S. 2019-017 - National Archives Establishment Bill
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- [Debate]
- Eugene Duangan
- Geschlossen
- Erledigt
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SimOff
Ich habe gerade Mal einen Textrest aus dem Antrag gestrichen, der zu einer Doppelung geführt hätte.
Madam President,
ich möchte mit dieser Bill, die in Zusammenarbeit mit der Administraton entstand, eine Grundlage für das Archivweise der Vereinigten Staaten legen. Es ist bewährte Praxis, dass Rechtstexte und Protokolle des Kongresses in der Library of Congress verwahrt werden.
Die Unterlagen übriger Bundesbehörden sollen zukünftig durch die National Archives für die Nachwelt bewahrt werden. Daneben sollen die National Archives zentrale Kulturgüter für die Nachwelt bewahren und für die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich machen.
Mit diesen Aufgaben schaffen wir eine Zentralstelle des Bundes für die Zusammenarbeit mit der Astorian Institution und ihren Partnern auf Staatsebene. -
Madam President,
der Antrag findet meine Zustimmung. -
Mister Speaker,
auch ich unterstütze den Antrag. -
Madam President,
ich weiß das ist ein nit-pick, aber wieso...
Seine Arbeit ist grundsätzlich vertraulich, kann jedoch veröffentlicht werden.
...und nicht anders herum wie in so gut wie allen anderen Fällen?
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Madam President,
wenn ich es richtig verstehe, ist es derzeit gängige Praxis, dass Dokumente und zentrale Kulturgüter vieler Bundesbehörden dezentral bei den jeweiligen Bundesbehörden archiviert und aufbewahrt werden.
Ich möchte gerne von der Antragstellerin wissen, welche Vorteile sich Ihrer Meinung nach dadurch ergeben, dass diese jetzt zentral archiviert und gelagert werden sollen. -
Madam President,
mit einer zentralen Zuständigkeit ausdrücklich als Ergänzung der bisherigen Praxis, wird es möglich sein, einheitliche Standards über alle Behörden sicherzustellen und Sachverrstand für das Archivwesen zu bündeln und damit bestmöglich einzusetzen.
Insbesondere wird es damit auch einfacher, der Öffentlichkeit Unterlagen nach Ablauf von Fristen zugänglich zu machen. -
Madam President,
ich danke der Kollegin Johnson für Ihre Antwort.
Mir stellt sich noch eine Frage: kann das National Archive wirklich den Grad an Schutz für geheime Dokumente gewährleisten, wie zum Beispiel das FBI oder die CIA? Ich muss ehrlich gestehen, dass ich diesbezüglich erhebliche Zweifel habe, und rege daher an, solche Dokumente von Geheimdienst- oder Strafverfolgungsbehörden, die der Geheimhaltung unterliegen, ausdrücklich herauszunehmen.. -
Madam President,
ich kann die Kollegin insoweit beruhigen, alsdass der Geheimschutz in jedem Fall zu beachten ist, wie aus Sec. 2 SSc. 3 des Entwurfs folgt. -
Madam President,
noch einmal vielen Dank an die Kollegin Johnson für Ihre Antwort. "Die Bestimmungen dieser Section berühren nicht die Interessen des Geheimschutzes." Ich muss ehrlich sagen, dass ich mir darunter herzlich wenig vorstellen kann, was ja der Grund für meine Frage war. Wie ist diese Bestimmung zu verstehen? Immerhin heißt es in Section 2 Ssc 1, der Archivist ... kann von allen Behörden und Einrichtungen der Administration die Herausgabe von nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigte Unterlangen verlangen". Aber auch solche Unterlagen können der Geheimhaltung unterliegen, und müssen daher besonders vor unbefugte Zugriffe geschützt werden.
Ist Section 2 Ssc 3 dahingehend zu verstehen, dass in diesem Fall das FBI oder die CIA die Herausgabe verweigern können, wenn sie der Auffassung sind, dass die National Archives den erforderlichen Schutz für Geheimdokumente nicht gewährleisten können? -
Madam President,
das ist die eine Möglichkeit, die andere Möglichkeit wäre die Verwahrung in besonderen Archiven. -
Madam President,
ich muss ehrlich gestehen, dass ich als ehemalige FBI-Direktorin erhebliche Bedenken habe, als geheim eingestufte Dokumente der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden aus deren Verantwortungsbereich herauszugeben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Behörden in vielen Jahren die Expertise und die Infrastruktur haben, um Dokumente vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Ich plädiere daher dafür, solche, als geheim klassifizierte, Dokumente von diesem Gesetz auszunehmen. -
Madam President,
ich möchte noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass ich dem Gesetzenwurf in seiner jetzigen Form nicht zustimmen kann, da es, wie ich bereits verdeutlichte, ein enormes Risiko für die innere und äußere Sicherheit Astors beinhaltet. Und ich bitte die Kollegen McQueen und Arroyo dringlich, ihre geäußerte Zustimmung zu diesem Gesetz gründlich zu überdenken. -
Madam Senator,
dann würde ich zumindest von Ihnen einen alternativen Entwurf erwarten und nicht nur grundsätzliche Ablehnung.
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THE PRESIDENT OF THE CONGRESSHonorable Members of Congress!
