Election of the speaker

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.538 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ben Kingston.

  • Honorable Comoners,
    Commoner Bracewell war so freundlich, mich darauf hinzuweisen, dass ich die für Juni vorgeschriebene Wahl des Speakers dieser Assembly übersehen habe.
    Ich bitte Sie, diese Unachtsamkeit zu entschuldigen.


    Ich bitte nun um Nominierungen für das Amt des Speakers.

  • Honorable Commoners,


    Ich nominiere den ehrenwerten Communer Biggins.

    John Deville
    Commoner of the Assembly of Astoria
    Member of the Social Conservative Union

  • Honorable Commoners,


    ich unterstütze die Nominierung.

    trophyImage-13.png

    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Honorable Commoners,
    ich stelle fest, dass es keine weiteren Nominierungen gibt. Es erscheint mir daher für sinnvoll, die Debatte gemäß Article II Section 2 Subsection 2 Sentence 2 der Standing Rulews unserer Assembly zu beenden. Jedoch gilt hier als lex specialis Article I Section 2 Subsection 3 Sentence 1 soll die Kandidaturfrist 96 Stunden dauern.
    Die Debatte endet daher am folgenden Dienstag, 17.07.,um 00:35 Uhr.

  • Mr. Speaker,


    ich kandidiere oder, wie es anscheinend gefordert wird, nominiere mich selbst.


    Bedauerlicherweise scheint mit der Amtsinhaber mit bestimmten Regelungen der Verfassung und der Standing Rules überfordert. Es bedarf daher einer erfahrenen und verlässlichen Alternative.

  • Honorable Commoners,
    obgleich ich mich nie um das Amt des Speakers gedrängt habe, erscheint es mir doch angebracht, meine Vorgehensweisen zu erläutern, zumal ich die Bemerkung, ich sei mi bestimmten Regelungen der Verfassung und der Sanding Rules überforder, ohne dass derjenige, der diese These aufgestellt hat, meine Überlegungen kennt, für nicht sehr fair halte.


    Erstens habe ich Commoner Kingston auf die Morning Busines Debate verwiesen, um die Verzettelung einer Debatte zu vermeiden. Thema war nun mal die Frage, ob es eine Gegenrede zu der von mir gemachten Abweichung von den Standing Rules gab oder nicht. Diskussionsbeiträge,die mit dieser Frage nichts tun hatten, würden die Diskusion nur unnötiger weise in die Länge ziehen.


    Zur Frage der vorgeschlagenen Abweichung: nach Article III Section 2 Subsection 2 können von der Geschäftsordnung abweichende Verfahrensweisen genehmigt werden. Mir standen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: entweder eine separate Debatte zu eröffnen, oder der Einfachheit halber, diese Debatte vor die Abstimmung zu schalten, da sie diese Abstimmung betrifft. Ich habe den Antrag aus folgender Erwägung gestellt: wie wir wissen, verbietet die Geschäftsordnung die Teilnahme von Commoner an einer Abstimmung, wenn sie nicht vor Beginn der dieser Abstimmung vorgegangenen Debatte bereits Commoner waren.
    Bei einer Abstimmung über ein einfaches Gesetz hätte ich diese Frage nicht gestellt. Vorliegend ging es jedoch um die Frage Annahme oder Ablehnung eines Amendments zur US-Verfassung. Meine Überlegung war nun die Folgende: wenn die US-Verfassung nun zwingend vorschreiben würde, dass das Amendment per Volksentscheid angenommen werden müsste, dann hätten wir möglicherweise eine analoge Regelung wie die vorhin erwähnte nicht mit der Folge, dass alle Bürger von Astoria-State bei der Abstimmung stimmberechtigten wären. Wenn dem aber so ist, so stellt sich mir die Frage, warum ein Teil der eigentlich stimmberechtigten Bürger von der Abstimmung ausgenommen sein soll, nur weil sie nicht bereits Commoner waren, bevor die Debatte in der Assembly begonnen hatte.


