Republican Congressional Caucus on the confirmation of the Chief Justice nominee

Es gibt 140 Antworten in diesem Thema, welches 4.952 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Gregory Jameson.

  • Ach wissen Sie, Mr. Mullenberry, Sie können hier gern zurückweisen, was Sie wollen. Ich habe nicht behauptet, dass Sie persönlich die Angriffe auf Schwertfeger geäußert haben, das war natürlich die Führerin Ihrer Kongressfraktion.


    Offenbar kommen nun auch Sie hoffentlich langsam zu der Erkenntnis, dass nicht das Urteil des Obersten Gerichts und auch nicht der damalige Richter am derzeit latent verfassungswidrigen Zustand der Bundesgesetzgebung schuld ist, sondern die über 100-tägige gesetzgeberische Untätigkeit des Kongresses, der sich einfach der ihm übertragenen Aufgaben verweigerte.


    Und was die von Ihnen ständig wiederholte angeblichen handwerklichen Mängel mit Widersprüchen zwischen den einzelnen Punkten des Urteilstenors betrifft, so sollten Sie das Urteil vielleicht noch einmal unvoreingenommen durchlesen und dabei Artikel V Section 3 Absatz 3 unserer Bundesverfassung beachten. Sie können doch nicht ernsthaft die drei Punkte des Urteils quasi als unabhängige Entscheidungen interpretieren um sie dann gegeneinander zu werten. Das Urteil kann nur als Ganzes betrachtet werden. Und da hat das Gericht grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz des Kongresses für den Aufbau der Staatsverwaltung verworfen und die verfassungswidrigen Bestimmungen für nichtig erklärt. Nur dies kann es nach dem zitierten Absatz der Verfassung tun. Aber die Verfassung räumt dem Gericht die Möglichkeit ein, den Urheber der verfassungswidrigen Normen unter Setzung einer Frist zur Änderung eben jener Normen aufzufordern. Bis dahin bleiben die verfassungswidrigen Normen in Kraft. Und genau das hat das Oberste Gericht in dem Urteil klar und eindeutig entschieden.


    Tja und was den Fortbestand der nach den nichtigen Gesetzen eingerichteten Bundesbehörden betrifft, ging das Gericht offensichtlich von einer zwischen dem jeweiligen Präsidenten und dem Kongress einvernehmlichen Einrichtung der Behörden aus, da die betreffenden Gesetze vom Kongress verabschiedet und vom Präsidenten gegengezeichnet wurden. Auch bezüglich dieses Bestandschutzes hat das Gericht offenbar auf den Umstand Rücksicht genommen, dass die Auflösung aller nach verfassungswidrigen Gesetzen geschaffenen Behörden der Stabilität des Gemeinwesens entgegen stünde, wie es in dem zitierten Verfassungsabsatz heißt.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

    Einmal editiert, zuletzt von Aznar Sandoval ()

  • Lassen Sie mich einmal Ihre Sicht der Dinge interpretieren, Mr. Sandoval: Sie sagen, der Kongress müsse nach dem Urteil des Supreme Court selbst darüber bestimmen, welche der von ihm erlassene Gesetzesnormen er für verfasungswidrig hält. Der Supreme Court habe dies ausdrücklich offen gelassen und wolle einer Entscheidung des Gesetzgebers - der Beklagter war - nicht vorweg nehmen.


    Was wäre die Folge daraus? Der Kongress kann einfach weiter machen wie bisher und das Urteil selbst ist absolut überflüssig. Erst bei einer gegebenfalls späteren Entscheidung des Supreme Court wird darüber geurteilt werden, was der damalige Kläger überhaupt beantragt hat: Welche Normen der Verfassung konkret widersprechen. Gegenwärtig würde das Urteil nichts konkret bestimmen, also auch niemanden konkret an etwas binden.


    In diesem Falle, Mr. Sandoval, waren die vergangenen Debatten überflüssig wie ein Kropf, das Urteil - verzeihen Sie meine Wortwahl - ein juristischer Witz und der Reputation von Mr. Schwertfeger wäre damit auch nicht sonderlich geholfen.


