S.2019-047 Pottyland Basic Treaty Ratification Bill

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  • THE DEAN OF THE HOUSE



    Honorable Members of Congress!


    Die Senatorin für Assentia, Mrs. Jackson, hat den folgenden Antrag eingebracht.
    Der Antragsstellerin gehört das erste Wort.


    Für die Aussprache sind zunächst 96 Stunden vorgesehen.
    Dieser Zeitrahmen kann gemäß Geschäftsordnung reduziert oder verlängert werden.





    Eugene Duangan
    Dean of the U.S. House of Representatives


    Cadence Jackson:




    POTTYLAND BASIC TREATY RATIFICATION BILL



    Section 1: Ratification
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Pottyland vom November 2019 in angehangener Fassung.


    Section 2: Documentation
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.


    Section 3: Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.




    [Doc]

    Grundlagen- und Handelsvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und den Vereinigten Staaten von Astor


    Präambel:
    Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Vereinigten Staaten von Astor folgenden Vertrag.
    Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung. Zudem legt er die Grundlage für eine wirtschaftliche internationale Zusammenarbeit




    Artikel 1 - Die persönliche Ebene
    Bezüglich der Einreise im Rahmen von Tourismus oder zeitlich begrenzter Dienstreisen, wird es Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Ein Aufenthalt von mehr als vier Wochen bedarf eines Visums. Ferner ist für einen dauerhaften Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis einzuholen. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.




    Artikel 2 - Die politische Ebene
    (1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
    (2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
    (3) Die Vertragsstaaten erkennen die äußeren territorialen Grenzen des jeweiligen Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Hinsichtlich der Bestimmungen zu Hoheitsgewässern wird auf das internationale Abkommen über Hoheitsgewässer Bezug genommen, das von beiden Vertragsstaaten ratifiziert wurde.
    (4) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie im Verhältnis zueinander eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte zwischen ihnen diplomatisch zu lösen. Eine Unterstützungspflicht im Falle eines Angriffs auf das Staatsgebiet eines Vertragsstaates durch einen dritten Staat besteht nicht. Die Vertragsstaaten unterstützen sich jedoch in einem solchen Fall auf freiwilliger Basis gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
    (5) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
    (6) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich, sofern der Vertragspartner dem zustimmt.
    (7) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.




    Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
    (1) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen.
    (2) Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, den freien Handel und Warenverkehr zwischen ihren Nationen einzuführen und zu fördern. Ausgenommen davon sind Waren, deren Produktion oder Handel in einem der Staaten gesetzlich untersagt sind.
    (3) Die Vertragsstaaten ermöglichen es Unternehmen des Vertragspartners, Zweigstellen auf dem Grund und Boden des jeweiligen Vertragspartners zu errichten. Sie unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Standorten und ermöglichen Werbung für die Unternehmen in der Form, wie sie auch für einheimische Unternehmen zulässig wird. Hierbei wird klargestellt, dass nur solche Unternehmen Zweigstellen errichten dürfen, deren Waren oder Dienstleistungen nicht gegen die Gesetzgebung des Vertragspartners verstoßen.
    (4) Die Förderung von Unternehmen des Vertragspartners durch staatliche Subventionen wird ermöglicht. Ob und in welcher Form eine Subventionierung erfolgt, wird durch den jeweiligen Vertragspartner im Einzelfall bestimmt.
    (5) Gebühren auf den Umtausch von Geld in die jeweilige Landeswährung werden nicht erhoben.
    (6) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden. Die Vertragspartner streben insoweit eine Kooperation über die internationale Organisation für Flugverkehr (IOF) an.



    Artikel 4 - Organisatorisches
    (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
    (2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
    (3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
    (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
    (5) Änderungen an diesem Vertrag sind in beiderseitigem Einvernehmen jederzeit möglich.





