Atakapans, Governor of Laurentiana ./. Russel, Speaker of the General Court of Laurentiana

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  • Shenghei | October 10, 2019



    To the Supreme Court of the United States, Astoria City, AS



    We file the following Motion on behalf of our client and the Plaintiff in this Case, Mr. Julian Atakapans,
    subject and according to the attached Power of Attorney.



    A Motion for a Writ of Mandamus to commencement of the trial


    by


    Mr. Julian Atakapans, Governor of Laurentiana
    - Plaintiff -


    versus


    General Court of Laurentiana, represented by Mr. David Elliot Russel, Speaker
    - Defendant -





    A. Jurisdiction
    1. Der Bundesstaat Laurentiana hat seine Gerichtsbarkeit einem Obersten Gerichtshof des Staates Laurentiana übertragen: Constitution of the State of Laurentiana Art. V, Sec. 1. Ferner hat der Bundesstaat festgelegt, dass, wenn kein Oberster Gerichtshof für den Staat Laurentiana eingerichtet ist, dessen Aufgaben auf den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten übertragen wird Art. V, Sec. 4.
    2. Ferner besteht eine Zuständigkeit des Supreme Court of the United States gemäß Art. V, Sec. 3, Ssc. 1 indent 1 Constitution of the United States, welcher die Zuständigkeit des Supreme Court in solchen Angelegenheiten beschreibt, bei denen es sich um „Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen oder Körperschaften der Vereinigten Staaten, hinsichtlich deren Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen“ handelt.


