Motions & Messages

Es gibt 101 Antworten in diesem Thema, welches 8.928 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Serena Hobbs.

  • Mr. Speaker,
    ich bitte um Beratung über folgende Bill.


    New Standing Orders Introduction Bill

    Section 1
    Die Assembly of Astoria State gibt sich selbst die folgende, neue Geschäftsordnung und hebt damit die bisher geltende Geschäftsordnung auf.




    STANDING ORDERS

    of the Assembly of Astoria State


    Article 1 – The Assembly
    (1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
    (2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


    Article 2 Speaker of The Assembly
    (1) Vorsitzender des Staatsparlamentes ist der Speaker.
    (2) Die Wahl des Speakers erfolgt zu Beginn einer jeden Amtsperiode des Gouverneus. Zur Wahl ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
    (3) Ist der Speaker verhindert oder sieht er sich sonst nicht in der Lage das Amt auszuüben, so übernimmt derjenige verfügbare Commoner, der der Assembly am längsten angehört, die Sitzungsleitung.
    (4) Auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder der Assembly können vorzeitige Neuwahlen für das Amt des Speaker of the Assembly durchgeführt werden.
    (5) Ist eine Vertretung nach Ziffern 2 und 3 nicht möglich, so kann der Speaker selbst eine Person bestimmen, die die Sitzungsleitung übernehmen soll.


    Article 3 Vacancies
    (1) Vergehen zwischen einem Antrag oder dem Fälligwerden einer Amtshandlung des Speakers mindestens 48 Stunden, so sollen die Vertretungsregeln greifen.
    (2) Die Stellvertretung soll solange andauern, bis sich der Speaker in der Assembly wieder anwesend meldet.


    Article 4 Rights and duties
    (1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
    (2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (3) Sollte sich ein Mitglied des Parlaments in zwei Geschäftsgängen in Folge nicht an den Geschäften des Parlaments beteiligen, wird es seines Mandates verlustig.


    (3) Mitglieder die mit Bundes-ID ihre Bürgerrechte ausüben, können ihre Mitgliedschaft jederzeit ruhend stellen. Dazu ist eine formlose öffentliche Meldung an den Speaker des Parlamentes zu richten.


    Article 5 Discussions
    (1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
    (2) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Assembly kann eine nicht-öffentliche Sitzung anberaumt werden.
    (3) Auch per Gesetz können nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt werden.
    (4) Debatten der Assembly dauern in der Regel 96 Stunden, mindestens jedoch 24 Stunden.
    (5) Auf Antrag von mindestes zwei ordnungsgemäß vereidigten Mitglieder der Assembly kann eine laufende Debatte verlängert oder vorzeitig beendet werden. Die Annahme des Antrags liegt im Ermessen der Sitzungsleitung.
    (6) Aussprachen sollen nicht länger als 168 Stunden dauern.
    (7) Beschlussanträge sind in der Form (YYYY/MM/N) zu nummerieren, wobei N eine fortlaufende Nummer ist. Mit Beginn des neuen Monats wird N gleich 1.
    (8) Beschlussanträge, deren Ziel die Änderung der Gesetzeslage ist, werden nur behandelt, wenn der Antragsteller ihnen eine schriftliche Begründung beifügt.


    Article 6 Open Discussions
    (1) Das Parlament hält ständig eine Morning Business Debate für Diskussionen allgemeiner Art offen.
    (2) Auf Antrag eines Commoners soll der Speaker weiterhin offene Diskussionen zu bestimmten Themen eröffnen.
    (3) Open Discussions werden erst geschlossen wenn der Speaker of the Assembly sie für erledigt betrachtet, sie also entweder zu einem Ergebnis geführt haben oder eine Weiterführung aufgrund mangelnder Beteiligung nicht als sinnvoll erscheint.
    (4) Für Open Discussions gibt es keine Rednerliste.
    (5) In einer Open Discussion werden keine Beschlüsse gefasst, die Mitglieder der Assembly tauschen sich nur untereinander aus.
    (6) Resultiert aus einer Open Discussion ein Beschlussantrag, so muss dieser Antrag wie jeder andere Antrag auch an den Speaker der Assembly gerichtet und danach gesondert diskutiert werden.


