Motions and Messages to the General Assembly

Es gibt 145 Antworten in diesem Thema, welches 18.914 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jon Ford.


  • LETTRE DE NOMINATION


    Monsieur le Président pro tempore!


    Gemäß Art. III Sec. 3 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates nominiere ich Monsieur


    Patrick E. Langley


    zum Vizegouverneur des Freistaates Freeland.





    Amada, le 14 octobre 2018



    Alexander Conway

    Governor of Freeland

  • Honorable Commoners,


    ich bitte um Beratung zum folgenden Vorschlag für eine Geschäftsordnung für die General Assembly



    THE FREE STATE OF FREELAND
    L’ÉTAT LIBRE DE LA FRÉLANDE


    THE GENERAL ASSEMBLY
    L’ASSEMBLÉE GÉNÉRALE


    RULES OF ORDER
    RÈGLEMENT


    Article I – Fundamentals/Fondamentaux.


    (1) Die Generalversammlung tagt öffentlich und permanent.
    (2) Mitglieder der Generalversammlung sind alle Staatsbürger Freelands, die den Eid gem. Art. V Sec. 2 der Verfassung abgeleistet haben und das aktive Wahlrecht zum Gouverneur besitzen.
    (3) Die Mitglieder der Generalversammlung tragen den Titel „Member of the General Assembly“ bzw. „Membre de l’Assemblée Générale“ (MGA/MAG).


    Article II – Presidency/Présidence.


    (1) Die Generalversammlung wählt aus ihrer Mitte in einer freien und offenen Wahl mit absoluter Mehrheit einen Präsidenten. Er trägt den Titel „President of the General Assembly“ bzw. „Le Président de l’Assemblée Générale“.
    (2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit der Generalversammlung verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten zu.
    (3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Verlust der Staatsbürgerschaft von, Rücktritt, Tod, Amtsverlust durch Abwesenheit oder ein Misstrauensvotum. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
    (4) Wenn der Präsident in einem Zeitraum von 48 Stunden seinen Amtsgeschäften nicht nachkommt, gilt dieser als abwesend. Die Periode der Abwesenheit wird durch die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte durch den Präsidenten beendet. Während der Abwesenheit übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied die Sitzungsleitung (President pro tempore).
    (5) Kommt der Präsident seinen Amtsgeschäften über 120 Stunden nicht nach, ohne ordnungsgemäß abgemeldet zu sein, verliert er sein Amt. Der Amtsverlust wird durch das dienstälteste verfügbare Mitglied festgestellt.
    (6) Mit der Mehrheit der abstimmungsberechtigten Mitglieder kann die Generalversammlung dem Präsidenten das Misstrauen aussprechen, indem sie einen neuen Präsidenten wählt. Hierzu ist ein Antrag beim Präsidium zu stellen. Die zugehörige Debatte wird durch das dienstälteste verfügbare Mitglied geleitet.
    (7) Ist das Amt des Präsidenten nicht besetzt, übernimmt der Präsident pro tempore die Sitzungsleitung.


    Article III – Sessions.


    (1) In allen Diskussionen und Aussprachen der Generalversammlung genießen seine Mitglieder uneingeschränktes Rederecht.
    (2) In Abstimmungen sind Diskussionen und Änderungsanträge unzulässig.
    (3) Jedes Mitglied kann einen Antrag auf Rederecht für Gäste stellen. Der Präsident hat diesem Antrag zu entsprechen und das Rederecht zu erteilen, wenn nicht

      a) durch das Auftreten des Gastes die Ruhe und Ordnung des Plenums gefährdet ist,
      b) die Erteilung des Rederechts an den Gast eine unverhältnismäßige Verwendung dieses Rechtes durch das Mitglied darstellen würde.

    (4) Das Rederecht eines Gastes kann vom Präsidenten jederzeit wieder entzogen werden, wenn einer der vorgehend genannten Fälle nach der Erteilung des Rederechts zutrifft.


    Article IV – Motions.


