - .. 21,412 | - .. 33,912
    04/05 .............................................................. - .. 39,412 | - .. 49,612


    Income Deviation
    12/01 .............................................................. - ... 2,257
    02/03 .............................................................. - ... 9,447 (Tax Reduction)
    04/05 .............................................................. - ... 1,701


    Spending Deviation
    12/01 .............................................................. + .. 12,850
    02/03 .............................................................. + .. 14,000
    04/05 .............................................................. + .. 11,500


    Balance
    12/01 .............................................................. + . 109,610
    02/03 .............................................................. + .. 80,251
    04/05 .............................................................. + .. 40,438
    06/07 .............................................................. + .. 33,176*


    Appendix 2

    OVERVIEW
    Alle Werte sind geschätzt


    Pending Loans
    None


    Budget August & September 2015
    Overall Income ..................................................... + .. 85,500
    Mandatory Spendings ................................................ - .. 13,302
    Discretionary Spendings (Operations) ............................... - .. 55,135
    Discretionary Spendings (Subsidies) ................................ - .. 26,525
    Discretionary Spendings (Nonrecurring) ............................. - ....... 0
    Overall Spendings .................................................. - .. 94,962
    Total .............................................................. - ... 9,462


    Balance
    08/09 .............................................................. + .. 23,714*


    Appendix 3

    INCOME
    * Geschätzter Wert


    Federal Income Tax August 2015 .......................................... 42,600*
    Federal Income Tax September 2015 ....................................... 42,900*
    Total ................................................................... 85,500*


    Appendix 4

    MANDATORY SPENDING
    Gesetzliche bzw. Vertragliche Verpflichtungen


    Electoral Office Software Allocation Treaty .................................. 2
    Federal Salaries Act .................................................... 10,000
    Military Health Care Act ................................................. 3,100
    Promotion of Alternative Drives Act ........................................ 200
    Total ................................................................... 13,302


    Appendix 5

    DISCRETIONARY SPENDING (OPERATIONS)
    Kosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs


    Executive Office of the President of the United States ..................... 250
    Department of Commerce ................................................... 2,075
    Department of Defence ................................................... 37,275
    Department of Justice .................................................... 5,125
    Department of State ...................................................... 1,000
    United States Congress ..................................................... 200
    United States Electoral Office .............................................. 10
    Central Intelligence Service ............................................. 3,500
    Military Intelligence Service ............................................ 3,000
    Astorian Space Exploration Association ................................... 2,000
    USAID / Astorian Development Bank .......................................... 600
    United State Federal Courts ................................................ 100
    Total ................................................................... 55,135


    Appendix 6
    [doc]DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)
    Zu vergebende Fördermittel


    Department of Commerce
    Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ............. 750
    Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................... 750
    Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes ................... 250
    Forschung/Entwicklung im Bereich IT ........................................ 750
    Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 4,000
    Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............. 2,000
    Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 500
    Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 5,000
    Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen .......................... 7,500
    Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 500
    Krebsforschung ............................................................. 500
    AIDS-Forschung ............................................................. 250
    Forschung/Entwicklung Diverses ............................................. 100
    Behandlung von Suchtkrankheiten ............................................ 250
    Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ...................... 100
    Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen ................. 100
    Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ....................................... 50
    Erhaltung der Indigenen Kultur .............................................. 50
    Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 25
    Total ................................................................... 23,425


    Department of Defence
    Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................. 2,000
    Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ........................... 500
    Total .................................................................... 2,500


    Department of Justice
    Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................... 500
    Kampagnen gegen häusliche Gewalt ........................................... 100
    Total ...................................................................... 600



  • To the President of the United States:


    Die Democratic Union Treaty Update Ratification Bill wurde am heutigen Tag durch den Kongress gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.


    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.


    Edward Schreiber
    President of the Senate



    DEMOCRATIC UNION TREATY UPDATE RATIFICATION BILL



    Section 1: Ratification
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Änderungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union vom 10. Juli 2015 in angehangener Fassung.


    Section 2: Documentation
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.


    Section 3: Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.





    Zweiter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags
    zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union


    Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,
    BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und
    GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun,
    sind wie folgt übereingekommen:



    Artikel 1
    In Artikel II wird das Wort "neutral" durch das Wort "freundschaftlich" ersetzt.



    Artikel 2
    Artikel IIIa Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert:

    3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, gemeinsam mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.


