BA 2008/08/003 US Penalty Code

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  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 13th of August 2008



    Right Hounorable Members of Congress,


    der Senator of Freeland, Mr Alexander Xanathos, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.


    Die Aussprache dauert bis Mittwoch, den 20.08.2008 - 16:15 Uhr!



    gez.
    Alricio Scriptatore
    President of Senate


    US Penalty Code


    GENERAL PART


    Chapter I - The Act


    Section 1 - Domain
    (1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
    (2) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
    (3) Niemand darf wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden.
    (4) Dieses Gesetz gilt für alle Straftaten, die im astorischen Hoheitsgebiet oder durch oder gegen Astorier oder die Union im Ausland begangen wurden.


    Section 2 - Purpose and Negligence
    (1) Vorsätzliches Handeln verwirkt die angedrohte Strafe.
    (2) Bei leichtfertigem Handeln oder Handeln im Affekt kann die Strafe nach Section 13 gemildert werden.
    (3) Bei fahrlässigen Handlungen ist die Strafe nach Section 13 zu mildern.


    Section 3 - Accomplishment and Attemp
    (1) Eine Straftat vollendet, wer alle Tatbestandsmerkmale einer Straftat erfüllt.
    (2) Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
    (3) Der Rücktritt vom Versuch wird nicht bestraft. Der Versuch kann nach Section 13 milder bestraft werden als die vollendete Tat.


    Section 4 - Perpetrator
    (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat durch Tun oder Unterlassen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
    (3) Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
    (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach Section 13 zu mildern.


    Section 5 - Error about facts
    (1) Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so ist die Tat zugunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat, zu beurteilen.
    (2) Hat der Täter aus irrigen Gründen angenommen, er sei zur Tat berechtigt, so handelt er ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach Section 13 gemildert werden.


    Section 6 - Self-Defence
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Section 7 - Justifiying Crisis
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.


    Section 8 - Exculpating Crisis
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen.



    Chapter II - The Legal Consequences of the Act


    Section 9 - Imprisonment
    (1) Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beträgt 12 Monate, ihr Mindestmaß eine Woche.
    (2) Freiheitsstrafe unter einem Monat wird nach vollen Tagen und Wochen, Freiheitsstrafe über einem Monat nach vollen Wochen und Monaten bemessen.
    (3) Untersuchungshaft sowie im Ausland verbüßte Freiheitsstrafe wird auf die Gesamtfreiheitsstrafe für dieselbe Tat angerechnet.


    Section 10 - Fine
    (1) Statt einer Freiheitsstrafe von höchstens 2 Monaten kann das Gericht an ihrer statt Geldstrafe verhängen.
    (2) Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen, wobei ein Tagessatz auf mindestens 1 und höchstens 1,000 Astor-Dollar festgesetzt wird.


    Section 11 - Death Penalty
    (1) Statt einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Monaten kann das Gericht an ihrer statt die Todesstrafe bei einer besonderen Schwere der Schuld verhängen.
    (2) Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten.


    Section 12 - Loss of the Passive Right to Vote
    Wer zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Monaten verurteilt wird, verliert für die Dauer von zwei Monaten über das Ende der Strafvollstreckung hinaus die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.


    Section 13 - Reasons of Mitigation
    (1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
    1. Bei Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
    2. Das Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich
    im Falle eines Mindestmaßes von 8 Monaten auf 2 Monate,
    im Falle eines Mindestmaßes von 4 Monaten auf einen Monat,
    im Falle eines Mindestmaßes von 2 Monaten auf zwei Wochen.
    (2) Darf das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.


    Section 14 - Probation
    (1) Unter den Voraussetzungen, dass vom Täter keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und die Gefahr einer Wiederholung der Tat gering ist, kann das Gericht eine verhangene Freiheitsstrafe von höchstens zwei Monaten zur Bewährung aussetzung; ebenfalls kann das Gericht den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn drei Viertel der Strafe bereits verbüßt sind.
    (2) Die Bewährungszeit darf zwei Monate nicht unterschreiten und sechs Monate nicht übersteigen.
    (3) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung zur Bewährung, wenn der Täter in der Bewährungszeit zu einer weiteren Strafe verurteilt wurde.


    Section 15 - Limitation
    (1) Ist seit der Vollendung einer Straftat das für sie angedrohte Höchstmaß an Freiheitsstrafe doppelt vergangen, so ist die Straftat verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
    (2) Sind seit einem Strafurteil sechs Monate vergangen, so ist die Strafe verjährt und darf nicht mehr vollstreckt werden.
    (3) Die Verjährungsfrist wird durch einen Strafprozess unterbrochen.