    Article 6 – Votes
    (1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
    (2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
    (3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
    a. eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
    b. eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
    c. die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
    (4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
    a. sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
    b. die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
    (5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
    (6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
    (7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
    (8) Vor Beginn der Abstimmung über einen reinen Beschlussantrag, der kein Gesetz beinhaltet, kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.


    Article 8 Governmental Statement
    (1) Auf Antrag des Gouverneurs oder eines ernannten Ministers gemäß geltendem Staatsrecht kann die Assembly beschließen, eine Sitzung anzuberaumen, in der dem Beantragenden Raum für eine Regierungserklärung gegeben wird.
    (2) Für den Beschluss über Anberaumung einer Regierungserklärung reicht eine Zustimmung von 1/3 der Mitglieder der Assembly aus.
    (3) Im Anschluss an eine Regierungserklärung soll die Sitzung weitere 96 Stunden geöffnet bleiben, um Raum für Nachfragen und zusätzliche Äußerungen zu lassen.


    Article 9 Rules of The Assembly
    (1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
    (2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
    (3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.


    Article 10 – Etiquette
    (1) Die Mitglieder des Parlaments richten ihre erste Rede einer Aussprache stets mit der Formel Honorable Commoners an die Gesamtheit der Mitglieder.
    (2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
    (3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


    Article 11 – Admonishments
    (1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    (2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.


    Article 12 – Monetary
    (1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
    (2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
    (3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
    (4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
    (5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
    (6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.


    Article 13 Prohibition of Access
    (1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
    (2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
    (3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
    (4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
    (5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
    (6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.


    Article 14 – Entry into Force
    (1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
    (2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
    (3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden. Die Assembly kann einzelne Artikel der Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.


    Section 2
    Folgendes wird ein Amendment zur Verfassung:

    Assembly Inactivity Amendment
    Sollte ein Mitglied des Staatsparlaments seiner Mitgliedschaft verlustig werden, so verliert er seine Staatsbürgerschaft.


    Section 3
    (1) Diese Standing Orders treten mit Verkündigung durch den Speaker in Kraft.
    (2) Das Verfassungsamendment tritt nach Verkündigung durch den Governor in Kraft.



  • THE GOVERNOR
    Fink House | March 11th, 2017


    Mr Speaker,
    I hereby seek the advice and consent of the Assembly, in pursuance with Section 5 of the Executive Act, to the appointment of


    Mr Percy MacKirkmont


    to be


    Secretary of Human Services, Culture and Welfare.


    Yours faithfully



    Governor



    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State



  • THE GOVERNOR
    Fink House | March 17th, 2017


    Mr Speaker,
    I hereby seek the advice and consent of the Assembly, in pursuance with Section 5 of the Executive Act, to the appointment of


    Mr Michael Thomas Hennis

    to be


    Police Superintendent.


    Yours faithfully



    Governor



    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State



  • THE GOVERNOR
    Fink House | March 18th, 2017


    Mr Speaker,
    I hereby seek the advice and consent of the Assembly, in pursuance with Section 5 of the Executive Act, to the appointment of


    Mr Bryan Logan Jay Jefferson


    to be


    Secretary of Economy, Budget and Infrastructure.


    Yours faithfully



    Governor



    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State



  • THE GOVERNOR
    Fink House | April 10th, 2017


    Mr Speaker,
    I hereby seek the advice and consent of the Assembly, in pursuance with Section 5 of the Executive Act, to the appointment of


    Ms Irene Ambrose


    to be


    Attorney General.