    Artikel 3
    Artikel IIIa wir um folgenden Absatz erweitert:

    4. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren, Regelungen für einen gemeinsamen Patentschutz zu entwickeln, die ein möglichst hohen Schutz für das geistige Eigentum ermöglichen und die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf einem möglichst hohem Niveau gewährleisten.


    Artikel 4
    Es wird ein neuer Artikel IIIe eingefügt, der wie folgt formuliert ist:

    1. Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von dessen zuständigen Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der er in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist.





    For the United States of Astor



    ____________________
    Adam Denton
    President of the United States
    July 10th, 2015



    For the Democratic Union




    ____________________
    Helen Bont
    Unionskanzlerin der Demokratischen Union
    July 10th, 2015



    Edward Schreiber
    Former U.S. Congressman
    Former Vice President
    Senator of [definition=6]Serena[/definition]


  • THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Mr President,


    der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben Ihnen per 27.08.15 gemäß Ihres Antrages die Erlaubnis nach Sec. 2, Ssc. 3 SotURA erteilt. Sie haben damit das Recht, zur State of the Union Address vor den Kongress zu treten.




    (Clark)
    President of Congress


  • THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Mr President,


    I.


    Der Senat hat die Nominierung von Ms Virginia Meyers, to be Justice of the Supreme Court of the United States, per 24.08.15 zurückgewiesen.


    II.


    Der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben
    - per 26.08.15 das Amendment to the Federal Election Act (S. 2015-091)
    - per 31.08.15 die FEA Amendment Fixing Bill (H.R. 2015-093)
    gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.







    (Clark)
    President of Congress



    Amendment to the Federal Election Act


    Sec. 1 Revision of Art. I Federal Election Act
    Art. I Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "ARTICLE I - FUNDAMENTAL PROVISONS


      Section 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz regelt die Vorbereitung und die Durchführung von Wahlen auf Bundesebene.
      (2) Zu den Wahlen auf Bundesebene zählen die Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, die Wahlen zum Repräsentantenhaus und die Wahlen zum Senat sowie Nachwahlen während der Amtsperiode.
      (3) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "Federal Election Act".


      Section 2 United States Electoral Office
      (1) Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen obliegt dem Bundeswahlamt mit Dienstsitz in Amada (Freeland).
      (2) Das Bundeswahlamt wird von einem Direktor geführt, welcher fachlich an keinerlei Weisungen gebunden ist.
      (3) Der Direktor des Bundeswahlamtes muss die Bedingungen für die Wählbarkeit gem. Sec. 3 erfüllen. Für die Dauer seiner Amtszeit darf er kein anderes Amt der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bekleiden, ausgenommen der Mitgliedschaft in einem Parlament eines Bundesstaates.
      (4) Der Direktor wird in den Monaten Juni und Dezember unverzüglich nach der Konstitutierung vom Kongress der Vereinigten Staaten gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied des Kongresses. Jeder Kandidat soll vom Kongress angehört werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegeben Stimmen beider Kammern des Kongresses erhält. Der Präsident hat den Gewählten unverzüglich zu ernennen und zu vereidigen. Der Direktor kann im Einvernehmen mit dem Sprecher des Repräsentantenhauses und dem Präsidenten des Senates einen Stellvertreter berufen, der vom Präsidenten zu ernennen ist.
      (5) Sind sowohl der Direktor des Bundeswahlamtes als auch sein Stellvertreter verhindert, so kann der Präsident der Vereinigten Staaten, der Sprecher des Repräsentantenhauses und der Präsident des Senates die Führung des Bundeswahlamtes bis zur Beseitigung des Hindernisses selbst übernehmen oder sie einem Bürger der Vereinigten Staaten übertragen.
      (6) Gegenüber allen Amtsträgern des Bundeswahlamtes wird dem Kongresspräsidium das gleiche Recht aus Art. IV Sec. 1 Ssec. 6 S. 2 US Constitution eingeräumt.


      Section 3 Eligibility
      (1) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wählbar, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, und am Tag des Beginns der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat.
      (2) Bei einer Wahl auf Bundesebene sind State-IDs und Side-IDs wählbar. Mit der Kandidatur ist die zugehörige [definition=11]Federal-ID[/definition] ausdrücklich anzugeben.
      (3) Niemand darf sich zu einem Wahltermin mit mehr als einer ID um ein Amt oder Mandat auf Bundesebene bewerben.
      (4) Das passive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.