    SPECIAL PART


    Chapter I - Crimes against the Union


    Section 16 - High Treason
    (1) Wer es unternimmt, durch Gewalt, Drohung mit Gewalt oder Unterwanderung
    1. den Bestand der Union zu beinträchtigten oder
    2. die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
    wird mit Todesstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 8 Monaten bestraft.
    (2) Es beeinträchtigt den Bestand der Union, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, seine staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihm gehördendes Gebiet abtrennt.
    (3) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
    1. die republikanische Staatsform,
    2. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und den Präsidenten und den Congress in allgemeinen, freien, gleichen unmittelbaren und geheimen Wahlen zu wählen,
    3. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht
    4. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
    5. die Ablösbarkeit der Regierung,
    6. die Unabhängigkeit der Gerichte und
    7. der Ausschluss jeder Gewalt und Willkürherrschaft.


    Section 17 - Crimes against the President
    (1) Wer öffentlich den Präsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
    (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Präsidenten verfolgt.


    Section 18 - Crimes against Constitutionnal Elements
    (1) Wer öffentlich die Bundesregierung, den Congress, den Supreme Court oder eines ihrer Mitglieder in einer das Ansehen der Union gefährdenden Weise verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
    (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.


    Section 19 - Defamation of the Union and its Symbols
    Wer öffentlich
    1. die Vereinigten Staaten oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
    2. die Farben, die Flaggen, das Wappen oder die Hymne Astors verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.


    Section 20 - Propaganda against the Armed Forces
    Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen wider besseres Wissen aufstellt oder in Kenntnis ihrer Unwahrheit verbreitet, um die Streitkräfte in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 21 - Crimes at Elections
    Wer ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl des Volkes herbeiführt, das Ergebnis verfälscht oder unrichtig verkündet oder verkünden lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.



    Chapter II - Crimes against the Public Safety and Order


    Section 22 - Public Call for Crimes
    Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert oder Anleitungen dafür gibt, wird allein wegen dieser Aufforderung oder Anleitung mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 23 - Resistance against Officers
    (1) Wer einem Amtsträge oder einer gleichgestellten Person, die zur Vollstreckung von Gesetzes, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
    (2) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.


    Section 24 - Trespass
    Wer in die Wohnung, die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.


    Section 25 - Foundation of Criminal Association
    Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen, oder wer sich als Mitglied an einer solchen Vereinigung beteiligt, für sie wirbt oder unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 26 - Color of Office
    (1) Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade oder Titel führt.



    Chapter III - Legal Process Crimes


    Section 27 - Calumny
    Wer einen anderen wider besseres Wissen einer Straftat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren gegen ihn zu erwirken oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 28 - False Statement and Perjury
    (1) Wer vor Gericht oder einer anderen zur Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zuständigen Stelle falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
    (2) Erfolgt die Falschaussage unter Eid, ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat.


    Section 29 - Side Treason
    Ein Anwalt, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in der selben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 30 - Defeat of Penalty
    (1) Wer ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer wegen einer Straftat bestraft wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
    (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein, als die für die Vortat angedrohte Strafe.


    Section 31 - Forgery of Documents
    Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.


    Section 32 - Forgery of Processual Documents
    Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr verfahrenserhebliche Dokumente verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.



    Chapter IV - Crimes against Individual Liberty, Honor and Privacy


    Section 33 - Deprivation of Liberty
    Wer einen anderen rechtswidrig einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren bestraft.


    Section 34 - Affront
    (1) Wer einem anderen rechtswidrig dessen Ehre verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.
    (2) Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen der beiden für straffrei erklären.


    Section 35 - Libel
    Wer wider besseres Wissen in Bezug auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung harabzuwürdigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.


    Section 36 - Defamation against Memory of Deceaseds
    Wer das Andenken eines Verstorbenen oder Verschollenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.


    Section 37 - Breach of Confidentiality
    Wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen (eMail, ICQ, PMs und ähnliches) im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.



    Chapter V - Crimes in Offer


    Section 38 - Perversion of Justice
    Ein Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechtes schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 39 - Persecution of Innocents
    Wer als Amtsträger wider besseres Wissen einen Unschuldigen oder jemanden, der aufgrund des Gesetzes nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft.


    Section 40 - Omit of Official Acts
    Wer aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amtes zu einer bestimmten Diensthandlung verpflichtet ist und diese absichtlich unterlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.


