Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 5.148 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Chester W. Layfield.

  • Da wir schon eine Theologin hier haben, eine Frage, die mich derzeit bewegt, obwohl ich Protestant bin.


    Kann ein Papst abdanken?
    Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der Unaufhebbarkeit des Sakraments (vgl. Problem der Wiederverheiratung) der Weihe als Bischof von Rom?
    Wie verhält es sich mit der Unfehlbarkeit des Papstes? Kann er sich selbst aus dieser wieder durch Abdankung herausnehmen oder ist es wie der göttlich erschaffene nicht hebbare Stein?

  • Rein formaljuristisch betrachtet würde ich behaupten, dass der Papst als absoluter Herrscher im Vatikanstaat tun und lassen kann, was er will.


    Tatsächlich wird in Canon 332 §2 folgendes festgelegt:


    Zitat

    Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.


    Also ist es sogar rechtlich fixiert im CIC. ;)

  • Das ist doch nur Staatsrecht des Vatikan. Und löst nicht die sakralen Probleme ... :P
    Und streng genommen, klärt das nur das "wie". Es klärt nicht, "ob" es möglich ist ... if and when are different ;)

  • Wie gut, dass der Papst nicht bloß Staatsoberhaupt des Vatikan ist, sondern zugleich religiöses Oberhaupt der Kirche und die unumschränkte Lehrgewalt innerhalb der Kirche innehat, sofern er ex cathedra handelt. Sprich, wenn er es tut, ist es per se richtig. (Eigentlich praktisch, wie ich finde. :D )


    In welcher Form Benedikt XVI zurückgetreten ist, per Dekret o.ä. müsste ich jetzt allerdings selbst recherchieren.

  • Das war sowas von recherchiert. Allerdings wusste ich halt auch, wo ich schauen musste. :D


    Er hat den Rücktritt übrigens buchstäblich ex cathedra verkündet bei einem Konsistorium (Zusammenkunft des Kardinalskollegiums, für die Ketzer hier im Forum. 8-) ). Da war also nicht mal ein schriftliches Dokument für nötig, wenn ich das richtig gesehen habe.


    Edit: bzgl. des Welcome back natürlich vielen Dank. Allerdings will ich hier keine allzu großen Hoffnungen machen. Mich hat nur ein plötzlicher Ausbruch von Nostalgie wieder hergebracht. Eigentlich hab ich nämlich grad genug Baustellen. ;)

  • Aprops zurückgetretene Päpste, Benedickt XVI. war nicht der erste welcher als Pontifex maximus vom Amt zurücktrat.
    Alles begann mit Silverius Anno 537,ihm folgte Coelestin V.er trat Anno 1294 zurück.
    Dann gab es noch die aus dem Amt verjagten Päpste. Einer davon war Gregor XII, der Anno 1415 erst zurücktrat obwohl er bereits seit 1409 amtsendhoben ward.

  • In der Tat. Nur war Benedikt XVI. der letzte, sodass an ihm die bisher zuletzt angewandte Rechts- und Glaubensauffassung beleuchtet werden kann.

  • Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der Unaufhebbarkeit des Sakraments (vgl. Problem der Wiederverheiratung) der Weihe als Bischof von Rom?

    Du wirst gerade nicht zum Bischof einer Diözese geweiht, sondern zum Bischof (was wiederum die vorherige Übertragung einer Diözese erfordert, siehe Titularbischöfe) [Edit]. Das Amt des Bischofs von Rom wird dir durch Berufung in ebendieses übertragen. Im Falle anderer Diözesen durch Ernennung seitens des Papstes, konkret für den Heiligen Stuhl durch die Wahl der Kardinäle.


    Das ist doch nur Staatsrecht des Vatikan. Und löst nicht die sakralen Probleme ... :P

    Die Ausgestaltung der Sakramente im Rahmen des unumstößlichen (göttlichen) Rechts obliegt der Kirche - und damit kirchlichem Recht. Edit: Staatsrecht des Vatikans ist nur das Grundgesetz, zur Gesetzgebung siehe hier. :D


    Wie verhält es sich mit der Unfehlbarkeit des Papstes? Kann er sich selbst aus dieser wieder durch Abdankung herausnehmen oder ist es wie der göttlich erschaffene nicht hebbare Stein?

    Die Unfehlbarkeit des Papstes ist als Dogma im wesentlichen so formuliert:

    Zitat von Pastor Aeternus

    Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er aufgrund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte.