    Yours faithfully



    Governor


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Mr. Speaker,


    ich beantrage Beratung und Abstimmung über die folgende Vorlage, die ein Amendment zur Verfassung der Vereinigten Staaten darstellt:


    Federal Oath of Office Constitutional Amendmend Act Ratification Bill


    Section 1 - Ratification of an Amendment to the United States Constitution
    Der State of Astoria ratifiziert den folgenden Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten:

    Amendment VIII - [Oath of Office]
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll bei Amtsantritt folgenden Eid leisten:


    “I do solemnly swear that I will faithfully execute the office of President of the United States, and will, to the best of my ability, preserve, protect, and defend the Constitution of the United States.”
    Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.


    (2) Der Vizepräsident, die Mitglieder des Kongresses sowie alle anderen Amtsträger des Bundes haben bei Amtsantritt folgenden Eid zu leisten:


    “I do solemnly swear that I will support and defend the Constitution of the United States against all enemies, foreign and domestic; that I will bear true faith and allegiance to the same; that I take this obligation freely, without any mental reservation or purpose of evasion; and that I will well and faithfully discharge the duties of the office on which I am about to enter.”
    Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.


    Section 2 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • Mr Speaker,
    als Governor beantrage ich für die Administration die Aussprache über folgende Bill:



    Port Authorities Bill


    Section 1 – Tasks of the Port Authorities
    (1) Die nach diesem Gesetz errichteten Hafenbehörden des Bundesstaates Astoria (Port Authorities) sind zuständig für die Verwaltung, den Unterhalt und Betrieb der See- und Flughäfen mitsamt der zugehörigen Infrastruktur, Einrichtungen und Liegenschaften in ihrem Tätigkeitsgebiet.
    (2) Den Port Authorities kann außerdem Verwaltung, Unterhalt und Betrieb von anderen Infrastruktursystemen durch Vereinbarung übertragen werden. Sie können sich zudem an anderen Gesellschaften beteiligen, die Verkehr, Immobilien oder Wirtschafts- und Regionalförderung zum Gegenstand haben.
    (3) In ihrer Tätigkeit sind die Port Authorities dem öffentlichen Interesse und Gemeinwohl besonders verpflichtet, handeln aber grundsätzlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und Grundsätzen.
    (4) Die Trägerschaft privater Häfen bleibt von den Bestimmungen dieses Gesetzes unberührt. Der Betrieb von Privathäfen unterliegt im Übrigen der Aufsicht des Department of Economy, Budget and Infrastructure und kann mit Auflagen verbunden oder beschränkt werden, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Das Department kann die Aufsicht an die State of Astoria Port Authority übertragen.


    Section 2 – General Organisation
    (1) Die Port Authorities sollen die durch dieses Gesetz sowie durch sonstige Gesetze ihnen übertragenen Befugnisse wahrnehmen, im übrigen in den Grenzen dieses sowie sonstiger Gesetze auch als private Gesellschaft handeln. Die Assembly durch Resolution, im übrigen die Administration können Entwicklungsziele festsetzen, an die die Port Authorities gebunden sind.
    (2) Eine Port Authoritiy soll durch ein Board of Commissioners verwaltet werden, das innerhalb der Grenzen dieses Gesetzes über die Organisation und wesentlichen Grundsätze der Tätigkeit sowie über die Klärung von Konflikten zwischen den übrigen Organisationsteilen beschließt. Ein Commissioner wird für die Dauer von sechs Monaten berufen, Wiederberufung ist zulässig, eine Abberufung nur aus wichtigen Gründen. Auch nach Ablauf der Amtszeit führt der Commissioner das Amt fort, bis ein Nachfolger ernannt ist. Ist ein Sitz vakant, so ist er für die verbleibende Periode nachzubesetzen.
    (3) Für die Leitung des operativen Geschäfts und die Besorgung der regelmäßigen Angelegenheiten der Port Authority soll das Board of Commissioners durch Beschluss jedenfalls einen oder mehrere Vorstände (Executive Directors) berufen und abberufen sowie in ihrer Amtsführung beaufsichtigen.