    Section 41 - Breach of Confidence in Diplomatic Service
    Wer bei der Vertretung der Union gegenüber einer fremden Regierung oder internationalen Einrichtung einer amtlichen Anweisung zuwiderhandelt oder in der Absicht, die Bundesregierung irrezuleiten, unwahre Berichte erstattet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft


    Section 42 - Seduction of Subjects
    Wer als Vorgesetzter einen Untergebenen zu einer Straftat verleitet oder eine Straftat seines Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese Straftat angedrohte Strafe verwirkt.


    Section 43 - Breach of Secrecy
    Wer ein Geheimnis, von dem er als Amtsträger Kenntnis erlangt hat, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


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  • Mr Speaker,


    ich freue mich, dass Mr Xanathos den Versuch unternommen hat, eine schwerwiegende Rechtslücke zu schließen. Jedoch gibt es einige problematische Absätze in diesem Entwurf.


    Zitat

    Section 2 - Purpose and Negligence
    (1) Vorsätzliches Handeln verwirkt die angedrohte Strafe.


    Dieser Satz ist völlig unverständlich.


    Zitat

    Section 10 - Fine
    (1) Statt einer Freiheitsstrafe von höchstens 2 Monaten kann das Gericht an ihrer statt Geldstrafe verhängen.
    (2) Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen, wobei ein Tagessatz auf mindestens 1 und höchstens 1,000 Astor-Dollar festgesetzt wird.


    Es fehlt, wonach sich die Tagessätze richten.


    Zitat

    Section 9 - Imprisonment
    (1) Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beträgt 12 Monate, ihr Mindestmaß eine Woche.


    Es fehlt die Möglichkeit der anschließenden Sicherungsverwahrung, wenn nach Auffassung des Gerichts und entsprechender Gutachter die Gefährlichkeit des Täters noch fortbesteht.



    Völlig absurd! Erst werden unter dem Deckmantel „Meinungsfreiheit“ Beleidigungen getätigt, nun aber soll die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden? Diese Absätze gehören ersatzlos gestrichen.


    Zitat

    Section 34 - Affront
    (1) Wer einem anderen rechtswidrig dessen Ehre verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.
    (2) Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen der beiden für straffrei erklären.


    Hierfür gilt das gleiche. Falschbehauptungen werden in Section 35 geregelt, da ist dieser Absatz völlig unnötig.


    Ich hoffe, dass der Antragsteller die besprochenen Absätze noch einmal überdenkt.

  • "Vorsätzliches Handeln verwirkt die angedrohte Strafe." beudetet: Wer vorsätzlich (Motto: "Na wenn schon") handelt, muss mit dem rechnen, was im Gesetz steht, weil sich die angegebenen Strafmaße eben am vorsätzlichen Handeln ausrichten, denn es gilt die Maxime, dass nur Vorsatz zum Höchstmaß führen kann.
    Wenn es jedoch nur um das Wort "verwirkt" geht, so scheint dies doch nicht so unverständlich zu sein, da bei Section 42 dasselbe Wort ebenfalls steht:
    "Wer als Vorgesetzter einen Untergebenen zu einer Straftat verleitet oder eine Straftat seines Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese Straftat angedrohte Strafe verwirkt."
    Ich hoffe, ich konnte die Regelung erklären.


    Die Tagessätze richten sich natürlich nach dem (täglichen) Einkommen des Täters.


    Was die Sicherungsverwahrung angeht, so wäre ich in jenem Fall doch eher für die Anwendung der Section 11. Aber notfalls kann man auch diese Regelung noch aufnehmen.


    Das Recht der freien Meinungsäußerung findet seine Grenzen in den Rechten der Anderen. Maxime: Jeder kann tun, was einem anderen nicht schadet.


    Beleidigung wurde früher ja auf dem Wege der Ehrenhändel gelöst. Ein moderner Staat kann aber diese Form der Selbstjustiz, wo auch Menschen zu Tode kommen können, nicht dulden. Beleidigung und Verleumdung sind auch zwei verschiedene Sachen. Hierzu zwei Beispiele: "Sie sind eine dreckige Nutte", wäre eine Beleidigung,
    "Wussten Sie schon, Frau Baumann arbeitet sporadisch ab 22.00 Uhr als Prostituierte an der Main Street; und sie macht's nur ohne Kondom" wäre eine Verleumdung.
    Nochmal: Das meine ich natürlich nicht so, sondern es soll nur als Beispiel dienen.