    (1) Die Generalversammlung trifft seine Entscheidungen im Rahmen von Beschlüssen. Eine Verabschiedung, Änderung oder Abschaffung eines Gesetzes ist nur durch einen Beschlusses möglich.
    (2) Beschlüsse sollen einen passenden Namen haben. Ihnen soll vom Präsidium eine Zahl zugewiesen werden, die aus dem aktuellen Jahr und einer fortlaufenden Nummer, die jedes Jahr bei 1 beginnt, besteht.
    (3) Anträge können von den Mitgliedern des Generalversammlung oder als Regierungsvorlage vom Gouverneur oder einem Mitglied des Kabinetts gestellt werden.
    (4) Anträge sind in der State Assembly an einem vom Präsidenten bestimmten Ort innerhalb der State Assembly einzubringen.
    (5) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.


    Article V – Debates/Débats.


    (1) Der Präsident eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Debatte. In der Regel gibt er dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
    (2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden. Der Präsident beendet die Aussprache auf Antrag mindestens eines Mitgliedes, sofern nicht der Widerspruch eines anderen Mitgliedes innerhalb von 24 Stunden erfolgt.
    (3) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder muss der Präsident die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Der Präsident kann die Diskussion einfach weiterlaufen lassen, sofern ein Beenden der notwendigen Verständigung in der Generalversammlung über den Diskussionsgegenstand entgegenstehen würde. In diesem Falle verzichtet der Präsident auf einen Widerspruch in Bezug auf Abs. 2.
    Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
    (4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Präsident zeitnah die Abstimmung ein.


    Article VI – Votes.


    [/b][/align](1) Bei Abstimmungen sollen die Mitglieder der Generalversammlung auf das Zeichen des Präsidiums hin ihre Grüne Karte (Zustimmung) oder ihre Rote Karte (Ablehnung) heben.
    (2) Abstimmungen werden vom Präsidum eröffnet und sollen 96 Stunden dauern. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit feststeht oder alle Mitglieder ihr Recht zur Partizipation wahrgenommen haben.


    Article VII – Etiquette.


    (1) In den Sitzungen der Generalversammlung sollen sich alle Beteiligten beleidigender, verleumderischer und diskriminierender Äußerungen enthalten und einen höflichen und repektvollen Umgang miteinander ausüben.
    (2) In allen Sitzungen richtet sich der Wortführer entweder an alle Versammelten „Honorable Members (of the General Assembly)“ bzw. „Honorable Membres (de l’Assemblée Générale)“, stellvertretend dafür an das Präsidium „Mister President“ bzw. „Monsieur le Président“, oder direkt an ein Mitglied oder einen Gast (der auch mit seinem Titel angesprochen werden darf) „Mister <Name>“ bzw. „Monsieur <Name>“. In allen Fällen ist auf die korrekte Form des Gendering zu achten.
    (3) Das Präsidium soll bei Verstößen gegen diese Section, nach einmaliger Verwarnung, Ordnungsgelder in Höhe bis zu $ 1.000,00 verhängen. Bei wiederholtem Verstoß kann ein Mitglied für bis zu sieben Tage von den Sitzungen ausgeschlossen werden.


    Article VIII – Final Provisions/Provisions finales.


    (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Generalversammlung angenommen wurde.
    (2) Sie bleibt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in Kraft.
    (3) Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung, der der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.

    Joe Clancy Baker
    Mayor of the City of Amada

    Former President of the General Assembly of Freeland
    Democrat_FL.png

    Einmal editiert, zuletzt von Joe Clancy Baker ()


  • LETTRE DE NOMINATION


    Monsieur le Président!


    Gemäß Art. III Sec. 3 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates nominiere ich Mademoiselle


    Stéphanie Bettencourt


    zur Vizegouverneurin des Freistaates Freeland.





    Amada, le 27 février 2019



    Alexander Conway

    Gouverneur du Frélande

  • Mr. Speaker,
    ich ersuche um die Eröffnung einer Debatte zu untenstehendem Resolutionsantrag.

    Resolution on Renewable Energies

    Die Generalversammlung hat beschlossen:
    [doc]Renewable Energies Act/Loi de énergies renouvelables


    Section 1 – Purpose/objectif.
    Dieses Staatsgesetz fördert erneuerbare Energien mit dem Ziel des vollständigen Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen.

