Dumped Laws (Outdated or Revised for Astor 2.0)

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  • EXECUTIVE ORDER


    WHEREAS civil unrests under severe weapons have occured in different States of the United States, including the territory of Astoria State,
    AND WHEREAS regular police forces are under extreme stress,
    IN ORDER to ensure the public order and security of the people,


    I, MATTHEW C. LUGO, GOVERNOR OF ASTORIA STATE, by the powers and the authority vested upon me as Governor and Commander-in-Chief of the National Guard, make the following Order:


    1. Die Einheiten der Nationalgarde, welche durch gesonderten Befehl der zuständigen Autorität benannt werden, werden hiermit zum Dienst unter Waffen einberufen
    2. Die in Sec. 1 genannten Einheiten werden zur Unterstützung der Polizeieinheiten herangezogen.
    3. Die Einberufung gilt bis auf Widerruf.




    By the Governor
    sig. Rachel Elisabeth Whittington, EA
    One of the the Governors Assistants



    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State



  • EXECUTIVE ORDER


    I, MATTHEW C. LUGO, GOVERNOR OF ASTORIA STATE, by the powers and the authority vested in me as Governor, make the following Order:


    1. Es ist Amtsträgern und Bediensteten des Staates untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Gouverneurs eine Auszeichnung anzunehmen, die ihre dienstliche Tätigkeit betrifft.
    2. Anträge auf Genehmigung der Annahme sind schriftlich beim Office of the Governor zu stellen.
    3. Wird die Auszeichnung ohne Genehmigung angenommen, so darf sie nicht im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit getragen oder erwähnt werden.
    4. Diese Anordnung gilt nicht für Auszeichnungen anderer Bundesstaaten oder des Bundes.


    In witness whereof I have hereunto set my hand at Fink House, Greenville, on this 10th day of August in the year 2016.




    By the Governor
    sig. Rachel Elisabeth Whittington, EA
    First Executive Assistant to the Governor



    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

    Einmal editiert, zuletzt von David Clark () aus folgendem Grund: Greenville



  • EXECUTIVE ORDER


    WHEREAS by Executive Order dated 31st of July 2016 serval units of the National Guard of Astoria State were called into the active service of the state,
    AND WHEREAS the reasons set forth in the said Executive Order are no longer applying,
    NOW THEREFORE


    I, MATTHEW C. LUGO, GOVERNOR OF ASTORIA STATE, by the powers and the authority vested upon me as Governor and Commander-in-Chief of the National Guard, make the following Order:


    1. Die Einberufung der Nationalgardisten wird hiermit per sofort aufgehoben.
    2. Die Einberufenen werden aus dem aktiven Dienst entlassen. Für den geleisteten Dienst spreche ich Ihnen im Namen von Volk und Staat von Astoria State Anerkennung aus.




    By the Governor
    sig. Rachel Elisabeth Whittington, EA
    Secretary to the Governor



    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State



  • PROCLAMATION


    WHEREAS the Mayor of Astoria City was appointed on the 24th of February 2016 and sworn in on the 27th of February 2016,
    AND WHEREAS the Municipal Organization Act provides for elections to be held every six months,
    AND WHERAS FURTHERMORE the said Act provides for the Governor to administer the procedure of election,

    NOW THEREFORE I, MATTHEW CÁRRION LUGO, GOVERNOR OF ASTORIA STATE, ISSUE THIS PROCLAMATION:


    1. Die Amtszeit von Mayor Nicolas Frederic Henry Dietz, jun. of Astoria City ist mit dem 27. August 2016 abgelaufen.
    2. Es hat sich kein Kandidat für eine Nachfolge gefunden, womit das Amt seit diesem Zeitpunkt unbesetzt und vakant ist.
    3. Die Verwaltung der Independent City Astoria City fällt dementsprechend bis zu einer Neubesetzung des Amtes den Behörden von Astoria State zu.


    In witness whereof I have hereunto set my hand at Fink House, Greenville, on this 3rd day of September in the year 2016.



    By the Governor
    sig. Rachel Elisabeth Whittington, EA
    Secretary to the Governor


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

    Einmal editiert, zuletzt von David Clark () aus folgendem Grund: Greenville



  • PROCLAMATION


    WHEREAS a Proclamation was made under the Seal of Astoria State and the signature of the Governor,
    DECLAREING that the office of Mayor of Astoria City is vacant and that no election can be held from the 3rd of September of this year,
    AND WHEREAS the Municipal Organization Act provides for the Governor to administer the procedure of election,


    NOW THEREFORE I, MATTHEW CÁRRION LUGO, GOVERNOR OF ASTORIA STATE, ISSUE THIS PROCLAMATION:


    1. Am heutigen Tage wurde durch einen wählbaren Bürger von Astoria City die Kandidatur für das Amt des Mayor of Astoria City erklärt.
    2. Aus diesem Grunde und in Übereinstimmung mit Art. VI, Ssec. 4 gebe ich hiermit bekannt, dass die Frist für weitere Kandidaturen für dieses Amt endet am 15.09.16, zum Zeitpunkt dieser Proklamation.
    3. Sofern sich weitere Kandidaten um das Amt bewerben, ersuche und ermächtige ich das United States Electoral Office gemäß Art. VI, Sec. 3 des Federal Election Act, die Wahlen in meinem Namen nach dem Recht von Astoria State durchzuführen. Ich weise alle staatlichen Stellen an, dabei mit den Beauftragten des USEO zusammenzuarbeiten und die erforderliche Hilfe zu leisten.


    In witness whereof I have hereunto set my hand at Fink House, Greenville, on this 10th day of September in the year 2016.



    By the Governor
    sig. Rachel Elisabeth Whittington, EA
    Secretary to the Governor


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

    Einmal editiert, zuletzt von David Clark () aus folgendem Grund: Greenville


  • Entry into Force: November 05th, 2016
    - Part of the Executive Reorganisation Act
    - Signed into Law by Gov. Matthew LUGO


    Amendments: N/A




    Executive Act
    An Act to provide for good administration of the Laws of Astoria State.


    Chapter I – Work of Agencies


    Section 1 – Executive Power
    (1) Die allgemeine Staatsverwaltung umfasst alle Angelegenheiten, insbesondere die Ausführung der Gesetze und die Verwaltung des Staatsvermögens sowie des Staatshaushaltes, die nicht durch Verfassung oder Gesetz der Staatsversammlung, den Gerichten oder einer unabhängigen Staatsbehörde übertragen wurden.
    (2) Die allgemeine Staatsverwaltung wird auf den Governor übertragen und durch diesen direkt oder durch Delegation ausgeübt. Für die Ausübung der Staatsgewalt soll ein Bediensteter als berechtigt angesehen werden, solange sich nicht aus den Gesetzen oder Anordnungen oder den Erklärungen der zuständigen übergeordneten Amtsträgern etwas anderes ergibt.
    (3) Der Governor soll sich zu jeder Zeit über die Art und Weise der Ausführung der Gesetze durch die Staatsbediensteten und Behörden unterrichten und die notwendigen Maßnahmen gegen etwaige Verstöße unverzüglich treffen. Die Verantwortung der Vorgesetzten schließt dabei das Handeln ihrer Untergebenen ein.
    (4) Die Exekutivgewalt schließt das Recht ein, im Namen des Staates Vereinbarungen oder Verträge zu schließen, die jedoch nur dann die Wirkung eines Gesetzes haben, wenn sie durch Gesetz ratifiziert werden.


    Section 2 – State Authorities
    (1) Der Governor kann Behörden und sonstige Einrichtungen, einschließlich Kommissionen, unter seiner Kontrolle und Weisung einrichten und in den Verwaltungsaufbau einordnen. Soweit durch Gesetz Behörden und Einrichtungen geschaffen werden, kann er sie in den Verwaltungsaufbau nur einordnen, wenn dies nicht ausgeschlossen wird.
    (2) Die Verwaltungsaufgaben des Governors sollen auf die Behörden des werden auf die zuständigen Stellen delegiert, soweit der Governor sie sich nicht persönlich vorbehält.
    (3) Die Leitung einer Behörde oder Einrichtung kann im Rahmen der Gesetze und Anordnungen des Governors die innere Organisation ebendieser treffen.
    (4) Zur Leitung einer Behörde sollen neben dem Leiter auch seine Vertreter und sonstige Personen gehören, die dem Leiter unterstehen und eigenständige Leitungsfunktionen wahrnehmen.
    (5) Neben den Leitern kann auch ein Inspector General ernannt werden, der weisungsfrei Untersuchungen im Bezug auf die rechtmäßige Durchführung der Aufgaben der Behörde nach den Grundsätzen ethischer, integerer und effizienter Arbeit durchführt und ihre Stabsstellen selbstständig organisieren.
    (6) Ein Vorgesetzter kann jederzeit anordnen, dass die Tätigkeit der ihm nachgeordneten Stellen unterbrochen oder eingeschränkt wird, wenn ein wichtiger Grund, insbesondere auch ein Feiertag, dies erfordern.


