P. 2017-003 - Kimberly Holland to be Attorney General

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 675 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jonathan James Bowler.



  • [color=#000000]Honorable Senators!


    Madam President-elect Béatrice Laval hat die ehrenwerte Madam Kimberly Holland als Attorney General nominiert.


    Aufgrund der aktuellen Rechtslage bedarf die Ernennung der Zustimmung des Senats. Vorgängig ist eine Anhörung der Kandidatin durchzuführen.


    Ich bitte daher Madam Kimberly Holland hervorzutreten und den folgenden Eid zu leisten:


    "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott und Edward Alexander Crown beistehen.".


    Die Anhörung dauert mindestens 48 Stunden beginnend ab dem Zeitpunkt der Eidesleistung.




    Jonathan James Bowler
    President of the United States Senate

  • Handlung

    Kann sich noch im Zuschauerraum befindlich bei Nennung dieser Form einer Eidesformel ein leises Stöhnen und Kopfschütteln nicht verkneifen, tritt dann jedoch vor und leistet den Eid - mit der traditionellen religiösen Bekräftigung:


    Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.

  • Vielen Dank, Mr. President of the Senate.


    Auf Ihre Frage kann man sicherlch ganz unterschiedliche Antworten finden, je nach Geschmack:


    Mancher mag emine grundsätzlichen politischen Einstellungen ablehnen. Ich bin eine Anhängerin des traditionellen astorischen Konservatismus, der durch sein Eintreten für einen schlanken Staat, die Rechte der Bundesstaaten, die strikte Trennung von Staat und Religion und eine freie Marktwirtschaft mit niedrigen Steuern geprägt wird. Sozialkonservativen könnte das zu libertär sein, während Linksliberale sich mehr Engageent für Minderheiten, soziale Gerechtigeit und so was wünschen mögen.


    Ein anderer stößt sich vielleicht an meinem politischen Stil, in dem mir Ideen, Kompromisse und individuelle Charaktere wichtiger sind als Mitgliedsausweise politischer Parteien. So hatte ich einmal ein alteratives State Chapter der Republican Party in Astoria State gegründet und geleitet, als das offizielle Chapter einen meiner Meinung für das Wohl des Staates schädlichen Kurs verfolgte und eine konstruktive Zusammenarbeit dort nicht möglich war.


    Wieder ein anderer könnte meine berufliche und politische Erfahrung unzureichend oder unpassend finden. Ich habe ein Untergraduiertenstudium in Politikwissenschaft und ein Graduiertenstudium in Rechtswissenschaft abgeschlossen, bin Rechtsanwältin und Senior Associate in einer auf Firmenklienten spezialiserten Kanzlei in Astoria City, war Speaker der Assembly von Astoria State und wie bereits erwähnt zeitweise Gründerin und Vorsitzende eines alternativen State Chapters der Republican Party dort.


    Tja und manche Leute trauen dem meiner Familie gehörenden Unternehen nicht, auch wenn ich in diesem zu keiner Zeit irgendeine operative Funktion bekleidet habe.


    Sie sehen also, Gründe die gegen eine Bestätigung sprechen ließen sich auf Wunsch diverse finden ;)

  • Mr. President,


    ich bin dann mal auf dem Weg zu dem umfangreichen Buffet an Ablehnungsgründen, welches die Nominierte bereitwillig bereitstellte. ;)
    Doch für den Weg hätte ich gern noch etwas zum knabbern:


    Der Opferschutz und die Unschuldsvermutung treffen ab und an unversöhnlich aufeinander.


    Ein Mann wird auf einem Videoband eindeutig als Entführer eines Kindes erkannt.
    Die Polizei wird dieses Mannes habhaft, das Kind ist nicht bei ihm und er verschweigt den Aufenthaltsort des Kindes.
    Ein Polizist züchtigt diesen Mann daraufhin, um die Preisgabe des Aufenthaltsorts des Kindes zu erzwingen.


    Würden Sie diesen Polizeibeamten entlassen?
    Würden Sie diesen Polizeibeamten anklagen?


    Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung.

  • Senator Peterson,


    ich würde diesen Polizeibeamten sowohl disziplinar- als auch strafrechtlich verfolgen, ja. Denn unsere Verfassung trifft zwei unmissverständliche Aussagen. Einmal in in Article II, Section 7, Subsection 2: ""Niemand kann gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen. Und weiter ebenda, Subsection 7: "Ebenso unzulässig soll sein die Anwendung der Folter sowie die Enteignung von persönlichem Besitz."


    Freilich hat die Staatsgewalt auch die Aufgabe, Leben und Gesundheit, Freiheit und Eigentu usw. der Bürger zu schützen. Aber Article II unserer Verfassung - die Bill of Rights - umreißt dabei zugleich die Grenzen, die sie dabei bei Einsatz ihrer Macht zu beachten hat. Im Prinzip ist die Macht der Staatsgewalt über das Individuum praktisch grenzenlos. Ihr ist dabei aber bewusst, dass Macht allein noch niemanden ins Recht setzt. Denn sie macht weder allwissend über Tatsachen, noch darüber was moralisch richtig oder falsch ist.


    In den von Ihnen skizzierten Beispiel sind einige Polizeibeamte überzeugt, dass der von ihnen ergriffene Verdächtige sich zu der Zeit, da das Überwachungsvideo aufgezeichnet wurde, des vermissten Kindes bemächtigt hat. Noh ist aber gar nicht mit letzter Sicherheit - das heißt in einem öffentlichen Verfahren durch eine Jury aus Mitbürgern des Angeklagten - festgestellt, dass er der Mann auf diesem Video und das Kind das vermisste Kind ist. Und außerdem sagt das Video ja auch nichts darüber aus, dass er zum Zeitpunkt seiner Ergreifung den Aufenthaltsort des Kindes überhaupt noch kannte? Oder was wäre, wenn das Kind in dem Zeitpunkt da das Szenario ansetzt schon gar nicht mehr am Leben ist?