    Section 2 – Prohibitions/probitions.

    (1) Das Verbrennen sowie der Abbau von Kohle zum Zwecke der Energiegewinnung ist verboten.
    (2) Das Verbrennen oder Zutagebringen von Erdgas oder -öl ist verboten.
    (3) Das Bohren ins Erdreich zum Zwecke der Suche nach Erdöl ist verboten.
    (4) Stromanbieter, die ihren Strom ins freeländische Netz einspeisen, müssen dafür Sorge tragen, dass dieser zu 90 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen worden ist.


    Section 3 – Definitions/définitions.
    Als erneuerbare Energien sind jene Arten der Energiegewinnung zu verstehen, deren Energieträger im Rahmen des menschlichen Zeithorizonts praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich dementsprechend verhältnismäßig schnell erneuern.


    Section 4 – Promotions/promotions.
    (1) Unternehmen, die Kohleabbau-Gebiete besitzen, haben das Recht, dieses zu 60 Prozent des Kaufpreises an den Staat zu verkaufen.
    (2) Energiegewinnungsbetriebe, die den Großteil ihres Stromes mit fossilen Brennstoffen produziert haben und frühestens zwei Wochen vor und zwei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auf die Stromproduktion durch erneuerbare Energien umstellen, sind ab dementsprechendem Antrag an die zuständige Behörde für das darauffolgende Fiskaljahr von der Entrichtung von Unternehmenssteuern befreit.


    Section 5 – Renaturalization/renaturalisations.
    Kohleabbau-Gebiete, die an den Freistaat verkauft wurden, sind im Rahmen der Renaturalisierung zu Naherholungsgebieten umzubauen. Nähere Bestimmungen diesbezüglich sollen durch Verordnung geregelt sein.

    Section 6 – Penalties/pénalités.

    (1) Stromunternehmen, die gegen Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen, sind mit einer Geldstrafe von 40 Prozent ihres Netto-Umsatzes zu bestrafen.
    (2) Personen, die nach Ende der in Sektion 7/2 definierten Frist gegen dieses Gesetz verstoßende Unternehmungen anstiften, leiten oder wissentlich unterstützen, sind mit einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren, sowie einer Gelstrafe in Höhe von 20 000 Dollar zu bestrafen.


    Section 7 – Final Provisions/provisions finales.
    (1) Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist eine vom Gouverneur zu bestimmende Behörde betraut.
    (2) Dieses Staatsgesetz tritt am 1. September 2019 in Kraft, es sei denn, für bestimmte Teile dieses Gesetzes ist etwas anderes bestimmt.
    (3) Strafen gemäß Sektion 6 werden fällig, wenn den Anforderungen dieses Gesetzes bis einschließlich 31. Dezember 2019 nicht nachgekommen wird.


  • Mr. Speaker,
    auch diesen Antrag bringe ich hiermit ein:
    M le Président,


    ich lege hiermit den finalen Entwurf vor.

    Resolution on the Gubernatorial Elections

    Die Generalversammlung hat beschlossen:
    [doc]Gubernatorial Election Act/Loi de l’Élection du Gouverneur


    Section 1 - Suffrage.
    (1) Aktiv wahlberechtigt bei den Wahlen zum Gouverneur sind alle Staatsbürger die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die sich im Besitz einer gültigen Citizenship Card befinden, denen das Wahlrecht nicht durch Urteil entzogen wurden, und die noch nie von einem Gericht wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind.
    (2) Passiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger die nach Abs. 1 aktiv wahlberechtigt sind, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nie von einem Gericht wegen eines Vergehens verurteilt worden sind.


    Section 2 - Election period/Périod électorale
    Wahlen zum Gouverneur sollen drei Tage dauern und mit den gleichen Fristen der Bundeswahlen stattfinden.