      Section 4 Right to Vote
      (1) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat.
      (2) Das aktive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.


      Section 5 Electoral Roll
      (1) Vor der Wahl zum Repräsentantenhaus ist durch das Bundeswahlamt ein öffentliches Wählerverzeichnis anzulegen.
      (2) Das Wählerverzeichnis soll am siebten Tage vor Wahlbeginn ausgelegt und nach einhundertzwanzig Stunden geschlossen werden.
      (3) Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist durch die [definition=11]Federal-ID[/definition] persönlich unter Angabe des Vornamens, des Zunamens und des Staates, in welchem die [definition=11]Federal-ID[/definition] zum Anbeginn des Monats registriert war, vorzunehmen. Die zusätzliche Angabe weiterer Vornamen, der Initialen oder anderer Bezeichnungen des jeweiligen Bundesstaates ist zulässig.
      (4) Eine Veränderung der Angaben ist unzulässig; eine Korrektur der Angaben soll durch eine erneute Eintragung vorgenommen werden.
      (5) Das Bundeswahlamt prüft bei Schließung des Wählervezeichnisses jede Eintragung lediglich auf die Erfüllung der Erfordernisse aus Ssec. 3 und listet die entsprechenden Eintragungen auf.
      (6) Jedermann kann bis zum Ablauf des Tages der Schließung des Wählerverzeichnisses einen begründeten Widerspruch gegen eine Eintragung öffentlich oder postalisch beim Bundeswahlamt einlegen. Nach dieser Frist genießt das Wählerzeichnis öffentlichen Glauben.
      (7) Ist gegen eine Eintragung Widerspruch eingelegt worden, prüft das Bundeswahlamt die Eintragung auch auf Richtigkeit und streicht eine fehlerhafte Eintragung.


      Section 6 Date of Elections
      (1) Bundesweite Wahlen finden regelmäßig in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt.
      (2) Sie sind spätestens am dritten Tage des Wahlmonats öffentlich anzukündigen.
      (3) Die Wahllokale öffnen am ersten Dienstag nach dem 14. Tag des Wahlmonats und schließen am darauf folgenden Sonntag. Nachwahlen und Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
      (4) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in jedem Wahlmonat nach Ssec. 1 statt.
      (5) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt. Zu diesem Zweck sind die Senatswahlen gemäß der alphabetischen Reihenfolge der Bundesstaaten in drei Gruppen unterteilt:
      a) Gruppe I (Wahlen im Januar und Juli): Assentia; Astoria State.
      b) Gruppe II (Wahlen im März und September): Freeland; Laurentiana.
      c) Gruppe III (Wahlen im Mai und November): New Alcantara; Serena.
      (6) Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt.
      (4) Die Wahlergebnisse werden durch die zuständige Behörde innerhalb von drei Tagen nach der Schließung der Wahllokale öffentlich verkündet.


      Section 7 Incompatibilities
      Niemand, der ein exekutives oder judikatives Amt im Dienste der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bekleidet, soll zur gleichen Zeit Mitglied des Kongresses sein."

    Sec. 2 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gem. den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.




    FEA Amendment Fixing Bill


    Section 1
    In Art. I, Sec. 3, Ssc. 2 FEA wird angefügt: "Mit dem Amtsantritt wird eine so gewählte ID automatisch zur [definition=11]Federal-ID[/definition]."


    Section 2
    Diese Änderung soll nur Anwendung finden, wenn das Amendment to the Federal Election Act, eingebracht in den 34th Congress durch den Senator für Freeland, in Kraft tritt.



  • THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Mr President,



    Der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben per 23.09.15


    - die Federal Police Agencies Reform Bill (H.R. 2015-094)
    - das Political Asylum Amendment (S. 2015-096)


    gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.







    (Clark)
    President of Congress



    Federal Police Agencies Reform Bill


    Section 1 - Consolidating Regulations
    (1) Der Federal Institutions Police Act wird aufgehoben.
    (2) Der Federal Investigation Branch Act wird aufgehoben.
    (3) Der National Security Act wird aufgehoben.
    (4) Aus dem Transportation Infrastructure System and Authorities Act werden die folgenden Punkte gestrichen:
    a) Article II Sec. 1 SSec. 3/7-8
    b) Article II Sec. 2 SSec. 3/6-7
    c) Article II Sec. 3 SSec. 3/4-5
    d) Article II Sec. 4 SSec. 3/3
    (5) Die United States Marshal Service - Regulation of Districts vom 11. August 2009 wird aufgehoben.


