2018/07/03 Laurentiana Elections and Plebiscite Bill

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 6.740 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ernie Sandhurst.



  • The General Court of Laurentiana


    Honorable Members of the General Court!


    Zur Debatte steht der nachfolgende Antra, eingebracht von Mr. Stone.


    Die Aussprachedauer beträgt 96 Stunden. Sie kann bei Bedarf verlängert werden.
    Dem Antragssteller wird anheim gestellt, seinen Antrag zu begründen.



    ERNEST HERBERT SANDHURST
    Speaker of the General Court of Laurentiana



    Laurentiana Elections and Plebiscite Act


    Section 1 - Area of Application
    Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Gouverneur und legt weitere Bedingungen zum Wahlrecht fest.


    Section 2 - Right of Partizipation
    Um an den Gouverneuswahlen sowie an Volksabstimmungen über Zusätze zur Bundesverfassung teilnehmen zu können, gelten neben den Regelungen der Verfassung folgende Einschränkungen:
    a) Personen die wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurden sind von der Teilnahme ausgeschlossen;
    b) Das Wahlrecht muss mindestens 14 Tage vor dem Tag an dem die Stimmabgabe beginnt erlangt worden sein.


    Section 3 - Gubernatorial Elections
    (1) Die Gouverneurswahlen sollen parallel zu den jeweils stattfindenen Wahlen auf Bundesebene stattfinden. Es gelten die Fristen nach Bundesrecht.
    (2) Findet sich während der Kandidatenfrist nur ein Kandidat soll kein Wahlgang durchgeführt und der einzige Kandidat stattdessen zum Sieger erklärt werden.
    (3) Geht bei einem Wahlgang kein Kandidat mit absoluter Mehrheit hervor, soll eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten stattfinden.
    (4) Ein neu gewählter Gouverneur tritt sein Amt durch Leistung des Amtseides vor dem General Court am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats an.
    (5) Handelt es sich um eine Nachwahl oder hat sich der Wahlzeitraum über den regulären Wahlmonat hinaus verschoben, soll ein neugewählte Gouverneur das Amt am ersten Tag nach Verkündung des Wahlergebnisses antreten.


    Section 4 - Organization
    Für die Durchführung von Gouverneurswahlen (ausgenommen Nachwahlen) und Volksabstimmungen über die Annahme von Zusätzen zur Bundesverfassung soll die Staatsregierung verantwortlich sein, welche die Organisation nach Möglichkeit an das United States Electoral Office delegieren kann.


    Section 5 - Final Provisions
    (1) Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung durch den Gouverneur in Kraft.
    (2) Mit seinem Inkrafttreten wird der Gubernatorial Election Act aufgehoben.

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Speaker of the House of Representatives


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    Congressman from Alexandretta, LA

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


  • Mr. Speaker,


    die Ihnen und den werten Mitgliedern des Hauses vorliegende Bill hat mehrere Ziele:


    1) Wir konkretisieren wer zu Volksabstimmungen über Zusätze zur Bundesverfassung stimmberechtigt ist. Dies soll Situation wie zuletzt vermeiden.
    2) Wir konkretisieren im selben Zug engere Bedingungen für die Wahl zum Gouverneur so wie es uns die Verfassung erlaubt.
    3) Der Gubernatorial Election Act wird aufgehoben, womit wir unsere speziellen Fristen fallen lassen und eine Übernahme der Wahlorganisation durch das USEO damit erleichtern. Unsere anderen Spezialregelungen wie die Silent Elections bleiben erhalten.


    Ich gehe gerne auf die Details der Bill, falls es dazu Fragen geben sollte?


    Handlung

    Blickt in die Runde.

  • Honorable Members,


    ich begrüße den Antrag und kann ihm grundsätzlich zustimmen.


