Jo. Und da wo Untergang der Bevölkerung steht sollte eigentlich was anderes hin aber mir ist das Wort nicht eingefallen
Der AAAAAAHHHHHHH-Thread
Es gibt 9.592 Antworten in diesem Thema, welches 438.557 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ernie Sandhurst.
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Naja. Rede ist dafür wohl ein gewagter Ausdruck
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Hätte ich Hassrede gesagt wär allen Klar gewesen was gemeint ist.
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Das ist 'ne Randnotiz, keine Rede.
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Das ist Provokation. Ist auch als Provokation gedacht
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Ich finde spontan weder ein Bundes- noch ein Staatsgesetz, auf dem sich das begründen ließe.
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Geht das nicht aus dem Hiipkratischen Eid (oder wie man das schreibt) hervor?
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Ich würde sagen das fällt unter die Unzumutbarkeit. Und eine Krankenschwester hat sowieso keinen Eid des Hippokrates.
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Welches Gesetz schreibt diesen Eid SimOn vor? Übrigens: Dass rassistisches pack mal etwas warten muss, schadet dem gar nicht.
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Ich finde spontan weder ein Bundes- noch ein Staatsgesetz, auf dem sich das begründen ließe.
Die Garantenstellung des Arztes gegenüber einem Patienten in seiner Obhut? Körperverletzung durch Unterlassen also?
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Spätestens wenn er verblutet ist es schlecht
Ich find das ganz interessant aber auch 'n bisschen Komisch -
Die Garantenstellung des Arztes gegenüber einem Patienten in seiner Obhut? Körperverletzung durch Unterlassen also?
Im deutschen Recht wäre das ne ganz klare Sache. Allein, SimOn fehlt mir da die eindeutige Rechtsgrundlage.
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Unterlassene Hilfeleistung?
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Verbluten kann er nicht, wegen einem dumpfen Trauma du Genie. Nein, es gibt einfach Dienst nach Vorschrift und man kann sehr legal Dinge verzögern. Das passiert hier auch. Außerdem wird er ja behandelt, nur halt später. Es gibt oft 2 stündige Wartezeiten, selbst bei Unterschenkelbrüchen (selbst erlebt), daraus kann man keine unterlassene Hilfeleistung drehen. Du kannst es aber gern versuchen.^^
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Steht das nicht irgendwie im FPC?
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Verbluten kann er nicht, wegen einem dumpfen Trauma du Genie. Nein, es gibt einfach Dienst nach Vorschrift und man kann sehr legal Dinge verzögern. Das passiert hier auch. Außerdem wird er ja behandelt, nur halt später. Es gibt oft 2 stündige Wartezeiten, selbst bei Unterschenkelbrüchen (selbst erlebt), daraus kann man keine unterlassene Hilfeleistung drehen. Du kannst es aber gern versuchen.^^
Och, meine Frau durfte mit Va Appendizitis 4 Stunden warten, bis sich mal ein Pfleger drum gekümmert hat (in der Notaufnahme, wohlgemerkt), ein vom Rettungsdienst gebrachter Patient mit Va Stemi durfte 2 Stunden warten. Ist alles nicht so unüblich.
Steht das nicht irgendwie im FPC?Sag du's uns, du willst hier doch was stricken.
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Ich les das Ding mal nach'm Gesetz durch
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Und lustig: Ich durfte mal 5 Stunden mit gebrochener Hand im KH warten. Grund: Die Station öffnet erst um 18 Uhr.:crazy
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