What's going on in Congress?

Es gibt 5.738 Antworten in diesem Thema, welches 253.042 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Micheil Irakli Abzianidze.

  • Nein danke.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Bedauerlich dass sich der Senat nicht dazu durchringen konnte das Amt des Vizepräsidenten attraktiver zu gestalten. Insbesondere die Uneinigkeit unter den demokratischen Senatoren ist maßgeblich für das Scheitern der Reform verantwortlich.

  • Was würden Sie tun wenn Sie im Kongress wären?


    Ganz offen gesagt bin ich noch immer ausgesprochen frustriert darüber, dass ich durch einen der passivsten Parteisoldaten ersetzt wurde, und es wird kaum mehr passieren dass ich im Kongress sitzen werde. Aber wenn Sie mich schon fragen Senator: Weiss überhaupt irgendjemand was in Stralien läuft? Warum lässt man die Regierung und das Militär da einfach wursteln? Ich hätte zumindest mal einen Regierungsvertreter vorgeladen. Und was ist mit der WiSim deren Einführung diskutiert wurde? Da hört man auch einfach nichts mehr. Hier gehört doch mal ein Grundsatzentscheid getroffen.


    Ganz allgemein muss ich leider feststellen, dass der Kongress seine Aufgabe zur Kontrolle der Regierung nur ausgesprochen mangelhaft wahrnimmt.

    • "Die legislative Gewalt soll einem Kongress der Vereinigten Staaten übertragen sein, der aus zwei Kammern besteht: Dem Repräsentantenhaus und dem Senat." (Art III Sec 1 § 1 US Const)

    Finden Sie die Stelle, an der irgendwas von "Mitwirkung", "Beratung", "Anleitung" o. ä. des Kabinetts bei der Gesetzgebung steht?


    Ich finde es eine überaus interessante Frage, inwiefern Stellungnahmen von Ministern o. ä. im Kongress zu Gesetzgebungsvorhaben überhaupt verfassungsrechtlich zulässig sind?


    Art I Sec 3 US Const trennt die Staatsgewalten voneinander und daraus folgt doch eigentlich denklogisch, dass ihre Wirkungskreise sich nur dort punktuell miteinander überschneiden dürfen, wo wiederum die Verfassung dies als Ausnahme ausdrücklich bestimmt?

    Natalija Aleksandrovna Romanova


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  • Den habe ich Ihnen bereits genannt, sage Ihnen aber natürlich gerne auch noch mal den vollen Wortlaut auf:

      "Die legislative und die exekutive Gewalt des Staates sollen voneinander und insbesondere von der richterlichen Gewalt getrennt und unterschieden sein." (Art I Sec 3 US Const)

    Wie fänden Sie es eigentlich, wenn sie als Partei in einem Prozess vor Gericht stehen, und die Regierung "berät" den Richter?


    Und wie fänden Sie das insbesondere dann, wenn es in diesem Prozess darum ginge, wie viel Geld der Bürger oder welche Ansprüche auf Handlung, Duldung oder Unterlassung gegen die Bürger der Regierung zustehen?

    Natalija Aleksandrovna Romanova


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  • Der Vergleich hinkt hinten und vorne. Ein Richter hat neutral zu sein, davon sind Kongressabgeordnete weit entfernt. Und Richter werden sehr wohl von der Regierung beraten. Was denken Sie denn was Anwälte vor Gericht tun außer den Richter zu beraten? Und jetzt raten Sie mal wer bei etwa einem Strafprozess einer der Anwälte ist? Richtig, der STAATsanwalt. Am Ende entscheidet der Richter bzw. der Kongress, vollkommen frei in seiner Entscheiung ob er irgendeiner Beratung folgt - anhören sollten man trotzdem etwaige Betroffene, Gutachter oder Experten.

  • Der Vergleich hinkt hinten und vorne. Ein Richter hat neutral zu sein, davon sind Kongressabgeordnete weit entfernt. Und Richter werden sehr wohl von der Regierung beraten. Was denken Sie denn was Anwälte vor Gericht tun außer den Richter zu beraten? Und jetzt raten Sie mal wer bei etwa einem Strafprozess einer der Anwälte ist? Richtig, der STAATsanwalt. Am Ende entscheidet der Richter bzw. der Kongress, vollkommen frei in seiner Entscheiung ob er irgendeiner Beratung folgt - anhören sollten man trotzdem etwaige Betroffene, Gutachter oder Experten.


    Nein, Sir, Ihre Erwiderung hinkt hinten und vorne.