    Was die einzelnen Punkte des Urteilstenors betrifft: Natürlich stehen sie einzeln da, sonst wären es keine einzelnen Punkte. Und sie widersprechen sich untereinander und damit auch der von mir genannten Verfassungsregelung. Wie soll man miteinander einerseits eine Nichtigkeit mit einer Übergangsfrist verereinbaren, wenn die Verfassung die Kompativilität nicht zulässt? Ich sehe da keinen Weg.


    Aber trotzdem gilt: Daran müssen wir uns jetzt halten!

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

  • Es tut mir Leid, Mr. Mullenberry, aber diese Interpretation des Urteils und seiner Wirkung ist eines gewählten Vertreters der obersten Bundeslegislative und designierten Vizepräsidenten nicht würdig.


    Wenn Sie der Meinung sind, dass die verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung des Gerichts, dass der Kongress keine Gesetzgebungshoheit bezüglich des Staatsaufbaus hat als juristischen Witz bezeichnen ist diese Aussage selbst ein Witz, aber ein recht trauriger. Zeugt sie doch von wenig Respekt vor der Verfassung und dem Obersten Bundesgericht unseres Landes.


    Und natürlich könnte der Kongress das Urteil einfach ignorieren und sich auch weiterhin seinen gesetzgeberischen Aufgaben verweigern, nur würde dies nicht nur ein äußerst gestörtes Verhälnis auch der Kongressmitglieder gegenüber der Verfassung dokumentieren, sondern wäre auch eine anmaßende Missachtung der legislativen Staatsgewalt gegenüber der Judikative. Der Oberste Gerichtshof hat gegenüber dem Kongress nunmal keine Urteilsvollstreckungsmöglichkeiten, sondern ist auf die Kooperation und die Verfassungstreue des Kongresses bei der Beseitigung der verfassungswidrigen Zustände bei der Gesetzgebung angewiesen.


    Und was die einzelnen Urteilspunkte und Ihre recht eigensinnige Interpretation als losgelöst voneinander zu betrachtende Entscheidungen betrifft, möchte ich Ihnen empfehlen, sich nicht noch weiter darein zu steigern oder darin zu verbohren. Sie könnten sonst erheblliche Zweifel an Ihrer juristischen Kompetenz provozieren. Wenn ein Gericht EIN Urteil fällt, können Sie daraus nicht drei oder mehr unabhängige Entscheidungen machen. Alle Teilentscheidungen innerhalb des Urteils können natürlich nur gemeinsam und einheitlich ausgelegt und gewertet werden. Ansonsten hätte das Gericht drei oder mehr getrennte Urteile fällen müssen. Dem ist aber im vorliegenden Fall nicht so.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Zitat

    Original von Aznar Sandoval
    Wenn Sie der Meinung sind, dass die verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung des Gerichts, dass der Kongress keine Gesetzgebungshoheit bezüglich des Staatsaufbaus hat als juristischen Witz bezeichnen ist diese Aussage selbst ein Witz, aber ein recht trauriger. Zeugt sie doch von wenig Respekt vor der Verfassung und dem Obersten Bundesgericht unseres Landes.


    Eine Entscheidung ohne Konsequenzen, ohne eine konkrete Feststellung über die Verfassungswidrigkeit bestimmter Gesetze - wie es der damalige Kläger beantragt hat.


    Zitat

    Und natürlich könnte der Kongress das Urteil einfach ignorieren und sich auch weiterhin seinen gesetzgeberischen Aufgaben verweigern, nur würde dies nicht nur ein äußerst gestörtes Verhälnis auch der Kongressmitglieder gegenüber der Verfassung dokumentieren, sondern wäre auch eine anmaßende Missachtung der legislativen Staatsgewalt gegenüber der Judikative. Der Oberste Gerichtshof hat gegenüber dem Kongress nunmal keine Urteilsvollstreckungsmöglichkeiten, sondern ist auf die Kooperation und die Verfassungstreue des Kongresses bei der Beseitigung der verfassungswidrigen Zustände bei der Gesetzgebung angewiesen.