    Section 3 – Procedure
    (1) Die staatlichen Stellen wirken zur Erledigung ihrer Aufgaben zusammen und kooperieren auch mit den zuständigen Stellen des Bundes und der Untergliederungen des Staates.
    (2) Die staatlichen Stellen können die zur Durchführung ihrer Arbeit erforderlichen Anordnungen treffen oder den Erlass solcher Anordnungen bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie können beim zuständigen Gericht den Erlass einer strafbewehrten Verfügung zur Unterstützung ihrer Aufgaben beantragen und die Abgabe von Aussagen auch unter Eid von allen Beteiligten verlangen, soweit keine Verweigerungsrechte bestehen.
    (3) Sie können Ermittlungen und Untersuchungen anstellen oder Unterlagen beiziehen, die zu ihrer Entscheidungsfindung notwendig sind. Sie geben ihre Entscheidungen in geeigneter Form bekannt.
    (4) Sie können Entscheidungen und Daten in Register einstellen oder Aufzeichnungen erstellen.
    (5) In ihrer Tätigkeit sind die staatlichen Stellen zum Datenschutz verpflichtet, die Datenweitergabe an andere Stellen bedarf der sachlichen Rechtfertigung.
    (6) Wer von einer behördlichen Maßnahme nachteilig betroffen ist, dem steht dagegen der Widerspruch bei der zuständigen Stellen zu, gegen eine ablehnende Entscheidung der Widerspruch bei den übergeordneten Stellen. Gegen die endgültige Zurückweisung steht dem Betroffenen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht zu.
    (7) Für die Durchführung des Verfahrens kann die Stelle diejenigen Kosten an den Antragsteller oder Begünstigten in Rechnung stellen, die ihr tatsächlich entstanden sind oder solche Gebühren und gegebenenfalls weitere Auslagen, die festgesetzt sind.


    Section 4 – Regulatory Power
    (1) Eine staatliche Stelle ist nach dieser Section ermächtigt, diejenigen für die Allgemeinheit verbindlichen Richtlinien treffen, die nicht unvereinbar mit den Gesetzen oder der Verfassung sind, wenn ihr Auftrag ausschließlich oder zumindest auch in der Festsetzung solcher Bestimmungen besteht.
    (2) Die Festlegung solcher Richtlinien muss in einer Anordnung erfolgen, die im offiziellen Amtsblatt des Staates zu veröffentlichen ist und als „Regulation“ oder „Rule“ ausdrücklich zu benennen ist.
    (3) Wird von ¼ der Mitglieder der Assembly ein Antrag eingebracht, der die Aufhebung oder Änderung der Richtlinie zum Gegenstand hat, so soll die Richtlinie nicht weiter angewendet werden können. Wird der Antrag angenommen, so soll der Governor, wenn dieser sich weigert, der Speaker im Amtsblatt die Ablehnung feststellen und die Richtlinie für unwirksam erklären.
    (4) Section 3 gilt nicht, wenn die Richtlinie bereits seit 30 Tagen in Kraft ist, oder die Stelle zu ihrem Erlass durch anderes Gesetz ausdrücklich ermächtigt ist. In diesem Fall bedarf die Aufhebung oder Veränderung der Form einer Resolution, die dem Einspruchrecht des Governors und dem damit verbundenen Verfahren unterliegt, soweit sie nicht durch Gesetz geschieht.
    (5) Keine Bestimmung dieser Section soll die Rechte der Judikative, der Legislative oder des Governors einschränken.


    Chapter II – Employment


    Section 1 – Power to organise
    (1) Soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen soll der Governor die erforderlichen Anordnungen über die Beschäftigung und Tätigkeit von Bediensteten des Staates treffen.
    (2) Fehlen solche Anordnungen, sollen die Behördenleitungen in die Befugnis eintreten.


    Section 2 – Appointment
    (1) Die Ernennung von Bediensteten erfolgt durch eine Urkunde unter dem Siegel des Staates. Die Ernennung wird mit der Eidesleistung wirksam.
    (2) Das Recht zur Ernennung für die allgemeine Staatsverwaltung liegt beim Governor. für die anderen Stellen der Staatsverwaltung bei deren Leitung und für die Leitung bei der Aufsichtsstelle.
    (3) In der Ernennung von Bediensteten mit Leitungsaufgaben und von sonstigen Positionen, die nach seiner Auffassung besonders herausgehoben sind, ist der Governor in seinem Ermessen nur an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, für andere Positionen soll die Ernennung auf Basis beruflicher Verdienste erfolgen.


    Section 3 – Termination of Appointment
    (1) Ein Bediensteter scheidet aus dem Dienst des Staates aus, wenn die für seine Position bestimmte Amtszeit endet oder er aus ihr entlassen wird. Die Entlassung ist durch den Governor mit einer Urkunde zu vollziehen.
    (2) In der Entlassung von Bediensteten ohne Leitungsaufgaben, die auch nicht besonders herausgehoben sind, ist dem Governor kein Ermessen gegeben. Er kann eine Entlassung hier nur aus wichtigem Grund vornehmen, insbesondere wegen Nichteignung oder Untragbarkeit.
    (3) Wird ein Bediensteter nicht entlassen, so kann er jederzeit seine Entlassung aus Altersgründen verlangen, wenn die Summe seines Lebensalters und seiner Dienstzeit mindestens 75 beträgt oder bei besonderer Erschwernis der Tätigkeit eine niedrigere Summe festgesetzt wird.


    Section 4 – Delegation of Authority
    (1) Der Governor kann die Ernennung von Bediensteten nicht delegieren, soweit sie außer ihm keinen anderen Vorgesetzten haben. Die Ernennung von Bediensteten mit Leitungsaufgaben oder herausgehobener Stellung soll nur mit seinem Einverständnis oder durch Gesetz delegiert werden.
    (2) Die Leiter einer staatlichen Stelle oder ihrer Untergliederung können selbst Ernennungen und Entlassungen von Bediensteten in ihrem Zuständigkeitsbereich vornehmen, soweit dies nicht durch höhere Stelle vorbehalten wird.


    Section 5 – Leadership Appointments under gubernatorial Supervision
    (1) Der Governor darf Ernennungen von Bediensteten mit Leitungsfunktionen, die keiner anderen Aufsicht als seiner eigenen unterliegen, nur nach dieser Section vornehmen, es sei denn, er wird durch Gesetz davon freigestellt oder die Ernennung erfolgt auf eine Position des Stabes des Governors und des Lieutenant Governors.
    (2) Der Governor soll durch ihn geplante Ernennung zunächst beim Sprecher der Staatsversammlung anzeigen. Wird auf die Anzeige nicht innerhalb von 96 Stunden die Beratung der Nominierung von ¼ der Mitglieder der Assembly verlangt, gilt sie als bestätigt.
    (3) In der Assembly soll zunächst eine Anhörung, daran anschließend eine Abstimmung erfolgen, deren Ergebnis dem Governor binnen 384 Stunden mitzuteilen ist. Auf die Abstimmung kann verzichtet werden, wenn sie durch einmütige Zustimmung entbehrlich ist. Erfolgt die Mitteilung über die Entscheidung der Assembly nicht fristgerecht, gilt die Nominierung als bestätigt.
    (4) Soll die Ernennung nur vorübergehend erfolgen oder ist sie besonders eilig, kann sie unter dem Vorbehalt der Bestätigung erfolgen und endet im Falle der Zurückweisung.


    Section 6 – Limitations
    (1) Kein Staatsbediensteter darf die Berufung in eine Stellung des Bundes oder eines anderen Staates annehmen, außer mit Zustimmung des Governors und unter den dabei gemachten Auflagen.
    (2) Ebenso soll kein Bediensteter des Bundes oder eines anderen Staates in den Dienst von Astoria State berufen werden, außer mit Zustimmung des Governors und unter den dabei gemachten Auflagen.


    Section 7 – Financial Aspects
    (1) Die Bediensteten werden aus der Staatskasse besoldet. Die Höhe der Besoldung soll dabei nach Maßgabe der Anordnungen im Sinne von Sec. 1 oder nach individueller Vereinbarung festgesetzt werden. Sie muss der Tätigkeit angemessen sein und den dafür festgesetzten Ausgabengrenzen entsprechen.
    (2) Die Besoldung wird nur für die Zeiten geleistet, in denen der Dienst tatsächlich erbracht wurde. Der Dienst gilt auch dann als erbracht, wenn der Vorgesetzte das Fernbleiben genehmigt hat oder der Bedienstete aus objektiven Gründen, insbesondere wegen Krankheit, an der Erbringung tatsächlich gehindert war.
    (3) Wer wegen Alters aus dem Staatsdienst ausscheidet oder in Folge einer Erkrankung oder Verletzung dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage ist, dem steht eine Versorgung zu. Der Staat trägt für die Errichtung eines geeigneten Systems Sorge.



  • EXECUTIVE ORDER


    WHEREAS by the Executive Reorganisation Act dated November 05th, 2016, the Executive Act came into force,
    AND WHEREAS, the Section 2 of the said Act empowers the Governor to organise the Administration of Astoria State,
    AND WHEREAS the structure of Government Departments set forth in Chapter 2 of the State Government Act 2012 is no longer valid


    NOW THEREFORE I, MATTHEW C. LUGO, GOVERNOR OF ASTORIA STATE, by the powers and the authority vested upon me as Governor, make the following Order:


    1. Das Office of the Governor unterstützt den Governor bei seiner Amtsführung. Es ist daneben zuständig für die Angelegenheiten der Nationalgarde, die Koordinierung der Politik der Administration und die übergreifenden Angelegenheiten der Administration.
    Es ist Teil des Stabes des Governors und wird durch den Chief of Staff to the Governor geleitet.