    Section 2 - Introducing the Federal Police Forces Act
    Das folgende wird Gesetz:



        FEDERAL POLICE FORCES ACT
        An act to provide safety for the people aswell as all branches of the federal government.



        Article I - Fundamentials


        Section 1 - Jurisdiction
        (1) Die nach diesem Gesetz errichteten Behörden haben die ausschließliche Zuständigkeit zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben. Sie können zu ihrer Unterstützung jedoch um die Bereitstellung von Kräften anderer Bundesbehörden ersuchen oder anderen Behörden Unterstützung leisten, soweit dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird.
        (2) Soweit die Zuständigkeit einer Behörde nach diesem Gesetz begründet ist, hat die Behörde die Zuständigkeit zur Durchsetzung des gesamten Bundesrechts auf diesem Gebiet. Ein Exekutivbeamter dieser Behörde kann auch außerhalb seiner Zuständigkeiten Bundesrecht durchsetzen, soweit er dazu Gelegenheit hat und dies der Verfolgung von Verbrechen und Vergehen dienlich ist. Er kann innerhalb der Vereinigten Staaten dazu alle Maßnahmen treffen, zu denen ein Vollzugsbeamter des Bundes berechtigt ist.


        Section 2 - Leadership
        (1) Für jede Behörde nach diesem Gesetz wird ein Director bestellt, dem die Leitung der Behörde obliegt. Der Director kann auch als Chief of Police bestellt werden, sofern er uniformierter Bundesbeamter ist, oder als Commander, sofern er Soldat ist.
        (2) Dem Behördenleiter kann nach den selben Regelungen ein Stellvertreter beigeordnet werden, der die Aufgaben bei Verhinderung des Leiters oder Vakanz des Amtes übernimmt.
        (3) Sind sowohl Leiter und Stellvertreter verhindert oder die Ämter vakant, soll der ranghöchste Beamte, mit Zustimmung des Präsidenten, die Behörde provisorisch leiten.


        Section 3 - Employees
        (1) Für den Bereich einer Behörde nach diesem Gesetz kann der zuständige Leiter
        a. uniformierte Exekutivbeamte,
        b. zivile Exekutivbeamte sowie
        c. zivile Verwaltungsbeamte
        in den auf Bundesebene üblichen Abstufungen berufen.
        (2) Einem Exekutivbeamten ist es erlaubt Schusswaffen zu tragen, sowie jederzeit im Sinne der Wahrung von Recht und Gesetz im Zuge von Einsätzen im Rahmen des Erstzugriffs einzuschreiten.


        Section 4 - Organisation
        (1) Der zuständige Leiter kann die zur Ausbildung sowie zur Ausübung der Aufgaben und Rechte notwendigen Vorschriften, in Einvernehmen mit der übergeordneten Behörde, erlassen und die innere Organisation der Behörde festsetzen.
        (2) Der zuständige Leiter kann ferner bestimmen, dass Personen, die amtliche Aufgaben für die oder im Auftrag der unter dem Schutz der Behörde stehenden Amts- und Mandatsträger wahrnehmen, ebenfalls durch sie geschützt werden.