    Und auch die Nation bzw. der Staat als Organisationsform der Gemeinschaft muss einen gewissen Schutz haben.


    Ach ja:
    Dass die Taten nur begrenzt sind und manche fehlen, liegt daran, dass man die fehlenden ohne simulatorische Ausgestaltung kaum bis gar nicht begehen kann, z.B. Mord oder allgemein Gewaltanwendung ...

  • Als Initiator dieses Entwurfes werde ich in den nächsten Tagen mit dem Präsidenten Kontakt aufnehmen, damit auch seine Vorstellungen in den Entwurf eingehen, sofern sich dafür eine Mehrheit findet.

  • Zitat

    Original von Alexander Xanathos
    "Vorsätzliches Handeln verwirkt die angedrohte Strafe." beudetet: Wer vorsätzlich (Motto: "Na wenn schon") handelt, muss mit dem rechnen, was im Gesetz steht, weil sich die angegebenen Strafmaße eben am vorsätzlichen Handeln ausrichten, denn es gilt die Maxime, dass nur Vorsatz zum Höchstmaß führen kann.
    Wenn es jedoch nur um das Wort "verwirkt" geht, so scheint dies doch nicht so unverständlich zu sein, da bei Section 42 dasselbe Wort ebenfalls steht:
    "Wer als Vorgesetzter einen Untergebenen zu einer Straftat verleitet oder eine Straftat seines Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese Straftat angedrohte Strafe verwirkt."
    Ich hoffe, ich konnte die Regelung erklären.


    Das in Section 42 dasselbe Wort erneut auftaucht, habe ich lediglich übersehen. Tatsächlich hat "verwirkt" eine völlig gegensätzliche Bedeutung.


    Zitat

    Die Tagessätze richten sich natürlich nach dem (täglichen) Einkommen des Täters.


    Es geht aber nicht darum, was wir für "natürlich" halten, sondern um klare Regelungen.


    Zitat

    Was die Sicherungsverwahrung angeht, so wäre ich in jenem Fall doch eher für die Anwendung der Section 11. Aber notfalls kann man auch diese Regelung noch aufnehmen.


    Und wenn der Präsident die Vollstreckung nicht billigt, lassen wir gefährliche Täter laufen? Die Sicherungsverwahrung muss rein.


    Zitat

    Das Recht der freien Meinungsäußerung findet seine Grenzen in den Rechten der Anderen. Maxime: Jeder kann tun, was einem anderen nicht schadet.


    Welchen Schaden haben Sie, wenn ich Sie beleidige oder meine Notduft auf der Flagge verrichte?


    Zitat

    Beleidigung wurde früher ja auf dem Wege der Ehrenhändel gelöst. Ein moderner Staat kann aber diese Form der Selbstjustiz, wo auch Menschen zu Tode kommen können, nicht dulden.


    Richtig - deswegen ahndet er Körperverletzungen, Tötungen etc.


    Zitat

    Beleidigung und Verleumdung sind auch zwei verschiedene Sachen. Hierzu zwei Beispiele: "Sie sind eine dreckige Nutte", wäre eine Beleidigung,


    Ja und? Ich sehe keinen Sinn darin, dass sich die Staatsorgane um so etwas kümmern. Und ich fände es schon befremdlich, wenn diejenigen, die außerhalb dieses Hauses die Meinungsfreiheit hochhalten, hier etwas völlig gegensätzliches beschließen.


    Zitat

    "Wussten Sie schon, Frau Baumann arbeitet sporadisch ab 22.00 Uhr als Prostituierte an der Main Street; und sie macht's nur ohne Kondom" wäre eine Verleumdung.


    Oder eine Tatsachenbehauptung, wenn es einen Beleg dafür gibt. Ist die Behaupung unwahr -> Section 35.


    Zitat

    Und auch die Nation bzw. der Staat als Organisationsform der Gemeinschaft muss einen gewissen Schutz haben.


    Ja, vor Wahlbetrug, Sabotage etc. Aber es kann doch nicht sein, dass hier politische Äußerungen möglicherweise bestraft werden können.


    Zitat

    Ach ja:
    Dass die Taten nur begrenzt sind und manche fehlen, liegt daran, dass man die fehlenden ohne simulatorische Ausgestaltung kaum bis gar nicht begehen kann, z.B. Mord oder allgemein Gewaltanwendung ...


