Der AAAAAAHHHHHHH-Thread

Es gibt 9.592 Antworten in diesem Thema, welches 437.993 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ernie Sandhurst.

  • Die Debatte um die WiSim wie auch um diesen Punkt hier zeigt, dass es zwei Gruppen in Astor gibt, nämlich
    1. Diejenigen die mehr oder weniger davon ausgehen, Astor habe SimOn X Einwohner (x = Zahl der Mitspieler).
    2. Diejenigen, die mehr oder weniger davon ausgehen, Astor habe 150 Mio. Einwohner.
    Beide Gruppen argumentieren entsprechend.
    Wenn man nun von der Sicht der Gruppe 1 ausgeht, macht z.B. eine WiSim sinn, sind die Zahlen über (Todes-)Urteile unrealistisch, ist dieses Gesetz nicht sinnhaftig.
    Für die Gruppe 2 hingegen macht eine WiSim nur begrenzt Sinn, da an ihr ja nur 20 Mitspieler teilnehmen statt 150 Mio. Menschen wie in einer Marktwirtschaft und macht eben auch dieses Gesetz inhaltlich Sinn, da es eben mehr als die Straftaten gibt, die tatsächlich simuliert werden.


    Du redest nicht von Sinn, sondern von Blödsinn. ;) Ganz davon abgesehen, dass Astor inzwischen fast 210 Millionen Einwohner hat, kann man nicht herkommen und sagen "nur wenn man die alle berücksichtigt", macht etwas Sinn. Aber genauso kann man nicht sagen "man muss nur berücksichtigen, was uns Mitspieler direkt betrifft"!


    Die Wahrheit liegt dazwischen. Aber vermutlich ist es eben einfacher, Gruppen zu bilden und nach schwarz und weiß Ausschau zu halten. :rolleyes

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Können wir die Diskussion nicht weiter friedlich und freundlich führen, bitte?


    Mir scheint, der Knoten worum es in dem umstrittenen Gesetzentwurf geht, und worum nicht, ist mittlerweile geplatzt. Wenn jetzt noch alle verstehen, warum es auch Sim-on nicht sinnvoll für Astor ist, dagegen zu sein, sind wir hier im Waldorf-Kindergarten - dann haben wir nämlich mal wieder alle gewonnen! :D

  • Ich wollte nur klarstellen, dass ich mich beiden Gruppen zugehörig fühle und dass es deswegen Blödsinn ist, Gruppen zu bilden. ;)

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  • Ja, okay, ich gehöre schließlich auch irgendwie zu beiden Gruppen, während ich andererseits - oder deshalb - beide Gruppen für irgendwie beknallt halte. :thumbsup:

  • :thumbdown:

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  • @ Varga: Kostet es das Billet? Willkommen im Club (bin ein Art. 90 Abs. 2 er Strassenverkehrsgesetz).


    Im übrigen Grüsse aus Nizza! Die Franzosen feiern den 14. Juli, ein Riesenfeuerwerk geht da ab.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]


  • @ Varga: Kostet es das Billet? Willkommen im Club (bin ein Art. 90 Abs. 2 er Strassenverkehrsgesetz).


    Im übrigen Grüsse aus Nizza! Die Franzosen feiern den 14. Juli, ein Riesenfeuerwerk geht da ab.

    Das kostet definitv das Billet :(
    Nach Abzug der Toleranz 34 km/h zu viel ausserorts.
    Und da es leider nicht das erste mal ist... :wall



    Womit hast du dir den Art. 90 Abs. 2 verdient? :kritischguck


    Geniess das Feuerwerk :thumbup:

  • @Varga: Ich weiß zwar nicht, wie das in der Schweiz ist, aber in Deutschland haben diese Geräte lauter Kinderkrankheiten, und die wenigsten Polizisten sind vorschriftsgemäß in ihre Bedienung eingewiesen.


    Ein fähiger und entsprechend erfahrener Rechtsanwalt hat meist leichtes Spiel, eine Geschwindigkeitsmessung per Laser vor Gericht zu zerlegen. ;)


    Und @Remington: Grüße zurück nach Nizza. =)

  • Dass er durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt, hätte ich Remington jetzt nicht unbedingt zugetraut. Ich hoffe nicht, dass er auf deutsche Straßen darf. ;o)

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
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  • Mann, die klotzen aber einen ab, seit 25 Minuten donnert das jetzt pausenlos über die Côte d'Azur.