        Article II - Federal Government Branches Safety Forces


        Section 1 - The United States Secret Service (USSS)
        (1) Der USSS ist verantwortlich für die Bereitstellung von Leibwächtern zum Schutz der folgenden Personen:
        a. der Präsident und dessen unmittelbare Familie;
        b. der Vizepräsident und dessen unmittelbare Familie;
        c. ehemalige Präsidenten und deren Ehepartner;
        d. gewählte Präsidenten und Vizepräsidenten bis zur Amtsübernahme;
        e. die aktuellen Leiter der obersten Bundesbehörden oder die Bundesbeamten, denen die Leitung dieser Behörden vorübergehend obliegt und deren Ehepartner;
        f. ausländischen Staats- und Regierungsoberhäupter während ihres Aufenthalts in den USA in offizieller Form;
        g. die Direktoren der Federal Reserve Bank und des United States Electoral Office;
        h. aller vom Präsidenten durch Verordnung dazu berechtigten Personen, soweit deren Schutz nicht einer anderen Behörde nach diesem Gesetz obliegt.
        (2) Der Secret Service ist ferner beauftragt,
        a. die Gebäude und Liegenschaften der Amtssitze des Präsidenten und des Vizepräsidenten,
        b. die Gebäude und Liegenschaften der obersten Bundesbehörden, der Federal Reserve Bank und des United States Electoral Office,
        c. die Wohn- und Aufenthaltsorte einschließlich der zugehörigen Gebäude und Liegenschaften der unter seinem Schutz stehenden Personen,
        d. alle anderen Gebäude und Gelände, die durch die Administration oder eine Bundesbehörde genutzt werden auf Anordnung des Attorney General
        zu schützen und dort Polizeiaufgaben wahrzunehmen. Die Zuständigkeit erstreckt sich auch auf alle Zuwegungen und angrenzenden Flächen.
        (3) Der Director wird durch den Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.
        (4) Der USSS ist organisatorisch dem Department of Justice untergeordnet.


        Section 2 - The United States Capitol Police (USCP)
        (1) Die USCP ist zuständig für den Schutz
        a. des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Kongresses;
        b. der Mitglieder des Kongresses auf Anordnung des Präsidiums;
        c. der unmittelbaren Angehörigen der unter a und b genannten Personen (falls notwendig).
        (2) Die Capitol Police ist außerdem zuständig für Polizeidienste und den Schutz der
        a. Gebäude und Liegenschaften des Kongresses sowie
        b. der Wohn- und Aufenthaltsorte der unter ihrem Schutz stehenden Personen.
        (3) Der Director wird durch das Kongresspräsidium ernannt und entlassen.


        Section 3 - The United States Federal Courts Police (FCP)
        (1) Die FCP ist zuständig für den Schutz
        a. des Chief Justice und der Associate Justices des Supreme Court of the United States;
        b. aller amtierenden Richter an den Distrikt- und Berufungsgerichten;
        c. der unmittelbaren Angehörigen der unter a und b genannten Personen (falls notwendig).
        (2) Die FCP ist außerdem zuständig für Polizeidienste für und den Schutz
        a. der Bundesgerichte, ihrer Gebäude und Liegenschaften;
        b. der Wohn- und Aufenthaltsorte der unter ihren Schutz stehenden Personen.
        (3) Die FCP stellt ferner die Ordnung in Gerichtssälen nach den Weisungen des Vorsitzenden wahr (Gerichtsordnungsdienst).
        (4) Der Director wird vom Chief Judge im Benehmen mit dem Chief Justice ernannt und entlassen.


        Article III - Federal Investigation Police Forces


        Section 1 - The Federal Bureau of Investigations (FBI)
        (1) Das FBI ist zuständig für
        a. den Kampf gegen Gewaltverbrechen;
        b. den Kampf gegen organisierte Kriminalität;
        c. den Kampf gegen Korruption;
        d. den Schutz vor Internetkriminalität;
        e. den Schutz der Bürgerrechte;
        f. die sonstigen Ermittlungsaufgaben des Bundes, soweit keine andere Behörde zuständig ist;
        auf dem gesamten Bundesgebiet der Vereinigten Staaten.
        (2) Der Director wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.
        (3) Das FBI ist dem Department of Justice nachgeordnet.


        Section 2 - The United States Marshals Service (USMS)
        (1) Der USMS ist zuständig für
        a. die Durchsetzung und Erzwingung von Entscheidungen der Bundesgerichte,
        b. den Vollzug von Haftbefehlen, welche durch Justizorgane des Bundes ausgestellt wurden,
        c. den Transport von Gefangenen des Bundes sowie
        d. den Schutz von Zeugen von Justizorganen des Bundes.
        (2) Der Director wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.
        (3) Der USMS ist dem Department of Justice nachgeordnet.


