S. 2017-008 - Simplifying Federal Judiciary Act Bill

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 3.130 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von David Clark.

  • Mister Speaker,


    Ich stehe dem Antrag wie gesagt positiv gegenüber, möchte allerdings die Möglichkeit einer Neubeurteilung nicht kategorisch ausschließen. Ich erlaube mir daher zeitnah einen entsprechenden Vorschlag als Ergänzung zu diesem Antrag einzubringen.

  • Mister Speaker,


    Ich stelle hiermit den nachfolgenden Vorschlag zur Debatte:

    Simplifying Federal Judiciary Act Bill


    Section 1 - Review
    Der Federal Judiciary Act wird wie folgt neu gefasst:

    Section 1 - The Supreme Court
    (1) Die Rechtssprechung der Vereinigten Staaten von Astor erfolgt durch den Supreme Court of the United States in Person des Chief Justice und seiner gesetzlichen Vertreter.
    (2) Der Supreme Court wird durch den Chief Justice, der mit "Mister Chief Justice" oder "Madam Chief Justice" anzusprechen ist, und ergänzend durch bis zu zwei Federal Judges, die mit "Your Honor" anzusprechen sind, gebildet.
    (3) Der Chief Justice wird auf Vorschlag des Präsidenten von diesem für zwölf Monate ernannt, sofern der Senat die Nominierung nach durchgeführter Anhörung mit Zweidrittelmehrheit billigt.
    (4) Mit dem Leisten des folgenden Eides tritt der Chief Justice sein Amt an: "Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."
    (5) Der Chief Justice bleibt auch nach Ablauf der 12 Monate im Amt, bis er die Voraussetzungen des Richteramts nicht mehr erfüllt, er zurücktritt oder ein Nachfolger vereidigt ist.


    Section 2 - The Judges
    (1) Bundesrichter sind der Chief Justice sowie bis zu zwei Federal Judges.
    (2) Richter dürfen mit dieser Identität kein weiteres öffentliches Amt des Bundes und der Staaten bekleiden und nicht mehr als 3 Tage unentschuldigt ihren Amtsgeschäften fernbleiben.
    (3) Nominierung, Amtsantritt und Ausscheiden aus dem Amt erfolgt für Federal Judges wie für den Chief Justice.


    Section 3 - Conflict of Interest
    (1) Kein Richter soll ein Verfahren führen, in dem er
    a) selbst, auch unter anderer Identität, Partei ist;
    b) selbst, auch unter anderer Identität, in besonderer Weise vom Urteil profitieren oder einen Nachteil erleiden würde;
    c) aus anderen objektiven Gründen nicht unparteiisch urteilen kann.
    (2) Ein Richter kann sich eigeninitiativ oder auf Antrag einer Prozesspartei aus den genannten Gründen von einem Prozess ausschließen.


    Section 4 - Substitution
    (1) Der Chief Justice wird durch den dienstältesten Federal Judge vertreten.
    (2) Der dienstälteste Federal Judge wird durch den anderen Federal Judge vertreten.
    (3) der andere Federal Judge wird durch den Präsidenten des Senats vertreten.
    (4) Die Vertretung erfolgt nur solange, bis der Vertretene anzeigt, dass der Grund der Vertretung entfallen ist.
    (5) Gründe für eine Vertretung sind
    a) die Vakanz der zu vertretenden Position;
    b) die entschuldigte Abwesenheit des zu vertretenden Richters;
    c) der Ausschluss des zu vertretenden Richters von der Mitwirkung nach Sec 3.


    Section 5 - Impact of Rulings
    (1) Urteile des Supreme Court haben Gesetzeskraft. Sie binden sämtliche Organe, Körperschaften und Amtsträger als unmittelbar geltendes Recht.
    (2) Der Supreme Court kann eine streitentscheidende Norm für nichtig erklären oder unter Fristsetzung eine Anpassung verfügen.