    Es sind zu viele Unwägbarkeiten, als dass es gerechtfertigt wäre, mit der ganzen - wie gesagt im Prinzip grenzenlosen - Macht des Staates auf einen Einzelnen einzuwirken. Genau darum hat er sich selbst die Grenzen in Article II unserer Verfassug gesetzt.


    Senator Blokker,


    "Jurastor" ist das Gegenteil von "Willkür-Astor". Man kann Gesetze sehr genau und kleinteilig halten, dann beschweren manche Menschen sich über "unnötige Bürokratie". Oder man kann in Gesetzen weite Spiel- und Interpretationsräume für Verwaltung und Gerichte belassen, dann ist es nur eine Frage der Zeit bis sich jemand beschwert, ihm sei großes Unrecht getan worden, denn das Gesetz erlaube doch auch eine völlig andere Entscheidung zu seinen Gunsten.


    Gesetze sollten dementsprechend einerseits so umfangreich und genau, andererseits aber auch so einfach und verständlich wie möglich sein. Das kann manchmal bedingen, dass Gesetze eine gewisse Länge annehmen, eben weil sie eine Angelegenheit gleichermaßen genau und allgemeinverständlich erklären sollen.


    Wichtig ist, dass jeder Bürger seine Rechte und Pflichten und jede Behörde ihre Aufgaben und Befugnisse genau versteht, kennt und befolgt.

  • Ms. Holland,


    der Beamte hat die Züchtigung nicht vorgenommen, um ein Geständnis zu erpressen,
    sondern einzig und allein, um ein Kind aus einer Gefahr zu retten.


    Dass mit der Preisgabe des Aufenthaltsortes des Kindes auch ein (Teil-) Geständnis erfolgt, ist klar.
    Dass dieses wiederum nicht für den Strafprozess des Entführers verwertet werden darf, ist ebenfalls klar.


    Dass aber das Individuum gerechtfertigt sein könnte, halten Sie gar nicht für möglich.


    Dass es wohl nicht länger als Beamter dienen darf, halte ich sogar für streitig,
    eben weil es nicht darum ging, ein Geständnis zu erzwingen, sondern Leben zu retten.


    Ein Beamter, der einen Gefangenen foltert, um lästige Ermittlungen abzukürzen und ein Geständnis zu erzwingen,
    ist definitiv nicht mehr tragbar als Beamter der Vereinigten Staaten.


    Ihr Ergebnis des Fallbeispiels wäre:
    Entführer frei, Polizist entlassen, Kind tot, Polizist von Entführer erfolgreich auf Schmerzensgeld verklagt und somit ruiniert.
    Wohingegen mein Ergebnis wäre:
    Entführer frei, Polizist im Dienst, Kind gerettet, kein Schmerzensgeld vom Polizisten, aber vielleicht vom Staat.


    Dieser Fall betrifft mehrere Rechtsgebiete.
    Denken Sie nicht, dass man in den verschiedenen Rechtsgebieten auch zu verschiedenen Ergebnissen kommen kann und sogar muss?

  • Senator Peterson,


    Ihre "Musterlösung" des Szenarios beruht auf der Annahme, dass der ergriffene Verdächtige der Entführer des Kindes ist, dessen Aufenthaltsort kennt und dieses noch lebt. Genau das muss so aber nicht der Fall sein und die Strafverfolgungsbehörden wissen eben nicht, ob es so ist oder nicht.


    Ihr Ergebnis könnte sich ebenso herausstellen als:


    Unschuldiger gefoltert, Entführer unbekannt, Kind bleibt verschwunden oder ist tot, Bürgerrechtler auf den Barrikaden, Schmerzensgeld vom Staat, deshalb (und wegen Schicksals des Kindes) Law&Order-Fraktion ebenso auf den Barrikaden ...


    Oder:


    Bloßer Handlanger des eigentlichen Täters gefoltert, eigentlicher Täter der als einziger den Aufenthaltsort des Kindes bleibt unbekannt, Kind bleibt verschwunden oder ist tot, Rest wie oben.


    Oder, da ich ja nun weiß, dass Sie ein Mann sind, der die geistige Herausforderung durch ausgefuchste gedankliche Modelle liebt:


    Der ergriffene Verdächtige ist wie im Beispiel oben nur ein Handlanger des eigentlichen Entführers. Zu seiner Mithife bei der Tat wurde genötigt, indem der Entführer zunächst dessen Kind entführt hat und es zu ermorden droht, sollte sein Vater sich der Polizei offenbaren. Aus Sorge um das Leben seines Kindes schweigt er natürlich im Polizeiverhör, Sie lassen ihn foltern - aber er schweigt gar nicht, weil er den Täter aus Komplizenschaft decken oder sich nicht um seinen Anteil an den Früchten der Tat bringen will. Er schweigt, um das Leben seines Kindes zu retten!


    Was glauben Sie, Senator, wäre los im Land wenn diese ganze Geschichte ans Licht käme? Und wie schliefen Sie nachts damit?


    Wie ich bereits sagte, der Staat mag in seiner Möglichkeit auf ein Individuum einzuwirken allmächtig sein. Aber er ist eben nicht allwissend. Deshalb setzt Article II unserer Verfassung der Ausübung seiner Macht gegenüber dem Einzelnen klare Grenzen. Ich halte diese für weise und verteidigenswert und würde nicht gedenken, sie zu überschreiten.

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