    Ich möchte jedoch vorschlagen, auch Regelungen zur konreten Durchführung von Volksabstimmungen in die Bill aufzunehmen. Es existiert derzeit ein rechtsfreier Raum, in welcher Form, mit welchen Fristen und durch welche Behörde die Volksabstimmungen durchzuführen sind. Hierzu rege ich folgende Formulierungen an:

      Article 4 - Public Votes
      (1) Eine Volksabstimmung über einen Zusatz zur Bundesverfassung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme des Zusatzes durch den Kongress der Vereinigten Staaten durchgeführt werden. Die Volksabstimmung soll 4 Tage (96 Stunden) dauern.
      (2) Dabei soll jeder Teilnahmeberechtigte mittels einer geeigneten Abstimmungseinrichtung dazu befragt werden, ob er der Ratifikation des Verfassungszusatzes zustimmt ("Aye") oder sie ablehnt ("Nay").
      (3) Die Übermittlung an die verantwortliche Stelle findet elektronisch und ohne Nachvollziehbarkeit der teilnehmenden Person statt. Der Grundsatz der geheimen Wahl ist zu beachten.
      (4) Nach Ablauf des Abstimmungszeitraumes stellt die verantwortliche Stelle das Ergebnis öffentlich fest.
      (5) Der Gouverneur soll den Kongress der Vereinigten Staaten unverzüglich über das festgestellte Ergebnis schriftlich in Kenntnis setzen.

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Speaker of the House of Representatives


    user_rank_democrat.png seal-house-128.png


    Congressman from Alexandretta, LA

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


  • Mr. Sandhurst,


    ich würde es sinnvoll finden, wenn wir hier grundsätzlich einfach festlegen, dass für Volksabstimmungen die selben Regeln gelten sollen wie für die Gouverneurswahl.


    Eine Volksabstimmung über einen Zusatz zur Bundesverfassung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme des Zusatzes durch den Kongress der Vereinigten Staaten durchgeführt werden.


    Ich finde ehrlich gesagt, dass der Kongress hier versäumt hat konkrete Regelungen zu treffen. Bei einem Gesetz muss der Präsident informiert werden, bei einem Verfassungszusatz sollen sich die Staaten selber darum bemühen?
    Mit 14 Tagen als Frist hebeln wir übrigens Section 2 b eventuell komplett aus.

  • Honorable Members of the General Court,


    Ich stimme nicht darin überein die Wahldauer zu verkürzen. Ich halte es für angemessen bei fünf Tagen zu verbleiben. Wir sollten es möglichst vielen Bürgern ermöglichen an dem Wählen teilzunehmen. In diesem Zusammenhang unterstütze ich es auch nicht wegen Bagatellen die nichts mit Wahlen zu tun haben Verurteilte von den Wahlen auszuschliessen.

  • Honorable Members,


    Mr. Grisendi scheint ein sehr... interessantes... Verständnis von Verbrechen zu haben, wenn er meint das etwas das mit nicht unter 3 Jahren Haft bestraft wird als "Bagatelle" gilt.


    Was die Wahldauer angeht: Wir leben in einem Zeitalter wo jeder mit dem Drücken einer Taste seine Stimme Kund tun kann, niemand muss mehr 3 Tage lang mit der Pferdekutsche in die nächstgröße Stadt reisen um zur Wahl zu gehen.

  • Mr. Speaker,


    ich danke dem Governor und dem Speaker für die engagierte und nachvollziehbare Diskussion.


    Ich habe allerdings zwei kleine Verständnisfragen an die letzte Äußerung der Governors, die mir noch nicht ganz klar ist.


    Mr. Sandhurst,


    ich würde es sinnvoll finden, wenn wir hier grundsätzlich einfach festlegen, dass für Volksabstimmungen die selben Regeln gelten sollen wie für die Gouverneurswahl.



    Ich finde ehrlich gesagt, dass der Kongress hier versäumt hat konkrete Regelungen zu treffen. Bei einem Gesetz muss der Präsident informiert werden, bei einem Verfassungszusatz sollen sich die Staaten selber darum bemühen?
    Mit 14 Tagen als Frist hebeln wir übrigens Section 2 b eventuell komplett aus.


