H.R. 2019-032 Protection of unborn life Bill

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 2.334 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von John Hadley.

  • Mister Speaker,
    diesen Antrag lehne ich ab, dies aus Gründen die hier reichlich von Senatorin Jackson und Senatorin Johnson dargelegt wurden.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Madam President,
    erlauben Siem mir zunächst, Congressman Hadley und den Senatoren Johnson und Kemp für Ihre sachlichen Beiträge zu danken. Denn das Thema, welches wir hier behandeln, ist alles andere als unumstritten und dazu hochemotional aufgeladen. Um so wichtiger ist es meiner Überzeugung nach, dass wir als gesetzgebende Organe, um Sachlichkeit und Klarheit zumindest bemühen. Das Anbringen von theoretischen Extremsituationen oder unangebrachter Begriffe, wie
    "christliche Scharia", mit dem Ziel den Anderen zu desavouieren, sind alles andere als hilfreich. Abgesehen davon zeugt der Begriff "christliche Scharia", nicht gerade von Respekt und Toleranz gegenüber anderen Kultur- und Rechtskreisen.


    Wir haben es unter anderem mit zwei Ansprüchen zu tun: auf der einen Seite das Recht der Frau über ihren Körper zu bestimmen, auf der anderen Seite das Recht des ungeborenen Menschen auf Leben. Und wie immer, wenn zwei Rechtsansprpüche aufeinanderprallen, muss abgewogen werden, welchem Rechtsanspruch Vorrang gegeben werden soll.


    Unsere Rechtsordnung gibt dem Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens Vorrang vor dem Selbstberstimmungsrecht der Frau, und stellt gleichzeitig den Schwangerschaftsabbruch in bestimmten Situationen straffrei, weil nicht rechtswidrig.


    Wenn wir heute um eine Verkürzung der Frist für einen nicht rechtswidrigen und damit straffreien Schwangerschaftsabbruch reden, sollten wir uns meines Erachtens zunächst einmal im Klaren darüber werden, wovon, im Hinblick auf die Fristen, im Gesetz eigentlich die Rede ist.
    Die aktuelle Fassung spricht davon, dass seit Abschluss der Nidation nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein dürfen. Dazu muss man wissen, dass die Nidation, also die Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutterwand, erst am circa fünften Tag nach der Befruchtung beginnt und erst nach etwa 14 Tagen abgeschlossen ist. Da die ersten zwei Wochen nach Beginn der Schwangerschaft also gar nicht mitberechnet werden, haben wir bereits jetzt faktisch eine Frist von 14 Wochen, die sich durch die Gesetzesnovelle auf faktisch 10 Wochen verkürzen würde.


    Die vorliegende Gesetzesnovelle hat zum Ziel, das ungeborene Leben besser zu schützen. Das ist ein gutes und ehrenwertes Ziel, das meine volle Unterstützung findet.


    Gleichzeitig müssen wir jedoch sicherstellen, dass ungewollte Schwangerschaften erstens vermieden werden, und zwar in erster Linie Aufklärung: jede Frau und jedes Mädchen muss wissen, dass die Folge von Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft ist, und eine Schwangerschaft mit Verantwortung verbunden ist. - Im Übrigen: auch die Herren sind hier in der Pflicht.
    Und zweitens: schwangere Frauen und Mädchen haben unser aller Unterstützung verdient; sowohl von seiten der Politik als auch von seiten der Gesellschaft. Die Beratung muss zum Ziel haben, dass nicht nur die Schwangere, sondern ihr gesamtes soziales Umfeld, insbesondere ihre Familie, "Ja" zum werdenden Kind sagt. Es wäre schon sehr viel geholfen, wenn zum Beispiel Eltern und Großeltern der Schwangeren unmissverständlich zu verstehen geben, dass sie sie unterstützen beim Aufziehen und der Erziehung des Kindes; dass sie nicht alleine mit Kind dastehen wird.


    Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle, und einem von Senatorin Johnson und mir skizierten Ergänzungen einen optimal Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens erreichen werden.

  • Madam President,


    vorweg finde ich es befremdlich mich von Befürwortern der Todesstrafe über den Lebensschutz belehren lassen zu müssen, mehr gibt es zu diesem Thema eigentlich nicht zu sagen. Das Senator Caviness dabei den Beitrag von Senator Kemp als sachlich lobt schlägt hierbei dem Fass dem Boden aus, beweist er doch, dass meine Polemik hinsichtlicher einer christlichen Scharia den Kern der Sache getroffen hat. Auch Senator Kemp sei meine Frage gestellt die der Speaker beharrlich verweigert. Option A oder B?


    Senator Caviness erkennt immerhin den Streitpunkt an und vertritt einen anderen Standpunkt als ich. So etwas kann man anerkennen. Wo sie jedoch falsch liegt ist, dass sie denkt es würde ihrem Argument zuträglich sein so zu tun als würde die Regulation hinsichtlich der Nidation die tatsächliche Frist verlängern und daher sei es in Ordnung die Frist zu verkürzen. Wie oft dauert es für Frauen länger eine Schwangerschaft zu erkennen? Weiß Senator Caviness wie trügerisch hierbei die Symptome sein können? Ist sie Medizinerin?