    Das ist völlig absurd. Man kann sehr wohl betrügen oder "hacken" und damit Schaden anrichten. Das muss dann entsprechend (sim-on) geahndet werden können. Section 24 geht doch in die richtige Richtung, das muss konsequent weitergeführt werden.


    So ist der Antrag nichts halbes und nichts ganzes und nicht beschlusswürdig.

  • kleine Sim-Off-Anmerkung: Na klar ist bspw. ein "Mord" kaum vorstellbar, aber das gilt doch ebenso für die Vollstreckung der Todesstrafe. Oder erwartet jmd, dass wir nach Beschluss dieses Gesetzes im RL "Mitspieler" umnieten?


    Es gehört einfach zu einer stimmigen und konsequenten Ausgestaltung, dass ein Strafgesetzbuch auch Körperverletzung, Raub usw ahndet. Ob das dann jemals vor Gericht kommt, ist eine andere Sache bzw. abhängig von der Phantasie der Beteiligten.

  • Aber in der angeführten Quelle heißt es:
    Mit "Verwirkung" ist gemeint, dass der Anspruch [stattlicherseits] auf die Strafe entsteht.
    Wenn es sich die Mehrheit beider Häuser jedoch nicht mit dem Wort anfreunden kann so kann man es umformulieren in: "Vorsätzliches Handeln führt zur angedrohten Strafe."


    Wie wäre es bei der Geldstrafe mit einem dritten Absatz:
    "Die Höhe der Tagessätze bestimmt das Gericht nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters; dabei ist das Nettoeinkommen entscheidend, was der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Die Einküfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung können geschätzt werden."


    Was die Sicherungsverwahrung anbelangt, so ist dies tatsächlich ein wichter Einwand. Ich schlage deshalb einen vierten Absatz vor:
    "Das Gericht kann Sicherungsverwahrung anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten (durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird) für die Allgemeinheit gefährlich ist."
    Das in Klammern muss meiner Meinung nach nicht hinein.


    Zur Beleidigung: Das Opfer könnte sich gekränkt fühlen. Ein Opfer sich ständig wiederholender Beleidigungen könnte darüber hinaus Aggressionen anstauen, die sich vielleicht in einer erheblichen Straftat Luft machen.
    Man könnte aber anfügen, dass die Beleidigung nur auf Antrag des Opfers geahndet werden soll.


    Was den Schindluder mit der Flagge betrifft: Eine Flagge ist ein Symbol. Ein Symbol für sich hat keine Bedeutung. Erst die Menschen, die es als Symbol anerkennen geben ihm eine Bedeutung. Und die Flagge ist ein Symbol für unsere Nation, unsere Gesellschaft auch unsere demokratische Gesellschaftsordnung. Manche bekommen beim Blick auf ihre wehende Nationalflagge zum Beispiel bei der Siegerehrung einer Sportveranstaltung Gänsehaut oder gar feuchte Augen. Ob aber die Flagge bzw. die Nationalsymbole schutzbedürftig sind, muss die Mehrheit beider Häuser entscheiden.


    Zu den anderen Punkten: Es steht jedem in dieser Congress frei, konkrete Änderungwünsche vorzubringen.

  • Zitat

    Original von Alexander Xanathos
    Aber in der angeführten Quelle heißt es:
    Mit "Verwirkung" ist gemeint, dass der Anspruch [stattlicherseits] auf die Strafe entsteht.
    Wenn es sich die Mehrheit beider Häuser jedoch nicht mit dem Wort anfreunden kann so kann man es umformulieren in: "Vorsätzliches Handeln führt zur angedrohten Strafe."


    Irgendeine exotische Formulierung des Privatrechts kann aber nicht maßgeblich sein für das allgemeine Verständnis. Die Umformulierung scheint mir dringend geboten.


    Zitat

    Wie wäre es bei der Geldstrafe mit einem dritten Absatz:
    "Die Höhe der Tagessätze bestimmt das Gericht nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters; dabei ist das Nettoeinkommen entscheidend, was der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Die Einküfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung können geschätzt werden."


    Vorschlag: "Die Höhe der Tagessätze bestimmt das Gericht nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters; dabei ist neben dem Vermögen das Nettoeinkommen entscheidend, was der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Die Einküfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung können geschätzt werden."


    Zitat

    Was die Sicherungsverwahrung anbelangt, so ist dies tatsächlich ein wichter Einwand. Ich schlage deshalb einen vierten Absatz vor:
    "Das Gericht kann Sicherungsverwahrung anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten (durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird) für die Allgemeinheit gefährlich ist."
    Das in Klammern muss meiner Meinung nach nicht hinein.