    Anwälte beraten vor Gericht nicht nach objektiven Gesichtspunkten den Richter, sie streiten für die subjektiven Interessen Ihrer Parteien. Dementsprechend ist auch der Staatsanwalt nur Interessenvertreter seiner Partei, eben der Regierung. Und das macht ihn gerade nicht faktisch wissender, analytisch klüger oder moralisch gerechter als den Vertreter seiner gegnerischen Partei. Sonst wäre er ja der Richter und nicht der Interessenvertreter nur einer Partei.


    Wenn also der Kongress sich außerstande sieht, selbstständig gerecht abzuwägen, welche Steuerlast einerseits für das Gemeinwohl zwingend notwendig und andererseits dem für seinen Wohlstand arbeitenden einzelnen Bürger gegenüber gerecht ist, dann soll er wenigstens beide Seiten anhören: Die das Geld ausgebende Regierung und die dafür arbeitenden Bürger. Und sich dieser Forderung wiederum nicht mit der Ausrede entziehen, er sei ja dazu gewählt, die Bürger zu vertreten. Dass er dazu nicht willens oder nicht in der Lage ist, hat er ja mit seinem Hilferuf an die Regierung bereits bewiesen.


    Niemand braucht einen Kongress als "Beirat" der Regierung, der bloß deren an ihn herangetragene Wünsche auf ihre einseitige Empfehlung hin absegnet.


    Gewaltenteilungsfundamentismus ist hier sicher fehl am Platz. Da die Committees ohnehin nichts taugen, wäre es sicher nicht verkehrt vermehrt Experten zu Rate zu ziehen. Wie eben auch den Fachminister.


    Die Gewaltenteilung ist das Fundament - aus dem Lateinischen übersetzt: der Grund, der Unterbau - unserer Verfassung, Mr. President. Insofern ist "Gewaltenteilungsfundamentismus" im Hinblick auf deren Auslegung und Anwendung ein Pleonasmus.


    Natürlich steht dem Volk auch jederzeit das Recht zu, seine Verfassung zu ändern oder aufzuheben.


    Aber dann soll das Volk auch offen und grundsätzlich darüber diskutieren und entscheiden. Und nicht der Kongress sich eigenmächtig über die Verfassung hinwegsetzen mit der Begründung: "Was die Bürger in die Verfassung geschrieben haben, die unsere Macht überhaupt erst begründet und zugleich begrenzt, ist Unsinn. Wir wissen es besser und machen es darum einfach anders!"

    Natalija Aleksandrovna Romanova


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  • Zitat

    Die Gewaltenteilung ist das Fundament - aus dem Lateinischen übersetzt: der Grund, der Unterbau - unserer Verfassung, Mr. President. Insofern ist "Gewaltenteilungsfundamentismus" im Hinblick auf deren Auslegung und Anwendung ein Pleonasmus.


    Zustimmung. Wobei man in der Wissenschaft eher von Gewaltenverschränkung sprechen würde. ;)


    Statt die Verfassung offensichtlich falsch auszulegen und damit einen Schiedsspruch der Judikative zu provozieren, sollten sich die Gegner der Gewaltenteilung eher darauf konzentrieren informelle Strukturen zu schaffen, die dabei helfen die Exekutive in die Gesetzgebung mit einzubinden. In der allgemeinen Gesetzgebung geschieht das doch auch, in dem der Präsident Entwürfe an befreundete Abgeordnete weiterleitet, die wiederum dann den Entwurf in den Kongress einbringen. Lasst Euch also einfach etwas einfallen.

  • Anwälte beraten vor Gericht nicht nach objektiven Gesichtspunkten den Richter, sie streiten für die subjektiven Interessen Ihrer Parteien. Dementsprechend ist auch der Staatsanwalt nur Interessenvertreter seiner Partei, eben der Regierung. Und das macht ihn gerade nicht faktisch wissender, analytisch klüger oder moralisch gerechter als den Vertreter seiner gegnerischen Partei. Sonst wäre er ja der Richter und nicht der Interessenvertreter nur einer Partei.


    Meine Rede. Nur schade, dass ihre Schlussfolgerung daraus die absolut falsche ist.

  • Meine Schlussfolgerung ist, dass Ihrem Modell nach im Kongress gerade ohne Beteiligung des Volkes über das Volk verhandelt und entschieden wird:


    Der Handelsminister ist der Anwalt der Regierung, er trägt deren Wünsche betreffend ein neues Steuergesetz vor.


    Die Repräsentanten und Senatoren sind in Ihrem Modell quasi die Geschworenen, sie fällen die Entscheidung.


    Die Argumente des Volkes trägt niemand vor. Es ist bei dieser Entscheidungsfindung nicht vertreten, es bezahlt hinterher nur für sie.


    Wie gesagt, Ihr Modell!

    Natalija Aleksandrovna Romanova


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