    Den 90 Zwoer habe ich mir mit einem Autorennen verdient. Zwar habe ich dasselbe gewonnen, aber die blöde Kuh, die es verloren hat, liess mich nicht mehr rechtzeitig rechts rein, als einer auf der Gegenseite erschien und dann gab es zwei Totalschaden, der Entgegenkommende und meiner (bzw. gehörte der Karren meinem Alten). Naja, gab ein Theater und ist schon lange her, damals war ich noch jung. 10 Jahre Strafregistereintrag und 1 Jahr Beförderungssperre beim Militär plus zwei Monate Führerscheinentzug und Regress der Versicherung. Dabei war ich doch unschuldig!! - die blöde Kuh war schuld! Leider sah der Richter das anders - ein klassischer Justizirrtum. :wall

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • @Remington: Bei meinem ersten Verfahren (ich ging vor Gericht) lief auch nicht alles ganz korrekt ab. Verloren hab ich leider trotzdem, bin damals aber ohne Anwalt vor Gericht gegangen. Mittlerweile hab ich einen Rechtsschutz den ich nun mal bemühen werde. Aber dieses mal scheint die Sache ziemlich eindeutig zu meinen ungunsten zu sein.


    @Sookie: Die Schweizer Polizei ist da wohl geübter, die machen eigentlich nichts anderes...

  • Nach Abzug der Toleranz 34 km/h zu viel ausserorts.
    Und da es leider nicht das erste mal ist...


    Hässlich, das gibt sechs Monate. Der Nachbarsbub fuhr minutenlang auf der Überholspur der Autobahn A1 einem auf und hatte eine Zivilpatrouille am Hals, ohne es zu merken - 1 Jahr Billet weg.


    Ich habe nach dem Crash von damals beschlossen, ein braver Autofahrer zu werden und kaufte mir einen Automaten, weil man mit denen anständiger fährt. Nur einmal juckte es mich wieder, als meine Frau mit ihrem Alfa das Maggiatal hinaufkroch, es war kein Zuschauen bzw. danebensitzen und ich hiess sie anhalten und den Platz wechseln. Und dann wurde der Alfa mal durchgeputzt. 8-)


    Der Automat, den ich kaufte, war ein Cherokee V8 5,2 Liter, der war - männlich, wirklich männlich. Er starb eines natürlichen Todes, soviel sei verraten.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • @Remington: Zwei Monate Führerscheinentzug - womit nehme ich an gemeint ist, was in Deutschland "Fahrverbot" heißt? Also man gibt seine Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit bei der Behörde ab, darf so lange nicht Autofahren, und bekommt sie nach Ablauf der Frist automatisch zurück? - waren verglichen mit deutschen Verhältnissen noch günstig.


    Hier wird bei Verurteilung wegen einer Straftat im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis regelmäßig entzogen, was heißt: Man hat dann gar keinen Führerschein mehr.


    Nach Ablauf einer sog. Sperrfrist - je nach Tatschwere von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren - kann man eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dazu muss man aber ein medizinisch-psychologisch Gutachten vorlegen, das bescheinigt, das man körperlich, charakterlich und geistig zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Ein entsprechendes Gutachten kostet mehrere hundert Euro, die der Antragsteller selbst berappen muss, und die Chancen, im ersten Versuch ein positives Gutachten zu erhalten, stehen statistisch bei etwa 1:3. Darum gibt es spezielle Vorbereitungskurse auf das Untersuchungsgespräch, die auch mehrere hundert Euro kosten.


    Betrug die Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis mehr als zwei Jahre, oder hat man es sonst binnen zwei Jahren nach dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht geschafft, eine neue erteilt zu bekommen, kann man noch mal ganz von vorne anfangen - in der Fahrschule, so, als hätte man nie eine Fahrerlaubnis gehabt. Das kostet dann ab ca. 1.500 € aufwärt, und ein Gutachten braucht man immer noch.


    Geldstrafe, Gerichtskosten und Regressforderung der Versicherung kommen natürlich noch auf alles oben drauf!


    @Varga: Das sagt man in Deutschland meist auch, und für einen auf sich gestellten Laien stehen die Chancen in der Tat schlecht.


    Aber mit sachkundigem Anwalt stehen die Chancen in Wahrheit meist gar nicht schlecht, weil die Messgeräte hochsensibel sind, und die Polizei oftmals eher schlampig arbeitet.