        Section 3 - The United States Military Police Corps (MP)
        (1) Die Militärpolizei ist allein zuständig für die Verfolgung von Straftaten, die von Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in aktivem Dienst oder als Reservisten, nach dem Militärstrafrecht oder gegen die Streitkräfte der Vereinigten Staaten begangen wurden. Sie ist ferner zuständig für die Sicherheit der militärischen Einrichtungen und des militärischen Personals und kann in Zeiten von Katastrophen oder Kriegen auch zur Unterstützung der zivilen Polizei herangezogen werden.
        (2) Angehörige der Militärpolizei können auch Soldaten der Streitkräfte der Vereinigten Staaten sein, denen die selben Rechte und Pflichten zukommen, wie zivilen Polizeibeamten des Bundes, jedoch erweitert um die Rechte und Pflichten eines Soldaten.
        (3) Der Director einer Militärpolizei wird durch den Secretary of Defense.
        (6) Es können Regularien für die gesamte Militärpolizei durch den Chairman der Joint Chiefs of Staff oder den Secretary of Defense erlassen werden.




        Article IV - Federal Border Control Police Forces


        Section 1 - The United States Customs and Border Control (CBP)
        (1) Die United States Customs and Border Control ist eine Polizei- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten die dem Department of Justice nachgeordnet ist.
        (1) Die CBP ist zuständig für
        a) die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu Lande und aus der Luft und damit verbunden die Verhinderung illegaler Einreise;
        b) die Grenzfahndung sowie die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen und des Luftverkehrs beeinträchtigen;
        c) die Kontrolle von Waren, welche in die Vereinigten Staaten ein- oder aus ihnen ausgeführt werden und damit verbunden die Verhinderung von Schmuggel aller Art;
        d) der Einzug von Zöllen aller Art, im Einvernehmen mit dem Department of Commerce.
        (2) Der Director wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.



        Section 2 - The United States Coastal Guard (USCG)
        (1) Die United States Coast Guard ist eine Polizei- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten, die dem Department of Justice nachgeordnet ist. In Kriegszeiten kann die USCG, auf Anweisung des Präsidenten, temporär dem Department of Defense und dort dem Chief of Staff of the Navy nachgeordnet sein, um als Teilstreitkraft eingesetzt zu werden.
        (2) Die Küstenwache ist vorrangig zuständig für
        a) die Durchsetzung des Rechts der Vereinigten Staaten auf, über und unter Hoher See und Gewässern, die der Hoheit der Vereinigten Staaten unterliegen einschließlich der Strafverfolgung für Straftaten, die in diesem Gebiet oder mit Bezug dazu sowie auf Schiffen unter der Flagge der Vereinigten Staaten, die nicht Militärschiffe sind, begangen wurden,
        b) die Überwachung der Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten,
        c) die Sicherung von Leben und Eigentum innerhalb der Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten und auf Hoher See,
        d) Maßnahmen zur nationalen Sicherheit und zur Sicherheit der Schifffahrt auf in den Hoheitsgewässern der Vereinigten Staaten und auf Hoher See,
        e) Hilfen zur Navigation von Schiffen,
        f) die ozeanografische Untersuchung im nationalen Interesse.
        (3) Die Bediensteten der Küstenwache sollen, soweit sie nicht Bundesbeamte sind, Soldaten sein, deren Ränge denen der Navy entsprechen, auf die die Bestimmungen über Streitkräfte der Vereinigten Staaten Anwendung finden.
        (4) Der Director der Coast Guard soll durch den Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen werden.




      Political Asylum Amendment


      Sec. 1 Revision of Sec. 6 of the Regulation of Entering the United States Act
      Sec. 6 Regulation of Entering the United States Act wird wie folgt neugefasst:

        "Section 6 - Asylum Regulations
        (1) Ein Asylrecht besteht für Menschen, die erheblicher widerrechtlicher Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit ausgesetzt sind.
        (2) Der Flüchtling hat einen Anspruch auf Asyl, wenn er nachweist, dass er in seinem Herkunftsland Opfer politischer Verfolgung ist.
        (3) Der Anspruch auf Asyl wird angenommen, wenn im Herkunftsland des Flüchtlings ein bewaffneter Konflikt ausgetragen wird.
        (4) Dem Ehegatten und den minderjährigen Nachfahren des Flüchtlings steht der gleiche Asylanspruch zu wie dem Flüchtling selbst.
        (5) Jemand, der sich der Vollstreckung einer rechtmäßig angeordneten Strafe durch Flucht entzieht, hat keinen Anspruch auf Asyl.
        (6) Der Asylanspruch ist alle 6 Monate erneut von Amts wegen zu prüfen.
        (7) Der Anspruch auf Asyl endet einen Monat, nachdem die Gefahr nach Ssec. 1 erloschen ist."


      Sec. 2 Entry into Force
      Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

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