    Zuletzt die von Commoner Kingston aufgeworfene Frage, warum ich der Auffassung bin, dass das Amandment zur US-Verfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen werden muss. Meine Erwägungen sind die Folgenden:
    Article VII Section 3 Subsection 2 besagt, dass die vom US-Kongress gemäß Subsection 1 mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommenen Amendments zudem von drei Vierteln der Bundesstaat entweder durch Beschluss ihrer Assembly oder durch Volksentscheid angenommen werden müssen. Nicht geregelt wird, mit welcher Mehrheit die Annahme in den Bundesstaaten erfolgen soll. Auch der erste Zusatzartikel enthält hierzu keine Bestimmungen.
    Es stellte sich mir also die Frage welche Bestimmungen ich als Entscheidungsgrundlage heranziehe. Und das war um Einen die analoge Anwendung von Aricle VII Section 3 Subsection 1 der US-Verfassung, wonach ein Amendmen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder beider Kammern des Kongresses bedarf. Denn wenn die US-Verfassung eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Senat und Repräsentantenhaus vorschreibt, solle eine solche Mehrheit auch - wenn nicht sogar erst recht - in den Bundesstaaten erforderlich sein.
    Für eine Zwei-Drittel-Merheit in den Bundesstaaten spricht aber auch, dass in allen Verfassungen der Bundesstaaten für die Annahme eines Amendments zu einer Verfassung eines Bundesstaates zwingend eine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgeschrieben ist:


    so Article VI Section 1 Subsection 2 der Verfassung von Assentia: "Jede Änderung, Ergänzung oder komplette Neufassung dieser Verfassung bedarf eines Beschlusses der Staatsversammlung von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.";
    Article VI Section 1 Subsection 1 der Verfassung von Astoria: "Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das bei der Verabschiedung nicht mehr als ein Drittel der Stimmen abgelehnt haben.";
    Article VII Section 2 der Verfassung von Freeland: "Diese Verfassung soll nur durch Zusätze erweitert oder verändert werden, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Generalversammlung bedürfen. Ein Veto des Gouverneurs ist hierbei ausgeschlossen.";
    Aricle VIII Section 1 der Verfassung von Laurentiana: "Der General Court soll, wann immer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen es für notwendig befindet, durch Gesetze Änderungen am Wortlaut der Verfassung vornehmen.";
    Article VIII Section 3 der Verfassung von New Alcantara:
    "1. Änderungen dieser Verfassung sind durch Zusätze zur Verfassung, welche diese ändern oder ergänzen, vorzunehmen.
    2. Diese Zusätze sind in Gesetzesform von der Legislature mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu verabschieden. ";
    Article VII Section 3 Subsection 1 der Verfassung von Serena: "Der State Council kann auf Beschluss mit je mindestens zwei Dritteln der Stimmen seiner Mitglieder dieser Verfassung Zusatzartikel hinzufügen, um sie zu ergänzen, zu korrigieren und zu verbessern." und zur Vervollständigung
    Article VII Section 3 der US-Verfassung:
    Subsection 1 "Der Kongress kann auf Beschluss seiner Kammern mit je mindestens zwei Dritteln der Stimmen ihrer Mitglieder dieser Verfassung Zusatzartikel hinzufügen, um sie zu ergänzen, zu korrigieren und zu verbessern.",
    Subsection 2: "Vom Kongress gebilligte Zusatzartikeln sollen darüber hinaus der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften von drei Vierteln der Bundesstaaten oder der in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Abstimmung zum Ausdruck gebrachten Zustimmung der stimmberechtigten Bürger in der gleichen Anzahl an Staaten bedürfen, um wirksam zu werden."


    In allen Verfassungen wird die Annahme eines Amendments an eine Zwei-Drittel-Mehrheit geknüpft. Es ist meines Erachtens daher mit zwingender Logik davon auszugehen, dass die Annahme eines Amendments zur US-Verfassung durch die Bundesstaaten - egal ob durch Beschluss der jweiligen Assembly oder durch Volksentscheid - nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen kann.

  • Mr. Speaker,


    es ist bemerkenswert, dass Sie


    a) sich dazu veranlasst sehen, sich derart ausführlich rechtfertigen müssen und
    b) dafür diese Debatte wählen, die für die Meldung von Kandidaturen für das Amt des Speaker vorgesehen ist.