    Der Ergänzungsantrag von Speaker Sundhurst über die Regelungen zur Durchführung von Volksabstimmungen ist in meinen Augen deswegen nötig, weil der gesamte Wahlvorgang ein Anderer ist. Die Absätze zu den Kandidaturen und dem Wahlvorgang sind bei der Besetzung eines Wahlamtes doch andere als bei einer Volksabstimmung zu einem "exogen" an die bundesstaatliche Bevölkerung herangetragenen Verfassungszusatz. Ich gebe zu, es ist vielleicht eher eine Einschätzung, als eine Frage - außer ich habe ihr Argument falsch verstanden.


    Was ich nun wirklich nicht verstehe, ist die Anmerkung zur Frist von 14 Tagen: Die Regelung zur Frist, innerhalb derer eine Abstimmung eingeleitet werden muss und jene Frist, ab welcher man das Wahlrecht ausüben darf, haben doch erst einmal nichts miteinander zu tun, oder?


    Abschließend möchte ich noch eine klare inhaltliche Position äußern: Ich schließe mich Mr. Grisendis letztem Punkt an und stelle einen Antrag auf Streichung von Section 2a. Die Verfassung Laurentianas sagt an sehr prominenter Stelle, nämlich in Section 2 der dieser vorangestellten Declaration of Rights "Dass alle in diesem Staat wohnhaften Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind, oder ihre Absicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten zu werden in der gesetzlichen Form erklärt haben, hiermit zu Bürgern des Staates Laurentiana erklärt werden und gleiche politische und bürgerliche Rechte besitzen". Den - endgültigen! - Ausschluss von Wahlen halte ich für undemokratisch und bin fest davon überzeugt, dass wir uns hier als Gesetzgeber stark zurückhalten sollten.
    Der vorgeschlagene Ausschluss wäre natürlich nicht der Erste seiner Art, so findet sich eine Regel zum Verlust das passiven Wahlrechts beispielsweise auch im Federal Elections Act - allerdings wohlgemerkt nur des passiven, nicht des aktiven Wahlrechts. Ich persönlich finde bereits das zweifelhaft, der vorgeschlagene Entwurf stellt allerdings sogar noch eine Ausweitung auf das aktive Wahlrecht und damit eine unangemessene Verschärfung dar.


    Ich persönlich wäre dafür, die betreffende Subsection einfach zu streichen. Als Kompromiss würde ich wenigstens vorschlagen, die Ausschluss nur auf das passive Wahlrecht bei der Governorswahlen zu beschränken. Dann würde die Ergänzung von Speaker Sundhurst allerdings notwendig ebenfalls - auf die ein oder andere Weise - eingearbeitet werden.


    Thank you.

    Mrs. Elaine McMahon
    Member of the General Court
    of the State of Laurentiana

  • Mrs. McMahon,


    vielen Dank für Ihren Beitrag.


    Zu aller erst möchte ich mich für Ihren Hinweis zur Verfassungsmäßigkeit von Section 2a bedanken. Ich denke Sie haben recht, wenn auch aus deutlich anderen Gründen als Mr. Grisendi. Ich werden die Section aus meinem Antrag streichen.


    Was ich nun wirklich nicht verstehe, ist die Anmerkung zur Frist von 14 Tagen: Die Regelung zur Frist, innerhalb derer eine Abstimmung eingeleitet werden muss und jene Frist, ab welcher man das Wahlrecht ausüben darf, haben doch erst einmal nichts miteinander zu tun, oder?


    Das Problem das hier bekämpft werden soll ist, dass sobald ein Amendment zur Abstimmung steht, sich plötzlich aus allen Ecken und Enden Personen als State ID registrieren lassen um die Abstimmung zu beeinflussen und sich dann sofort wieder abmelden. Wenn wir 14 Tage vorraussetzen und die Abstimmung aber erst in 14 Tagen beginnt, dann haben wir nichts gewonnen. Als Alternative könnte mich vorstellen, dass als Stichtag für die Berechtigung, der Beschluss des Kongresses herangezogen wird.


    Der Ergänzungsantrag von Speaker Sundhurst über die Regelungen zur Durchführung von Volksabstimmungen ist in meinen Augen deswegen nötig, weil der gesamte Wahlvorgang ein Anderer ist.


    Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Unterschied. Bei beiden - Wahlen und Volksabstimmungen - gibt jemand seine Stimme geheim für eine zur Wahl stehende Option ab. Vielleicht übersehe ich aber auch nur ein wichtiges Detail? Lediglich die Regelung, dass der Gouverneur für die offizielle Übermittlung des Ergebnisses zuständig ist, sehe ich hier als notwendige Ergänzung.

  • Das Problem das hier bekämpft werden soll ist, dass sobald ein Amendment zur Abstimmung steht, sich plötzlich aus allen Ecken und Enden Personen als State ID registrieren lassen um die Abstimmung zu beeinflussen und sich dann sofort wieder abmelden. Wenn wir 14 Tage vorraussetzen und die Abstimmung aber erst in 14 Tagen beginnt, dann haben wir nichts gewonnen. Als Alternative könnte mich vorstellen, dass als Stichtag für die Berechtigung, der Beschluss des Kongresses herangezogen wird.


    Mr. Governor,


    die Formulierung "innerhalb von 14 Tagen" soll eigentlich genau das aussagen: Dass die Abstimmung innerhalb dieser vierzehn Tage stattfinden, also auch beendet sein muss. Wenn die Formulierung missverständlich sein sollte, können wir sie gerne ändern.


    Zitat

    Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Unterschied. Bei beiden - Wahlen und Volksabstimmungen - gibt jemand seine Stimme geheim für eine zur Wahl stehende Option ab. Vielleicht übersehe ich aber auch nur ein wichtiges Detail? Lediglich die Regelung, dass der Gouverneur für die offizielle Übermittlung des Ergebnisses zuständig ist, sehe ich hier als notwendige Ergänzung.


    Ich stimme hier Mrs. McMahon zu, dass es sich um einen anderen Vorgang handelt. Ohne diese Ergänzung ist nicht geregelt, bis wann eine Abstimmung durchgeführt sein muss, auch nicht ihre Dauer und auch nicht, dass der Vorgang elektronisch und geheim sein muss. Ich finde hier durchaus Unterschiede zu einer Gouverneurswahl.

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Speaker of the House of Representatives


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    Congressman from Alexandretta, LA

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


  • Mr. Speaker,


    ich halte diese Zusätze nicht für notwendig und sehe gerne kurze Gesetze die "on point" sind, aber wenn sich die Mehrheit hier dafür ausspricht, will ich mich nicht dagegen stellen.

  • Honorable Members,


    ich ändere meinen Ergänzungsantrag wie folgt:


      Article 4 - Plebiscite
      (1) Eine Volksabstimmung über einen Zusatz zur Bundesverfassung [marker=yellow]soll 4 Tage (96 Stunden) dauern und[/marker] innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme des Zusatzes durch den Kongress der Vereinigten Staaten [marker=yellow]durchgeführt worden sein[/marker].
      (2) Dabei soll jeder Teilnahmeberechtigte mittels einer geeigneten Abstimmungseinrichtung dazu befragt werden, ob er der Ratifikation des Verfassungszusatzes zustimmt ("Aye") oder sie ablehnt ("Nay").
      [marker=yellow](3) Eine Volksabstimmung ist erfolgreich, wenn mehr Teilnahmeberechtigte für eine Ratifikation als dagegen gestimmt haben.[/marker]
      [marker=yellow](4)[/marker] Die Übermittlung an die verantwortliche Stelle findet elektronisch und ohne Nachvollziehbarkeit der teilnehmenden Person statt. Der Grundsatz der geheimen Wahl ist zu beachten.
      [marker=yellow](5)[/marker] Nach Ablauf des Abstimmungszeitraumes stellt die verantwortliche Stelle das Ergebnis öffentlich fest.
      [marker=yellow](6)[/marker] Der Gouverneur soll den Kongress der Vereinigten Staaten unverzüglich über das festgestellte Ergebnis schriftlich in Kenntnis setzen.


