Genauso wenig, wie Sie verstecken, dass Sie ein dummer Idiot sind.
Federal Election – September 2018
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- [Electoral Office]
- James Barnett
Es gibt 85 Antworten in diesem Thema, welches 15.169 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ethan J. Haynsworth.
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Ja, Mr.
SpBackus, Sie sind schon jemand, der eindeutig für konservative Interessen und die Interessen des Südens steht... Die entsprechenden Gepflogenheiten einstiger SCU-Granden wie Timothy Ford beherrschen Sie schon richtig gut! -
Sagen Sie, ein Niemand.
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Nobody is perfect.
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Genauso wenig, wie Sie verstecken, dass Sie ein dummer Idiot sind.
Das eine kann man sich aussuchen, das andere nicht. -
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Ein Skandal sondergleichen!
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Nun da das USEO seine Arbeit wieder aufnimmt, kann man darauf hoffen, dass die Nachwahlen in Assentia bald durchgeführt werden?
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Der Amtsverlust ist bisher nicht durch Erklärung des Amtsinhabers erfolgt. Ich habe sein öffentliches Statement sehr genau verfolgt, da ist nicht eindeutig die Rede von einem Verzicht auf das Amt.
Insoweit sind mir die Hände gebunden und ich muss auf eine Feststellung durch den President of the Senate warten.
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Und Sie hat der Präsident ins USEO gesetzt? Lesen Sie doch mal IV/2/4 FEA.
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Ich gebe zu, dass ich das anders interpretiert habe. Ein Verlust des Amtes soll ja gem. Ch. IV Sc. 3 SSc. 1 FEA nur durch "öffentlich erklärten, unwiderruflichen Verzicht auf das bzw. Rücktritt vom Amt" eintreten. Nun ist die Frage, ob ein Verzicht im Sinne von Ch. IV Sc. 2 SSc. 4 FEA gleichzusetzen ist mit einem Verzicht im Sinne von Ch. IV Sc. 3 SSc. 1 FEA.
Unter Berücksichtigung von Ch. IV Sc. 3 SSc. 4 FEA würde ich verneinen, dass ein Automatismus eintritt, denn dort ist als Tatbestand klar geregelt: "Sofern ein Amtsverlust nicht durch Erklärung des Amtsinhabers erfolgt, soll er für Kongressmitglieder durch das zuständige Kongresspräsidiumsmitglied seiner Kammer festgestellt werden."
Es fehlt hier, wie ich berits gesagt habe, an einer Erklärung des Amtsinhabers. Das Nicht-Leisten des Amtseides, mit dem in Ch. IV Sc. 2 SSc. 4 FEA ein Verzicht Kraft Gesetzes konstruiert wird, ist bekanntlich kein Tun, sondern ein Unterlassen. Es liegt also ein Verzicht vor, aber nicht in Folge einer Erklärung des Amtsinhabers.
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Der Amtsverlust ist bisher nicht durch Erklärung des Amtsinhabers erfolgt. Ich habe sein öffentliches Statement sehr genau verfolgt, da ist nicht eindeutig die Rede von einem Verzicht auf das Amt.
Insoweit sind mir die Hände gebunden und ich muss auf eine Feststellung durch den President of the Senate warten.
Sir,
aus dem Weißen Haus hört man anderes und liest auch offizielles dazu. -
Es liegt also ein Verzicht vor, aber nicht in Folge einer Erklärung des Amtsinhabers.
Das spielt doch keine Rolle. Das Ergebnis ist das selbe. -
Faktisch sicherlich, Ma'am. Rechtlich meines Erachtens aber nicht. Und ich habe den Eindruck, das haben Sie vor nicht allzu langer Zeit auch so gesehen.
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Das einzige, dass Sie damit bezeugen ist, dass manche ihren Job ernst nehmen. Im Gegensatz zu unseren aktuellen Senatoren.
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Eins muss man Ihnen lassen, Sie verstecken zumindest nicht, dass Sie ein Arschloch sind.
Danke gleichfalls. -
Danke gleichfalls.
Beeindruckend. Nicht einmal das Versprechen, die Öffentlichkeit endlich von Ihrer Anwesenheit zu verschonen, konnten Sie einlösen. -
Ich gebe zu, dass ich das anders interpretiert habe. Ein Verlust des Amtes soll ja gem. Ch. IV Sc. 3 SSc. 1 FEA nur durch "öffentlich erklärten, unwiderruflichen Verzicht auf das bzw. Rücktritt vom Amt" eintreten. Nun ist die Frage, ob ein Verzicht im Sinne von Ch. IV Sc. 2 SSc. 4 FEA gleichzusetzen ist mit einem Verzicht im Sinne von Ch. IV Sc. 3 SSc. 1 FEA.
Unter Berücksichtigung von Ch. IV Sc. 3 SSc. 4 FEA würde ich verneinen, dass ein Automatismus eintritt, denn dort ist als Tatbestand klar geregelt: "Sofern ein Amtsverlust nicht durch Erklärung des Amtsinhabers erfolgt, soll er für Kongressmitglieder durch das zuständige Kongresspräsidiumsmitglied seiner Kammer festgestellt werden."
Es fehlt hier, wie ich berits gesagt habe, an einer Erklärung des Amtsinhabers. Das Nicht-Leisten des Amtseides, mit dem in Ch. IV Sc. 2 SSc. 4 FEA ein Verzicht Kraft Gesetzes konstruiert wird, ist bekanntlich kein Tun, sondern ein Unterlassen. Es liegt also ein Verzicht vor, aber nicht in Folge einer Erklärung des Amtsinhabers.
Dann müsste der Kongress eigentlich die Initiative ergreifen, es übereinstimmend zu regeln. Denn so kann es nicht bleiben.
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Handlung
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