Nun, Gewaltenteilung bedeutet zwar, dass zunächst jede der drei Staatsgewalten unabhängig von den beiden anderen ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllt, um darin wirksame Ergebnisse zu erzielen, sind sie aber auf eine Zusammenarbeit angewiesen.
Natürlich kann der Kongress mit Zweidrittelmehrheit auch gegen den Willen des Präsidenten ein Gesetz beschließen, und wenn dieser dann sagt, dieses Gesetz sei so aber praktisch nicht ausführbar, Organklage vor dem Obersten Gerichtshof gegen den Präsidenten erheben und beantragen, ihn zu verpflichten, es trotzdem auszuführen - in völliger Ungewissheit, was bei einer vom Obersten Gerichtshof erzwungenen Ausführung des betreffenden Gesetzes am Ende herauskommt. Darauf hat der Kongress nun wirklich keinen Einfluss, denn die Ausführung der Gesetze ist eben Aufgabe des Präsidenten.
Besser ist es also, Kongress und Präsident verständigen sich bereits im Vorfeld - der Kongress sagt, was er wie geregelt wissen will, und der Präsident, ob und wie das verwaltungstechnisch machbar ist - so dass ein Gesetz herauskommt, das dann auch wirklich so ausgeführt wird und das bewirkt, was der Kongress ursprünglich bezwecken wollte.
Und das wiederum ist mir ehrlich gesagt auf die nun praktizierte Weise lieber, als wenn ein Mitglied der Administration im Kongress sitzt, und dort als "Beauftragter" des Präsidenten tätig wird - womit wir wieder bei diesem leidigen Thema angekommen wären.