Änderung der Standing Orders

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 307 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von John Nathan Hope.

  • DONG


    Legislators!


    Der Abgeordnete Hope beantragt eine Aussprache zu folgendem Beschlussentwurf:



    Section 1 – Reference to the Appendix
    (a) Section I der Standing Orders der Legislatur wird wie folgt neu gefasst:


    Section I – Motions
    (a) Anträge an die Legislatur können von jedem Mitglied der Legislatur eingebracht werden.
    (b) Sie werden dazu dem Vorsitzenden überreicht.
    (c) Gesetzesinitiativen sollen der in Appendix I dargelegten Form entsprechen.
    (d)
    (1) Gesetzesinitiativen, die nicht der Form gemäß Appendix I entsprechen, werden vom Vorsitzenden in die entsprechende Form gebracht, bevor er die Discussion einleitet.
    (2) Gesetzesinitiativen, die verabschiedet wurden, obwohl sie nicht der Form gemäß Appendix I entsprechen, behalten ihre Gültigkeit und werden vom Gouverneur den Formvorschriften gemäß angepasst.
    (e) Solange die Abstimmung über einen Antrag noch nicht eröffnet ist kann der Antragsteller diesen jederzeit verändern und zurückziehen, indem er dies dem Vorsitzenden mitteilt.“


    Section 2 – Insertion of an Appendix
    (a) Den Standing Orders wird der folgende Appendix angefügt.


    "Appendix I – On the Formal Requirements of Legislative Initiatives
    Gesetze des Free States of New Alcantara werden nach folgendem Format erstellt:
    "New Alcantara [Gesetztitel (ohne Abkürzung)]


    Article [Entsprechend der Nummerierung - römisch] - [Bezeichnung des Articles] (nur falls Umfang des Gesetzes eine Unterteilung notwendig macht)


    Section [Entsprechend der Nummerierung - arabisch] - [Bezeichnung der Section]
    (a) [...]
    (b) [...]
    (1) [...]
    (2) [...]
    (3) [...]
    (c) [...]
    [...]".


    Section 3 – Final Provision
    (a) Diese Änderung der Standing Orders gilt unmittelbar nach Beschlussfassung.
    (b) Eine Anpassung des öffentlich einsehbaren Textes der Standing Orders ist kurzfristig durch den Governor vorzunehmen.


    Die Aussprache endet gemäß Standing Orders frühestens am 9. Juli, 21 Uhr. Eine Verkürzung der Aussprache lassen die Standing Orders nicht zu.

  • Die Begründung dürfte zwischenzeitlich bekannt sein aus dem vorangegangenen Verfahren. Rückfragen zum Entwurf beantworte ich selbstverständlich gern.

  • Legislators,


    ich werde einer solchen Regelung weiterhin nicht im Wege stehen.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

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