BA 2008/04/004 4th Election of Congress Act Amendment Bill
- Alricio Scriptatore
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Madam Speaker,
der Antrag des Ehrenwerten Senatoren ist - aufgrund der angezweifelten Verfassungsrechtlichkeit dieser Passage bestimmt zu begrüßen. Aber - und das muss ganz klar gesagt werden - darf es keine ersatzlose Streichung geben. Im Gegenteil, der Kongress ist an dieser Stelle aufgerufen das passende Instrument zu finden und in dieses Gesetz einzuarbeiten, um zu verhindern, dass nicht aktive Bürgerinnen und Bürger an den Wahlen zum HoR oder zum Senat teilnehmen dürfen. Aus diesem Grund plädiere ich dafür auch vor diesen Wahlen - zu mindestens vor jenen zum HoR - einen nationalweiten Zensus einzuführen.
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Madam Speaker,
vielleicht könnte der ehrenwerte Senator aus Hybertina ja einmal erklären, warum die Vereinigten Staaten unbedingt vor der Wahl des Repräsentantenhauses ein Aussieben inaktiver Bürger brauchen - und warum unser Staat in den vergangenen Jahren seines Bestehens ohne eine solche Regelung noch nicht untergegangen ist.
Eine Volkszählung im Abstand von jeweils vier Monaten genügt allen Ansprüchen daran, inaktive Bürger auszusortieren. Alles weitere wäre nur überbordender Kontrollzwang.
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Ich schließe mich den Ausführungen des sehr ehrenwerten Senators Jackson an. Diese Regelung zeigte beim letzten Mal negative Auswirkungen.
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Ich schließe mich meinen beiden Vorrednern an. Doppelte so viele Volkszählungen durchzuführen als bisher, kann auch keine optimale Lösung sein.
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Zitat
Original von Avitall Bloomberg
Ich schließe mich den Ausführungen des sehr ehrenwerten Senators Jackson an. Diese Regelung zeigte beim letzten Mal negative Auswirkungen.Das ich nicht lache. Negative Auswirkungen?
Mr Speaker, wie es scheint möchte sich der Antragsteller nicht auf eine Ersatzregelung einlassen, daher verzichte ich an dieser Stelle darauf einzugehen und kündige einen eigenen Entwurf zu diesem Thema in naher Zukunft an. Allsweilen kann ich auch nur noch einmal betonen, dass diesem Gesetz aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken zustimmend gegenüber gestanden werden sollte.
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