    B. Facts
    1. Bezugnehmend auf den Empowerment of the States in the field of criminal justice and prosecution Act in seiner Fassung vom 14.04.2016, der die Bundesstaaten „ermächtigt […], auf den Gebieten des Strafrechts, des Strafprozessrechts und des Strafvollzugsrechts, sowie der Begnadigung und Amnestie, eigene Gesetze zu erlassen, und durch ihre Organe und Behörden zu vollziehen“ wurde am 20. März 2019 auf Antrag des damaligen Governor von Laurentiana, Ulysses Knight, eine Debatte zur Einführung eines Laurentiana Penal Code initiiert, die der damalige Speaker, Tyrell Avery, zur Aussprache stellte.
    2. Am 31. März 2019 verabschiedete der General Court mit einer 2 zu 1 Mehrheit den beantragten Laurentiana Penal Code. Dieser wurde am 01. April 2019 durch Governor Knight unterzeichnet und trat in Kraft.
    3. Der Laurentiana State Panel Code regelt in Sec. 4, dass
    a) Fetozid ein Verbrechen sei und sich daher um ein Verbrechen der Klasse C handle
    b) Schwangerschaftsabbrüche „in jedem Fall“ und „auf jede Art und Weise“ ein Verbrechen der Klasse B sei
    c) jedwede sexuelle oder sexuell angehauchte Handlung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts Unzucht sei und es sich daher um ein Verbrechen der Klasse D handle
    d) die öffentliche Beleidigung und Verächtlichmachung von Staatsbediensteten des Staates Laurentiana, seiner Verfassung oder seinen Symbolen ein Verbrechen der Klasse E sei
    4. Eine Initiative im General Court vom 2. April 2019, die einen Tag vorher in Kraft gesetzten Penal Code ersatzlos aufzuheben, scheiterte in der anschließenden Abstimmung mit einer neuerlichen 2 zu 1 Mehrheit gegen den Antrag. In der zugehörigen Debatte argumentierte Governor Knight mit seinem Bedürfnis „Laurentiana und seinen Bürgern einen Platz im Himmel unter der Obhut des Herrn zu sichern“ wofür „der Laurentiana State Penal Code in unveränderlicher, ja vorbildlicher Weise“ stehe.
    5. Am 27. April 2019 erlies der damalige Präsident der Vereinigten Staaten, Benjamin Kingston Jr., die Executive Order 56 in der er erläuterte, dass der Laurentiana State Penal Code Bestimmungen der U.S. Constitution verletze und das die Vereinigten Staaten darauf abzielen eine gerechte Strafverfolgung zu gewährleisten und daher im Einklang mit Ch. II, Sec. 2, SSec. 2 Empowerment of the States in the Judiciary Act die Strafverfolgung und -vollstreckung von Schwangerschaftsabbrüchen, Kindstötung, Fetozid und Unzucht zurück an die Vereinigten Staaten (also den Bund) gezogen werden.
    6. Am 01. August 2019 erlies der neu ins Amt vereidigte Governor von Laurentiana, Julian Atakapans, die Executive Order 2019/08/01 mit der er den Erlass des US Präsidenten vollumfänglich anerkannte, ferner akzeptierte, dass die Strafverfolgung und -vollstreckung in den genannten Bereichen vollständig an den Bund zurückgegangen sei und die Strafverfolgungsbehörden des State of Laurentiana werden angewiesen, der Executive Order 56 des Bundes Folge zu leisten.
    7. Eine erneute Initiative im General Court zur ersatzlosen Aufhebung des Laurentiana State Penal Code wurde am 17. August 2019 bei einer 2 zu 2 Stimmengleichheit wiederum abgelehnt. In der Debatte wurde von den Antragsgegnern lediglich damit argumentiert, dass man sich durch die EO des Präsidenten angegriffen fühle und daher in der Sache niemandem entgegenkommen wolle.
    8. Der Antragsteller ist Governor des State of Laurentiana. In dieser Funktion ist es seine verfassungsmäßige Aufgabe, die durch den General Court (Antragsgegner) erlassenen Gesetze nach entsprechender Vorlage zu prüfen und diese durch seine Unterschrift in Kraft zu setzen. Nachdem ein Gesetz in Kraft gesetzt wurde, hat der Governor die Aufgabe, für die Durchführung des Gesetzes zu sorgen.
    9. Da das Gesetz wiederholt auf dem regulären gesetzlichen Wege nicht geändert oder abgeschafft wurde, war es dem Antragsteller nicht möglich seine verfassungsrechtlichen Bedenken im Rahmen eines Veto gegenüber dem General Court mitzuteilen. Ferner hat die im General Court derzeit existierende Mehrheit der Republican Party wiederholt bekannt gegeben, dass sie keine Verstöße gegen die Verfassung sehe und daher den State Panel Code nicht ändern wolle.
    10. Aus diesem Grund sieht der Antragsteller den Weg vor den Obersten Gerichtshof als einzige Möglichkeit das seiner Meinung nach verfassungswidrige Gesetz für ungültig erklären zu lassen und es durch ein verfassungskonformes Gesetz zu ersetzen.
    11. Aufgrund der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit des State Panel Codes wird der Antragsteller als Governor aufgrund seiner Aufgabe, Gesetze durchführen zu müssen, in einem entsprechenden Konflikt und sieht sich daher in seinen Kompetenzen durch den General Court benachteiligt. Ferner wird dem General Court eine Überschreitung seiner Kompetenzen vorgeworfen, da er durch einfaches Gesetz versucht Verfassungsbestimmungen auszuhebeln.
    12. Die Verfassung des Staates von Laurentiana gibt sich bereits in der Präambel auf, Gerechtigkeit zu schaffen, sowie die Freiheit zu bewahren. Direkt in Article I, Section 1 des selben Dokuments, wird beschrieben, dass alle Menschen gleich frei und unabhängig sind und jeder unveräußerliche Rechte genieße und das darunter das Leben, die Freiheit und das Streben nach Glück seien. Ferner besagt die Verfassung von Laurentiana in Section 3, dass keine Form der Religion und ihre Prinzipien die Rechte, Privilegien und Leistungen der Bürger berühren sollen. Die laurentianische Verfassung erläutert zudem, dass jeder Bürger seine Gedanken zu allen Themen aussprechen, niederschreiben und veröffentlichen darf (Sec. 5). Schlussendlich legt die Verfassung sogar fest, dass die einzige Aufgabe und das allein legitime Ziel der Regierung ist, den Bürgern den Genuss von Leben, Freiheit und Eigentum zu bewahren, und dass wenn die Regierung sich andere Aufgaben anmaßt, dies Usurpation und Unterdrückung ist (Sec. 21).
    13. Die Verfassung der Vereinigten Staaten beschreibt in ihrer Präambel die Sehnsucht des astorischen Volkes, Freiheit und Gleichheit zu garantieren. Ihre Section 1 legt ausdrücklich fest, dass alle Menschen von Natur aus in gleicher Weise frei und unabhängig sind und angeborene Rechte besitzen, welche ihnen keine Gewalt rauben oder entziehen kann. Dazu zählen auch das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Diese Rechte sind, nach Section 4 der Verfassung, unveräußerlich und sollen alles staatliche Handeln limitieren. Die Verfassung beschreibt weiter in Section 3, dass die Freiheit der Presse eines der stärksten Bollwerke eines freien Staatswesens ist und durch niemanden beschränkt werden kann, ebenso wie die Freiheit der Meinung, der Wortes und des sonstigen Schrifttums. In ihrer Section 5 erläutert die Verfassung ferner, dass die Ausübung der Religion und die Art, in der sie praktiziert wird, nur durch Überzeugung bestimmt sein kann und nicht durch Zwang oder Gewalt.