    Damit sollten Unklarheiten hinsichtlich des Zeitraums, in dem die Volksabstimmung beendet sein muss, beseitigt sein. Außerdem ist damit klar definiert, wann eine Volksabstimmung erfolgreich ist.

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Speaker of the House of Representatives


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    Congressman from Alexandretta, LA

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


  • Mr. Speaker,


    ich lege den folgenden, überarbeiteten Entwurf vor:



    Laurentiana Elections and Plebiscite Act


    Section 1 - Area of Application
    Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Gouverneur und legt weitere Bedingungen zum Wahlrecht fest.


    Section 2 - Right of Partizipation
    Um an den Gouverneuswahlen sowie an Volksabstimmungen über Zusätze zur Bundesverfassung teilnehmen zu können, muss das Wahlrecht mindestens 14 Tage vor dem Tag an dem die Stimmabgabe beginnt erlangt worden sein.


    Section 3 - Gubernatorial Elections
    (1) Die Gouverneurswahlen sollen parallel zu den jeweils stattfindenen Wahlen auf Bundesebene stattfinden. Es gelten die Fristen nach Bundesrecht.
    (2) Findet sich während der Kandidatenfrist nur ein Kandidat soll kein Wahlgang durchgeführt und der einzige Kandidat stattdessen zum Sieger erklärt werden.
    (3) Geht bei einem Wahlgang kein Kandidat mit absoluter Mehrheit hervor, soll eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten stattfinden.
    (4) Ein neu gewählter Gouverneur tritt sein Amt durch Leistung des Amtseides vor dem General Court am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats an.
    (5) Handelt es sich um eine Nachwahl oder hat sich der Wahlzeitraum über den regulären Wahlmonat hinaus verschoben, soll ein neugewählte Gouverneur das Amt am ersten Tag nach Verkündung des Wahlergebnisses antreten.
    (6) Für die Durchführung von Gouverneurswahlen (ausgenommen Nachwahlen) und Volksabstimmungen über die Annahme von Zusätzen zur Bundesverfassung soll die Staatsregierung verantwortlich sein, welche die Organisation nach Möglichkeit an das United States Electoral Office delegieren kann.


    Section 4 - Plebiscite
    (1) Eine Volksabstimmung über einen Zusatz zur Bundesverfassung soll 4 Tage (96 Stunden) dauern und innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme des Zusatzes durch den Kongress der Vereinigten Staaten durchgeführt worden sein.
    (2) Dabei soll jeder Teilnahmeberechtigte mittels einer geeigneten Abstimmungseinrichtung dazu befragt werden, ob er der Ratifikation des Verfassungszusatzes zustimmt ("Aye") oder sie ablehnt ("Nay").
    (3) Eine Volksabstimmung ist erfolgreich, wenn mehr Teilnahmeberechtigte für eine Ratifikation als dagegen gestimmt haben.
    (4) Die Übermittlung an die verantwortliche Stelle findet elektronisch und ohne Nachvollziehbarkeit der teilnehmenden Person statt. Der Grundsatz der geheimen Wahl ist zu beachten.
    (5) Nach Ablauf des Abstimmungszeitraumes stellt die verantwortliche Stelle das Ergebnis öffentlich fest.
    (6) Der Gouverneur soll den Kongress der Vereinigten Staaten unverzüglich über das festgestellte Ergebnis schriftlich in Kenntnis setzen.


    Section 5 - Final Provisions
    (1) Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung durch den Gouverneur in Kraft.
    (2) Mit seinem Inkrafttreten wird der Gubernatorial Election Act aufgehoben.

  • Honorable Members,


    ich begrüße den überarbeiteten Entwurf. Da die Aussprachedauer abgelaufen ist, beantrage ich hiermit den Beschluss per Unanimous Consent.

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Speaker of the House of Representatives


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    Congressman from Alexandretta, LA

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana




  • The General Court of Laurentiana


    Honorable Members of the General Court!


    Without objection, so ordered.


    The bill is thus passed by unanimous consent.



    ERNEST HERBERT SANDHURST
    Speaker of the General Court of Laurentiana

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Speaker of the House of Representatives


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    Congressman from Alexandretta, LA

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


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