    Ich habe die Behauptung aufgestellt, Mr. Speaker, dass Sie mit bestimmten Regelungen der Verfassung und der Standing Rules überfordert seien. Sie selbst, Mr. Speaker, haben vor drei Monaten noch zurecht festgestellt, dass Sie "als politischer Neuling noch nicht vertraut mit den parlamentarischen Gepflogenheiten und Regeln" sind.


    Q. E. D., Mr. Speaker, dass die Debatte bereits vollkommen verzettelt ist. In diesem Thema nun sollen a) die Speaker-Wahl, b) eine Abweichung von den Standing Rules und c) die Auslegung der Bundesverfassung besprochen werden? Wenn Sie es sich zur Absicht gemacht haben, dass niemand mehr durchblickt, dann haben Sie gute Arbeit geleistet.


    Q. E. D., Mr. Speaker, dass Sie entgegen der Standing Rules als Nominierter offensichtlicht weiterhin beanspruchen, diesen Geschäftsgang hier zu leiten, anstatt sich gemäß der Standing Rules als verhindert zu erklären.


    Q. E. D., Mr. Speaker, dass die Bestimmung der Standing Rules, dass nur Commoner an einer Abstimmung teilnehmen sollen, die vor Beginn der dieser Abstimmung vorgegangenen Debatte bereits Commoner waren, dadurch umgangen werden soll, dass gleichwohl par ordre du mufti gefragt wird, ob es gegen diese Abweichung Gegenreden geben sollte. Mr. Speaker, Sie haben nicht erklärt, warum Ihre Anträge auf Abweichung von den Standing Rules entgegen Art. II Sec. 2 dieser Standing Rules unmittelbar vor einer Abstimmung in dieser Abstimmung behandelt werden und Sie darüber intransparente Aussprachen führen lassen, bei denen eine festgelegte Dauer nicht erkennbar ist. Ich habe den Eindruck, dass Sie unbedingt dafür sorgen möchten, dass die Commoner Deville und Darlington an der Abstimmung teilnehmen können; über die Gründe kann ich aber nur spekulieren - vielleicht erklären Sie sich auch hierzu?


    Q. E. D., Mr. Speaker, dass Sie sich zur Auslegung der Bundesverfassung nicht hergebrachter Methoden bedienen wie beispielsweise
    1. der historischen (jeder Zusatz zur Bundesverfassung wurde von der Assembly mit dem Quorum einer einfachen Mehrheit beschlossen und niemand hat an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens Zweifel geäußert),
    2. der systematischen (es bedarf bereits einer grundsätzlich schwer zu erreichenden Mehrheit von drei Vierteln der Bundesstaaten, warum sollte der Verfassungsgeber diese Mehrheit noch verschärfen?),
    3. der grammatikalischen (der Kongress beschließt mit einer Zweidrittelmehrheit jeder Kammer - Art. VII Sec. 3 SSec. 1 USConst -, mindestens drei Viertel der Bundesstaaten müssen einem Verfassungszusatz zustimmen - Art. VII Sec. 3 SSec. 2 USConst; das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte) oder
    4. der teleologischen (wenn der Verfassungsgeber gewollt hätte, dass es auch in den Bundesstaaten einer Zweidrittelmehrheit bedarf, dann hätte er es entsprechend in den Verfassungstext aufgenommen, wie er es beispielsweise in Art. VI Sec. 3 SSec. 1 USConst getan hat)
    sondern vielmehr davon ausgehen, dass die Bundesverfassung eine Lücke aufweist, die durch analoge Anwendung anderer, in Form der Verfassungen der Bundesstaaten überhaupt nicht anwendbarerer Rechtsvorschriften geschlossen werden muss, dann halte ich an meiner Einschätzung fest, dass Sie hier thematisch wohlmöglich überfordert sind.


    Spannend zu wissen wäre noch, Mr. Speaker, warum Sie sich nicht um einr authentische Auslegung bemüht und einen der Verfassungsväter ausgegegraben haben, der Ihre abenteuerliche Konstruktion eventuell bestätigen könnte. Ergebnis des Ganzen wäre aber wohl, dass alle bisherigen acht zustandegekommenen Zusätze zur Bundesverfassung auf die Einhaltung der Mehrheiten in den Bundesstaaten zu überprüfen wären und wir uns möglicherweise in einer epochalen Verfassungskrise befinden könnten.