    Und er gibt ihm nichts anderes als die Hand als die Feststellung: "Du, Kongress, darfst keine Gesetze erlassen, die in die Staatsverwaltung eingreifen". Ich sage es mal salopp: Das hat der eine oder andere sicherlich schon vorher gewusst. Dieser Punkt, Mr. Sandoval, ist auch in keinster Weise Gegenstand der Debatte.


    Aber in dem, worum es ging, hat der Kongress verschriftliche Narrenfreiheit bekommen - wenn man Ihre Interpretation zur Hand nimmt. Oder er ist damit gestraft, die Gedanken des Gerichts nicht lesen zu können, sondern nur dessen verschriftlichte Worte.


    Zitat

    Und was die einzelnen Urteilspunkte und Ihre recht eigensinnige Interpretation als losgelöst voneinander zu betrachtende Entscheidungen betrifft, möchte ich Ihnen empfehlen, sich nicht noch weiter darein zu steigern oder darin zu verbohren. Sie könnten sonst erheblliche Zweifel an Ihrer juristischen Kompetenz provozieren. Wenn ein Gericht EIN Urteil fällt, können Sie daraus nicht drei oder mehr unabhängige Entscheidungen machen. Alle Teilentscheidungen innerhalb des Urteils können natürlich nur gemeinsam und einheitlich ausgelegt und gewertet werden. Ansonsten hätte das Gericht drei oder mehr getrennte Urteile fällen müssen. Dem ist aber im vorliegenden Fall nicht so.


    Richtig. Ein Urteil, zwei Punkte die sich und der Verfassung widersprechen. Ich brauche dazu nichts mehr sagen.

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

  • Zitat

    Original von Quinn Michael Wells


    Dessen können Sie sich sicher sein.


    Mr. Wells, eine Frage, eines einfachen Bürgers wie mir: Finden Sie es nicht selbst für Ihr Amt als höchst kritisch an, dass Sie sich aus temporären - wie Mr. Sandoval es jüngst in Bezug auf eine andere Person selbst sagte - "Hassgefühlen" bereits vor einem Hearing deutlich für die Ablehnung einer Person aussprechen? Wäre es nicht eigentlich Ihre Aufgabe als Senator, die fachliche Kompetenz und die Eignung in einem Hearing durch sachlich und neutral gestellte Fragen zu beleuchten und dann nicht in Ihrem, sondern im Interesse des Landes abzustimmen, selbst wenn man die Person um die es geht auf den Tod nicht ausstehen kann? Oder haben Sie bereits Ihre eigenen Hearings vergessen, in denen Senatoren aus den verschiedenen Lagern Ihnen diese Chance gegeben haben, obwohl man offenkundig von Ihnen als Person nicht viel gehalten hat?

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


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  • Nun Mr. Mullenberry, wenn Ihrer Ansicht nach auch der Kläger mit dem Urteil nicht all das bekommen hat, was er sich gewünscht hat, so können Sie das mal bitte Ihrer Fraktionschefin versuchen zu verklickern. Diese ist nämlich der Meinung, das Gericht hätte in verfassungswidriger Weise weit mehr zugunsten des Klägers entschieden, als dieser auch nur beantragt hätte.


    Ob auch nur einige wenige Kongressmitglieder bis zum Urteil tatsächlich gewusst haben, dass sie keine Gesetze erlassen dürfen, welche in den Aufbau der Staatsverwaltung eingreifen, wage ich zu bezweifeln. Und wenn dem so wäre, würden sich jene Legislativvertreter damit als duldende Verfassungsfeinde einstufen lassen müssen, wenn sie nicht in Ihrer Funktion als Kongressmitglied zumindest auf die Verfassungswidrigkeit der von ihnen mit beschlossenen Gesetze hingewiesen haben.