    2. Das Department of Human Services, Culture and Welfare ist zuständig für die Angelegenheiten der Bildung und Wissenschaft, der Kultur, Gesundheit und Arbeit sowie für die sozialen und gesellschaftlichen Angelegenheiten.
    Es wird durch den Secretary of Human Services, Culture and Welfare geleitet.


    3. Das Department of Economy, Budget and Infrastructure ist zuständig für das Haushalts- und Steuerwesen, den Verkehr und die Infrastruktur, den Umweltschutz sowie der Wirtschaft einschließlich der Marktordnung.
    Es wird durch den Secretary of Economy, Budget and Infrastructure geleitet.


    4. Das Department of Justice ist zuständig für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung, die Vertretung des Staates in gerichtlichen Verfahren, die Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Angelegenheiten der Staatspolizei und des Katastropenschutzes, die innere Sicherheit sowie die Angelegenheiten der Lokalregierungen.
    Es wird durch den Attorney General of Astoria State geleitet.


    In witness whereof I have hereunto set my hand at Fink House, Greenville, on this 12th day of November in the year 2016.



    By the Governor
    sig. Rachel Elisabeth Whittington, EA
    Secretary to the Governor



    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

    2 Mal editiert, zuletzt von David Clark () aus folgendem Grund: Greenville


  • SANCTIONS 02-05/2017


    Verwarnte Commoner
    Holland, Kimberly (I: 19. 02. 2017)
    McWeston Caiden (I: 19. 02. 2017)
    Dietz, Nicolas Jr. (I: 20. 02. 2017, II: 21. 02. 2017)


    Erteilte Hausverbote (Commoner)
    Dietz, Nicolas Jr. (21. 02. 2017: 10 Tage, bis 02. 03. 2017)
    Dietz, Nicolas Jr. (11. 03. 2017: 20 Tage, bis 31. 03. 2017)


    Erteilte Hausverbote (Besucher)
    Henry, Frank (21. 02. 2017: 10 Tage, bis 02. 03. 2017)
    Canterbury, James (26. 02. 2017: 10 Tage, bis 08. 03. 2017)




    Verhängte Ordnungsgelder
    Dietz, Nicolas Jr. (21. 02. 2017 - $ 500.00)




    (Kingston)
    Speaker of the Assembly




  • EXECUTIVE ORDER 02/23/2017

    I, Benjamin A. Kingston Jr., acting Governor of the State of Astoria, issue the following Order:


    Only Section
    (1) Die sog. astorianischen Konsulate in der Androischen Föderation, eröffnet unter Governor Nicolas F. H. Dietz Jr., werden mit sofortiger Wirkung geschlossen.
    (2) Alle konsularischen Amtsträger, die in den astorianischen Konsulaten beschäftigt waren, sind entlassen.
    (3) Alle Amtsträger, die in der Zeit von 1. Februar 20107 bis 23. Februar 2017 vom Gouverneur ernannt wurden, sind entlassen.
    (4) Die angekauften Liegenschaften werden umgehend wieder veräussert.
    (5) Der Ertrag des in SSec. 2 genannten Verkaufs soll zur Begleichung etwaiger dem Staat auferlegter Gelstrafen verwendet werden.





    The Acting Governor of Astoria State

    February 23, 2017

    Fink House, Astoria City

  • First Amendment to the Constitution [State Assembly]


    (1) Mitglied der State Assembly soll jeder qualifizierte Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, der seinen Wohnsitz im Staat hat. Es soll die traditionelle Amtsbezeichnung „Commoner“ führen.
    (2) Ein Commoner kann auf sein Mandat jederzeit durch Anzeige verzichten und es wiedererlangen, solange er die Bedingungen dafür erfüllt..



  • PROCLAMATION


    WHEREAS the Mayor of Astoria City was appointed on the 1st of October 2016 and sworn in on the 2nd of October 2016,
    AND WHEREAS the Municipal Organization Act provides for elections to be held every six months,
    AND WHERAS FURTHERMORE the said Act provides for the Governor to administer the procedure of election,

    NOW THEREFORE I, MATTHEW CÁRRION LUGO, GOVERNOR OF ASTORIA STATE, ISSUE THIS PROCLAMATION:


    1. Die Amtszeit von Mayor Abraham Mathewson ist mit dem 2. April 2017 abgelaufen.
    2. Nach den Bestimmungen des Municipal Organisation Act ist zur Zeit keine Neuwahl durchzuführen, womit das Amt seit diesem Zeitpunkt unbesetzt und vakant ist.
    3. Die Verwaltung der City of Astoria fällt dementsprechend bis zu einer Neubesetzung des Amtes gemäß den rechtlichen Bestimmungen den Behörden des Bundesstaates zu.


    In witness whereof I have hereunto set my hand at Fink House in the City of Greenville, on this 3rd day of April in the year 2017.



    By the Governor
    sig. Rachel Elisabeth Whittington
    Executive Secretary to the Governor


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

    Einmal editiert, zuletzt von David Clark () aus folgendem Grund: Greenville

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    EXECUTIVE ORDER


    WHEREAS an Executive Order dated November 12th, 2016, was made concerning the organization of Departments within the State Executive,
    AND WHEREAS certain questions concerning the continuance of business have been occuring in the Departments so formed,
    IN PURSUANCE with Section 2 of the Executive Act,


    NOW THEREFORE I, MATTHEW C. LUGO, GOVERNOR OF THE STATE OF ASTORIA, by the powers and the authority vested upon me as Governor, make the following Order:


    1. Das Department of Justice übernimmt die Aufgaben
    a) des Department of the Interior mit Ausnahme des Schulwesens,
    b) des Department of Justice mit Ausnahme des Verkehrswesens.


    2. Das Department of Economy, Budget and Infrastructure übernimmt die Aufgaben
    a) des Department of the Economy,
    b) des Department of Justice im Bereich des Verkehrswesens,
    c) des Department of the Environment.


    3. Das Department of Human Services, Culture and Welfare übernimmt die Aufgaben
    a) des Department of Social Affairs,
    b) des Department of Culture,
    c) des Department of the Interior im Bereich des Schulwesens.


    In witness whereof I have hereunto set my hand at Fink House, Greenville, on this 24th day of April in the year 2017.


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    By the Governor
    sig. Rachel Elisabeth Whittington
    Executive Secretary to the Governor




  • PROCLAMATION


    WHEREAS a Proclamation was made under the Seal of the State of Astoria and the signature of the Governor,
    DECLAREING that the office of Mayor of Astoria City is vacant and that no election can be held from the 3rd of April of this year,
    AND WHEREAS the Municipal Organization Act provides for the Governor to administer the procedure of election,


    NOW THEREFORE I, MATTHEW CÁRRION LUGO, GOVERNOR OF THE STATE OF ASTORIA, ISSUE THIS PROCLAMATION:


    1. Am 29.05.17 wurde durch einen wählbaren Bürger von Astoria City die Kandidatur für das Amt des Mayor of Astoria City erklärt.
    2. Aus diesem Grunde und in Übereinstimmung mit Art. VI, Ssec. 4 gebe ich hiermit bekannt, dass die Frist für weitere Kandidaturen für dieses Amt endet am 04.06.17, zum Zeitpunkt dieser Proklamation.
    3. Sofern sich weitere Kandidaten um das Amt bewerben, ersuche und ermächtige ich das United States Electoral Office gemäß Art. VI, Sec. 3 des Federal Election Act, die Wahlen in meinem Namen nach dem Recht von Astoria State durchzuführen. Ich weise alle staatlichen Stellen an, dabei mit den Beauftragten des USEO zusammenzuarbeiten und die erforderliche Hilfe zu leisten.


    In witness whereof I have hereunto set my hand at Fink House, Greenville, on this 30th day of May in the year 2017.



    By the Governor
    sig. Rachel Elisabeth Whittington
    Executive Secretary to the Governor


  • Entry into Force: June 15th, 2017
    - Signed into Law by Gov. Matthew LUGO


    Amendments: N/A


    Port Authorities Act


    Section 1 – Tasks of the Port Authorities
    (1) Die nach diesem Gesetz errichteten Hafenbehörden des Bundesstaates Astoria (Port Authorities) sind zuständig für die Verwaltung, den Unterhalt und Betrieb der See- und Flughäfen mitsamt der zugehörigen Infrastruktur, Einrichtungen und Liegenschaften in ihrem Tätigkeitsgebiet.
    (2) Den Port Authorities kann außerdem Verwaltung, Unterhalt und Betrieb von anderen Infrastruktursystemen durch Vereinbarung übertragen werden. Sie können sich zudem an anderen Gesellschaften beteiligen, die Verkehr, Immobilien oder Wirtschafts- und Regionalförderung zum Gegenstand haben.
    (3) In ihrer Tätigkeit sind die Port Authorities dem öffentlichen Interesse und Gemeinwohl besonders verpflichtet, handeln aber grundsätzlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und Grundsätzen.
    (4) Die Trägerschaft privater Häfen bleibt von den Bestimmungen dieses Gesetzes unberührt. Der Betrieb von Privathäfen unterliegt im Übrigen der Aufsicht des Department of Economy, Budget and Infrastructure und kann mit Auflagen verbunden oder beschränkt werden, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Das Department kann die Aufsicht an die State of Astoria Port Authority übertragen.