    C. Justifications
    1. Der State Panel Code von Laurentiana stellt Fetozid unter Strafe und beschreib ferner, dass jedweder Schwangerschaftsabbruch ein Verbrechen darstelle. Diese Regelung missachtet dabei in eklatanter Weise, die Freiheiten der schwangeren Frauen, die ihnen durch die Verfassungen des State und des Bundes uneingeschränkt zugestanden werden. Selbstverständlich ist es Konsens, dass eine heikle Angelegenheit wie das Töten eines Fötus nicht rechtsfrei behandelt werden kann. Es müssen hierfür Regeln, auch insbesondere strafrelevante Regeln existieren. Diese Regeln müssen jedoch alle Begleitumstände betrachten und alle Ereignisse und Vorkommnisse in eine Entscheidung einer Strafrelevanz einbeziehen und somit die Strafregel flexibel gestalten und nicht strikt und abschließend. Ein Schwangerschaftsabbruch oder Fetozid, der sich aufgrund medizinischer Indikation ergibt, weil zum Beispiel durch eine Lebendgeburt des Kindes die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter gefährdet würde oder wenn die Schwangerschaft die Gesundheit der Mutter gefährdet oder eine Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung eingetreten ist und der Mutter nicht zugemutet werden kann, das Kind aufgrund seelischen Traumas auszutragen und dabei die Gefahr für die seelische oder körperliche Gesundheit der Mutter auf keine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann, darf nicht strafbewehrt sein. Eine solche Strafbewehrung schränkt die Eigenständigkeit und Freiheit und Unabhängigkeit der Frau ein, selbst über sich und den eigenen Körper zu entscheiden. Vor dem Hintergrund des State Panel Code ist die dort beschriebene Regelung aufgrund mangelnder Differenzierung zu strikt und greift daher zu sehr in die Freiheit und Unabhängigkeit Betroffener ein und verstößt daher gegen den Verfassungsgrundsatz des Rechts auf Freiheit, welche keine Gewalt entziehen kann und das Recht auf eigene körperliche Unversehrtheit.
    2. Als Unzucht bezeichnet der State Panel Code jedwede sexuelle oder sexuell angehauchte Handlung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts und erklärt diese zu einem Verbrechen. In der heutigen Zeit haben sich diverse Arten des Lebens und Zusammenlebens in unserer Gesellschaft etabliert. Astorische Verfassungen garantieren jedem Bürger unseres Landes in gleicher Weise frei zu sein. Alle Menschen sind demnach gleich. Sie sind gleich frei und gleich unabhängig. Menschen, egal welchen Geschlechts und egal in welcher Konstellation, staatsseitig vorschreiben zu wollen, welche (Arten) sexuelle Handlungen sie miteinander vollziehen dürfen und welche nicht, schränkt das unveräußerliche Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung, garantiert durch US und laurentianische Verfassung, unverhältnismäßig ein. Ferner ist die Bezeichnung sexueller Handlungen zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts als Unzucht in diesem Zusammenhang klar religiös motiviert, welches sich in der entsprechenden Parlamentsdebatte auch so darstellte. Die Einschränkung oder Kontrolle von Rechten Dritter oder deren Freiheit aufgrund religiös motivierter Argumente ist ein Verstoß gegen die Grundsätze der Verfassung, wonach ein solches Handeln niemals durch Zwang ausgelöst werden darf. Die Herabsetzung anderer Lebensarten als die Heterosexualität ist darüber hinaus eine Missachtung von Gleichheit und Freiheit im Rahmen der laurentianischen Verfassung damit sogar seitens einer Regierung als Unterdrückung anzusehen. Allein dies führt in den Augen des Antragstellers klar zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.
    3. Die öffentliche Beleidigung und Verächtlichmachung von Staatbediensteten des Staates Laurentiana, seiner Verfassung oder seiner Symbole als Verbrechen zu deklarieren ist in den Augen des Antragsstellers ebenso als Unterdrückung der Freiheiten der Menschen anzusehen. Die laurentianische Verfassung besagt klar, dass jeder Bürger seine Gedanken zu allen Themen aussprechen, niederschreiben und veröffentlichen darf. Die US Verfassung legt sogar fest, dass die Freiheit der Meinung, der Wortes und des sonstigen Schrifttums durch niemanden beschränkt werden kann. Dies wird jedoch mit dem State Panel Code versucht und ist somit ebenfalls offensichtlich wider die Verfassung.
    4. Auch vor dem Hintergrund der laurentianischen Verfassung, die als einzige Aufgabe und das alleinige legitime Ziel der Regierung sieht, den Bürgern den Genuss von Leben, Freiheit und Eigentum zu bewahren, begehrt der Antragsteller die Feststellung der Verfassungwidrigkeit des Laurentiana State Penal Code (siehe D. Motions), da er sich durch diesen in seiner durch die Verfassung auferlegten Aufgabe nicht dazu in der Lage sieht, dies zu gewährleisten und zudem die im State Panel Code enthaltenen Regelungen wie oben dargestellt offensichtlich gegen die Verfassungen verstoßen. Auch aus diesem Grund wurde die Execution Order erlassen, mit der sich der Staat Laurentiana vollumfänglich der Executive Order des Bundes unterwarf.