    Ja, das in Klammern sollte raus. Ansonsten Zustimmung.


    Zitat

    Zur Beleidigung: Das Opfer könnte sich gekränkt fühlen. Ein Opfer sich ständig wiederholender Beleidigungen könnte darüber hinaus Aggressionen anstauen, die sich vielleicht in einer erheblichen Straftat Luft machen. Man könnte aber anfügen, dass die Beleidigung nur auf Antrag des Opfers geahndet werden soll.


    Da bin ich auf die Straftaten der Albernier gespannt. :P


    Ich bleibe dabei: Ein Straftatbestand "Beleidigung" schränkt die Meinungsfreiheit unnötig ein. Der nächste fühlt sich bei Karikaturen von Jesus oder Mohammed beleidigt, was dann?


    Zitat

    Was den Schindluder mit der Flagge betrifft: Eine Flagge ist ein Symbol. Ein Symbol für sich hat keine Bedeutung. Erst die Menschen, die es als Symbol anerkennen geben ihm eine Bedeutung. Und die Flagge ist ein Symbol für unsere Nation, unsere Gesellschaft auch unsere demokratische Gesellschaftsordnung. Manche bekommen beim Blick auf ihre wehende Nationalflagge zum Beispiel bei der Siegerehrung einer Sportveranstaltung Gänsehaut oder gar feuchte Augen. Ob aber die Flagge bzw. die Nationalsymbole schutzbedürftig sind, muss die Mehrheit beider Häuser entscheiden.


    Ja, die Flagge ist ein Symbol. Und wenn irgendwelche Spinner z.B. aus Protest gegen die Regierung die Flagge verbrennen, dann ist das unschön, sollte aber keinesfalls unter Strafe gestellt werden. Ich bezweifle zudem, dass die Verfassung eine derartige Einschränkung der Meinungsfreiheit überhaupt zuließe.


    Zitat

    Zu den anderen Punkten: Es steht jedem in dieser Congress frei, konkrete Änderungwünsche vorzubringen.


    Klar, aber so etwas geht immer einfacher, wenn der Antragsteller Einsicht zeigt. Sonst diskutieren wir am Ende über zwei unterschiedliche Anträge. ;)

  • In Ordnung, die Formulierung wird geändert. Ebenfalls die Bezugsgröße der Geldstrafe.
    Und meine Bereitschaft zu Änderungen/Verbesserungen steht außer Frage.
    Was die Regeln der Beleidigung angeht, so sollen sich die anderen Mitglieder des Hauses mal äußern. Das sollten sollten sie im Allgemeinen zu diesem Entwurf mindestens einmal tun. Der Congress kann hier beweisen, dass er wirklich zu selbstständigen (igitt, neue Rechtschreibung) Handeln fähig ist und nicht nur Entwürfe von außen durchwinkt.

  • Zitat

    Original von Alexander Xanathos
    Das sollten sollten sie im Allgemeinen zu diesem Entwurf mindestens einmal tun.


    Ja, in der Tat. Hier geht es nicht um eine Blutspendeverordnung, sondern um das Strafrecht schlechthin; da sollte es deutlich mehr als zwei Debattierende geben.


    Zitat

    selbstständigen (igitt, neue Rechtschreibung)


    Es sind beide Schreibweisen erlaubt. ;)

  • Ich möchte es zuerst auch begrüßen, dass sich Senator Xanathos bemüht, Astor nun endlich ein Strafrecht zu geben und somit einen weiteren rechtsfreien Raum schließen hilft.


    Mit einzelnen Bestimmungen habe ich aber auch so meine Probleme.


    Zitat

    Section 11 - Death Penalty
    (1) Statt einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Monaten kann das Gericht an ihrer statt die Todesstrafe bei einer besonderen Schwere der Schuld verhängen.
    (2) Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten.


    Ich vehementer Gegener der Todesstrafe und kann dieser bestimmung keinesfalls zustimmen. Lebenslange Haft ist für mich das Äußerste, was sich ein Staat anmaßen darf, als Strafe zu verhängen.



    Zitat

    Section 15 - Limitation
    (1) Ist seit der Vollendung einer Straftat das für sie angedrohte Höchstmaß an Freiheitsstrafe doppelt vergangen, so ist die Straftat verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
    (2) Sind seit einem Strafurteil sechs Monate vergangen, so ist die Strafe verjährt und darf nicht mehr vollstreckt werden.
    (3) Die Verjährungsfrist wird durch einen Strafprozess unterbrochen.