    Es ist doch zwingend logisch, Honorable Commoners, dass Speaker Biggins sich hier gehörig vertan hat und seiner rechtlichen Einschätzung in keinster Weise zuzustimmen ist.

  • Handlung

    Nickt bei den Ausführungen von Bracewell zustimmend.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Honorable Commoners,


    Nur eine Zweidrittelmehrheit wird der enormen Tragweite eines Verfassungszusatzes gerecht! Die Entscheidung des Speakers, der nebenbei bemerkt grossartige und im Gegensatz zu seinen Kritikern auch zuverlässige Arbeit leistet, ist daher absolut gerechtfertigt.

    [align=center]Joseph T. Darlington
    Director of the Central Intelligence Service CIS
    Director of the National Intelligence Council NIC

  • Commoner Bracewell,
    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.


    zu a: ich bin in der Tat der Überzeugung, dass die Assembly einen Anspruch auf eine ausführliche Rechtfertigung hat, insbesondere dann, wenn es Commoners gibt, die ganz offensichtlich schwere Bedenken gegen die Amtsführung des Speaker haben. Was die Ausführlichkeit angeht, so sind Sie mir übrigens mindestens ebenbürtig. ;)
    b: wenn ich hier an dieser Stelle ausführlich auf meine Amtsführung eingegangen bin, dann deswegen, weil ich den Eindruck hatte, dass Sie Ihre Kandidatur damit begründe haben. Wenn jemand meine Fähigkeit, das Am des Speakers dieser Assembly anhand meiner Entscheidungen anzweifelt, dann wird dieser mir wenigstens zugestehen, dass ich mich gegen diese Vorwürfe zur Wehr setze, und zwar dort, wo diese Äußerung vorgetragen wurde.
    Ich denke, dass dies durchaus in Debatte um die Kandidaturen gehört.


    Gerade als Neuling im parlamentarischen System habe ich mir die gesetzlichen Regelungen immer sehr genau angesehen und die notwendigen Formalitäten in - wie ich meine - sehr transparenter Weise deutlich gemacht.


    Commoner Bracewell, sie sagten: "Mr. Speaker, dass die Debatte bereits vollkommen verzettelt ist. In diesem Thema nun sollen a) die Speaker-Wahl, b) eine Abweichung von den Standing Rules und c) die Auslegung der Bundesverfassung besprochen werden? Wenn Sie es sich zur Absicht gemacht haben, dass niemand mehr durchblickt, dann haben Sie gute Arbeit geleistet."


    Also, ich kann mich wundern, wie Sie behaupten können, in dieser Diskussion nicht durchzublicken. Sie haben die Punkte, um die es geht, sehr deutlich und präzise benannt.


    Zum zweiten Punkt, Commoner Bracewell, so verweise ich auf Article i Section 2 Subsection 2 der Standing Rules, wonach die Wahlleitung dann nicht vom Speaker ausgeführt werden darf, wenn er selbst kandidiert. Wir sind aber noch nicht im Wahlgang, sondern in der Phase der Anmeldung der Kandidaturen.


    Zum dritten Punkt, Commoner Bracewell: meine Argumentation für den Antrag lautete dahingehend, dass bei einer Volksabstimmung über ein Amendment zur US-Verfassung, alle Commoners stimberechtigt wären, da es diesbezüglich keine äquivalenten Bestimmungen zu der gibt, wonach Commoners nicht stimmberechtigt sind, die nicht bereits vor Beginn der Debatte im Amt waren.
    Ich habe auch aufgezeigt, dass Article III Section 2 Subsection 2 der Standing Rules es erlaubt, von der Geschäftsordnung abzuweichen.
    Ein Antrag, wonach die Assembly eine entsprechende abweichende Vorgehensweise beschließt, ist keine - wie Sie es nannten - "ordre de mufti". Denn ein Mufti ist nicht auf die Zustimmung anderer angewiesen. Hätte ich eine "ordre de mufti" ausgegeben, hätte ich einfach verkündet, dass so verfahren wird, statt die Assembly um Zustimmung zu bitten.


