Citizenship Simplification Fixing Act




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    CITIZENSHIP SIMPLIFICATION FIXING ACT


    ENTRY INTO FORCE


    Proposed by Rep. David J. Clark (D-NA)
    Approved by the House of Representatives - 19.04.2017

    Approved by the United States Senate - 19.04.2017
    Signed into law by President Béatrice Laval - 23.04.2017





    Citizenship Simplification Fixing Act
    An Act to replace certain unclear provisions of the Federal Election Act regarding Citizenship and the Electoral Roll and to amend the United States Citizenship Act.


    Section 1 - Electoral Roll
    (1) Art. I Sec. 3 SSc. 1 Federal Election Act wird wie folgt gefasst:

    Das USEO erstellt zu jeder Repräsentantenhauswahl aus den form- und fristgerecht eingegangenen Registrierungen nach Ssc. 2 ein Wählerveerzeichnis (Electoral Roll). Diese ist für alle Wahlen anzuwenden, die auf die Erstellung folgen, bis eine neue Electoral Roll erstellt wird.


    (2) Art. I Sec. 2 Sen. 3 Federal Election Act wird wie folgt ersetzt:

    Er gilt zugleich für alle der Federal-ID zugeordneten IDs.


    Section 2 - Citizenship
    (1) Art. I Sec. 3 SSc. 3 Num. 5 Federal Election Act erhält folgende Fassung:

    5. gegebenenfalls die Zuordnung zu einer Federal-ID angeben.


    (2) Art. I Sec. 3 SSc. 4 und Ssc. 5 Federal Election Act werden aufgehoben.
    (3) In den U.S. Citizenship Act wird eine Section 10 eingefügt:
    [doc]Section 10 - ID-Types and Political Rights
    (1) Jede Citizenship Card ist entweder für die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte auf Bundesebene (Federal-ID), auf Staatsebene (State ID) oder auf Ebene einer lokalen Verwaltungskörperschaft (Local-ID) auszustellen. Wer die entsprechende Citizenship Card nicht besitzt, kann politischer Bürgerrechte, insbesondere Wahlrecht und die Mitgliedschaft in Legislativorganen, nur aufgrund gesonderter Regelungen ausüben.
    (2) Das USRO erfasst die Zuordnung von State-IDs und Local-IDs zu einer Federal-ID. Für jede Federal-ID darf in jedem Bundesstaat nur eine State-ID und in jeder lokalen Verwaltungskörperschaft nur eine Local-ID erfasst werden. Am Wohnsitz des Inhabers gilt die Federal-ID auch als State- und Local-ID, soweit diese nicht anders zugeordnet sind.
    (3) Nur für erfasste Verwaltungskörperschaften können Local-IDs gemeldet und verwendet werden. Die Bundesstaaten können durch schriftliche Mitteilung an das USEO lokale Verwaltungskörperschaften erfassen lassen oder die Erfassung zurücknehmen. Die Bestimmungen zu Local-IDs sollen erst ab dem Tage angewendet werden, der auf die Bekanntmachung des USRO folgt, dass die technischen Grundlagen dazu einsetzbar sind.

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