    Astoria City, 24th November 2019



    Teresa Ramsey-Prescott | President of the United States



    Lord Reis, Außenminister des Königreichs Pottyland

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Mr. Speaker pro tempore,


    ich stehe diesem Abkommen sehr skeptisch gegenüber. Zunächst einmal hat Pottyland schlichtweg den Ruf einer Scherznation, was auch der Auftritt des Ministers und auch die Örtlichkeit der Vertragsunterzeichnung nochmals deutlich unterstrichen haben. Bisweilen konnte ich nicht erkennen, wie die Vereinigten Staaten von diesem Abkommen profitieren.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    Selten mag es sein, aber ich stimme Senator Kingston zu.

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    XIII. and LI. Speaker of the House
    Lieutenant Commander of the Naval Reserve


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  • Madame President,


    ich finde es interessant wie mit dem ersten Wort umgegangen wird. Man könnte fast sagen es handelt sich bei Senator Kingston um eine Scherzsenatorin. Nun die Polemik zur Seite gelassen.


    Es ist bekannt, dass in der mikronationalen Welt sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen von Diplomatie, Staatshaltung und Gestaltung vorliegen. Es ist bekannt, dass Pottyland und die VSA hier nicht überall die gleichen Ansichten haben. Grundsätzlich zeigt sich bereits bei der angesprochenen Unterzeichnung der Wert von Beziehungen auch mit Staaten, die andere Philosophien wie Astor verfolgen. Es lässt sich getrost sagen, dass das die aktivste außenpolitische Handlung der mir erinnerlich zugänglichen Zeiten zwischen heute und dem Ende des Stralien-Konflikts ist.


    Darüber hinaus ist Pottyland eine wirtschaftlich aktive Nation, die im Gegensatz zu vielen anderen Nationen diese Produkte und Wirtschaft mit viel Herzblut einbringt. Hier haben wir ähnliche Philosophien von Entrepreneurship. Ein wirtschaftlicher Austausch und der Grundlagenvertrag wird uns die Option auf eine interessante gegenseitig bereichernde Beziehung eröffnen.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    hielte es sich bei mir um eine Scherzsenatorin, dann wäre es ja nur ein Scherz-Nay, dass ich bei der Abstimmung zu diesem Treaty abgebe.


    Auch nüchtern betrachtet, to the Senator from Serena – dem ich übrigens herzlich zur Wiederwahl gratulieren möchte –, bezweifle ich, dass es für die Sicherheit der Vereinigten Staaten von Vorteil ist, wenn Pottyländer ohne jegliches Visum einreisen dürfen.

  • Madam President,


    ich stimme mit den inhaltlichen Aussagen meiner beiden Vorredner überein. Ein Aufenthalt sollte ohne der Erteilung eines Visums, auch nicht für kurze Zeit, nicht möglich sein.


    Dennoch sehe ich es positiv, wenn die Vereinigten Staaten durch diesen Vertrag endlich außenpolitisch positiv in Erscheinung treten.

  • ich stimme mit den inhaltlichen Aussagen meiner beiden Vorredner überein. Ein Aufenthalt sollte ohne der Erteilung eines Visums, auch nicht für kurze Zeit, nicht möglich sein.


    Dennoch sehe ich es positiv, wenn die Vereinigten Staaten durch diesen Vertrag endlich außenpolitisch positiv in Erscheinung treten.

    Mr. Speaker pro tempore,


    der Vertrag sieht jedoch genau das vor. Wir müssen uns fragen ob allein die Tatsache, dass die USA in außenpolitische Entscheidung treten, ein für die Astorier schlechtes Abkommen rechtfertigt – ich sage: Nein.

  • Madam President,


    wieso sollte eine Visa Freigabe gegenüber Nation, die für ihren Pazifismus bekannt ist gefährlich für die VSA sein? Hier geht es um eine prinzipielle Ablehnung durch die Senatorin Kingston aufgrund der von mir und ihr angesprochenen kulturellen Unterschiede, dann soll man das auch so sagen und zu seinem Kulturalismus stehen.


    Außerdem haben wir zumindest eine erleichterte Freigabe auch mit Nationen, die ein grundsätzlich anderes Verständnis von Militär als Pazifismus haben.

  • Handlung

    Folgt der Diskussion schmunzelnd.