    Section 3 – Public authority of Port Authorities
    (1) Eine Port Authority hat die Befugnis, für ihren Zuständigkeitsbereich Entwicklungspläne aufzustellen. Soweit dadurch die Interessen des Staates oder eines Counties außerhalb der Zuständigkeit betroffen sind, ist Einvernehmen herzustellen.
    (2) Eine Port Authority hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben bezüglich Verkehr und Wirtschaft das Recht, als Behörde des Bundesstaates Astoria mit allen Rechten und Pflichten zu handeln, soweit sie sich nicht zuvor gegenüber einem Dritten als private Gesellschaft in einer Weise verpflichtet hat, die diesem Handeln entgegenstehen.
    (3) Eine Port Authority kann im Einvernehmen mit dem Department of Justice aus ihren geeigneten Bediensteten eine Polizeibehörde des Bundesstaates Astoria (Port Authority Police Department) bilden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen.


    Section 4 – City of Astoria Port Authority
    (1) Die City of Astoria Port Authority ist zuständig für das Gebiet der City of Astoria.
    (2) Das Board of Commissioners besteht aus fünfzehn Mitgliedern, von denen zehn durch den Bundesstaat und drei durch die City of Astoria benannt werden.
    (3) Verluste, die nicht aus den Rücklagen gedeckt werden können, werden durch den Bundesstaat zu 2/3 und durch die City of Astoria zu 1/3 ausgeglichen. Das Board of Commissioners beschließt über die Auszahlung von Gewinnen.


    Section 5 – State of Astoria Port Authority
    (1) Die State of Astoria Port Authority ist zuständig für das Gebiet des Bundesstaates Astoria mit Ausnahme der City of Astoria. Sie regelt durch Vereinbarung mit der City Port Authority die Zuständigkeit im Gebiet von Astoria County.
    (2) Das Board of Commissioners besteht aus 33 Mitgliedern, von denen
    a) siebzehn durch den Bundesstaat benannt,
    b) elf durch die Counties und die City of Greenville benannt werden, wobei der Anteil der Tätigkeit auf dem Gebiet bei der Zuweisung des Benennungsrechts berücksichtigt werden soll,
    b) fünf durch die Bediensteten der Port Authority gewählt werden.
    (3) Verluste, die nicht aus den Rücklagen gedeckt werden können werden durch den Bundesstaat zu 2/3, im übrigen durch die Counties ausgeglichen. Das Board of Commissioners beschließt über die Auszahlung von Gewinnen.


    Section 6 – Supervision and Administration‘s rights, Transfer of Commissioner's Seats
    (1) Die Aufsicht über die Port Authorities als Behörden des Bundesstaates Astoria State obliegt dem Department of Economy, Budget and Infrastructure.
    (2) Dieses Gesetz beschränkt in keiner Weise das Recht des Bundesstaates und seiner Behörden, Rechte im Bereich der Zuständigkeit einer Port Authority auszuüben.
    (3) Das Benennungsrecht für Commissioner kann dauerhaft oder befristet, ganz oder teilweise von einem Inhaber auf eine andere öffentliche Körperschaft übertragen werden.


    Section 7 – Transfer of properties and employees
    (1) Das Department of Economy, Budget and Infrastructure soll der zuständigen Port Authority nach ihrer Einrichtung alle im Besitz des Bundesstaates stehenden Liegenschaften, Gebäude und Anlage, ihr Zubehör sowie sonstige Bestandteile, das Vermögen und die Bediensteten übertragen, die neu in deren Zuständigkeit fallen oder bisher für deren Erfüllung genutzt werden.
    (2) Das Department of Economy, Budget and Infrastructure soll in Einvernehmen mit dem Department of Justice und unter Beteiligung der Counties auch die Übertragung der in Section 1 genannten Eigentums- und Vermögensteile sowie Beschäftigten der betroffenen Counties regeln.
    (3) Soweit eine Vereinbarung bezüglich sonstiger Infrastruktur getroffen wird, soll damit ebenfalls eine Übertagung der betroffenen Eigentums- und Vermögensteile sowie Beschäftigten verbunden werden.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Welcome, Mr Jackson - eine Zulassung ist derzeit nicht erforderlich, sie können sich einen freien Platz suchen.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State