    Wenn der Papst zurücktritt, kann er die Lehrgewalt nicht mehr ausüben und folglich auch nicht mehr unfehlbare Entscheidungen verkünden. Die Unfehlbarkeit wird nicht der Person Papst, sondern dem Amt übertragen.
    Mit Erschrecken stelle ich übrigens fest, dass der Vatikan keine offizielle Übersetzung bereithält, daher hat Wikipedia hergehalten. :D


    Edit: Klarstellende Ergänzungen

    Titularerzbischof von Tigualu und Kardinalbischof der valsantisch-katholischen Kirche
    Kardinalgroßinquisitor - emeritierter Kardinaldekan

    Einmal editiert, zuletzt von David Clark ()

  • Die Unfehlbarkeit des Papstes ist als Dogma im wesentlichen so formuliert:


    Wenn der Papst zurücktritt, kann er die Lehrgewalt nicht mehr ausüben und folglich auch nicht mehr unfehlbare Entscheidungen verkünden. Die Unfehlbarkeit wird nicht der Person Papst, sondern dem Amt übertragen.
    Mit Erschrecken stelle ich übrigens fest, dass der Vatikan keine offizielle Übersetzung bereithält, daher hat Wikipedia hergehalten. :D


    Edit: Klarstellende Ergänzungen


    Aber wenn er seinen Rücktritt verkündet, ist er zu diesem Zeitpunkt ja noch Papst. Er kann ja eben erst nach seiner Ankündigung zurücktreten. Dann passt das doch wieder?

  • Der Rücktritt ist nicht das Problem, der ginge ja auch ohne Unfehlbarkeit - Xanathos Frage war nach einer Kollision zwischen Unfehlbarkeit und Rücktritt, also "Ist der Papst noch unfehlbar, nachdem er zurück getreten ist?"

    Titularerzbischof von Tigualu und Kardinalbischof der valsantisch-katholischen Kirche
    Kardinalgroßinquisitor - emeritierter Kardinaldekan

  • "Off with the crown - and with the crown his head."
    Bei weltlichen Königen ist das einfacher, da kann man problemlos sagen, der Träger der Krone abdanken kann. Amt und Person sind da trennbar.
    Beim Stellvertreter Gottes auf Erden ... Kann man ernsthaft wollen, dass mehrere Menschen auf Erden wandeln, die von sich behaupten können, Stellvertreter Christi zu sein?
    Ratzi in den Mund gelegt: "Ich war unfehlbar, jetzt bin ich es nicht mehr. Jetzt ist es der da drüben."
    Hinzu kommt, dass bei der Papstwahl ja der Wille Gottes walten soll, was für die Berufung gilt. Kann Gott sich irren?

  • Ratzinger ist wohl das beste Beispiel dafür, dass auch beim Papst zwischen Amt und Person getrennt werden kann. Während er als Papst Benedikt XVI. ex cathedra die Lehrhoheit in der christlichen (de facto natürich nur in der katholischen) Kirche innehat, hat es die Person Joseph Ratzinger nicht. Während seiner Amtszeit hat Benedikt als Joseph Ratzinger eine umfassende Studie zur Christologie veröffentlicht aber nicht als Papst Benedikt XVI im Rahmen einer Enzyklika, die bindende Wirkung für die Kirche gehabt hätte, sondern als Joseph Ratzinger, um deutlich zu machen, dass das Werk eben keinen Universalitätsanspruch hat und zur Diskussion freigegeben wurde. Kantorowiczs "Zwei Körper des Königs gelten also auch hier. Nicht umsonst trägt Benedikt nunmehr den Titel Papst emeritus, um klar zu machen, dass er eben nicht mehr über die Lehrhoheit verfügt, sondern der tatsächlich amtierende Papst Franziskus. Der alte Witz von "Treffen sich zwei Päpste..." gilt hier also nur teilweise.


    Was die Wahl betrifft, ist es, wie Fischer schongesagt hat, in erster Linie die Wahl des Bischofs von Rom. Dass dieses Amt mit der Sonderrolle des Papstes verbunden ist, ändert nichts daran, dass solche Bischöfe auch zurücktreten können. Theologisch gesprochen: Gott und speziell seine Wesenart des Heiligen Geistes irrte sich nicht, da er bestens über die Unzulänglichkeit des Menschen weiß und - jetzt wird spekulativ - auch in Kauf nimmt, dass ein Kandidat im dem Moment seiner Wahl der beste Kandidat ist bzw. "derjenige, der gewählt werden sollte", dies aber nicht bis zu seinem Lebensende sein muss, wobei der Papst halt aber auch selbst entscheiden muss, dass er das Amt nicht mehr adäquat ausfüllen kann.

  • Artikel 1


    DER PAPST


    Can. 331 — Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.


    Can. 332 — § 1. Volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen mit der Bischofsweihe. Deshalb besitzt ein zum Papst Gewählter, der schon die Bischofsweihe empfangen hat, diese Gewalt vom Augenblick der Wahlannahme an. Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen.


