Verehrte Abgeordnete,
der Governor hat folgenden Gesetzesantrag eingereicht.
Die Aussprache ist eröffnet und dauert zwischen drei bis sieben Tage.
Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 2.047 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Justin Wayne.
Verehrte Abgeordnete,
der Governor hat folgenden Gesetzesantrag eingereicht.
Die Aussprache ist eröffnet und dauert zwischen drei bis sieben Tage.
Mr. Chairman,
hohes Haus,
vielen Dank.
Wie ich im Wahlkampf angekündigt habe, bringe ich hiermit den rechtlichen Ansatz ein, um einen staatlichen Nachrichten- und Dokumentationssender im Funk und Fernsehbereich zu etablieren.
Da wir hiermit Neuland in diesem Land betreten, möchte ich aber betonen, dass dies nur ein Entwurf ist und ich über jede Anmerkung und/oder Ergänzung froh und dankbar bin.
Hohes Haus,
ich begrüsse den vorliegenden Gesetzesentwurf. Gerade die Medienlandschaft bei uns war bisher eine Wüste.
Mit einem staatlichen Nachrichten- und Dokumentationssender wäre der erste Schritt getan unabhängiger von anderen Medien ausserhalb Assentias und eine eigene Medienlandschaft zu etablieren.
Ich habe an dem vorliegenden Entwurf bisher inhaltlich nichts auszusetzen, ein paar Dinge könnte man eventuell anders formulieren, aber das ist meiner Meinung nach vernachlässigbar.
Alles in allem ein gelungener Entwurf, der meine Zustimmung soweit findet.
ZitatOriginal von Justin Wayne
Ich habe an dem vorliegenden Entwurf bisher inhaltlich nichts auszusetzen, ein paar Dinge könnte man eventuell anders formulieren, aber das ist meiner Meinung nach vernachlässigbar.
Bitte, Mr. Chairman, wir können es jederzeit umformulieren. Vielleicht können wir so bereits im Vorfeld Missverständnisse ausräumen.
Mir sind bei erneutem durchlesen doch noch ein paar inhaltliche Sachen aufgefallen:
Erstmal muss ich fragen, inwiefern der APBS ein Konzern sein soll. Es ist ja "nur" ein staatlicher Sender.
Ein Konzern ist für mich ein Zusammenschluss aus mehrerern Unternehmen. Daher weiss ich nicht ob die Bezeichnung Konzern passt.
Dann weiteres: Section 3, Absatz 1 legt den Arbeitsbereich auf Dokumentation und Nachrichten fest. Section 4, Absatz 2 sagt aber, das Untersender für den Bereich Sport und Unterhaltung eingeführt werden kann. Das finde ich etwas widersprüchlich.
Ausserdem finde ich es etwas wenig, das ein Sender dessen Hauptbereich Dokumentation und Nachrichten sind nur 5 Minuten pro Stunde Nachrichten senden muss. (Section 3, Absatz 5) Das wären auf 24 Stunden gerechnet 120 Minuten, also 2 Stunden. Gut, ich muss dazu sagen, ich habe jetzt auch keine Vergleichswerte, aber ich muss für mich persönlich sagen, das es mir wenig erscheint.
Das die Werbezeit auf 5 Minuten pro Stunde begrenzt ist begrüsse ich dagegen.
Section 3, Absatz 3 sollten vielleicht noch die möglichen Einnahmen aus Werbung erwähnt werden. Diese kommen ja als weitere Einnahmequelle hinzu.
Vielleicht sollte noch geregelt werden, das nur eine angmessene Werbung laufen darf. Es gibt bestimmte Werbung die ich auf so einem Sender bestimmt nicht sehen möchte
So, das wars erstmal.
ZitatOriginal von Justin Wayne
Erstmal muss ich fragen, inwiefern der APBS ein Konzern sein soll. Es ist ja "nur" ein staatlicher Sender.
Ein Konzern ist für mich ein Zusammenschluss aus mehrerern Unternehmen. Daher weiss ich nicht ob die Bezeichnung Konzern passt.
