People v. Knight
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- Fourth District (LA):
- Oliver Phillips
Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 4.155 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lucas Galindo.
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Handlung
Clerk Viola P. Dawson bestätigt den Eingang der Anklage und veranlasst die Zustellung an Ulysses Knight:. Daneben teilt sie mit, dass das Verfahren The Hon. Lucas T.J. Galindo, Federal Judge, übertragen wurde.
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Handlung
Hat die Zustellung bestätigt und ist zum Pretrial erschienen. Als ehemaliger Staatsrichter würde er sich selbstverständlich selbst verteidigen.
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Handlung
Ist auch erschienen.
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Handlung
Nimmt den Vorsitz ein.
Any Motions to start with, Gentleman? -
Your Honor,
ich ersuche zunächst den Beschuldigten mittels einstweiliger Verfügung vom Führen des Siegels bis zu seiner Amtseinführung zu hindern. Weiters möchte ich ergänzen, dass die Staatsanwaltschaft die Verhängung des Strafmaximums auf Bewährung beantragt.
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Your Honor,
wenn Sie erlauben möchte ich dazu - in aller kürze - erwidern, dass es sich bei dem von mir geführten Siegel in keinster Weise um ein staatliches oder sonst offizielles Symbol handelt, da es nirgends zu einem solchen bestimmt wurde. Dergleichen sollte aber auch in diesem Verfahren geregelt werden - eine einstweilige Verfügung, die feststellt, dass ich das Siegel nicht führen darf, würde dem Verfahren unnötig vorgreifen.
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Your Honor,
es spielt keinerlei Rolle ob dieses Siegel ein gesetzlich festgeschriebenes ist oder nicht. Es trägt die Inschrift "Senator from Laurentiana", wobei es sich zweifelsohne um eine Amtsbezeichnung handelt, die er somit mittelbar führt.
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Your Honor,
Ich erwarte mir etwas mehr Respekt vom Vertreter der Anklage. Ich halte es für unangebracht andere Verfahrensbeteiligte mittels Personalpronomen anzusprechen.
Darüber hinaus: Das Siegel wird nie einzeln, sondern immer und ausschließlich in direkter Verbindung mit dem Hinweis "Senator-Elect" geführt, womit der Sachverhalt ausreichend klar gestellt wird. -
Well your Honor,
es scheint als sei vorerst alles gesagt. Ich beantrage somit die Eröffnung des Hauptverfahrens.
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Handlung
Macht sich eine Notiz.
Counselor Phillips, auf welcher Rechtsgrundlage sehen Sie dieses Gericht zum Erlass einer einstweiligen Anordnung befugt?Mr Knight,
darf ich Ihre Einlassung dahingehend verstehen, dass Sie eine Abbildung bereits für ungeeignet halten, eine "Amtsbezeichnung" zu beinhalten? -
Your Honor, das wäre Rule 2 FRP.
Mit dem Verwenden werden weiterhin Bürger getäuscht, Mr. Knight sei Inhaber des Amtes. Ein Nachteil für den Beschuldigten im Falle einer Abweisung unseres Antrages im Hauptverfahren kann hingegen nicht entstehen. -
Your Honor,
genau dieser Frage, ob eine Abbildung (oder ein Symbol, wie ich es in meinen vorbereiteten Unterlagen genannt habe) eine Amtsbezeichnung sein kann oder eben nicht, soll und muss dieses Verfahren ja auf den Grund gehen. Jetzt bereits im Vorfeld eine Entscheidung zu treffen, die diese Frage bereits ohne Hauptverhandlung entscheidet, halte ich nicht nur für ungerechtfertigt sondern auch in besonderem Maße für grob fahrlässig, gerade in Anbetracht der Präzedenz dieses Falls. Das Gericht wird sich zumindest einen Teil seiner späteren Entscheidung vorweg nehmen: Erteilt es eine einstweilige Verfügung, so kann es im späteren Hauptverfahren nur gegen seine eigene Argumentation entscheiden, wenn es erkennt, dass ein Symbol eben keine Amtsbezeichnung darstellen kann. Diese Entscheidung bedarf einer gründlicheren Untersuchung als einer hastig ausgesprochenen, einstweiligen Verfügung.