    Zu Ihrem vierten Einwand einschließlich Ihrer anschließenden Frage:
    Zur historischen Auslegung: diese fragt nicht danach, wie eine gesetzliche Vorschrift in der Vergangenheit umgesetzt wurde, mit welchen Mehrheiten zum Beispiel die Assembly in der Vergangenheit Amendments der US-Verfassung verabschiedet hat, sondern fragt danach, was der historische Gesetzgeber gewollt hat.
    Commnoner Bracewell, Sie fragen, warum ich nicht einen Verfassungsvater zitiere, der meine These stützt, und ich räume ein, dass die historische Auslegung eine nicht untergeordnete Rolle, wenn auch nicht die ausschlaggebende Rolle, spielt. Die Antwort ist recht einfach: Bis jetzt konnte ich die entsprechenden Gesetzesmaterialien nicht finden.


    Sie sprechen des Weiteren die systematische Auslegung an. Diese fragt nicht danach, ob der Gesetzgeber bewusst oder unbewusst eine Lücke im Gesetz hinterlassen, die darin bestehen könnte, dass der verfassungsgebende Gesetzgeber nicht geregelt hat, mit welcher Mehrheit in den Bundesstaaten ein Amendment angenommen werden muss, sondern beruht auf dem Gedanken, dass die Rechtsordnung als Ganzes widerspruchsfrei aufgebaut sein muss. Wenn sowohl die US-Verfassung als auch die Verfassungen der einzelnen Bundesstaaten zwingend vorschreiben, dass die jeweiligen Parlamente Amendments mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen werden müssen, dann ist die Rechtsordnung hier widerspruchsfrei. Ein Widerspruch innerhalb der Rechtsordnung wäre gegeben, wenn wir jetzt hingehen und, trotz der eindeutigen Aussagen aller Verfassungen, sagen, dass in den Bundesstaaten nur eine einfache Mehrheit notwendig ist.


    Was die grammatikalische Auslegung, Commoner Bracewell, so dürften wir dahingehend einer Meinung sein, dass der Wortlaut von Article VII Section 3 Subsection 2 der US-Verfassung in der Tat keine Bestimmungen darüber enthält, mit welcher Mehrheit in den Bundesstaaten ein Amendment zur US-Verfassung verabschiedet werden soll. Mehr gibt meines Erachtens eine grammatische Auslegung nicht her.


    Zur teleologischen Auslegung:
    Bevor ich hierauf antworte, erlauben Sie mir, honorable Commoners, eine persönliche Bemerkung:
    mir ist aufgefallen, dass in vielen Diskussionen, der eine oder andere Redner seine eigene Sich der Dinge als die absolute Wahrheit ansehen. Andere Meinungen, Ansichten oder Auslegungen werden häufig als falsch disqualifiziert, und derjenige, der diese andere Meinung vorträgt, als nicht qualifiziert oder - wie in dieser Debatte - als überfordert abgetan.
    Ich erlaube mir an dieser Stelle den Appell an uns alle, sich, trotz aller Meinungunterschiede in der Sache, nicht dazu hinreißen zu lassen, den Andersdenkenden zu disqualifiieren, sondern sich auf die Kraft der sachlichen Argumente zu verlassen.