    Section 2 – General Organisation
    (1) Die Port Authorities sollen die durch dieses Gesetz sowie durch sonstige Gesetze ihnen übertragenen Befugnisse wahrnehmen, im übrigen in den Grenzen dieses sowie sonstiger Gesetze auch als private Gesellschaft handeln. Die Assembly durch Resolution, im übrigen die Administration können Entwicklungsziele festsetzen, an die die Port Authorities gebunden sind.
    (2) Eine Port Authoritiy soll durch ein Board of Commissioners verwaltet werden, das innerhalb der Grenzen dieses Gesetzes über die Organisation und wesentlichen Grundsätze der Tätigkeit sowie über die Klärung von Konflikten zwischen den übrigen Organisationsteilen beschließt. Ein Commissioner wird für die Dauer von sechs Monaten berufen, Wiederberufung ist zulässig, eine Abberufung nur aus wichtigen Gründen. Auch nach Ablauf der Amtszeit führt der Commissioner das Amt fort, bis ein Nachfolger ernannt ist. Ist ein Sitz vakant, so ist er für die verbleibende Periode nachzubesetzen.
    (3) Für die Leitung des operativen Geschäfts und die Besorgung der regelmäßigen Angelegenheiten der Port Authority soll das Board of Commissioners durch Beschluss jedenfalls einen oder mehrere Vorstände (Executive Directors) berufen und abberufen sowie in ihrer Amtsführung beaufsichtigen.


    Section 3 – Public authority of Port Authorities
    (1) Eine Port Authority hat die Befugnis, für ihren Zuständigkeitsbereich Entwicklungspläne aufzustellen. Soweit dadurch die Interessen des Staates oder eines Counties außerhalb der Zuständigkeit betroffen sind, ist Einvernehmen herzustellen.
    (2) Eine Port Authority hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben bezüglich Verkehr und Wirtschaft das Recht, als Behörde des Bundesstaates Astoria mit allen Rechten und Pflichten zu handeln, soweit sie sich nicht zuvor gegenüber einem Dritten als private Gesellschaft in einer Weise verpflichtet hat, die diesem Handeln entgegenstehen.
    (3) Eine Port Authority kann im Einvernehmen mit dem Department of Justice aus ihren geeigneten Bediensteten eine Polizeibehörde des Bundesstaates Astoria (Port Authority Police Department) bilden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen.


    Section 4 – City of Astoria Port Authority
    (1) Die City of Astoria Port Authority ist zuständig für das Gebiet der City of Astoria.
    (2) Das Board of Commissioners besteht aus fünfzehn Mitgliedern, von denen zehn durch den Bundesstaat und drei durch die City of Astoria benannt werden.
    (3) Verluste, die nicht aus den Rücklagen gedeckt werden können, werden durch den Bundesstaat zu 2/3 und durch die City of Astoria zu 1/3 ausgeglichen. Das Board of Commissioners beschließt über die Auszahlung von Gewinnen.


    Section 5 – State of Astoria Port Authority
    (1) Die State of Astoria Port Authority ist zuständig für das Gebiet des Bundesstaates Astoria mit Ausnahme der City of Astoria. Sie regelt durch Vereinbarung mit der City Port Authority die Zuständigkeit im Gebiet von Astoria County.
    (2) Das Board of Commissioners besteht aus 33 Mitgliedern, von denen
    a) siebzehn durch den Bundesstaat benannt,
    b) elf durch die Counties und die City of Greenville benannt werden, wobei der Anteil der Tätigkeit auf dem Gebiet bei der Zuweisung des Benennungsrechts berücksichtigt werden soll,
    b) fünf durch die Bediensteten der Port Authority gewählt werden.
    (3) Verluste, die nicht aus den Rücklagen gedeckt werden können werden durch den Bundesstaat zu 2/3, im übrigen durch die Counties ausgeglichen. Das Board of Commissioners beschließt über die Auszahlung von Gewinnen.


    Section 6 – Supervision and Administration‘s rights, Transfer of Commissioner's Seats
    (1) Die Aufsicht über die Port Authorities als Behörden des Bundesstaates Astoria State obliegt dem Department of Economy, Budget and Infrastructure.
    (2) Dieses Gesetz beschränkt in keiner Weise das Recht des Bundesstaates und seiner Behörden, Rechte im Bereich der Zuständigkeit einer Port Authority auszuüben.
    (3) Das Benennungsrecht für Commissioner kann dauerhaft oder befristet, ganz oder teilweise von einem Inhaber auf eine andere öffentliche Körperschaft übertragen werden.


    Section 7 – Transfer of properties and employees
    (1) Das Department of Economy, Budget and Infrastructure soll der zuständigen Port Authority nach ihrer Einrichtung alle im Besitz des Bundesstaates stehenden Liegenschaften, Gebäude und Anlage, ihr Zubehör sowie sonstige Bestandteile, das Vermögen und die Bediensteten übertragen, die neu in deren Zuständigkeit fallen oder bisher für deren Erfüllung genutzt werden.
    (2) Das Department of Economy, Budget and Infrastructure soll in Einvernehmen mit dem Department of Justice und unter Beteiligung der Counties auch die Übertragung der in Section 1 genannten Eigentums- und Vermögensteile sowie Beschäftigten der betroffenen Counties regeln.
    (3) Soweit eine Vereinbarung bezüglich sonstiger Infrastruktur getroffen wird, soll damit ebenfalls eine Übertagung der betroffenen Eigentums- und Vermögensteile sowie Beschäftigten verbunden werden.


  • - Passed by the Assembly: August 01st, 2017 -


    CONSTITUTION OF THE STATE OF ASTORIA


    Preamble
    WE THE PEOPLE OF THE STATE OF ASTORIA, in witness of the inviolable and inalienable human rights,
    AMONG THEM life, liberty and the pursuit of happiness,
    ENACT, claiming our constituent power under Constitution and laws of the United States, this Constitution,
    STRIVING TO serve local, federal and global democracy and peace in the Union with our friends and brothers in the States forming the United States of Astor.


    Article I – The State


    Section 1 - Fundamentals
    (1) Der State of Astoria ist eine demokratischer, republikanischer und liberaler Rechtsstaat innerhalb der Vereinigten Staaten.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch den Governor und die Staatsverwaltung sowie durch die Assembly nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt.
    (3) Die Staatsgewalt ist in vollziehende Gewalt, Gesetzgebung und Rechtsprechung getrennt. Alle Staatsgewalt ist an diese Verfassung gebunden.


    Section 2 – The Citizens
    (1) Bürger des Staates ist jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der seinen Hauptwohnsitz auf dessen Territorium genommen hat.
    (2) Wahlberechtigt und wählbar sind vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen Bürger, die sich zur Ausübung dieses Rechtes gültig registriert haben.


    Section 3 – The Bill of Rights
    (1) Keinem Bürger sollen durch Handeln oder Unterlassen der staatlichen Gewalt Rechte und Freiheiten genommen werden, die jedem Bürger zustehen, außer aufgrund von verfassungsmäßigem Recht oder legitimen Richterspruch nach einem geordneten Verfahren.
    (2) Die freie Religionsausübung oder ihre Unterlassung sollen durch Handeln oder Unterlassen der staatlichen Gewalt in keiner Weise beschränkt oder benachteiligt werden, aber keine Ausübung der Religion kann die Verletzung der Rechte anderer, der Sicherheit des Staates oder der durch die verfassungsmäßige Ordnung gesicherten Grundsätze rechtfertigen.
    (3) Das Recht am Eigentum soll durch das Gesetz gesichert werden, seine dauerhafte Entziehung nur nach einem ordnungsgemäßen Verfahren zulässig sein.
    (4) Das Recht zur friedlichen Versammlung soll durch die staatliche Gewalt nur nach einem ordnungsgemäßen Verfahren eingeschränkt werden, wenn es die Rechte anderer oder die öffentliche Ordnung erfordern. Dieses Recht soll sich nicht auf privates Eigentum und auf staatliches Eigentum dann nicht erstrecken, wenn es der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist oder bestimmten Zwecken dient und die Versammlung diesen Zwecken zuwiderläuft.
    (5) Weder die staatliche Gewalt, noch irgendeine private Einrichtung, die von der Allgemeinheit benutzt werden kann oder mit ihr gewöhnlich interagiert, soll eine Person wegen ihrer Rasse, ihres Glaubens, Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren. Eine Diskriminierung ist jede Ungleichbehandlung, die nicht durch einen guten und sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
    (6) Die Privatsphäre einer Person soll durch die staatliche Gewalt nicht verletzt werden, außer aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder einer dringlichen Gefahr.
    (7) Menschen sind weder Handelsware noch das Eigentum eines anderen und sollen durch niemanden so behandelt oder bezeichnet werden. Das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sich zu organisieren und ihre Rechte zu vertreten soll nicht eingeschränkt werden, außer für Bedienstete des Staates oder soweit dies zur Aufrechterhaltung der gesetzmäßigen Ordnung zwingend erforderlich ist.


