Auch wenn jemand nicht mehr im Koma liegt kann er trotzdem nicht vernehmungsfähig sein
Bei Ihnen gibt es dafür aber nun wirklich keinen Anhaltspunkt. Dauerhaft vernehmungsunfähig könnten Sie nur unter ganz bestimmten Bedingungen sein, etwa bei massivem Fall von Schwachsinn oder bei Demenzerkrankungen in fortgeschrittenem Stadium. Davon ist nun wirklich nicht auszugehen. Dass Sie nicht die hellste Leuchte im Kronleuchter sind ist uns allen bewusst, aber ich denke nicht dass Ihnen jemand ausreichenden Schwachsinn dafür attestieren würde.
Sie sind ansprechbar, orientiert, können auf Fragen antworten und sind auch sonst bei klarem Verstand - wenigstens, soweit Ihnen das möglich ist. Das sollte reichen, Sie für vernehmungsfähig zu erklären.