Es besteht noch Bedarf für weitere Aussprache zu diesem Antrag.
Daher wird die Debatte um weitere 96 Stunden verlängert.
Eugene Duangan
President of the U.S. Congress -
Madam President,
ich bitte die Kollegin aus Freeland darum, Ihre Vorbehalte zu überdenken: Der Entwurf ermöglicht es in seinem jetzigen Zustand bereits, dass Ausnahmen mit Blick auf den Geheimschutz gemacht werden. Die Art und Weise wird dabei der Administration überlassen, die - wie Sie richtig sagen -in diesem Bereich sachkundig ist. Wenn das bisher nicht klar genug herauskommt, bin ich da zu Klarstellungen durchaus bereit. -
Madam Senator,
dann würde ich zumindest von Ihnen einen alternativen Entwurf erwarten und nicht nur grundsätzliche Ablehnung.
Madam President,
ich denke doch behaupten zu können, nicht bloß grundsätzliche Ablehnung geäußert zu haben, sondern dass ich meine Bedenken gegen den jetzigen Wortlaut der Vorlage deutlich gemacht und, wie ich meine fundiert begründet habe. Des Weiteren habe ich, wenn auch abstrakt, verdeutlicht, wie die Vorlage geändert werden sollte, damit die aus meiner Sicht bestehenden Mängel beseitigt werden können.
Gleichwohl bin ich gerne bereit, einen entsprechenden Formzlierungsvorschlag vorzulegen, wofür ich jedoch etwas Zeit benötige. -
Madam President,
ich bitte die Kollegin aus Freeland darum, Ihre Vorbehalte zu überdenken: Der Entwurf ermöglicht es in seinem jetzigen Zustand bereits, dass Ausnahmen mit Blick auf den Geheimschutz gemacht werden. Die Art und Weise wird dabei der Administration überlassen, die - wie Sie richtig sagen -in diesem Bereich sachkundig ist. Wenn das bisher nicht klar genug herauskommt, bin ich da zu Klarstellungen durchaus bereit.Madam President,
um eines klar zu stellen: ich habe ausgesagt, dass ich die Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden, aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung und der bereits vorhandenen Infrastruktur für sachkundig und befähigt halte, als geheim klassifizierte Dokumente vor unbefugtem Zugriff zu schützen.Der Satz "Die Bestimmungen dieser Section berühren nicht die Interessen des Geheimschutzes." ist absolut nichtssagend. Denn er kann alles mögliche bedeuten. Und nehmen Sie jetzt noch den zentralen Satz aus Section 2 Ssc 1: "der Archivist ... kann von allen Behörden und Einrichtungen der Administration die Herausgabe von nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigte Unterlangen verlangen", dann wird sehr schnell klar, dass es eben nicht so ist, wie die geschätzte Kollegin Johnson suggeriert, dass zum Beispiel FBI oder CIA die Herausgabe von als geheim klassifizierte Dokumente verweigern können, wenn sie der Überzeugung sind, dass der Schutz nicht ausreichend gewährleistet werden kann oder solche Dokumente in gesonderten Archiven gelagert werden. Es ist vielmehr so, dass der Archivist selbst gegen Bedenken und den Widerstand der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden die Herausgabe von als geheim klassifizierte Dokumente verlangen kann.
Es liegt aber im Sicherheitsinteresse unseres Landes, dass es keinen Zweifel bezüglich des Schutzes geheimer Dokumente gibt, und das wir alles dafür tun, unsere Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen, und dazu gehört insbesondere, dass wir dafür sorge tragen, dass deren geheimen Dokumente den höchstmöglichen Schutz genießen, den sie benötigen.
Der Vorlage in seiner jetzigen Fassung kann ich daher nicht zustimmen.
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Madam President,
ich habe mein Büro um eine klarstellende Formulierung gebeten. Ist diese Variante für die Kollegin aus Freeland annehmbar? -
Madam President,
die Kollegin Johnson schlägt zwei Erweiterungen vor. Zum einen soll Section 2 Subsection 3 um den Satz ergänzt werden: " Insbesondere kann aus Gründen der nationalen Sicherheit bestimmt werden, dass bestimmte Vorgänge oder Bestände von Behörden nicht an die National Archives abgegeben werden, sondern bei der Stelle verbleiben, die für ihre Führung verantwortlich ist. " Und Section 4 Satz 2 wird ergänzt um die Worte "an andere Institutionen".Madam President, ich anerkenne ausdrücklich das Bemühen der geschätzten Kollegin Johnson, eine für alle Seiten akzeptable Formulierung zu finden. Das Problem der vorgeschlagenen Änderungen ist jedoch, dass sie die Problematik nicht lösen. Es "kann ... bestimmt werden, dass ..." verweist auf einen Vorgang in der Zukunft. "Dass bestimmte Vorgänge oder Bestände nicht an die National Archives abgegeben werden..." ist zu ungenau.
Was wir brauchen ist eine klare gesetzliche Regelung, die es den Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden erlaub, als geheim klassifizierte Dokumente in ihrem Gewahrsam zu belassen. Eine solche eindeutige Klarstellung können wir erreichen, wenn wir Section 2 Subsection 3 wie folgt neu formulieren:
"Von diesem Gesetz ausgenommen sind alle als geheim klassifizierte Dokumente der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden."
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