    Section 4 – The Laws
    (1) Anwendbar sind alle Staatsgesetze, die durch ihre Verkündigung in Kraft getreten sind und in Einklang mit dieser Verfassung und dem Bundesrecht stehen, soweit sie nicht durch ein anderes, ebenso ordnungsgemäßes Staatsgesetz aufgehoben werden.
    (2) Die Anwendung von Gesetzen auf bereits abgeschlossene Sachverhalte ist unzulässig, nicht jedoch die rückwirkende Aufhebung. Das Verbot gilt nicht, soweit ein Gesetz wegen einer formellen Fehlerhaftigkeit mit vergleichbarem Rechtsinhalt neu erlassen wird oder lediglich vorteilhaft für den Betroffenen ist.


    Article II - The Executive


    Section 1 - The Governor
    (1) Die exekutive Gewalt des Staates Astoria ist dem Governor übertragen, der für den ordnungsgemäßen ordnungsgemäßen Vollzug der Gesetze und die öffentliche Verwaltung verantwortlich ist.
    (2) Unterlässt der Governor es für 21 Tage, seinen Amtspflichten nachzukommen ohne dies zuvor der Assembly anzuzeigen, so soll diese Unterlassung wie ein Rücktritt von seinem Amte behandelt werden. Sollte er neben seinem Amt ein Amt in irgendeinem anderen Bundesstaat oder auf Ebene des Bundes antreten, soll dies als Rücktrittserklärung gelten. Die Feststellung trifft der Vorsitzende der Assembly.


    Section 2 - Election of the Governor
    (1) Der Governor wird von den Bürgern in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen in den Monaten Januar, Mai und September aus ihrer Mitte gewählt. Der Governor tritt sein Amt am ersten Tag des Monats an, der auf die Wahl folgt und beendet sein Mandat mit dem Amtsantritt des Nachfolgers.
    (2) Treten zwei Kandidaten an, so ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Unter mehr als zwei Kandidaten ist gewählt, wer mehr Stimmen auf sich vereinigt, als alle anderen Kandidaten zusammen. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so soll ein weiterer Wahlgang unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen abgehalten werden, in dem der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt ist.
    (3) Ergibt der zweite Wahlgang eine Stimmgleichheit, so geht das Recht zur Wahl auf die Assembly in offener Abstimmung über. Hier gibt bei erneuter Stimmgleichheit die Stimme des dienstältesten Abstimmenden den Ausschlag.


    Section 3 - Lieutenant Governor
    (1) Als zweiter Staatsdiener amtiert ein Vizegouverneur, der entweder als gemeinsamer Wahlvorschlag mit dem Governor gewählt oder durch die Assembly auf dessen Vorschlag hin bestätigt wird.
    (2) Amtiert kein Lieutenant Governor, so sollen die Funktionen des Amtes durch das dienstälteste verfügbare Mitglied des Kabinetts ausgeübt werden.
    (3) Der Lieutenant Governor soll die Aufgaben, Rechte und Pflichten wahrnehmen, die das Gesetz oder der Governor bestimmen.


    Section 4 - Acting Governor
    (1) Die Befugnisse und Pflichten des Governors werden vorübergehend durch einen amtierenden Governor wahrgenommen, solange
    a) das Amt des Governors vakant ist,
    b) der Governor der Assembly seine Verhinderung an der Amtsführung angezeigt hat,
    c) der Governor seinen Amtspflichten für sieben Tage nicht nachgekommen ist oder sonst offensichtlich an der Ausübung des Amtes gehindert ist.
    (2) Der amtierende Governor ist der Lieutenant Governor. Ist die Wahrnehmung durch die als Lieutenant Governor amtierende Person offensichtlich unmöglich, so tritt an dessen Stelle der Vorsitzende der Assembly.


    Section 5 - Sucession of the Governor
    (1) Ist das Amt des Governors vakant, soll der Lieutenant Governor als Governor für die verbleibende Amtszeit vereidigt werden und dieses Amt als ordentlicher Governor antreten.
    (2) Ist kein Lieutenant Governor im Amt, so geht das Recht zur Neubesetzung auf die Assembly über. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des dienstältesten Abstimmenden den Ausschlag. Ein so gewählter Governor soll für die verbleibende Amtszeit vereidigt werden und dieses Amt als ordentlicher Governor antreten.


    Section 6 - Role in the enactment of Laws
    (1) Wird dem Governor eine zustande gekommene Gesetzesvorlage übermittelt, hat er sie binnen 168 Stunden zu verkünden oder der Assembly seinen Einspruch schriftlich zu übermitteln.
    (2) Verkündet der Governor das Gesetz nicht fristgerecht oder wird sein Einspruch durch Resolution der Assembly, bei deren Verabschiedung nicht mehr als ein Drittel der Stimmen sie abgelehnt haben, überstimmt, so verkündet es der Vorsitzende der Assembly.
    (3) Der Einspruch kann sich auch lediglich auf einen Teil der Vorlage beziehen. Wird er in diesem Fall nicht überstimmt oder mit einfacher Mehrheit im Ganzen zurückgezogen, so soll der Governor das Gesetz erst verkünden, nachdem er den nicht wirksamen Teil gestrichen hat.


    Article III - The Legislative


    Section 1 - The Assembly
    (1) Die legislative Gewalt des Staates Astoria ist der Staatsversammlung als Vertretung des Volkes übertragen, die die Gesetzgebung ausübt und die Exekutive in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben überwacht.
    (2) Vorlagen an die Assembly kann jeder Commoner machen. Die Assembly beschließt, soweit nicht anders vorgesehen, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Soweit eine andere Mehrheit vorgesehen ist, bezieht sich diese im Zweifel ebenfalls auf die Zahl der abgegebenen Stimmen.
    (3) Die Assembly regelt ihr Verfahren und bestellt ihre Sitzungsleitung, deren Aufgabe die ordnungsgemäße Durchführung der Geschäftsgänge, der Vollzug der Geschäftsordnung und die Vertretung der Assembly sind.
    (4) Beschlüsse der State Assembly hat der Vorsitzende unverzüglich zu vollziehen.


    Section 2 - Members of the Assembly
    (1) Mitglied der State Assembly sollen jeder qualifizierte Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, der seinen Wohnsitz im Staat hat. Es soll die traditionelle Amtsbezeichnung „Commoner“ führen.
    (2) Ein Commoner kann auf sein Mandat jederzeit durch Anzeige an den Vorsitzenden verzichten und es wiedererlangen, solange er die Bedingungen dafür erfüllt. Der Governor kann eine Person benennen, die sein Mandat wahrnimmt, sofern diese ihm zuzuordnen ist.
    (3) Einem Commoner kann wegen Verstößen gegen diese Geschäftsordnung durch die Sitzungsleitung für einen Zeitraum von bis zu 96 Stunden das Rederecht in der Assembly entzogen werden. Ein Ausschluss aus der Assembly für einen die Dauer von 168 Stunden nicht überschreitenden Zeitraum ist nur wegen schwerwiegendem Verstößen gegen die Geschäftsordnung zulässig,


    Article IV - The Judicial Power


    Section 1 - State Courts
    (1) Die judikative Gewalt wird durch die Richter und Gerichte des Staates ausgeübt, soweit sie nicht durch Bundesrecht dem Bund zusteht. Der Staat kann Gerichte des Bundes als eigene Gerichte beleihen, soweit Bundesrecht das zulässt.
    (2) Das Nähere regelt ein Gesetz. Werden eigene Richter bestellt, soll dies nach Bestätigung der State Assembly auf Lebenszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand erfolgen und die Amtsenthebung nur durch Impeachment erfolgen. Staatsrichter sind nur dem Recht verpflichtet.


    Article V – The Administration


    Section 1 - State Administration
    (1) Der Governor führt die Staatsverwaltung des Bundesstaates. Er kann im Rahmen der Verfassung und der Gesetze alle Anordnungen und Anweisungen für den Vollzug der Gesetze sowie die Tätigkeit und Organisation der Staatsverwaltung treffen.
    (2) Der Governor sitzt dem Kabinett vor, das ihm bei der Wahrnehmung der exekutiven Gewalt nach seinen Weisungen unterstützt.
    (3) Gesetzliche Delegationen von Rechten oder Pflichten an eine bestimmte Stelle binden den Governor nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt oder die Ausführung ansonsten nicht gewährleistet ist.


    Section 2 – Appointment of Officials and Civil Servants
    (1) Der Governor ernennt, versetzt und entlässt alle Staatsbediensteten. Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass auch die Besetzung weiterer als der in dieser Verfassung benannten Positionen außer der Berater und Mitarbeiter des Governors der Zustimmung oder Beteiligung der Assembly unterliegt.
    (2) Durch Gesetz kann ferner bestimmt werden, dass die Ernennung oder Versetzung von Bediensteten ohne Leitungsaufgaben nach bestimmten Verfahren erfolgt.