    Ja und wenn Sie der Auffassung sind, der Kongress hätte Narrenfreieheit für auch weiterhin verfassungswidrige Gesetzgebung bekommen erschreckt mich Ihre Auffassung dann doch. Ich habe, leider mit einigen wenigen Ausnahmen, eine viel zu hohe Meinung von unseren Parlamentariern, als dass ich ihnen fortgesetzten Verfassungsbruch zutraue, selbst wenn sich für sie daraus keine konkreten Konsequenzen ergäben. Der Kongress ist die von den Bürgerinnen und Bürgern mit der Schaffung und Unterhaltung eines verfassungskonformen Gesetzeswerk berauftragte Staatsgewalt. Und da sollten sich die Bürgerinnen und Bürger schon auf die verfassungstreue der von ihnen gewählten Vertreter verlassen können.


    Der Supreme Court als rechtsprechende Staatsgewalt kann die Legislative nur auf Ihre Fehler hinweisen, sie auffordern diese Fehler zu bereinigen und bei Nichtbefolgen dieser Aufforderungen fehlerhafte Gesetze außer Kraft setzen. Tatsächliche Zwangsmaßnahmen kann die Judikative gegenüber dem Kongress nicht ausüben und sie kann auch nicht ersatzgesetzgeberisch tätig werden. Dies ist ihr nach der Verfassung verwehrt.


    Und zum Schluss der Diskussion mit Ihnen, werter Representativ Mullenberry bleibt mir nur noch festzustellen, dass Sie an Ihrer persönlichen, und das möchte ich noch mal festgestellt wissen, IHRER PERSÖNLICHEN Ansicht zu diesem Urteil des Supreme Court und dem ehemaligen Richter leider immer noch festhalten. Die Öffentlichkeit hat vielleicht nun einen kleinen Einblick bekommen, welche recht zweifelhaften und fachlich wenig fundierten Ansichten zum Urteil Sie und fast deckungsgleich auch Ihre Fraktionsvorsitzende im Kongress zu dieser anfänglich doch recht ungehaltenen, ja bösartigen und teilweise hasserfüllten Polemik gegen den Supreme Court und dessen Repräsentanten veranlasst haben. Ja und diese festsitzenden Ansichten waren es dann auch, welche Senatorin Fox veranlasst haben, dafür zu soregn, dass Former Chief Justice Schwertfeger aus dem Amt entfernt wurde.


    Mr. Mullenberry, ich danke Ihnen für die doch recht erhellende Diskussion und wünsche Ihnen für das neuen Amt als Vizepräsident und damit nun als einem der höchsten Vertreter der exekutiven Staatsgewalt viel Erfolg.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Zitat

    Original von Aznar Sandoval
    Nun Mr. Mullenberry, wenn Ihrer Ansicht nach auch der Kläger mit dem Urteil nicht all das bekommen hat, was er sich gewünscht hat, so können Sie das mal bitte Ihrer Fraktionschefin versuchen zu verklickern. Diese ist nämlich der Meinung, das Gericht hätte in verfassungswidriger Weise weit mehr zugunsten des Klägers entschieden, als dieser auch nur beantragt hätte.


    Ach, erzählen Sie doch keinen Stuss. Man könnte meinen, Mr. Schwertfeger soufflierte Ihnen. Ich habe Ihren Standpunkt eingenommen - siehe das übernächste Zitat - und Sie widersprechen mir auch dann?


    Zitat

    Ob auch nur einige wenige Kongressmitglieder bis zum Urteil tatsächlich gewusst haben, dass sie keine Gesetze erlassen dürfen, welche in den Aufbau der Staatsverwaltung eingreifen, wage ich zu bezweifeln. Und wenn dem so wäre, würden sich jene Legislativvertreter damit als duldende Verfassungsfeinde einstufen lassen müssen, wenn sie nicht in Ihrer Funktion als Kongressmitglied zumindest auf die Verfassungswidrigkeit der von ihnen mit beschlossenen Gesetze hingewiesen haben.


    Aha. Ein Richter, der Verfassungsnormen direkt verletzt, ist also kein Verfassungsfeind, sondern die zu Unrecht kritisierte Mensch gewordene Unfehlbarkeit. Aber Kongressmitglieder, die Gesetze beschließen, gegen die ein damit nicht einverstandener Präsident Einspruch erheben könnte, sind es?