    Section 6 - Appeal
    (1) Die Prozessparteien haben einmalig das Recht innert sieben Tagen nach Urteilsverkündung eine Neubeurteilung ihres Falles durch einen zuvor nicht am Verfahren beteiligten Richter zu verlangen.
    (2) Die Neubeurteilung erfolgt ausschliesslich aufgrund der Protokolle der dem angefochtenen Urteil vorangegangenen Verhandlung und hat eine aufschiebende Wirkung.


    Section 2 - Coming into Force
    (1) Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Gerichtsverfahren die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hängig sind, werden vom mit der Beratung beschäftigten Gericht zu Ende geführt.

  • Mister Speaker,


    Der wesentliche Unterschied meiner Version ist die Einführung einer Berufungsmöglichkeit. Diese soll unserer rechtsstaatlichen Tradition Rechnung tragen in dem eine Neubeurteilung ermöglicht wird, gleichzeitig aber die Verfahren deutlich effizienter machen, da auch die bestehenden Protokolle zurückgegriffen wird.


    Desweiteren habe ich mir erlaubt eine Regelung für bereits laufende Verfahren einzuführen, dies da zum Zeitpunkt eines allfälligen Inkrafttretens höchstwahrscheinlich noch mindestens ein Verfahren hängig sein wird.

  • Mr. Speaker,


    in Anbetracht der astorischen Gegebenheiten *so* wir sind eine MN mit 20 bis 30 Spielern *so*, sollten wir uns schon die Frage stellen ob das aktuelle System notwendig ist.

  • Mr President,


    Vielen Dank für diesen ausgesprochen konstruktiven Umgang mit der Initiative. Die Vorschläge zur Übergangsregelung sind gut und richtig. Das übernehme ich gern.


    Was die berufungsmöglichkeit angeht: ich halte das für überflüssig. Aber ich würde mich dem auch nicht verschließen wenn es der Reform zum Durchbruch verhilft.


    Allerdings halte ich die vorgeschlagene Gestaltung für nicht mit der Verfassung vereinbar. Die kennt zwei Stenarien: ein Supreme Vourt aus einer Person und einer aus mehreren Personen. Für letzteren Fall macht sie ziemlich detaillierte Vorgaben. Vielleicht gibt es dafür noch eine bessere Lösung?

  • Honorable Members,
    das sich im Justizapparat etwas tun mus ist sicherlich allen bewust und klar. Die Frage ist nur ist dieser Vorschlag, bereits dere Weisheit letzter Schuss? Ich finde die Sache mit nur einem Richter recht gefährlich, sei es durch Überlastung, sei es durch Erkrankung, ect.

  • Senator Blokker.
    da haben Sie offensichtlich recht - sofern kein weiterer Aussprachebedarf mehr besteht, werde ich die Debatte beenden. Bitte teilen Sie mit, welchen Antrag Sie zur Abstimmung stellen.

  • Mr. President,


    ich ändere meinen Antrag wie angesprochen wie folgt:



    Simplifying Federal Judiciary Act Bill


    Sec 1 Review
    Der Federal Judiciary Act wird wie folgt neu gefasst:
    [doc]
    Sec 1 The Supreme Court
    (1) Die Rechtssprechung der Vereinigten Staaten von Astor erfolgt durch den Supreme Court of the United States.
    (2) Der Supreme Court besteht ausschließlich aus dem Chief Justice, der mit "Mr. Chief Justice" oder "Madam Chief Justice" anzureden ist.
    (3) Der Chief Justice wird auf Vorschlag des Präsidenten von diesem für zwölf Monate ernannt, sofern der Senat die Nominierung nach durchgeführter Anhörung mit Zweidrittelmehrheit billigt.
    (4) Mit dem Leisten des folgenden Eides tritt der Chief Justice sein Amt an: "Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."
    (5) Der Chief Justice bleibt auch nach Ablauf der 12 Monate im Amt, bis er die Voraussetzungen des Richteramts nicht mehr erfüllt, er zurücktritt oder ein Nachfolger vereidigt ist.