    Section 3 – Legislative and Judicial Administration
    (1) Die Verwaltung der Legislative und der Judikative erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes durch deren Leitung dieser.
    (2) Amtsträger der Legislative und Judikative unterliegen nicht der Amtsgewalt des Governors, sie werden durch deren Leitung ernannt und entlassen.


    Section 4 – State of Emergency
    (1) Der Governor kann bei Gefahren für den Staat oder die Bevölkerung über den Staat oder Teile den Notstand davon ausrufen.
    (2) Für die Dauer des Notstandes kann der Governor alle hilfreichen und angemessenen Anordnungen treffen, die zur Beseitigung des Notstandes beitragen. Dies schließt die Verwendung von staatlichem Vermögen und die Aufnahme von Schulden ein.
    (3) Der Governor kann auch bestimmte Rechte aus Art. I, Sec. 3 zeitweilig aussetzen und von einzelnen Bestimmungen der Gesetze abweichen, sofern nicht die verfassungsmäßige Gesamtordnung schwerer wiegt als der Notstand.
    (4) Maßnahmen des Governors nach dieser Section sind zu befristen. Sie dürfen nur verlängert werden, wenn die Assembly damit befasst wird und zustimmt. Sie sind auf ihr Verlangen einzustellen.


    Section 5 – Local Government
    Die Staatsgewalt soll neben den Organen und Behörden des Staates auch im Rahmen von lokalen Gebietskörperschaften und Einrichtungen ausgeübt werden, sofern und soweit dies durch Gesetz bestimmt ist.


    Section 6 – National Guard
    Der Staat soll eine Nationalgarde unterhalten und der Governor soll der Oberbefehlshaber dieser Nationalgarde sein. Die Assembly kann durch Gesetz die Organisation der Nationalgarde bestimmen.


    Section 7 - Impeachment
    (1) Der Governor und jeder andere Staatsbedienstete und Amtsträger mit Ausnahme der Commoner kann nach den Bestimmungen dieser Section aus seinem Amt entfernt werden, wenn er sich einer Verletzung ihrer Amtspflichten oder eines schwerwiegenden Vergehens schuldig gemacht hat.
    (2) Die Amtsenthebung kann von jedem Commoner beantragt werden. Binnen 96 Stunden müssen sich ein Drittel Commoner dem Antrag anschließen.
    (3) Die Amtsenthebung bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der an der Abstimmung teilnehmenden Commoner.
    (4) Die Person, gegen die das Verfahren anhängig ist oder gemacht werden soll, gilt für das Verfahren nicht als Commoner.


    Article VI - Final Provisions


    Section 1 - Amendments to the Constitution
    (1) Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das bei der Verabschiedung nicht mehr als ein Drittel der Stimmen abgelehnt haben. Der die Verfassung ändernde Teil des Gesetzes soll dieser Verfassungsurkunde als Ergänzung angefügt werden und jede andere Bestimmung der Verfassung, die dieser Ergänzung entgegensteht, soll fortan als unwirksam angesehen werden.
    (2) Sollte es zu irgendeinem Zeitpunkt notwendig werden, dass diese Verfassung in ihrer Gänze aufgehoben und ersetzt wird, so soll die Assembly sich zu diesem Zwecke durch Resolution zur verfassungsgebenden Versammlung erklären und über eine neue Verfassung mit einfacher Mehrheit beschließen. Diese Resolution soll nur als gültig angesehen werden, wenn sie bei der Verabschiedung nicht mehr als ein Drittel der Stimmen abgelehnt haben.
    (3) In keinem Fall soll durch ein Verfahren nach dieser Section eine Änderung der Zugehörigkeit dieses Staates zu den Vereinigten Staaten oder eine Abschaffung der unveräußerlichen Rechte gerechtfertigt werden können.


    Section 2 – Oath of Office
    Jeder gewählte Amtsträger oder ernannte Bedienstete oder Amtsträger soll vor dem Antritt seines Amtes oder seiner Funktion folgenden Eid, nach eigener Wahl ergänzt um eine religiöse Beteuerung, leisten: „I do solemnly swear that I will preserve the Constitution of the United States and the Constitution of the State of Astoria and that I will execute the duties of the office on which I am about to enter faithfully and to the best of my ability. (Ich schwöre, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten und des Staates Astoria wahren und die Pflichten des mir anvertrauten Amtes getreulich und nach meinen besten Fähigkeiten ausüben werde).“


    Section 3 - Entry into force
    (1) Diese Verfassung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie nach dem dafür vorgesehenen Verfahren durch die Assembly beschlossen wird
    (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verfassung ist keine Unterbrechung der staatlichen Funktionen oder Ämter verbunden.



  • RETROACTIVE PERMIT


    passed by the Assembly on August 11, 2017



    Die Assembly stellt fest, dass es in der Vergangenheit wiederholt zu formellen Verstößen gegen die Geschäftsordnung, insbesondere gegen die Bestimmung der Art. 5 Ssc. 8 Standing Order gekommen ist. Im Interesse der Rechtssicherheit erklärt die Assembly alle diese Verstöße hiermit für unbeachtlich, sofern die betroffenen Anträge von der erforderlichen Mehrheit angenommen und kein berechtigter Commoner zu Unrecht von der Abstimmung ausgeschlossen wurde.

  • 1st Constitutional Amendment - Right to Vote


    Bei Wahlen zum Gouverneur von Astoria State sowie bei allen anderen Wahlen auf Ebene des gesamten Bundesstaates gelten folgende Wahlrechtsbestimmungen:
    (1) Aktives Wahlrecht: Aktiv wahlberechtigt ist, wer 24 Stunden vor Beginn der Stimmabgabe Bürger des State of Astoria war und es im Zeitpunkt der Stimmabgabe noch ist.
    (2) Passives Wahlrecht: Passiv wahlberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt des Endes der Wahl seit mindestens sieben Tagen Bürger des State of Astoria war und es im Moment der Amtseinführung voraussichtlich noch sein wird.


    Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass ein bestimmter Registrierungsprozess notwendig ist oder dass einzelne Personen von der Wahl ausgeschlossen sind. Für die Wahlen zum Gouverneur sollen aber keine Personen zugelassen werden, die nicht mindestens die Vorgaben dieser Bestimmungen erfüllen.


  • Entry into Force: November 18th, 2017
    - Signed into Law by Gov. Matthew LUGO


    Amendments: N/A



    Compact on the Establishment of the Astorian Institution Ratification Act
    An Act to provide for the membership of the State in the Astorian Institution for the increase and diffusion of knowledge among men and for related purposes.


    Section 1 - Ratification
    (1) Der Compact on the Establishment of the Astorian Institution, unterzeichnet durch den Governor in der City of Octavia, LA, am 02. Oktober 2017 wird hiermit für den State of Astoria vollumfänglich ratifiziert.
    (2) Unbeschadet jeder anderen Ermächtigung zur Verfügung über das Staatsvermögen wird die Administration dazu ermächtigt, den Staatsbeitrag zum Stiftungskapital festzustellen und zu leisten, der sich gemäß Sec. 5 SSc. 2 Sen. 1 des Compacts nach dem Anteil der Bevölkerung des Staates im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten bemisst.


    Section 2 - Cooperation
    (1) Der Governor wird ermächtigt, nach dem in Art. II Sec. 5 Executive Act das Mitglied des Board of Regents zu bestimmen, das den Staat vertritt. Ist kein Mitglied bestimmt, kann eine Ernennung in jedem Falle nach Ssc. 4 erfolgen.
    (2) Der Governor und gemäß seiner Vorgaben die Behörden und Einrichtungen des Staates sind berechtigt, Vereinbarungen mit der Astorian Institution zu treffen. Die Vereinbarungen können insbesondere auch beinhalten Bestände, etwa aus Archiven und Sammlungen, oder Forschungsstellen an die Institution zu übertragen.
    (3) Laufende Zuschüsse an die Astorian Institution erfolgen nach den Bestimmungen des Haushalts. Dies schließt nicht aus, das nicht zweckgebundene Mittel durch die verfügungsberechtigte Stelle an die Astorian Institution übertragen werden.


    Section 3 - The State Foundation
    (1) Die durch Gesetz errichtete Stiftung unter dem Namen "The State of Astoria Foundation" besteht fort und wird unter die Aufsicht des Governors gestellt, der selbst oder durch einen Beauftragten alle Angelegenheiten der Stiftung regelt. Die Stiftung ist weiterhin dem Zwecke der Forschung zu Geschichte und Kultur des Staates gewidmet.
    (2) Die State of Astoria Foundation wird schnellstmöglich eine Vereinbarung mit der Astorian Institution dahingehend treffen, dass die State of Astoria Foundation in der der Astorian Institution aufgeht.


    Section 4 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.


    Compact on the Establishment of the Astorian Institution


    Section 1 – Basic Provisions of the Compact
    (1) Nach den Bestimmungen dieses Übereinkommens wird eine Stiftung mit eigener Rechtsfähigkeit errichtet. Hat dieses Übereinkommen keine Mitglieder mehr, soll die Stiftung zu Gunsten von Zwecken ihres Auftrages abgewickelt werden.
    (2) Diesem Übereinkommen können jeder Bundesstaat der Vereinigten Staaten und die Vereinigten Staaten selbst beitreten. Jeder Unterzeichner kann diesen Vertrag mit Wirkung zum darauf folgenden Monat kündigen. Die Urkunden über den Beitritt und den Austritt werden bei der Stiftung hinterlegt.
    (3) Dieses Übereinkommen kann durch Beschluss aller Vertragsparteien geändert werden.