    Zitat

    Ja und wenn Sie der Auffassung sind, der Kongress hätte Narrenfreieheit für auch weiterhin verfassungswidrige Gesetzgebung bekommen erschreckt mich Ihre Auffassung dann doch.


    Sie wollen es nicht verstehen. Haben Sie schon vergessen, dass Sie es waren, der behauptet hat, der Kongress müsse selbst darüber entscheiden, welche Gesetze er für verfassungswidrig hat? Wie soll er da nach Ihrer Ansicht nicht "Narrenfreiheit" haben? Warum widersprechen Sie sich selbst? Ich bin jedenfalls überhaupt nicht Ihrer Auffassung!


    Wenn der Supreme Court auch nur im Ansatz irgendein Gesetz konkret geprüft hätte, so konkret wie es der Kläger damals wollte, dann hätte er konkret die Verfassungswidrigkeit feststellen können. Aber nicht so ein schwammiges Urteil fällen, dass jetzt offensichtlich jedes Gesetz mit nur periphärem Eingriff in die Staatsverwaltung Kraft URTEIL nach dem 31.12.2010 außer Kraft getreten ist. Und jetzt behaupten Sie nicht schon wieder das Gegenteil, denn der Text des Urteils widerlegt Sie.


    Zitat

    Der Supreme Court als rechtsprechende Staatsgewalt kann die Legislative nur auf Ihre Fehler hinweisen, sie auffordern diese Fehler zu bereinigen und bei Nichtbefolgen dieser Aufforderungen fehlerhafte Gesetze außer Kraft setzen. Tatsächliche Zwangsmaßnahmen kann die Judikative gegenüber dem Kongress nicht ausüben und sie kann auch nicht ersatzgesetzgeberisch tätig werden. Dies ist ihr nach der Verfassung verwehrt.


    Aber als Ersatzpräsident kann die Judikative natürlich ohne Zustimmung des Kongresses Behörden einrichten. Also kann sie doch so ziemlich alles, da ihre Entscheidungen in persona der Supreme Court Justices endgültig und bindend sind.


    Zitat

    Und zum Schluss der Diskussion mit Ihnen, werter Representativ Mullenberry bleibt mir nur noch festzustellen, dass Sie an Ihrer persönlichen, und das möchte ich noch mal festgestellt wissen, IHRER PERSÖNLICHEN Ansicht zu diesem Urteil des Supreme Court und dem ehemaligen Richter leider immer noch festhalten. Die Öffentlichkeit hat vielleicht nun einen kleinen Einblick bekommen, welche recht zweifelhaften und fachlich wenig fundierten Ansichten zum Urteil Sie und fast deckungsgleich auch Ihre Fraktionsvorsitzende im Kongress zu dieser anfänglich doch recht ungehaltenen, ja bösartigen und teilweise hasserfüllten Polemik gegen den Supreme Court und dessen Repräsentanten veranlasst haben. Ja und diese festsitzenden Ansichten waren es dann auch, welche Senatorin Fox veranlasst haben, dafür zu soregn, dass Former Chief Justice Schwertfeger aus dem Amt entfernt wurde.


    Jetzt fangen Sie auch noch mit diesem dämlichen Ammenmärchen an. Mr. Schwertfeger ist seit Tagen schon aus dem Amt geschieden und niemand hat ihm einen Tritt verpasst. Möglicherweise bräuchte er den noch, damit auch Sie zur Besinnung kommen, aber das ist nicht meine Aufgabe.


    Fachlich fundieren können Sie Ihr Geschwafel hier nun wirklich nicht, Mr. Sandoval, das ist Ihr Problem. Sie weichen stets aus und interpretieren am Urteil noch soviel mehr herum als ich es jemals getan habe. Was Sie ernsthaft tun sollten? Das Urteil einmal lesen, wie es erlassen wurde. Und nicht Ihre Phantasieversion verbreiten.