    D. Motions
    1. Es wird beantragt festzustellen, dass der Laurentiana State Panel Code gegen die Verfassung des Staates Laurentiana verstößt und damit ungültig ist.
    2. Es wird ferner beantragt festzustellen, dass der Laurentiana State Panel Code gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten verstößt und damit ungültig ist.
    3. Insofern nicht alle, sondern nur einzelne Bestimmungen des State Panel Codes aus Sicht des Gerichts gegen die Verfassung(en) verstoßen, wird hilfsweise beantragt, dem Laurentiana General Court unter Setzung einer angemessenen Frist aufzugeben, einen verfassungskonformen State Panel Code zu erlassen und bis zum Erlass und Inkraftsetzung eines solchen die aktuelle Fassung vom 01. April 2019, oder die für verfassungswidrig erklärten Inhalte, auszusetzen.



    On behalf of the plaintiff,

    Attorney-at-Law




    I hereby appoint and empower Attorneys-at-Law Thorndike, Arroyo & Ming-No - Shenghei, SE - to represent me in all proceedings, judicial and extrajudicial. This shall include all proceedings arising therefrom.


    Octavia,
    October 10, 2019



    Julian Atakapans | Governor of Laurentiana

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Handlung

    Blickt zu Elizabeth Thorndike: hinüber.


    Counselor Thorndike,


    die Gegenseite hat eine ordnungsgemäße Zustellung der Klageschrift bereits vor einiger Zeit erhalten, insofern erscheint es aus meiner Sicht weder unzulässig, noch unangemessen, das Vorverfahren bereits zu beginnen. Sobald die Vertretung des Beklagten eintrifft, wird sie unseren Austausch ja auch durch Einsicht in die Protokolle nachvollziehen und sodann darauf eingehen können.


    Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit gerne auf Chp. II Sec. 1 Ssc. 5 Federal Judiciary Act lenken. Demnach ist die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes davon abhängig, dass ein Writ of Mandamus erteilt wird. Zur Erteilung des Writ of Mandamus haben Sie nicht gesondert vorgetragen. Möchten Sie Ihre Ausführungen dahingehend ergänzen oder klarstellen?

  • Handlung

    Teilt dem Gericht mit, dass er Everett Lounsbury mit der Vertretung des General Courts beauftragt hat und sendet dem Gericht die Vollmacht zu.



    I hereby appoint and empower Attorney-at-Law Everett Lounsbury, Agnus Dei (NA), to represent the General Court of Laurentiana in all proceedings, judicial and extrajudicial. This shall include all proceedings arising therefrom.
    Octavia,
    October 20, 2019
    David Russell | Speaker of the General Court of Laurentiana

    David Elliot Russell (R-SM)

    Speaker of the General State Assembly

    Einmal editiert, zuletzt von John Hadley ()

  • Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit gerne auf Chp. II Sec. 1 Ssc. 5 Federal Judiciary Act lenken. Demnach ist die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes davon abhängig, dass ein Writ of Mandamus erteilt wird. Zur Erteilung des Writ of Mandamus haben Sie nicht gesondert vorgetragen. Möchten Sie Ihre Ausführungen dahingehend ergänzen oder klarstellen?


    Mr. Chief Justice,


    gemäß dem von Ihnen zitierten Federal Judiciary Act, Chp. II Sec. 1 Ssc. 5 entscheidet der Supreme Court in einziger Instanz über Verfahren, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen a) Verfassungsorganen des Bundes oder einem Organ und seinen Mitgliedern, b) Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen, c) mehreren Bundesstaaten oder Organen verschiedener Bundesstaaten, aufgrund der Anwendung von Verfassungsrecht betreffen.


    Der Federal Judiciary Act fußt hierbei auf Art. V, Sec. 3, SSec. 1, dash 5 U.S. Constitution, wonach der Supreme Court „ihm ferner (…) auf gesetzlichem Wege zugewiesenen Fällen“ entscheidet. Dieser Öffnungsklausel ist der U.S. Congress mit den Inhalten des FJA nachgekommen und hat diese Fälle definiert.
    Eben jene Klausel besagt nun, dass der Supreme Court in „einziger Instanz“ über die dort hinterlegten Verfahren entscheidet. Das Gesetz schließt an dieser Stelle also den Zug durch die Instanzen aus und weist dem SCOTUS diese Verfahren ausdrücklich erst- und letztinstanzlich zu.


    Ferner legt bereits die U.S. Constitution fest, dass der Supreme Court „bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen oder Körperschaften der Vereinigten Staaten, hinsichtlich deren Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen“ entscheiden solle (Art. V, Sec. 3, SSec. 1, dash 1). Diese Verfassungsregel kann nicht durch ein einfaches Gesetz „überschrieben“ werden. Ein Gesetz, welches die in der Verfassung eindeutig dem SCOTUS zugewiesenen Aufgabenbereiche ändert oder einschränkt kann nicht verfassungskonform sein, da eine Änderung der Verfassung ganz anderen, nämlich höheren, Hürden unterliegt (Art. VII, Sec. 3). Lediglich eine Erweiterung der Kompetenzen oder Verfahren, für die der SCOTUS zuständig ist, ist im Rahmen der einfachen Gesetzgebung zulässig nach Art. V, Sec. 3, SSec. 1, dash 5 der besagt, dass „in den ferner ihm durch die Verfassung oder auf gesetzlichem Wege zugewiesenen Fällen“ der SCOTUS zuständig ist. Das Wort „Ferner“ lässt sich hier ausschließlich als Indikator dafür messen, dass die vorrangigen Aufzählungen (dash 1 bis 4) feststehend sind und in jedem Falle durch den SCOTUS zu behandeln sind.