    Section 2 – The Foundation
    (1) Die Stiftung trägt den Namen "Astorian Institution for the increase and diffusion of knowledge among men" (kurz: The Astorian Institution), sie nimmt ihren Sitz in Astoria City und kann Außenstellen einrichten.
    (2) Auftrag der Astorian Institution ist die Forschungstätigkeit und Bereitstellung von Informationen für Wissenschaft und interessierte Öffentlichkeit über sozial- und geisteswissenschaftliche Daten und Hintergründe, Kultur und Geschichte der Vereinigten Staaten.
    (3) Ordentliche Mitglieder der Stiftung sind die Parteien dieser Übereinkunft. Ehrenmitgliedschaften können auch an Private verliehen werden.


    Section 3 – Organisation
    (1) Die Leitung der Stiftung obliegt einem Verwaltungsrat (Board of Regents), der über die grundlegenden Angelegenheiten und die Organisation im Rahmen dieses Übereinkommen beschließt. Der Verwaltungsrat bestimmt seinen Vorsitzenden (Chancellor of the Institution), der auch sein Mitglied sein kann. Jedes ordentliche Mitglied der Stiftung benennt ein Mitglied des Verwaltungsrates (Regent). Soweit nichts anderes bestimmt ist, obliegt die Berufung dem Gouverneur und erfolgt für eine unbestimmte Amtszeit.
    (2) Der Verwaltungsrat bestellt einen hauptamtlichen Generalsekretär (General Secretary of the Institution), der über wissenschaftliche Qualifikation verfügen soll. Soweit der Verwaltungsrat nichts anderes beschließt, leitet der Generalsekretär die Institution selbstständig, ist aber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.


    Section 4 – Activities of the Foundation
    (1) Die Institution fördert in ihrer Arbeit die Vielfalt im Rahmen anerkannter Forschungsprinzipien. Kommt für eine Publikation keine Einigung über die Leitlinien zwischen den Beteiligten zustande, so wird diese durch den Verwaltungsrat festgesetzt.
    (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, benötigte wissenschaftliche Daten und Hintergrundberichte im Rahmen ihres Auftrages von der Institution zu beziehen oder die Auftragsvergabe durch Dritte über diese koordinieren zu lassen. Sie unterstützen die Arbeit der Foundation durch durch partnerschaftliche Zusammenarbeit.
    (3) Die Institution kann Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit Dritten treffen.
    (4) Die Institution macht ihre Forschungen und Archive in organisierter Form der Öffentlichkeit zugänglich und trägt für ihre Erhaltung Sorge. Es kann dazu Museen und vergleichbare Einrichtungen einrichten und soll insbesondere auch die Verbreitung digitaler Inhalte fördern.


    Section 5 - Financing
    (1) Die Vertragspartner unterstützen die Arbeit der Stiftung durch die Zuweisung von finanziellen Mitteln. Die Stiftung darf Spenden von Dritten annehmen, soweit ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.
    (2) Jeder Vertragspartner leistet bei seinem Beitritt zu diesem Übereinkommen zumindest eine Zuweisung zum beabsichtigten Stiftungskapital von 500 Mio. US-Dollar, der seinem Anteil an der Bevölkerung der Vereinigten Staaten entspricht. Treten die Vereinigten Staaten bei, leisten sie zumindest 84 Mio. US-Dollar.
    (3) Die Vertragspartner erklären, Ersuchen der Stiftung um die Zuweisung von regelmäßig geleisteten Mitteln wohlwollend zu prüfen. Leistungen der Vertragspartner können unabhängig voneinander erfolgen.


    Section 6 – Transfer of existing organisations and collections
    (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unter ihrer Aufsicht stehenden Forschungseinrichtungen mit Finanzmitteln und Personal in die Stiftung einzugliedern. Die Stiftung soll bei der Gliederung ihrer Abteilungen die eingegliederten Einrichtungen berücksichtigen. Die Vertragsparteien verpflichten sich auch, die bestehenden wissenschaftlichen Sammlungen auf die Stiftung zu übertragen. Sie regeln die Modalitäten der Eingliederung mit dem Generalsekretär.
    (2) Der Verwaltungsrat beschließt über die Eingliederung oder Assoziierung anderer als der in Section 1 genannten Einrichtungen und Sammlungen und ist ermächtigt, entsprechende Verträge zu schließen.



    Done at the City of Octavia on the 2nd day of October 2017.


    For their respective States:


    9h4DOHb.gif
    ___________________________________
    Dominic Stone, Governor of Laurentiana



    K8DLEFq.png
    ___________________________________
    Matthew C. Lugo, Governor of Astoria



    For the United States:


    VuvntBb.png
    ___________________________________
    David J. Clark, President of the United States


  • Entry into Force: November 22nd, 2017
    - Came into effect in absence of a veto after 168 hours, as declared by the Speaker of the Assembly (II-6-2 Const.)


    Amendments
    - Seperation of Powers Enhancement Act (signed by Governor Eric M. ANTONY - May 09, 2018)

    - Seperation of Federal and State Powers Act (signed by Acting Governor Betty C. GREEN - October 19, 2019)


    Voter and Commoner Qualification Act


    Section 1 - Registration to vote
    (1) Gültig registrierter Bürger des Staates Astoria im Sinne von Art. I Sec. 2 Ssc. 2 ASConst ist, wer am Tag vor Beginn der Wahl über eine gültige Citizenship Card nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen des Rechts der Vereinigten Staaten verfügt und mit dieser auf dem Gebiet des Staates Astoria gemeldet ist.
    (2) Qualifizierter Staatsbürger im Sinne des Art. III Sec. 2 Ssc. 1 ist, wer auf dem Gebiet des Staates Astoria gemeldet ist und
    a) über eine gültige Citizenship Card nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen des Rechts der Vereinigten Staaten verfügt sowie
    b) beim Speaker of the Assembly die Akkreditierung als Commoner beantragt, wobei die Aufnahme in die durch den Speaker zu führende Mitgliederliste der Assembly (Assembly Roll) zur Wahrnehmung des Amtes nicht erforderlich ist, sondern der Antrag genügt und für den Zeitpunkt der Mitgliedschaft maßgeblich ist.


    Section 2 - Term of Registration to be elected
    Als Kandidat für eine Wahl kann nur zugelassen werden, wer voraussichtlich die Voraussetzung der Sec. 1 SSc. 1 zum Zeitpunkt des Endes der Wahl seit mindestens sieben Tagen erfüllen wird.


    Section 3 - Governor disqualified as Commoner; Qualification for Lieutenant Governor
    (1) Die Person, die das Amt des Governor of Astoria innehat (nicht jedoch eine Person, die das Amt nur vorübergehend gemäß Art. II Sec. 4 der Constitution of the State of Astoria ausübt) soll nicht im Sinne von Sec. 1 Ssc. 2 dieses Gesetzes qualifiziert und damit vom Amt des Commoner of the Assembly ausgeschlossen sein. Das Recht des Governors zur Benennung eines Commoners nach Art. III Sec. 2 Ssc. 2 Sen. 2 ASConst. bleibt unberührt und ein so benannter Commoner soll unabhängig von der Voraussetzung der Sec. 1 Ssc. 2 lit. a Commoner of the Assembly sein können.
    (2) Um als Lieutenant Governor gewählt zu werden, muss ein Kandidat nicht über eine Citizenship Card verfügen, sofern er durch eine zuzuordnende Citizenship Card unterstützt wird, die weder zur gleichen Zeit selbst für dieses Amt oder das Amt des Governors kandidiert oder eine solche Kandidatur unterstützt.
    (3) Ein Lieutenant Governor muss für das Bekleiden dieses Amtes nicht über eine Citizenship Card verfügen, sofern er durch eine zuzuordnende Citizenship Card verfügt, die nicht dem Governor of Astoria zuzuordnen ist.


    Section 3a – Vice President of the United States to be disqualified as Commoner
    (1) Die Person, die das Amt des Vice President of the United States innehat, soll nicht im Sinne von Sec. 1 Ssc. 2 dieses Gesetzes qualifiziert und damit vom Amt des Commoner of the Assembly ausgeschlossen sein.
    (2) Der Vice President kann eine Person benennen, die sein Mandat in der Assembly wahrnimmt, sofern diese ihm zuzuordnen ist. Ein so benannter Commoner soll unabhängig von der Voraussetzung der Sec. 1 Ssc. 2 lit. a Commoner of the Assembly sein können.


    Section 4 - Coming into force
    (1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft. Der Gubernatorial Election Act, verkündet als Gubernatorial Election Law vom 02.01.2012 ist zugleich aufgehoben.
    (2) Wenn das 1st Constitutional Amendment ratifiziert wird, ist dieses Gesetz so auszulegen, dass es ein Erfordernis der Registrierung festsetzt.


