Re-Evaluation of Criminal Sentencing Bill

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 317 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Eugene Duangan.

  • Mr. President,


    ich beantrage, dass der Kongress über folgende Bill berät und per Abstimmung in beiden Kammern darüber entscheidet:



    RE-EVALUATION OF CRIMINAL SENTENCING BILL
    An act to bring the durations of criminal sentencing up to todays standards.


    Section 1 – Purpose
    (1) Diese Gesetzesnovelle reformiert die Dauer von zu verhängenden Gefängnisstrafen sowie die zugehörigen Bewährungs- und Karteiauflagen.
    (2) Alle Änderungen beziehen sich auf Ch. 1, Art. II des Federal Penal Code.


    Section 2 – Amending Minimum and Maximum Sentences
    (1) Sec. 1 wird durch folgendes ersetzt:

    Sec. 1 Felonies
    Verbrechen sind rechtswidrige Taten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, die mit den folgenden Freiheitsstrafen bestraft werden:

      Klasse A - Lebenslänglich (ohne Möglichkeit auf Bewährung);
      Klasse B - Neun Jahre bis lebenslänglich (mit Möglichkeit auf Bewährung);
      Klasse C - Sechs bis neun Jahre;
      Klasse D - Drei bis sechs Jahre.


    (2) Sec. 2 wird durch folgendes ersetzt:

    Sec. 2 Misdemeanors
    Vergehen sind rechtswidrige Taten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, die mit den folgenden Freiheitsstrafen bestraft werden:

      Klasse A - Ein bis drei Jahre;
      Klasse B - Sechs Monate bis ein Jahr;
      Klasse C - Drei bis sechs Monate;
      Klasse D - Eine Woche bis drei Monate.


    Section 3 – Amending Probation Rules
    (1) In Sec. 5, Ssc. 1 soll die Dauer der Bewährung auf "zwischen drei Monaten und sechs Jahren" geändert werden.
    (2) In Sec. 5, Ssc. 2 soll die Dauer der Bewährung auf "zwischen sechs und neun Jahren" geändert werden.


    Section 4 – Amending Parole Conditions
    (1) In Sec. 6, Ssc. 2 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "neun Jahre" geändert werden.
    (2) In Sec. 6, Ssc. 3 soll die Dauer der maximalen Verurteilungsdauer für eine möglichen Bewährung auf "neun Jahre" geändert werden.
    (3) In Sec. 6, Ssc. 3 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "zwölf Jahre" geändert werden.
    (4) In Sec. 6, Ssc. 5 soll die Dauer der Bewährung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auf "mindestens neun und höchstens achtzehn Jahre" geändert werden.
    (5) In Sec. 8, Ssc. 2 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "zwölf Jahre" geändert werden.


    Section 5 – Amending the Right to be Forgotten
    Sec. 7, Ssc. 3 wird durch folgendes ersetzt:

    (3) Der Eintrag in der Kartei ist nach einer Frist zu löschen, die der Mindeststrafdauer der verhängten Strafe entspricht, gerechnet ab dem Zeitpunkt des regulären Ablaufs der verhängten Freiheitsstrafe.


    Rep. Nimrata Chandra (D-FL)

    Speaker of the House of Representatives

  • Honorable of Congress,


    nach den Standing Rules, Title II. Sec. 6 (4) werde ich demnächst die Aussprache zu diesem Antrag einleiten.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
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