    Die im Falle Libertas ./. Sanderson, President of the Senate vorgetragene Argumentation des ehrenvollen Gerichts, ein Instanzenzug zur Wahrung von Art. V, Sec. 3, SSec. 1, dash 3 sei durch Gesetz vorgeschrieben und daher zu vollziehen, fußt auf einer alten Fassung des FJA. Die inzwischen revidierte Fassung trägt diesem Umstand nicht mehr in vollem Umfang Rechnung. So sieht das Gesetz eindeutig vor, dass District Courts in Strafsachen (Ch. II, Art. II, Sec. 4, SSec. a+c) und in Zivilsachen (Ch. II, Art. II, Sec. 4, SSec. b, c und d) entscheiden. Sie entscheiden ausdrücklich nicht in Verfassungsfragen und ausdrücklich nicht in Verfassungsfragen aufgrund Streitigkeiten zwischen Organen des Bundes oder eines Bundesstaates.


    Zuletzt muss, erneut, erwähnt werden, dass es sich in diesem Fall um eine Streitigkeit nicht nur und ausschließlich aufgrund der Bundesverfassung handelt, sondern auch und gerade aufgrund der Streitigkeit zwischen zwei Organen eine Bundesstaates, fußend auf der Verfassung dieses Staates. Eben diese Verfassung legt fest, dass solche Streitigkeiten durch einen Obersten Gerichtshof des Staates Laurentiana Art. V, Sec. 1 verhandelt werden. Ist ein solcher nicht eingerichtet, und dies ist der Fall, wird die Zuständigkeit dem SCOTUS übertragen (Art. V, Sec. 4). Selbst wenn also der SCOTUS annehmen würde, dass er nicht zuständig sei, so ergibt sich eine etwaige Zuständigkeit in jedem Falle aufgrund der Verfassung des Staates von Laurentiana, da der SCOTUS in diesem Falle Hilfsweise an die Stelle des Obersten Gerichtshof des Staates Laurentiana tritt.


    Eine Erteilung eines Writ of Mandamus ist unserer Ansicht nach daher in beiden Fällen, wenigstens aber aufgrund des letztgenannten, stattzugeben.


    Danke.

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Handlung

    Hört den Ausführungen von Counselor Thorndike aufmerksam zu.


    Benjamin A. Kingston
    1956–2020


    Late Associate Justice of the Supreme Court

    Former U. S. Deputy Attorney General
    Former General Counsel to the Governor of Astoria

  • Mr. Chief Justice,


    dem möchte der Beklagte insofern widersprechen, als daß der Gegenstand dieser Klage, nämlich der Laurentiana State Panel Code, auch auf anderer Ebene potentiell Gegenstand eines Verfahrens sein kann. Ich möchte die Aufmerksamkeit deshalb auf Art. V Sec. 4 USConst. lenken. Dort heißt es, bei Zweifel über die die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes sei der Supreme Court anzurufen. Nach Auffassung des Beklagten öffnet die Verfassung damit den Weg, nicht unmittelbar vor dem SCOTUS zu verhandeln, da eine Erörterung zu dieser Frage noch überhaupt nicht stattgefunden hat.


    Außerdem ist es aus Sicht des Beklagten fraglich, ob Laurentiana dem Bund über Regelungen in der Staatsverfassung den Instanzenzug vorschreiben kann und die Instanz der District Courts gewissermaßen überspringt. Damit würde nämlich in das Verfahren des Writ of Mandamus in nicht unerheblichem Maße eingegriffen. Insofern ist dieser Teil der Argumentation aus Sicht des Beklagten unbeachtlich, da der SCOTUS nicht durch einen Bundesstaat mittels Staatenrecht zu einem Writ of Mandamus gezwungen werden kann.


    Darüberhinaus möchte der Beklagte darauf hinweisen, daß durch den Kläger lediglich behauptet wird, es handele sich um eine Streitigkeit zwischen zwei Organen eines Staates. In Wahrheit ist der Gegenstand der Klage durch die vorgetragenen Motions jedoch der LSPC, insofern ist mit Verweis auf das bereits Vorgebrachte die Erteilung eines Writ of Mandamus nicht erforderlich.

  • Möchten Sie noch erwiedern, Counselor Thorndike?