    Section 3 - Procedure of elections/Procédure d’élections
    (1) Jeder qualifizierte Wähler hat eine Stimme, die er durch verdeckte Kennzeichnung des Stimmzettels einem der Kandidaten gibt.
    (2) Die Kennzeichnung keiner oder mehr als einer Wahl- oder Abstimmungsoption bewirkt die Ungültigkeit der Stimmabgabe. Ein Anspruch auf eine erneute Abgabe der Stimme besteht nicht.
    (3) Zum Gouverneur des Staates ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
    (4) Wird eine solche Mehrheit von keinem der Kandidaten erreicht, so beginnt binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses eine zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Gibt es zwei Zweitplatzierte mit gleicher Stimmenanzahl, so hat in diesem Fall das Los über den Einzug in den zweiten Wahlgang zu entscheiden.
    (5) Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
    (6) Wird in der Stichwahl keine Mehrheit nach (4) oder (5) erreicht, so entscheidet das Los.


    Article 4 - Initiation of elections/Initiation d’élections
    Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist der Gouverneur des Freistaates, oder eine Behörde in dessen Auftrag, betraut.


  • Sicherheitshalber mache ich nochmals auf meinen ersten Antrag aufmerksam ;).


  • LETTRE DE NOMINATION


    Monsieur le Président!


    Gemäß Art. III Sec. 3 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates nominiere ich Monsieur


    Joshua Hamilton


    als Vizegouverneur des Freistaates Freeland.





    Amada, le 29 juillet 2019



    Alexander Conway

    Gouverneur du Frélande

  • Honorable Members,


    ich bitte Mr. Walker als President pro tempore mich als Präsidenten der Generalversammlung zu vertreten,
    da ich vom 4.8. bis 14.8. die Sitzungsleitung wegen Abwesenheit nicht ausführen kann.
    Herbert C. Walker:

    Joe Clancy Baker
    Mayor of the City of Amada

    Former President of the General Assembly of Freeland
    Democrat_FL.png

  • Handlung

    Weißt die zuständigen Mitarbeiter innerhalb der General Assembly an eine Zeremonie für eine Ordensverleihung vorzubereiten.

    Joe Clancy Baker
    Mayor of the City of Amada

    Former President of the General Assembly of Freeland
    Democrat_FL.png

  • Handlung

    Teilt dem Initiatior für die Verleihung des Order of Merit mit, dass die bisherige Prozedur nichtig ist und für die Aufrechterhaltung eine erneute Nomminierung usw. notwendig ist.

    Joe Clancy Baker
    Mayor of the City of Amada

    Former President of the General Assembly of Freeland
    Democrat_FL.png

  • Mister Chairman,
    ich ersuche um die Beratung des untenstehenden Antrages.

    General Assembly Access Resolution
    Die Generalversammlung hat beschlossen:


    Article 1
    Art. III Sec. 1 Ssec. 8 der Verfassung wird durch folgendes ersetzt:

      „(8) Der Gouverneur und alle Mitglieder der Staatsregierung haben das Recht zeitgleich der Generalversammlung anzugehören.“

    Article 2
    In Art. VII Sec. 1 der Verfassung wird das Wort „Staatsversammlung“ durch „Generalversammlung“ ersetzt.


    Article 3
    Diese Resolution tritt nach verfassungsmäßiger Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Generalversammlung in Kraft.

  • Mister Chairman,
    ich ersuche um die Beratung des untenstehenden Antrages.

    Constitution Day Resolution


    Die Generalversammlung hat beschlossen:


    Article 1
    Art. 1 Sec. 2 wird nach Punkt c) ein neuer Punkt „d) 15. November: Constitution Day / Fête de la Constitution“ eingefügt. Der bisherige Punkt d) wird zu Punkt e).


    Article 2
    Diese Resolution tritt mit ihrer Verkündigung durch den Gouverneur in Kraft.

  • Mister President,
    ich ersuche um die Beratung des untenstehenden Antrages.

    Continuous Law Titles Resolution


    Die Generalversammlung hat beschlossen:


    Article 1
    (1) Der „Astorian Institution Act“ wird zum „Freeland Astorian Institution Act“.
    (2) Der „Death in Dignity Act“ wird zum „Freeland Death in Dignity Act“.
    (3) Der „Gubernatorial Election Act“ wird zum „Freeland Astorian Institution Act“.


    Article 2
    Diese Resolution tritt mit ihrer Verkündigung als Gesetz durch den Gouverneur in Kraft.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!