    Ich weiß, wovon ich rede, ich bin geschäftsplanmäßige Vertreterin eines Richters für Bußgeldsachen. ;)

  • Waaaas? Der Führerschein wird gecancelt? Das ist ja grauenhaft. Ich glaube, bei den Junglenkern (die den Führerschein noch nicht lange haben), gibt es sowas wie Führerschein auf Probe. Das ist, weil wir in deren Alter so wild fuhren und jetzt hat man bei den Jungen die Schrauben angezogen, oje. :devil

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • So etwas gibt es in Deutschland auch und die Personen nennen sich "Fahranfänger". Da ich im vergangenen Jahr meinen Führerschen erst gemacht habe, gehöre ich (noch) dazu. ;)

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  • @Sookie: Dann siehts in Deutschland ja noch mieser aus als hier :(


    Beim letzten Entzug war die Sachlage ziemlich kompliziert und die Anklage stand auf eher wackligen Beinen (das im Detail zu schildern würde etwas gar lange dauern). Ich habe meine Verteidigung hauptsächlich darauf aufgebaut, dass ich als ich (dummerweise) das Polizeiprotokoll unterzeichnet habe zu sehr unter Stress gestanden bin. Bei der Urteilsbegründung hiess es dann: Das Verfahren von Seiten Polizei und Untersuchungsrichteramt sei nicht 100% korrekt gewesen, jedoch reiche die Beweislage für eine Verurteilung. Da ich mich so gut (!) verteidigt hätte glaubte der Richter auch nicht das ich mich beim Unterschreiben des Protokolles unter Druck setzen liess.


    Das Resultat: 3 Monate laufen, eine Busse und eine Geldstrafe (mit Bewährungsfrist 2 Jahre). Stellt sich jetzt nur die Frage ob die Bewährungsfrist von der Tat oder von Urteil an zählt...


    Aber bei euch darf man wenigstens (teilweise) auf den Autobahnen Gas geben (Hab auf dem Rückweg von Ungarn davon Gebrauch gemacht) =)

  • Waaaas? Der Führerschein wird gecancelt? Das ist ja grauenhaft. Ich glaube, bei den Junglenkern (die den Führerschein noch nicht lange haben), gibt es sowas wie Führerschein auf Probe. Das ist, weil wir in deren Alter so wild fuhren und jetzt hat man bei den Jungen die Schrauben angezogen, oje. :devil


    Man unterscheidet in Deutschland wie gesagt das "Fahrverbot" (ein bis drei Monate) und den "Entzug der Fahrerlaubnis."


    Ein Fahrverbot gibt es für bestimmte Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. zweimal binnen eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell (inner- oder außerorts), oder Überfahren einer roten Ampel, wenn die Rotphase bereits länger als eine Sekunde angedauert hat.


    Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn man entweder eine Straftat im Straßenverkehr begangen hat (Beispiel), oder eine bestimmte Punktzahl im (nichtöffentlichen) Verkehrszentralregister angesammelt hat. Dort bekommt man bisher einen (z. B. für mehr als 20 km/h zu schnell, inner- oder außerorts) bis zu sieben Punkte (für Straftaten), bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Demnächst tritt eine Reform in Kraft, dann gibt es nur noch einen bis drei Punkte pro Verstoß, und bei acht angesammelten Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.


    @Sookie: Dann siehts in Deutschland ja noch mieser aus als hier :(


    Beim letzten Entzug war die Sachlage ziemlich kompliziert und die Anklage stand auf eher wackligen Beinen (das im Detail zu schildern würde etwas gar lange dauern). Ich habe meine Verteidigung hauptsächlich darauf aufgebaut, dass ich als ich (dummerweise) das Polizeiprotokoll unterzeichnet habe zu sehr unter Stress gestanden bin. Bei der Urteilsbegründung hiess es dann: Das Verfahren von Seiten Polizei und Untersuchungsrichteramt sei nicht 100% korrekt gewesen, jedoch reiche die Beweislage für eine Verurteilung. Da ich mich so gut (!) verteidigt hätte glaubte der Richter auch nicht das ich mich beim Unterschreiben des Protokolles unter Druck setzen liess.


    Merke: Zu Polizisten sagt man nichts außer höflich: "Guten Tag", seinen Personalien - sofern nicht sowieso aus den ausgehändigten Papieren ersichtlich -, "höflich: Dazu äußere mich nicht", und wenn sie fertig sind höflich: "Auf Wiedersehen." Und man unterschreibt auch nichts.


    Zitat

    Das Resultat: 3 Monate laufen, eine Busse und eine Geldstrafe (mit Bewährungsfrist 2 Jahre). Stellt sich jetzt nur die Frage ob die Bewährungsfrist von der Tat oder von Urteil an zählt...


    In Deutschland jedenfalls beginnen Bewährungsfristen immer mit der Rechtskraft des Urteils zu laufen. ;)


    Zitat

    Aber bei euch darf man wenigstens (teilweise) auf den Autobahnen Gas geben (Hab auf dem Rückweg von Ungarn davon Gebrauch gemacht) =)


    Pro Tempo 130! :thumbup:

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