    § 2. Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.


    Can. 333 — § 1. Der Papst hat kraft seines Amtes nicht nur Gewalt in Hinblick auf die Gesamtkirche, sondern besitzt auch über alle Teilkirchen und deren Verbände einen Vorrang ordentlicher Gewalt, durch den zugleich die eigenberechtigte, ordentliche und unmittelbare Gewalt gestärkt und geschützt wird, die die Bischöfe über die ihrer Sorge anvertrauten Teilkirchen innehaben.


    § 2. Der Papst steht bei Ausübung seines Amtes als oberster Hirte der Kirche stets in Gemeinschaft mit den übrigen Bischöfen, ja sogar mit der ganzen Kirche; er hat aber das Recht, entsprechend den Erfordernissen der Kirche darüber zu bestimmen, ob er dieses Amt persönlich oder im kollegialen Verbund ausübt.


    § 3. Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.


    Can. 334 — Bei der Ausübung seines Amtes stehen dem Papst die Bischöfe zur Seite, die mit ihm auf verschiedene Weisen zusammenarbeiten können, wozu die Bischofssynode zählt. Hilfe bieten ihm außerdem die Kardinäle sowie andere Personen und ebenso verschiedene, den Zeiterfordernissen entsprechende Einrichtungen; alle diese Personen und Einrichtungen walten in seinem Namen und in seiner Autorität des ihnen übertragenen Amtes zum Wohl aller Kirchen gemäß den im Recht festgelegten Normen.


    Can. 335 — Bei Vakanz oder völliger Behinderung des römischen Bischofsstuhles darf in der Leitung der Gesamtkirche nichts geändert werden; es sind aber die besonderen Gesetze zu beachten, die für diese Fälle erlassen sind.


    Nun ich mische auch mal mit. Grundsätzlich ist das was der User von R. FIscher gesagt hat korrekt, die Unfehlbarkeit ist dem Amt zu zuordnen und nicht der Person. Ob der Pensionierte Papst noch Unfehlbar ist ist auch so eine frage die man jetzt noch im Vatikan Diskutiert. Nur hier zu sagen ist einfach, Ist der Verstorbene Hl Johannes Paul II in diesem Augenblick als Papst noch Unfehlbar, Nein ist er nicht ganz einfache Erklärung dazu: erstens ist er Tod und durch seinen Tod hat auch sein Pontifikat geendet, sein Siegelring wurde zerstört und somit kann kein Dokument mehr "ex Cattedra" verkündet werden. Das gleiche Prinzip wurde bei Benedikt XVI angewandt, der Papst hat sich selbst in den Vatikan zurückgezogen und ist somit keine Öffentliche Person mehr er äußert sich im Publikum nicht über das Leben und der Weg der Kirche, ich kann nur annehmen das er persönlich mit dem Aktuellen Papst spricht.


    Nun gibt es einige Probleme in


    Zitat

    Can. 332 — § 1. Volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen mit der Bischofsweihe. Deshalb besitzt ein zum Papst Gewählter, der schon die Bischofsweihe empfangen hat, diese Gewalt vom Augenblick der Wahlannahme an. Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen.


    § 2. Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.


    Problem Nr. eins: Sein Verzicht kann von niemand angenommen werden. Theoretisch könnte der Zurückgetretene Papst eines Tages aufwachen und sich selbst wieder einsetzten als regierenden Papst eben durch den §2.
    Problem Nr. zwei: Es gibt den Ehrenvorrang und Liturgischen Vorrang, im Liturgical Precedence, hat Vorrang nicht der Amtierende Amtsinhaber sondern Kriterien dazu sind Höchstes Amt, Ernennungsdatum, Papst Benedikt hat Liturgisch Vorrang in der Zelebration vor Papst Franziskus. Bis jetzt hat Papst Benedikt IMMER auf diesen Vorrang zugunsten von Franziskus verzichtet.
    Problem nr. drei: Das Amt des Papstes gilt bis zum Tod. Zu wissen ist das es in den vorgängigen CIC keine §2 gab der eine Abdankung regelte, durch den willen von Papst Johannes Paul II wurde der §2 eingearbeitet.
    Die frage dazu ob Papst Benedikt noch Papst ist lautet im Vatikan; Ja Benedikt XVI ist noch Papst und Pontifex, einfach nicht mehr regierend.


    Also wir als Welt außerhalb des Vatikan können zwar viel Diskutieren und Interpretieren, doch seid versichert diese für uns vielleicht unbedeutenden Diskussionen sind in der Römischen Kurie heiße Themen, die bis heute nicht so richtig geklärt wurden.
    Das es nun das Amt des Pontifex Emeritus und das des Bischof Emeritus von Rom gibt mit allen Regeln Pflichten und Statuten, Residenz pflicht im Vatikan und Bewachung Verpflegung etc. ist die arbeit von Papst Benedikt, vorher gab es sowas nicht.
    Auch weil laut dem CIC der Papst bis zu seinem Tod Papst ist.