    Hier habe ich vor allem mit der Subsection 1 meine Proleme, und zwar verfahrenstechnischer Art. Hier wäre ja immer erst zu ermitteln, wie hoch die Strafe mit großer Wahrscheinlichkeit ausfallen würde, um dann eventuell die Strafverfolgung wegen Verjährung einzustellen. Quasi müsste man erst die Qualität der Straftat ermitteln um dann entscheiden zu können, ob die Verjährung eingetreten ist.


    Ich würde vorschlagen, feste Verjährungsfristen festzulegen, und dies eventuell in Abhängigkeit von den Chaptern des Spezielle Teils des Gesetzes. Aber einfacher wäre eine allgemeine Strafverjährungsfrist in Anlehnung an die Vollstreckungsverjährung in Höhe von sechs Monaten.




    Hier gehe ich weitgehend mit Ms. Baumann konform. Diese Bestimmungen sind höchst problematisch und werden immer im Widerspruch, oder zumindest im Spannungsfeld zu Article II, speziell zu Sections 3 und 4 stehen.


    Zitat

    Original aus der Bundesverfassung
    Section 3 [Freedom of Press, Opinion and Speech]
    Die Freiheit der Presse ist eines der stärksten Bollwerke eines freien Staatswesens und kann durch niemanden beschränkt werden, ebenso wie die Freiheit der Meinung, der Wortes und des sonstigen Schrifttums.


    Section 4 [Freedom of Assembly and of Petition]
    Kein Bürger der Vereinigten Staaten soll daran gehindert werden, sich auf friedliche Weise mit anderen zu versammeln oder Petitionen mit dem Ziel der Abstellung von Missständen an die Organen, Körperschaften und Behörden der des Staates zu richten.


    Alle 4 Bestimmungen gehören daher aus meiner Sicht raus aus dem Strafrecht. Bleidigungen, Verleumdungen und Verunglimpfungen können allgemein strafbewehrt werden, ein Sonderrecht für Amtsträger und Behörden ist aber abzulehnen.


    So, das wäre die ersten Probleme, die sich aus meiner Sicht mit dem Gesetzesvorschlag ergeben. Einige gute Änderungvorschläge sind ja schon gemacht und auch akzeptiert worden. Ich werde den Text mal noch weiter und intensiv durcharbeiten, vielleicht fällt mir ja noch etwas auf.


    Grundsätzlich sollten wir jedoch recht zügig zu einem Abschluss kommen, damit die strafrechtlichen grundlagen geschaffen werden. Auch das Strafrecht ist ja kein für ewig festgeschriebenes Recht und kann, sollte und wird sich auch weiter fortentwickeln.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Ich unterstütze die Einführung der Todesstrafe voll und ganz! Es gibt schrecklliche Dinge zu denen ein Mensch fähig ist. Als Abschreckung und auch als Bestrafung ist die Todesstrafe im äußersten Fall sinnvoll. Wer sich beispielsweise wiederholt schwerer Verbrechen schuldig gemacht hat, beweist dass er nicht fähig ist in einer Gesellschaft mit Menschen zu leben. Die Entfernung aus der Gesellschaft ist die einzige Lösung.

  • Zu aller erst möchte auch ich dem Herrn Senator für sein Engagement seitens der Erarbeitung eines Penalty Codes danken. Dies ist ein fundamentaler Punkt in unserem Strafrecht und muss deswegen in aller Ausführlichkeit besprochen werden.


    Ich schließe mich ebenfalls den Ausführung des Senators meines Bundesstaates an. Die Einführung der Todesstrafe ist meines Erachtens indiskutabel und findet meine absolute Ablehnung.

    (Muss sich derzeit voll aufs RL konzentrieren)


    Jason Caldwell
    Former Governor of Astoria State
    (D)


    "Die Mikronationen sind unsere eigene Spielzeug-Eisenbahn, Interaktion mit anderen Menschen gratis." Rod Andriz, II. President of the United States

  • Bevor ich mich zu dem Entwurf äußer, möchte ich anbringen, dass ich es unangemessen finde, wenn ein Kongressmitglied mittels Postwurfsendung andere Kongressmitglieder zur Diskussion zwingt.


    Wenn ich mich hier zurück halte, hat das besondere Gründe. Dies ist derzeitig der Fall und deswegen werde ich mich nicht vorm Wochenende hier zu äußern können.