    Madam President,


    entweder ergibt sich aus der Visa-Freiheit ein potenzielles Sicherheitsrisiko - wie der Kollege eben noch behauptet hat - oder dieses Risiko besteht nicht, denn nur dann wäre von "keinem Nachteil aus dem Vertrag" zu sprechen.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Mr. Speaker pro tempore,


    Ich halte das Thema für zu ernst, um dieses mit einem Lächeln beiseite zu wischen und Holzhammerartig die Diskussion mit dem Verdikt: "Die Federal Administartion hat das Risiko bewertet, die Sache ist erledigt" zu beenden. Wir haben uns schon einmal als Nation von der Despotie befreit und ich gehe davon aus, dass Senator Turner diese nicht wieder einführen will.


    Ich sehe dieses Risiko als gegeben an, vor allem, was nutzt uns Pottyland, dass wir bereit seien sollten ein solches Risiko einzugehen?

    hadley.png

    XIII. and LI. Speaker of the House
    Lieutenant Commander of the Naval Reserve


    defensesig.png

  • Madam President,


    das kann ich bestätigen, dass ich nicht die Despotie wieder haben möchte. Ich stelle dennoch fest, dass hier eine große Abneigung gegenüber dem Königreich Pottyland herrscht. Ich werden dem Vertrag so wie er vorliegt zustimmen.

  • Madam President,


    was die Bewertung der kulturellen Unterschiede in diesem Fall angeht, so gehe ich mit Senatorin Jackson d'accord.


    Eventuell sollte man sich aufgrund des Arguments der Gefährdung seitens der Antragsgegner darüber Gedanken machen ob man bzgl. der Risikobewertung durch Pottyland ein Prüfung durch eine anderen/weiteren Stelle durchgeführen lässt und das dann dem Kongress als Bericht vorgelegt wird.
    Mich würde auch interessieren was die Antragsgegner kontrekt für Gefahren aus Pottyland sehen, ich hoffe ich erhalt hierzu eine Antwort.


    Grundsätzlich sehe ich derzeit keinen trifftigen Grund, da momentan offensichtlich keine Gefährdung von Pottyland ausgeht, dieser Bill meine Zustimmung zu verweigern.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
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  • Madam President,


    solange die GegnerInnen dieser Bill nicht mehr als ein diffuses Unbehagen vorbringen können werde ich an dieser Bill in der vorliegenden Form festhalten. Jene, die bezweifeln, dass die Administration hier das Risiko falsch bewerten sind hier in der Beweispflicht. Schließlich sind sie es die einer Nation, die de facto Gewalt sogar als Ultima Ratio ablehnt ein Gefährdungspotenzial unterstellen. Ich denke die Argumente sind ausgetauscht.


  • THE DEAN OF THE HOUSE



    Honorable Members of Congress!


    Es besteht noch Bedarf für weitere Aussprache zu diesem Antrag.
    Daher wird die Debatte um weitere 96 Stunden verlängert.





    Eugene Duangan
    Dean of the U.S. House of Representatives

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
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  • Madam President,


    solange die GegnerInnen dieser Bill nicht mehr als ein diffuses Unbehagen vorbringen können werde ich an dieser Bill in der vorliegenden Form festhalten. Jene, die bezweifeln, dass die Administration hier das Risiko falsch bewerten sind hier in der Beweispflicht. Schließlich sind sie es die einer Nation, die de facto Gewalt sogar als Ultima Ratio ablehnt ein Gefährdungspotenzial unterstellen. Ich denke die Argumente sind ausgetauscht.

    Mr. Speaker pro tempore,


    selbst wenn die geschätzte Kollegin ihren Antrag ändern wollte, das ist ja wohl kaum möglich, da es sich hier um ein bereits unterzeichnetes Abkommen handelt, bei dem der Kongress – wie es ja offenbar Usus ist – kein Wörtchen mitzureden gehabt.
    Wir sind nicht gewählt worden, um Aktionen der Exekutive nickend abzusegnen, ganz gleich welcher Partei.

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