Sie würden also sagen, dass die in vielen Executive Orders getroffenen Verschwiegenheits-Verpflichtungen nach Ende der Beratertätigkeit unmittelbar endeten?
Der Wortlaut gibt das nicht her, aber Sie sind ja der scheinbar gut bezahlte Anwalt hier.
Die Formulierungen die sich auf "für die Dauer der Beratertätigkeit" beziehen, beziehen sich regelmäßig nur auf Teile der Executive Orders.