    Die Entscheidung über eine Abtreibung ist eine massiv schwierige für die betroffenen Frauen, die diese Entscheidung unter enormen Belastungen treffen. Was die Republikanische Kongressfraktion versucht ist diesen Frauen ein Messer mittels einer Verkürzung der Frist anzusetzen. Was wird passieren? Frauen, die sich bedrängt fühlen entscheiden sich im Zweifel unter Stress für eine Abtreibung, die sie womöglich gar nicht vorgenommen hätten, gäbe es mehr Zeit für eine derart gravierende Entscheidung nur um sich im Zweifel nicht einer ungewollten Schwanger auszusetzen.


    Wenn überhaupt ist die Frist daher zu verlängern, wie bereits von meiner Kollegin aus Astoria State arugmentiert.

  • Mister Speaker,


    ich bin ein Beführworter der Prävention: es muss verstärkt über Sex und die möglichen Verhütungsmittel aufgeklärt werden.
    Es sollte schon nicht zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen.


    Dennoch: diesem Antrag kann ich so nicht zustimmen, er legt an der falschen Stelle die "Daumenschrauben" an.
    Vorallem die Reduzierung der "Frist" um vier Wochen ist ein Unding und aus medizinischer Sicht sehr verfrüht, da noch nicht abzusehen ist, wie sich das entwickelt / wenn überhaupt.


    Auch finde ich die Streichung des zweiten Sätzes von Sec. 3 mehr als bedenklich; natürlich wäre es wünschenswert wenn auch Kinder als Resultat dieser abscheulichen Taten ausgetragen würden - hier wäre natürlich die Alternativ das Kind zur Abotion freizugeben, oder auch weitere Optionen. Dennoch ist, wenn es der Frau nicht zumutbar ist die Frucht dieser Schande reifen zu lassen, das eine weitere Peinigung für Opfer der Taten nach Art. III, Sek. 1 - 5. Hier werden diesen Frauen noch weitere schwere psychologische Furchtbarkeiten angetan, vorallem wenn jene minderjährig sind. Man möchte sich nicht vorstellen was diese Opfer mit sich oder ihrer Leibesfrucht nicht Gutes antuen könnten, wenn sie gezwungen werden das alles durchzustehen.



    Handlung

    Hat den Gesetzestext mit den gedachten Änderungen versehen


    [doc]Sec. 8 Abortion
    (1) Schwangerschaftsabbruch ist die Einwirkung auf eine schwangere Frau oder ihre Leibesfrucht nach Abschluss der Einnistung der Leibesfrucht in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation), die das Absterben der noch lebenden Leibesfrucht im Mutterleib oder den Abgang der Leibesfrucht in nicht lebensfähigem Zustand herbeiführt, sofern die Tat nicht bereits in Sektion 7 mit Strafe bedroht ist.
    (2) Schwangerschaftsabbruch ist ein Verbrechen der Klasse D [m='lightgrseen']Verbrechen der Klasse C[/m], begeht die Schwangere selbst die Tat, ein Vergehen der Klasse A [m='lightgsreen']Verbrechen der Klasse D[/m].
    (3) Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn:
    - er aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, um eine Gefahr für das Leben oder die körperliche und geistige Gesundheit der Schwangeren abzuwenden; oder
    - aus ärztlicher Sicht Grund zu der Annahme besteht, dass die Schwangerschaft Folge einer gegen die Schwangere begangenen Tat nach Art. III, Sek. 1 bis 5, dieses Gesetzes ist, und seit Abschluss der Nidation nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

    [m='lightgresen'](3) Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, um eine Gefahr für das Leben oder die körperliche und geistige Gesundheit der Schwangeren abzuwenden.[/m]
    (4) Ein Schwangerschaftsabbruch wird nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn:
    - er auf Verlangen der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird;
    - die Schwangere gegenüber dem Arzt zuvor erklärt hat, dass ihr das Austragen der Schwangerschaft aus schwerwiegenden, in ihren persönlichen Lebensumständen liegenden Gründen nicht zuzumuten ist;
    - der Arzt die Schwangere vor dem Eingriff umfassend über dessen physische und psychische Bedeutung, Risiken, möglichen Folgen und Alternativen aufgeklärt hat; und
    - seit Abschluss der Nidation nicht mehr als zwölf Wochen [m='lightsgreen']acht Wochen[/m] vergangen sind.[doc]

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Madame President,


    Da immer noch Aussprache bedarf besteht, verlängere ich die Aussprachefrist um 72 Stunden.

    hadley.png

    XIII. and LI. Speaker of the House
    Lieutenant Commander of the Naval Reserve


    defensesig.png




  • THE OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS



    Honorable Members of Congress!


    The debate on the Bill is closed. The chairs of both Houses will call the rolls of their house respectively by the Yeas and Nays.




    John Alexander Hadley
    President of the U.S. Congress

    hadley.png

    XIII. and LI. Speaker of the House
    Lieutenant Commander of the Naval Reserve


    defensesig.png

  • [doc]



    THE SPEAKER OF THE HOUSE



    Honorable Representatives!



    The question before the House is decided as of September, 16th, 2019.


    With 0 Votes declared to be present
    368 Votes were entered into the Records validly.


    By Yeas and Nays:
    184x Yea
    184x Nay


    The question is is rejected to.






    John Alexander Hadley
    Speaker of the House

    [/doc

    hadley.png

    XIII. and LI. Speaker of the House
    Lieutenant Commander of the Naval Reserve


    defensesig.png

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