    Nun aber zur teleologischen Auslegung: sie fragt in der Tat nach dem Sinn einer Rechtsnorm. Die Verfassung, honorable Commoners, ist nicht irgendein Gesetz, sondern die gesetzliche Grundlage unseres staatlichen Gemeinwesens. Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf bundesstaatlicher Ebene, hat der jeweilige Verfassungsgeber für eine Änderung oder dem Hinzufügen von Zusatzartikel die Hürde der Zwei-Drittel-Mehrheit vorgesehen. Die Frage lautet in der Tat: warum? Meines Erachtens ist dies damit zu erklären, dass der Verfassungsgeber sicherstellen wollte, dass Änderungen der Verfassung nur auf der Grundlage einer breiten gesellschaftlichen Zustimmung erfolgen soll, um eine breite Akzeptanz der Verfassung in der Bevölkerung, und damit ein Höchstmaß an politischer Stabilität zu garantieren.
    Diese breite Zustimmung kann aber nicht garantiert werden, wenn Entscheidungen über Verfassungsänderungen - ich sage es mal etwas zugespitzt - mit 51% zu 49% schon ausreichend sind: eine relativ kleine Mehrheit könnte gegen den Willen einer relativ großen Minderheit Änderungen oder Ergänzungen der Verfassung durchsetzen und bei häufigen Wiederholungen einen großen Teil der Bevölkerung in eine Fundamentalopposition zur bestehenden Verfassungsordnung treiben.


    Es gibt aber noch eine fünfte Auslegungsmethode, die ich zwar nicht explizit angesprochen, aber doch angewandt habe, und das ist die vergleichende Auslegung. Die vergleichende Auslegung, honorable Commoners, vergleicht Gesetze, die das selbe regeln, fragt danach, wie sie es regeln, warum sie es gleich oder unterschiedlich regeln und was das konkret für die vorliegende Fragestellung bedeutet.
    Die Fragestellung lautet: müssen Amendments zur US-Verfassung in den Bundesstaaten, wie in den beiden Kammern des US-Kongresses auch, mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden oder reicht ein Mehrheit von mehr als die Hälfte?
    Honorable Commoners,
    ich habe aufgezeigt,
    1. dass Amendments zur US-Verfassung in beiden Kammern des US-Kongresses mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden müssen;
    2. dass in allen anderen Bundesstaaten ebenfalls Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig sind, um die dortigen bundesstaatlichen Verfassungen durch Amendments ergänzen zu können;
    3. habe ich das auf die fundamentale Bedeutung, die Verfassungen zukommen, erklärt und auf die Wichtigkeit für die langfristige breite gesellschaftliche Akzeptanz der verfassungsmäßigen Ordnung hingeiwesen, dass Änderungen oder Ergänzungen nur mit möglichst breiter gesellschaftlicher Zustimmung - eben mit Zwei-Drittel-Mehrheit - vorgenommen werden sollten.
    Was die Erforderlichkeit an die Mehrheiten angeht, so beseht meines Erachtens kein Zweifel, dass die vergleichende Auslegung zu dem Ergebnis führt, dass die zur Debatte stehende Lücke in der US-Verfassung mit der analogen Anwendung von Article VII Section 1 Subsection 1 geschlossen werden muss.


    Nun noch zu Ihrer letzten Äußerung, Commoner Bracewell.
    Ich denke behaupten zu können, dass ich gute Gründe habe vorlegen können, warum ein Amendment zur US-Verfassung in den Bundesstaaten mit mindestens einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen werden muss. Ob diese von mir vorgetragene Gründe dem einen einleuchten, dem anderen nicht, sei dahingestellt. Ich erwarte auch gar nicht, dass alle meine Auffassung teilen. Dass ich mich jedoch zwingend logisch vertan habe, dafür haben Sie, Commener Bracewell, den überzeugenden Beweis jedoch nicht erbringen können.


    Um hier an dieser Stelle jedoch die Kandidatensuche abzuschließen, schlage ich vor, dass wir diese Debatte in der Morning Business Debate weiterführen, sofern weiterer Diskussionsbedarf besteht.


    Bevor ich diese Debatte schließe, frage ich Commoner Kingston, ob er bereit ist, die anschließende Wahl des Speaker als Wahlleiter zu leiten.

  • Selbstverständlich, Mr. Speaker.

    Handlung

    Nimmt nach langem wieder das Präsidium ein.


    Ich stelle fest, dass es mit Mr. Biggins und Mr. Bracewell zwei Kandidaten gibt. Hiermit schließe ich die Kandidatenrunde und werde zeitnah die Wahl eröffnen.
    Zu den Plädoyers der beiden Herrschaften werde ich gewiss in der zuständigen MBD Stellung nehmen.

  • David Clark

    Hat das Label Records (The Assembly - Astor 1.0) hinzugefügt

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