Für mich ist Konzern lediglich ein anderes Wort für Unternehmen. Von daher hatte ich da keine Unstimmigkeiten ausmachen können. Aber wir können es natürlich als Unternehmen oder einfach nur als Sender bezeichnen und auf derartige Bezeichnungen gänzlich verzichten.
Folgendes war der Hintergrund: Der Sender soll gegründet werden als Nachrichten- und Dokumentationssender. Aber, wenn der Sender gewachsen ist, soll er die Möglichkeit erhalten in die anderen Bereiche zu wachsen. Sozusagen als APBS Sport oder APBS 2 oder so ähnlich.
Während also Nachrichten und Dokumentationen immer dazu gehören, können Sport und Unterhaltung folgen - müssen es aber nicht.
Bedenken Sie, dass dies die Mindestzeit pro Stunde ist und keine generelle Vorschrift. Das bedeutet also nicht, dass zu Hauptsendezeiten (beispielsweise Mittags um 12:00 Uhr) auch eine ganze Stunde Nachrichten ausgestrahlt werden soll. Diese Regelung soll ein Mindestmaß an Informationen garantieren (also etwa auch nachts um 03:00), lässt dem Sender aber nach oben hin alle Freiheiten.
Wenn Sie es wünschen können wir die Mindestzeit aber auch noch anheben. Bis zu 10 Minuten würde ich für realistisch halten.
Section 3, Absatz 4 weist ja darauf hin, dass Werbeeinahmen im Budget angegeben werden müssen. Enstsprechend kann die State Assembly, die das Budget ja genehmigen muss, variabel auf die Werbeeinahmen und das Gesamtbudget reagieren. Also z.B. das Staatsbudget verringern, wenn die Werbeeinahmen gestiegen sind usw.
Oder verstehe ich Ihren Ansatzpunkt jetzt falsch?
Interessanter Punkt - ich könnte mir so etwas vorstellen: "Die auf APBS ausgestrahle Werbung muss kinder- und jugendfrei sein."
ZitatOriginal von George W. Hayes
Für mich ist Konzern lediglich ein anderes Wort für Unternehmen. Von daher hatte ich da keine Unstimmigkeiten ausmachen können. Aber wir können es natürlich als Unternehmen oder einfach nur als Sender bezeichnen und auf derartige Bezeichnungen gänzlich verzichten.
Wie gesagt, für mich ist ein Konzern ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Daher würde ich durchaus begrüssen Konzern durch Unternehmen oder Sender zu ersetzen.
Zitat
Folgendes war der Hintergrund: Der Sender soll gegründet werden als Nachrichten- und Dokumentationssender. Aber, wenn der Sender gewachsen ist, soll er die Möglichkeit erhalten in die anderen Bereiche zu wachsen. Sozusagen als APBS Sport oder APBS 2 oder so ähnlich.
Während also Nachrichten und Dokumentationen immer dazu gehören, können Sport und Unterhaltung folgen - müssen es aber nicht.
Achso ist das gemeint. Ich denke dann das man Section 3, Absatz 1 eventuell umformulieren sollte, das Nachrichten und Dokumentation die Hauptbereiche sind, aber eben in Form der Untersender weitere Bereiche dazukommen können.
Zitat
Bedenken Sie, dass dies die Mindestzeit pro Stunde ist und keine generelle Vorschrift. Das bedeutet also nicht, dass zu Hauptsendezeiten (beispielsweise Mittags um 12:00 Uhr) auch eine ganze Stunde Nachrichten ausgestrahlt werden soll. Diese Regelung soll ein Mindestmaß an Informationen garantieren (also etwa auch nachts um 03:00), lässt dem Sender aber nach oben hin alle Freiheiten.
Wenn Sie es wünschen können wir die Mindestzeit aber auch noch anheben. Bis zu 10 Minuten würde ich für realistisch halten.