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

    Einmal editiert, zuletzt von J. Edward Mullenberry ()

  • Ich geb`s auf Mr. Mullenberry. Gegen eine jedem vernünftigen Argument verschlossene geistige Betonwand zu argumentieren ist nicht nur sinnlos sondern auf die Dauer auch frustrierend. Das brauche ich mir Gott sei Dank nicht antun, da ich kein öffentliches Amt innehabe oder übernehmen müsste. Sie sollten einfach nur beachten, dass Sie nach dem 31. Januar von der, nach Ihrer Interpretation des Urteils gestraften Verlierer- sprich Legislativpartei auf die angebliche Urteils-Gewinner-Seite, also auf die Exekutivseite wechseln. Vielleicht erhellen sich mit dem Standort- und Betrachtungswinkelwechsel auch Ihre Ansichten. Ich kann es nur hoffen und Ihnen Wünsche. Also nochmals: Viel Glück für Ihre weitere Zukunft.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Aber aber meine Herren, man sollte die Situation doch nicht noch weiter verhärten. Und schon garnicht sollte man die Versuche aufgeben, seine Meinung von deren Richtigkeit man überzeugt ist, Zweiflern oder Menschen, die anderen und vielleicht falschen Meinungen anhängen zu vermitteln.


    Die Entscheidung, den Posten des Chief Justice mit einem anderen fähigen Juristen oder zumindest nicht mehr mit meiner Person zu besetzen ist ja gefallen und das haben alle, mich eingeschlossen zu akzeptieren. Auch die Entscheidung der Republikanischen Partei und ihrer Minderheitsfraktion im Senat ist in einem demokratischen Staat wie dem unseren hinzunehmen auch wenn man vielleicht anderer Meinung ist. Erforderliche Mehrheit ist erforderliche Mehrheit, Punkt. So funktioniert nunmal die Demokratie.


    Da ich nun nicht mehr an die Beschränkungen bezüglich öffentlicher Meinungsäußerungen, welche das Amt des Obersten Bundesrichters mit sich bringen gebunden bin, sollten diejenigen, die an einer sachlichen Diskussion interessiert sind vielleicht besser mit mir als über mich reden.


    Hier und an mehreren anderen öffentlichen Stellen sind ja bereits viele Meinungen zu meinem Urteil aus dem September des vorigen Jahres geäußert wurden, welche leider teilweise von einem erschreckenden Mangel an juristischen Kenntnissen zeugen. Vielleicht kann ich ja dabei helfen, diesen Mangel an Kenntnisse zumindest zu verringern.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Monsieur Schwertfeger, hab ich Ihre Auffassung so richtig verstanden, dass


    • mit Ihrem Urteil eine Grundsatzfrage entschieden wurde
    • dass die konkrete Verfassungswidrigkeit für konkrete Einzelgesetze erst festgestellt werden wird, wenn man gegen diese gerichtlich vorgeht
    • , dass weiterhin alle Gesetze gültig sind, solange diese nicht wirksam angefochten wurden


    Ich bitte hier darauf Rücksicht zu nehmen, dass ich meine Frage nur und ausschließlich an Monsieur Schwertfeger richte und andere Wortmeldungen ignorieren werde.

  • Mr. Senator Laval, mit zwei der drei Punkte liegen Sie richtig.


    Ja, das Urteil hat grundsätzlichen Charakter und hat die Frage entschieden, wie Artikel IV Section 1 Absatz 5 unserer Bundesverfassung in Bezug auf die Gesetzgebung durch den Kongress zu werten ist. Und das Urteil besagt, dass die freie Entscheidung des Präsidenten über die Organisation aller Zweige der Staatsverwaltung des Bundes eine Gestzgebungsbefugnis des Kongresses für eben jene Organisation ausschließt. Soweit die entschiedene Grundsatzfrage.