  • Standing Rules of the Assembly of the State of Astoria
    Rules of parliamentary business of the legislative power of the State of Astoria



    Article I - Organization of the Assembly


    Section 1 - Speaker of the Assembly
    (1) Der Vorsitzende (Speaker of the Assembly) leitet die Sitzungen, vertritt die Assembly nach außen und stellt die Bereitstellung unterstützender Parlamentsdienste sicher. Der Speaker soll nicht zur selben Zeit der Regierung der Vereinigten Staaten oder des Staates oder einer gesetzgebenden Körperschaft außer der Assembly angehören.
    (2) Der Speaker bestimmt ein Mitglied der Assembly zu seinem Stellvertreter. Ist der Speaker verhindert, so übernimmt der Stellvertreter seine Aufgaben. Handeln weder der Speaker noch sein Stellvertreter und hätte eine Amtshandlung seit mehr als 48 Stunden erledigt werden müssen, so übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Assembly die Vertretung, bis der Speaker anderes anzeigt.
    (3) Ist eine Stellvertretung nach Ssc. 2 unmöglich, so ist der Governor berufen, die Geschäfte der Assembly zu führen und auf eine Behebung dieses Zustandes hinzuwirken.


    Section 2 - Election of the Speaker, Vacancy
    (1) Eine ordentliche Wahl des Speakers soll in den Monaten Januar und Juli stattfinden. Ist das Amt zuvor wegen des Rücktritt des Speakers, der vor der Assembly zu erklären ist, oder aus anderen Gründen vakant oder beantragt ein Drittel der Commoner eine Neuwahl, ist eine außerordentliche Wahl unverzüglich anzusetzen.
    (2) Die Wahlleitung obliegt dem amtierenden Speaker. Erklärt dieser selbst seine Kandidatur, gilt er für diesen Geschäftsgang ebenso für verhindert wie ein anderer Kandidat für die Stellvertretung.
    (3) Die Kandidaturfrist und die sich daran anschließende Abstimmungsfrist sollen 96 Stunden betragen. Die Kandidaturfrist kann verlängert werden, wenn keine Kandidatur erklärt wird. Eine unbefristete Verlängerung muss jedoch mindestens 24 Stunden über eine erklärte Kandidatur hinaus andauern. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt, es entscheidet die relative Mehrheit. Bei weniger als drei Kandidaten ist. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los, zu ziehen durch den Gouverneur.
    (4) Die Amtszeit eines Speakers endet nicht vor der Vereidigung seines Nachfolgers.


    Section 3 - Rules to be maintained
    (1) Der Speaker hat die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, der Verfassung und Gesetze bei der Leitung der Sitzungen der Assembly zu wahren. Er hat sicherzustellen, dass Commoner und Besucher den Geschäftsgang nicht stören sowie sich nach parlamentarischer Tradition höflich und respektvoll verhalten, insbesondere Herabwürdigungen und Beleidigungen unterlassen.
    (2) Der Speaker ist berechtigt, gegen Personen, die nicht Commoner sind, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen oder Ordnungsgelder bis zu 3.000 USD zu verhängen, wenn diese den Geschäftsgang der Assembly stören.


    Section 4- The Commoners
    (1) Die Commoner of the Assembly sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen. Sie folgen bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen und sind der Verfassung der Vereinigten Staaten und der Verfassung des Staates Astoria verpflichtet.
    (2) Die Commoner erhalten vom State of Astoria eine Aufwandsentschädigung für ihre Teilnahme an Geschäften der Assembly nach Festsetzung durch den Speaker. Sie sind berechtigt, die Parlamentsdienste zur Unterstützung ihrer Arbeit zu verwenden, wie sie nach den Festsetzungen des Speakers bereitgestellt werden. Sie sind ebenfalls berechtigt, Kostenersatz für mandatsbezogene Sach- und Personalausgaben zu erhalten, die der Speaker durch allgemeine Richtlinien genehmigt.
    (3) Der Speaker ruft ein Mitglied zur Ordnung, wenn es gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt. Bei wiederholtem oder schwerwiegenden Verstößen spricht er Verwarnungen aus und macht diese öffentlich bekannt (Censure). Ist der Verstoß besonders schwerwiegend oder wiederholt sich, kann er ein Ordnungsgeld bis zu 3.000 USD verhängen oder ein Hausverbot bis zu zehn Tagen aussprechen. Die Teilnahme an Abstimmungen ist durch schriftliche Erklärung des Stimmverhaltens an den Speaker möglich.



    Article II - Course of Business


    Section 1 - Publicity, Right to speak, Parliamentary Courtesy
    (1) Die Sitzungen der Assembly sind öffentlich, wenn nicht für einzelne Beratungen etwas anderes bestimmt ist oder der Speaker etwas anderes bestimmt. Auf Antrag eines Commoners wird über die Entscheidung des Speakers in nicht-öffentlicher Sitzung abgestimmt.
    (2) Außer den Commoners darf in den Sitzungen der Assembly nur das Wort ergreifen, wer durch den Speaker Rederecht für die betroffene Beratung erteilt bekommen hat. Vertreter der Exekutive müssen von der Assembly durch Beschluss eingeladen werden, wenn sie nicht durch anderweitige Vorschrift dazu berechtigt sind.
    (3) Ansprachen des Speakers in dieser Funktion sind mit "Mister / Madam Speaker" zu beginnen, Ansprachen der Commoner mit "Honorable Commoners" oder "Commoner [Name]".


    Section 2 - Motions and Considerations
    (1) Anträge über Gesetzesentwürfe (Bills) und die Annahme von Resolutionen sind durch einen Commoner beim Speaker einzureichen, der sie in der folgenden Sitzung der Assembly zur Beratung aufruft.
    (2) Die Beratungen der Assembly über einen Antrag sollen 96 Stunden ab dem ersten Aufruf andauern, ehe eine Abstimmung eingeleitet wird. Der Speaker kann die Aussprache verlängern oder ausnahmsweise verkürzen, wenn dies nach den Umständen sinnvoll erscheint, nicht jedoch vor Ablauf von 24 Stunden ab dem ersten Aufruf beenden. Änderungsanträge (Amendments) sind zulässig.
    (3) Jeder Commoner hat das Recht, Wortmeldungen außerhalb der Beratungen eines Antrages abzugeben (Morning Business). Auf Antrag eines Mitgliedes ruft der Speaker zu einem bestimmten Thema eine außerordentliche Beratung (Open Discussion) auf, soll sich daraus ergebene Anträge jedoch nur dann zur Abstimmung aufrufen, wenn sie nach seiner Einschätzung bereits ausreichend beraten wurden und keine eigenständige Beratung mehr erforderlich ist. Open Discussions sind nicht zeitlich begrenzt, werden vom Speaker aber beendet, wenn kein offensichtlicher Bedarf mehr besteht.


    Section 3 - Formal Votes
    (1) Unmittelbar nach der Beendigung einer Aussprache über eine Bill oder eine Resolution hat der Speaker eine Abstimmung aufzurufen. Die Abgabe einer Stimme durch die Commoner ist nur innerhalb von 72 Stunden ab dem Aufruf und auch dann zulässig, wenn bereits ein unumstößliches Ergebnis festgestellt wurde.
    (2) Die Abstimmungsfrage muss sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden. Es muss eindeutig sein, über welchen Antrag abgestimmt wird. Die Frage muss
    1. mit Zustimmung (Aye), Ablehnung (Nay) oder Anwesenheit (Present) zu beantworten sein oder
    2. die Wahl zwischen mindestens zwei Varianten, der Ablehnung aller Alternativen (Nay) oder der Erklärung der Anwesenheit (Present) ermöglichen.
    Über Amendments ist gemeinsam mit dem Antrag als Alternativen abzustimmen.
    (3) Die nachträgliche Änderung der Stimme ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit der Stimme. Die Abgabe einer neuen Stimme ist zulässig. Es ist nur die letzte gültige und eindeutige Stimme eines Commoners zu berücksichtigen, der zu Beginn der Aussprache Mitglied der Assembly war.


    Section 4 - Unanimous Consent and Voice Vote
    (1) Hat der Speaker eine Aussprache beendet, kann er der Assebly vorschlagen, statt einer förmlichen Abstimmung mittels unanimous consent zu beschließen. Widerspricht diesem Vorschlag kein abstimmungsberechtigter Commoner, gilt die Zustimmung nach 48 Stunden als erteilt.
    (2) In Verfahrensfragen gelten Erklärungen eines abstimmungsberechtigten Commoners, zu denen der Speaker aufgefordert hat, als Abstimmung, wenn nicht ein Drittel der Commoner eine Abstimmung verlangt.



    Article III - Final Provisions


    Section 1 - Use of fines
    Der Speaker wendet die erhobenen Ordnungsgelder einem gemeinnützigen Zweck zu.


    Section 2 - Amendments to the Standing Rules; Suspension
    (1) Die Assembly kann Bestimmungen der Geschäftsordnung durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.
    (2) Es können von der Geschäftsordnung abweichende Verfahrensweisen genehmigt werden.


    Section 3 - Coming-into force
    Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch die Assembly zugestimmt wurde und bleibt in Kraft, bis eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird.

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