    Sec 2 The Judges
    (1) Bundesrichter sind der Chief Justice sowie bis zu zwei Federal Judges.
    (2) Richter dürfen mit dieser Identität kein weiteres öffentliches Amt des Bundes und der Staaten bekleiden und nicht mehr als 3 Tage unentschuldigt ihren Amtsgeschäften fernbleiben.
    (3) Nominierung, Amtsantritt und Ausscheiden aus dem Amt erfolgt für Federal Judges wie für den Chief Justice.


    Sec 3 Conflict of Interest
    (1) Kein Richter soll ein Verfahren führen, in dem er
    *selbst, auch unter anderer Identität, Partei ist
    *selbst, auch unter anderer Identität, in besonderer Weise vom Urteil profitieren oder einen Nachteil erleiden würde
    *aus anderen objektiven Gründen nicht unparteiisch urteilen kann.
    (2) Ein Richter kann sich eigeninitiativ oder auf Antrag einer Prozesspartei aus den genannten Gründen von einem Prozess ausschließen.


    Sec 4 Substitution
    (1) Der Chief Justice wird durch den dienstältesten Federal Judge vertreten.
    (2) Der dienstälteste Federal Judge wird durch den anderen Federal Judge vertreten.
    (3) der andere Federal Judge wird durch den Präsidenten des Senats vertreten.
    (4) Die Vertretung erfolgt nur solange, bis der Vertretene anzeigt, dass der Grund der Vertretung entfallen ist.
    (5) Gründe für eine Vertretung sind
    * die Vakanz der zu vertretenden Position
    * die entschuldigte Abwesenheit des zu vertretenden Richters
    * der Ausschluss des zu vertretenden Richters von der Mitwirkung nach Sec 3.


    Sec 5 Impact of Rulings
    (1) Urteile des Supreme Court haben Gesetzeskraft. Sie binden sämtliche Organe, Körperschaften und Amtsträger als unmittelbar geltendes Recht.
    (2) Der Supreme Court kann eine streitentscheidende Norm für nichtig erklären oder unter Fristsetzung eine Anpassung verfügen.


    Section 2 - Coming into Force
    (1) Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Gerichtsverfahren die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hängig sind, werden vom mit der Beratung beschäftigten Gericht zu Ende geführt.


  • OFFICE of the PRESIDENT of CONGRESS


    Honorable Members of Congress!


    An additional amount of 48 hours from now is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.



    (Clark)
    Speaker of the House of Representatives

  • Mister Speaker,

    Allerdings halte ich die vorgeschlagene Gestaltung für nicht mit der Verfassung vereinbar. Die kennt zwei Stenarien: ein Supreme Vourt aus einer Person und einer aus mehreren Personen. Für letzteren Fall macht sie ziemlich detaillierte Vorgaben. Vielleicht gibt es dafür noch eine bessere Lösung?


    Der Antragssteller hat recht, weshalb ich mich in diesem Punkt auch seiner ursprünglichen Vorlage anschliessen möchte.


    Was die berufungsmöglichkeit angeht: ich halte das für überflüssig. Aber ich würde mich dem auch nicht verschließen wenn es der Reform zum Durchbruch verhilft.


    Ich persönlich favorisiere eine Lösung mit Berufungsmöglichkeit. Einer effizient gestalteten Berufungsmöglichkeit wohlgemerkt. So oder so halte ich den vorliegenden Entwurf für eine gelungene und wichtige Reform und werde ihm zustimmen.

  • Mr. President,


    Ich freue mich über die Unterstützung und sehe damit keinen weiteren Aussprachebedarf. Ich beantrage die Sitzung zu beenden und die Abstimmung einzuleiten.


  • OFFICE of the PRESIDENT of CONGRESS


    Honorable Members of Congress!


    The debate on the Bil is closed. The chairs of both Houses will call the rolls of their house respectively by the Yeas and Nays.



    (Clark)
    Speaker of the House of Representatives

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