    Es gab schon abgedankte Päpste in der Vergangenheit, doch wurden diese dann meistens ermordet so das sie sich nicht mehr einbringen konnten.
    Dann gibt es noch eine andere Möglichkeit der Abdankung, diese wurde von Papst Pius XII in betracht gezogen, dieses Schriftstück wird immer noch in den Geheimarchiven aufbewahrt.


    Rom wurde Bombardiert und durch Hitler auch belagert, man wollte den Papst gefangen nehmen resp. das Christentum auslöschen. Selbst die Schweizergarde hat den Vatikan in ein rissigen Waffen bunker verwandelt mit Kanonen und allerlei Waffen.
    Papst Pius schrieb in diesen Brief an die Kurie und die Welt, das wenn die SS Soldaten es schaffen würden in den Vatikan einzudringen und ihn gefangen nehmen würden, dann würden sie nicht Papst Pius XII gefangen nehmen sondern nur Kardinal Eugenio Pacelli.
    Mit diesem Schriftstück und der Gefangennahme des Kardinals würde sofort die Vakanz des Petrus Amtes eingeleitet und die Kardinäle wäre es erlaubt das Konklave außerhalb von der Sixtinischen Kapelle in einem Sicheren Land durch zu führen und einen neuen Papst zu wählen.
    Für das Konklave waren die Vereinigten Staaten von Amerika geplant die meisten Kardinäle hatten sich schon dorthin abgesetzt.
    Man riet dem Papst Pius XII sich in Sicherheit zu begeben nach Amerika, dieser verschanzte sich im Vatikan.

    Seine Exzellenz Mons. Dr.iu.can Gregory Omalley
    Erzbischof von Astoria City
    Metropolit der Kirchenprovinz Astor
    Metropolitan Administrator sede plena of New Aldenroth-Freeport

  • Rom wurde Bombardiert und durch Hitler auch belagert, man wollte den Papst gefangen nehmen resp. das Christentum auslöschen. Selbst die Schweizergarde hat den Vatikan in ein rissigen Waffen bunker verwandelt mit Kanonen und allerlei Waffen.
    Papst Pius schrieb in diesen Brief an die Kurie und die Welt, das wenn die SS Soldaten es schaffen würden in den Vatikan einzudringen und ihn gefangen nehmen würden, dann würden sie nicht Papst Pius XII gefangen nehmen sondern nur Kardinal Eugenio Pacelli.
    Mit diesem Schriftstück und der Gefangennahme des Kardinals würde sofort die Vakanz des Petrus Amtes eingeleitet und die Kardinäle wäre es erlaubt das Konklave außerhalb von der Sixtinischen Kapelle in einem Sicheren Land durch zu führen und einen neuen Papst zu wählen.
    Für das Konklave waren die Vereinigten Staaten von Amerika geplant die meisten Kardinäle hatten sich schon dorthin abgesetzt.
    Man riet dem Papst Pius XII sich in Sicherheit zu begeben nach Amerika, dieser verschanzte sich im Vatikan.


    Hast du dafür (historisch valide) Nachweise?


    Sollte das zutreffen, haben wir hier aber erneut das Amtsverständnis der "zwei Körper", die sich auch durchaus voneinander trennen können in klar definierten Fällen.


    Es gab schon abgedankte Päpste in der Vergangenheit, doch wurden diese dann meistens ermordet so das sie sich nicht mehr einbringen konnten.


    Na ja, das Ende des großen abendländischen Schismas 1417 ist hier, denke ich, ein gutes Gegenbeispiel. Von den drei Päpsten blieb einer offiziell im Amt, einer dankte ab, der dritte wurde abgesetzt, blieb aber im Exil in... Spanien glaub ich. Letzterer erließ auch weiterhin munter Dekrete, die hatten aber de facto keine Bedeutung, weil seine Autorität nicht anerkannt wurde.


    Problem Nr. eins: Sein Verzicht kann von niemand angenommen werden. Theoretisch könnte der Zurückgetretene Papst eines Tages aufwachen und sich selbst wieder einsetzten als regierenden Papst eben durch den §2.


    Das sehe ich anders. §2 spricht hier von einem Amtsverzicht aus freiem Willen. Da wir nun schon festgestellt haben, dass die Rechte des Papstes am Amt und nicht der Person hängen, ist der Papst emeritus eben kein Papst mehr, sondern eben Papst emeritus. (btw. hat Benedikt seinen Siegelring noch oder wurde der auch zerbrochen?)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!