  • Ich stimme mit Senator Schwertfeger überein, dass eine Bestrafung solcher Menschen, die auf der Straße sagen, dass sie den Präsidenten als einen Maulschellenugo empfinden, nicht bestraft werden dürfen, weil es der Präsident ist, den sie beleidigen. Beleidigungen unter Strafe zu stellen ist in Ordnung. Aber dann allgemein gültig für alle und nicht Amtsträger oder Behörden im Besonderen.


    Zudem bin ich klar für die Einführung der Todesstrafe! Es gibt nun einmal schlimme Verbrechen, die mit nichts außer dem Tod abgegolten werden können. In diesem Falle muss ich mich dem Statement von Senator Waller anschließen. Im übrigen ist auch geplant die Todesstrafe im Militärrecht zu implementieren, beispielsweise für Hochverräter. Aber das gehört an eine andere Stelle.


    Zudem möchte ich folgendes anregen: Wir sollten im Verlauf der Diskussion dringend versuchen einen Mehrheitsfähigen Entwurf auf die Beine zu stellen, der dann auch durch beide Kammern getragen werden kann. Im Zweifel sollte man lieber auf Passagen verzichten, die man dann später versucht durch Amendment zu implementieren, bevor man wegen einer Klausel das Gesamtwerk scheitern lässt.

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


    seal-supreme-klein.gif

  • Meine Meinung zur geplanten Einführung der Todesstrafe habe ich schon geäußert. Ein Entwurf mit dieser Bestimmung ist für mich nicht zustimmungsfähig.


    Die Todesstrafe ist für mich, egal wie schwer die Straftat gewesen sein und die Schuld wiegen mag, aus einem Grund inakzeptabel. Diese Strafe, so sie vollstreckt wird, ist unumkehr- und nicht revidierbar. Das Urteil, welches diese Strafe ermöglicht, wird jedoch von Menschen gefällt und diese sind fehlbar.


    Egal wie genau die Ermittlungen geführt wurden, wie gründlich alle Fakten gewertet wurden und wie augeklügelt das System zur Findung eines neutralen Urteils sein mag, letztendlich ist die Subjektivität des oder der Richter nicht auszuschließen. Und während alle anderen Formen der Bestrafung, selbstverständlich nicht spurlos, aber doch sehr weitgehend, revidierbar sind, gibt es diese Möglichkeit bei einer vollstreckten Todesstrafe nicht.


    Daher meineseits absolute Ablehnung von Section 11 in der vorgelegten Fassung.


    Mein Vorschlag wäre:


    Zitat

    Section 11 - Life Imprisonment
    (1) Statt einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Monaten kann das Gericht an ihrer statt bei einer besonderen Schwere der Schuld eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen.
    (2) Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine Begnadigung ist ausgeschlossen.
    (3) Die Verhänging einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedarf der Zustimmung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor.


    Kurz zur Erläuterung:
    Statt der Todesstrafe plädiere ich für eine lebenslange Haft ohne Aussicht auf Bewährung oder Begnadigung. Die Zustimmung des Präsidenten sollte erforderlich sein, da auch eine Begnadigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist. Eine derartige lebenslange Freiheitsstrafe ist eine "Quasi-Todesstrafe", bei der jedoch immer noch die Möglichkeit besteht, ein solches Urteil unter Umständen (und diese sind dann im Verfahrensrecht zu regeln) zu revidieren.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Eine lebenslange Haft auf Kosten des Staates und somit auf Kosten der gesetzestreuen Bürger für einen Menschen, der sich als nicht fähig in einer Gesellschaft zu leben erwiesen hat, lehne ich strikt ab.


    Ich könnte mir vorstellen jeden Bundesstaat entscheiden zu lassen ob er die Todesstrafe ausübt oder nicht.

  • Zitat

    Original von John Robert Waller
    Ich könnte mir vorstellen jeden Bundesstaat entscheiden zu lassen ob er die Todesstrafe ausübt oder nicht.


    Das halte ich für einen sehr guten Kompromissvorschlag. Je nachdem, wo die Tat begangen wurde, sollte dann entsprechend (je nach Rechtslage des Bundesstaates) eine lebenslange oder die Todesstrafe verhängt werden; mit Veto- oder Begnadigungsrecht des jeweiligen Governors.

  • Diesen Vorschlag würde ich ebenfalls begrüßen.

    Justin "Just" Wayne (R-[definition=1]Assentia[/definition])


    Young Retiree
    Various Former (Senator, Representative, Secretary, etc)

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