Um aber Ihre Frage konkret zu beantworte, Your Honor: Ja, zu diesem Schluss bin ich gekommen. -
Mr Knight,
unterstellt, dass Sie sich nicht schuldig bekennen und auf ein Jury-Verfahren bestehen – wozu ich Sie nachher noch befragen werde, so wäre die Entscheidung über die Bedeutung des "Symbols" offensichtlich keine Entscheidung dieses Gerichts, sondern der Geschworenen. Bitte legen Sie dar, ob sich in diesem Falle ihr Vortrag zur Befürchtung der Vorwegnahme in der Hauptsache verändern würde. -
Handlung
Wirft einen Blick in die Rules of Procedure und den FJA.
Counselor Phillips,
ich nehme an, Sie verweisen auf Rule 4. Bitte tragen Sie dazu vor, inwieweit eine Injunction demnach - entgegen des Wortlautes von Chp. II Sec. 2 Ssc. 4 lit. a and d hinsichtlich der Jurisdiktion - in einem Strafverfahren erlassen werden kann. -
Mr Knight,
unterstellt, dass Sie sich nicht schuldig bekennen und auf ein Jury-Verfahren bestehen – wozu ich Sie nachher noch befragen werde, so wäre die Entscheidung über die Bedeutung des "Symbols" offensichtlich keine Entscheidung dieses Gerichts, sondern der Geschworenen. Bitte legen Sie dar, ob sich in diesem Falle ihr Vortrag zur Befürchtung der Vorwegnahme in der Hauptsache verändern würde.
Your Honor,
das würde er nicht. Es ist nämlich unerheblich: Entweder würde das Gericht sich selbst widersprechen oder es würde den Mitgliedern der Jury - juristischen Laien - eine fachlich-juristische Einschätzung des Sachverhaltes mit auf den Weg geben, dem der Großteil der Jury folgen würde. Keines der Jurymitglieder würde sich anmaßen zu behaupten, dass es eine andere (oder überhaupt eine) Rechtsauffassung habe als ein Bundesrichter. Darüber hinaus ist es auch unerheblich ob Mitglieder der Jury möglicherweise doch keine juristischen Laien sind, denn auch diese werden sich von einer zuvor getroffenen Entscheidung zu einem Sachverhalt, über den sie quasi nochmals entscheiden sollen, beeinflussen lassen - in die eine oder die andere Richtung. -
Your Honor,
ich ziehe zwar meinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück, möchte aber, so Sie erlauben, kurz zu Mr. Knights Ausführungen Stellung zu beziehen, denn es scheint, der ehemalige Governor ist nicht im Klaren darüber, wozu eine einstweilige Verfügung dient: Irreparablen Schaden zu verhindern, der im Falle der Verurteilung entstehen würde. Keineswegs ist das automatisch eine Erklärung des Gerichts in die eine oder andere Richtung. -
Your Honor,
es muss hier unterschieden werden zwischen dem, was eine Einstweilige Verfügung ist und dem, was sie impliziert - insbesondere für spätere Prozessbeteiligte, wie dann eben eine Jury. Ich bezog mich größtenteils auf ihre Implikationen, da sie für das weitere Verfahren von Bedeutung sind.
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Dieses Gericht wird nicht über Fragen einer einstweiligen Verfügung entscheiden, deren Erlass nicht seiner Jurisdiktion unterliegt.
Counselor Phillips,
wollen Sie noch zum Vortrag von Mr Knight hinsichtlich der Rolle der Jury bei der Bestimmung der Bedeutung des "Symbols" äußern? -
Your Honor,
das würde er nicht. Es ist nämlich unerheblich: Entweder würde das Gericht sich selbst widersprechen oder es würde den Mitgliedern der Jury - juristischen Laien - eine fachlich-juristische Einschätzung des Sachverhaltes mit auf den Weg geben, dem der Großteil der Jury folgen würde. Keines der Jurymitglieder würde sich anmaßen zu behaupten, dass es eine andere (oder überhaupt eine) Rechtsauffassung habe als ein Bundesrichter. Darüber hinaus ist es auch unerheblich ob Mitglieder der Jury möglicherweise doch keine juristischen Laien sind, denn auch diese werden sich von einer zuvor getroffenen Entscheidung zu einem Sachverhalt, über den sie quasi nochmals entscheiden sollen, beeinflussen lassen - in die eine oder die andere Richtung.Your Honor,
ich habe Mr. Knights Aussage als auf die Erteilung einer Preliminary Injunction als Zeichengebung in die eine oder andere Richtung bezogen aufgefasst. Da diese vom Tisch ist, ist auch seine Argumentation nicht mehr relevant, zu der ich mich jedoch ohnehin bereits zu Genüge geäußert habe.
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