    Handlung

    gibt Elizabeth Thorndike: zu verstehen, dass er ihr (erst) nach einer weiteren Nachfrage das Wort erteilen würde.


    Darüber hinaus möchte ich mit Blick auf die Ausführungen von Counselor Lounsbury um eine Darlegung zu der Frage bitten, ob nicht durch Art. V Sec. 4 USConst. die Nichterteilung des Writ of Mandamus insofern bloß ein dolo agit dieses Gerichtshofes sein könnte: Der Antrag richtet sich erkennbar auf dieKlärung der Frage der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes. Diese Frage überträgt die Verfassung dem Supreme Court.
    Wenn Sie dazu zunächst ergänzend ausführen wollen, Counselor Lounsbury, würde ich Ihnen den Vorzug vor der Erwiderung der Gegenseite geben.


    Handlung

    Blickt sodann zu Benjamin Kingston Sr.:, ob dieser noch Fragen an Everett Lounsbury: oder Thorndike richten wolle.

  • Handlung

    Deutet an, dass er sich zunächst noch die Klärung und Erwiderung der beiden Seiten anhören wolle.


    Benjamin A. Kingston
    1956–2020


    Late Associate Justice of the Supreme Court

    Former U. S. Deputy Attorney General
    Former General Counsel to the Governor of Astoria

  • Mr. Chief Justice,


    ich möchte, bevor ich weiter auf den Sachverhalt eingehe, für den Beklagten darauf aufmerksam machen, daß der Gouverneur des Staates Laurentiana nicht mehr im Amt ist. Da der Beschwerdeführer aus dem Amt geschieden ist, hat weder er noch seine Vertretung aus Sicht des Beklagten weiter das Recht, als Gouverneur des Staates Laurentiana diese Klage zu führen. Ich beantrage deshalb die Einstellung des Verfahrens.

  • Mt. Chief Justice,


    dieser Umstand ist unschädlich für dieses Verfahren. In dieser Sache geht es um das Amt des Governor gegen den General Court. Diese werden zwar von Personen vertreten, die Ämter, z.B. das des Governor oder des Speaker, inne haben, jedoch ist der wichtige Aspekt, dass die Organe des Staates hier in diesem Verfahren gegeneinander prozessieren. So lange ein Governor von Laurentiana den Antrag nicht zurückzieht, bleibt er bestehen und ist von diesem Gericht zu behandeln.

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Handlung

    Hat unterdessen seinen kurzen Austausch mit Kingston beendet.


    Der Gerichtshof sieht keinen Grund, das Verfahren einzustellen: Der Governor of Laurentiana hat einen Antrag gestellt, wird ordnungsgemäß bevollmächtigt vertreten und hat in keiner Weise dem Gerichtshof zum Ausdruck gebracht, diesen Antrag zurückzuziehen. Hier klagt nicht Julian Atakapans (auch wenn er namensgebend für dieses Verfahren ist), sondern ein Amtsträger in Ausübung des Amtes, das unabhängig von der Person des Amtsträgers ist. Andere Amtshandlungen werden eben sowenig infrage gestellt, sodass der Wunsch der Gegenseite nach Verfahrenseinstellung sich nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ergeben kann, sondern allenfalls aus der Motivation erfolgen, dieses Verfahren möglichst schnell zu erledigen. Das ist aus Ihrer Sicht verständlich, Counselor Lounsbury, aber dem kann der Gerichtshof nicht folgen.



    Wenn Sie bitte Ihre angekündigten Ausführungen vortragen.

  • Mr. Chief Justice,
    da die Gegenseite offensichtlich nichts mehr vorbringen möchte, soll ich noch Nachfragen Euer Ehren beantworten?


    Ferner darf ich bekanntgeben, dass der Acting Governor von Laurentiana, Mr. Tyrell Avery, meiner Kanzlei mitgeteilt hat, dass er die Klage vollumfänglich unterstützt.

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Feel free to do so, Counselor.

    Handlung

    erwidert er.


    Counselor Lounsbury mag danach noch das Wort ergreifen, aber über den Writ sollte in Bälde entschieden werden, finde ich, sodass eine weitere längere Verzögerung nicht wünschenswert ist.

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