  • THE GOVERNOR
    Fink House | May 27th, 2017


    Mr Speaker,
    I hereby seek the advice and consent of the Assembly, in pursuance with Section 5 of the Executive Act, to the appointment of


    Mr Russell Jackson from the City of Astoria


    to be


    Secretary of Human Services, Culture and Welfare
    vice Mr Percy MacKirkmont.



    Yours faithfully



    Governor


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

    Einmal editiert, zuletzt von Matthew Lugo () aus folgendem Grund: Formatierung



  • THE GOVERNOR
    Fink House | July 08th, 2017


    Mr Speaker,
    I hereby seek the advice and consent of the Assembly, in pursuance with Section 5 of the Executive Act, to the appointment of


    Mr Russell Jackson


    to be


    Secretary of Economy, Budget and Infrastructure
    vice Mr Bryan L. J. Jefferson, resignation pending.


    Yours faithfully



    Governor





    THE GOVERNOR
    Fink House | July 08th, 2017


    Mr Speaker,
    I hereby seek the advice and consent of the Assembly, in pursuance with Section 5 of the Executive Act, to the appointment of


    Mr Eric M. Antony


    to be


    Attorney General.



    Yours faithfully



    Governor



    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Ich bitte um Debatte über folgende Bill:

    August the First Holiday Establishment Bill
    Section 1 - Act
    Folgendes wird Gesetz des State of Astoria:
    [doc]Constitution Day Act
    An act to establish August 1st as the State Constitutional Day.
    Section 1
    Der erste Tag im August wird hiermit zum Verfassungstag (Constitution Day) erklärt.


    Section 2
    Der Verfassungstag ist der Staatsfeiertag Astorias.
    Er soll im gesamten Bundesstaat festlich begangen werden./doc]
    Section 2 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

  • Mr Speaker,
    ich beantrage Beratung des folgenden Amendments zu den Standing Order der Assembly:

    Standing Order Motion Amendment and Retroactive Permit


    Section 1 - Abolishment of written reasons for Amendments
    Art. 5 Ssc. 8 der Standing Order ist hiermit aufgehoben.


    Section 2 - Retroactive Permit
    Die Assembly stellt fest, dass es in der Vergangenheit wiederholt zu formellen Verstößen gegen die Geschäftsordnung, insbesondere gegen die Bestimmung der Art. 5 Ssc. 8 Standing Order gekommen ist. Im Interesse der Rechtssicherheit erklärt die Assembly alle diese Verstöße hiermit für unbeachtlich, sofern die betroffenen Anträge von der erforderlichen Mehrheit angenommen und kein berechtigter Commoner zu Unrecht von der Abstimmung ausgeschlossen wurde.


    Section 3 - Coming-into force
    Dieses Amendment ist nach der Beschlussfassung durch die Assembly durch den Speaker der Standing Order anzufügen, die Änderung der Section 1 ist zudem durch Streichung umzusetzen.


    Reasons
    Commoner Wells hat zurecht darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit bedauerlicherweise zu Beschlüssen kam, die eine Verletzung der formellen Vorschriften der Standing Order darstellten. Diese Verletzungen sind bedauerlich, sollten aber nicht Anlass für Rechtsunsicherheit sein. Daher schlage ich vor, sie für unbeachtlich zu erklären. Zugleich schlage ich vor, das Element der schriftlichen Begründung von Änderungsanträgen entfallen zu lassen, da es ohnehin gute Tradition ist, dass der Antragsteller seinen Antrag in der Sitzung der Assembly mündlich erläutert.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

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