Gut, als Mindestzeit betrachtet ist diese Zahl angebracht. Dann habe ich keine Einwände.
Zitat
Section 3, Absatz 4 weist ja darauf hin, dass Werbeeinahmen im Budget angegeben werden müssen. Enstsprechend kann die State Assembly, die das Budget ja genehmigen muss, variabel auf die Werbeeinahmen und das Gesamtbudget reagieren. Also z.B. das Staatsbudget verringern, wenn die Werbeeinahmen gestiegen sind usw.
Oder verstehe ich Ihren Ansatzpunkt jetzt falsch?
Nun, es stimmt schon, das Staatsbudget kann dann verringert werden. Aber worauf ich hinaus will ist, das mit den Werbeeinnahmen der Sender eben nicht nur durch die Republic finanziert wird. Diese Einnahmen kommen ja von denjenigen, die Werbung schalten lassen. Und damit eben nicht von der Republic.
Zitat
Interessanter Punkt - ich könnte mir so etwas vorstellen: "Die auf APBS ausgestrahle Werbung muss kinder- und jugendfrei sein."
Das hat meine Zustimmung. Ansonsten sollte welche Werbung der Director wann schaltet dem ihm oder ihr überlassen bleiben.
Aber hier sollte von gesetzlicher Seite aus ein Riegelvorgeschoben werden.
Ich werde die Änderungen morgen - zu etwas christlicherer Zeit - einbauen.
ZitatOriginal von George W. Hayes
Ich werde die Änderungen morgen - zu etwas christlicherer Zeit - einbauen.
Einverstanden
Ist ja schon recht spät
Ich darf folgende überarbeitete Version zur Diskussion stellen:
Findet meine Zustimmung.
Auch von mir findet es Zustimmung.
Bloß sehe ich die Wahl des Direktors durch die Assembly kritisch. Warum diesen Bürokratieaufwand? Der Direktor des APBS hat keine allzu wichtige Position inne, die von der Assembly durch Abstimmung kontrolliert werdenmuss.
ZitatOriginal von Jerry Cotton
Bloß sehe ich die Wahl des die Assembly kritisch. Warum diesen Bürokratieaufwand? Der Direktor des APBS hat keine allzu wichtige Position inne, die durch die Assembly kontrolliert werden sollte.
Sie meinen eine bloße Ernennung durch den Gouverneur genügt?
Okay, kann ich auch mit leben. Allerdings würde ich dennoch gerne die Kontrolle der Assembly über das Budget beibehalten. Schließlich soll es ja auch von hier finanziert werden.
Ja, das denke ich.
Dass das Budget wie vorgeschlagen durch die Assembly kontrolliert werden sollte, ist klar. Es bezog sich nur auf das Amt des Direktors.
ZitatOriginal von George W. Hayes
Allerdings würde ich dennoch gerne die Kontrolle der Assembly über das Budget beibehalten. Schließlich soll es ja auch von hier finanziert werden.
Dieses sollte auf jeden Fall bestehen bleiben, meiner Meinung, um etwagigen Missbrauch zu verhindern.
Ansonsten kann ich auch damit leben.
Dann darf ich vorschlagen, Section 3, Absatz 2 wie folgt neu zu fassen:
Der APBS wird von einem Director geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird. Seine Amtszeit beträgt sechs Monate.
Gut, findet meine Zustimmung.
Ist es bei einer Ernennung nicht unrelevant, wie lange er im Amt bleibt? der Governeur kann den Direktor theoretisch schon vorher entlassen, wenn dieser sich als unfähig erweisen sollte. Wenn desweiteren die 6 Monate vollendet sind, dann braucht der Governeur die Ernennung einfach noch einmal bestätigen. Ich sehe hier keinen Grund, der durch die Umwandlung von Wahl in Ernennung nicht mehr vorhanden ist, für eine befristete Amtszeit.
Ein nachvollziehbares Argument. Dann streichen wir diesen Zusatz ebenfalls noch.
Ok, findet auch meine Zustimmung.
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