    Weiterhin war zu entscheiden, wie mit den bestehenden Gesetzen, welche solche verfassungswidrigen gesetzgeberischen Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit der Exekutive für die Organisation der Staatsverwaltung beinhalten zu verfahren war und was mit den auf Grundlage dieser Gesetze eingerichteten Organisationsstrukturen geschehen soll. Unter Beachtung von Artikel V Section 3 Absatz 4 der Bundesverfassung konnte nur entschieden werden, dass verfassungswidrige Gesetze nichtig zu sein haben. Diese Verfassungbestimmung räumt dem Gericht jedoch die Möglichkeit ein, unter bestimmten Umständen die Fortgeltung selbst von verfassungswidrigen Gesetzen für eine angemessene Frist zu bestimmen, wenn der Gesetzgeber gleichzeitig aufgefordert wird, die betroffenen Gesetze zu ändern. Von diesem Recht habe ich in dem Urteil Gebrauch gemacht und bestimmt, dass der Kongress als Gesetzgeber innerhalb von rund 100 Tagen sein Gesetzeswerk zu revidieren hat. Eine sofortige oder gar rückwirkende Außerkraftsetzung der verfassungswidrigen Gesetze kam für mich wegen der damit verbundenen Gefährdung der Stabilität des Gemeinwesens nicht in Frage. Außerdem vertrete ich die Position, dass sich der Bürger bei allen seinen Handlungen auf die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Gesetze verlassen können muss und nicht durch die rückwirkende Außerkraftsetzung von Gesetzen für gesetzeskonformes Handeln bestraft werden kann.


    Ausdrücklich abgelehnt wurde der Antrag des Klägers, ganz konkrete Gesetze außer Kraft zu setzen da ein derartigen Verlangen zu sehr in Richtung abstrakte Normenkontrolle geht, welche ja bekanntermaßen der Entscheidungsbefugnis durch den Supreme Court entzogen ist. Es wurde daher nur entschieden, dass alle Gesetze, welche nach dem Urteil noch verfassungswidrige Bestimmungen enthalten erst zum 31.12.2010, also nach Ablauf der angemessen "Nachbesserungsfrist" außer Kraft treten. Welche ganz konkreten Gesetze diese Entscheidung betrifft, wäre tatsächlich erst im Rahmen von konkreten Normenkontrollverfahren zu entscheiden. Käme jedoch der Supreme Court in einem solchen Verfahren zu der Entscheidung, dass ein Einzelgesetz gegen die Grundentscheidung des Urteils verstößt, würde dieses Gesetz dann zum 01.01.2011 außer Kraft zu setzen sein, auch wenn dies dann rückwirkend wäre. Falls jemanden dadurch dann ein nachweisbarer Schaden entanden sein sollte, wären unter Umständen Schadenersatzforderungen gegen die Vereinigten Staaten möglich.


    Und hier komme ich zum letzten Ihrer drei Punkte Mr. Senator. Nein, Sie können nicht von einer Weitergeltung verfassungswidriger Gesetze ausgehen. Gesetze mit nach dem Urteil verfassungswidrigem Inhalt traten nach dem 31.12.2010 außer Kraft. Das Risiko darüber zu entscheiden, welche konkreten Einzelgesetze das sind und welche nicht, lag und liegt immer noch beim Kongress, soweit er sein Gesetzeswerk nicht schon überprüft und entsprechend überarbeitet hat.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Aber würden Sie bezüglich Punkt 3, dass die Gesetze völlig nichtig sind oder eher schwebend unwirksam? Ich will darauf hinaus ob eine relative oder absolute Nichtigkeit vorliegt?

  • Chief Justice Schwertfeger,


    mich interessiert vor allem eine Frage: Sind die gesamten Gesetze von Titel bis Unterschrift nichtig oder ist mit Gesetz vielmehr nur diejenige, kleinste sinnvolle Stelle in einem Gesetz nichtig?


    Ich berufe mich dabei auf den allgemeinen Strafgebrauch "wenn jemand gegen ein Strafgesetz verstößt, ...". Dabei ist ja auch eine spezielle und ganz konkrete Norm innerhalb des USPC oder eines Nebenstrafgesetzes gemeint.

  • Mr. Jameson das Oberste Gericht kann nach den Bestimmungen der Verfassung nur verfassungswidrige Normen für nichtig erklären und den Zeitpunkt dafür bestimmen. Das Gericht kann keine verfassungswidrigen Einzelbestimmungen durch verfassungskonforme Bestimmungen ersetzen. Dabei müsste es gesetzgeberisch tätig werden und diese Befugnis hat es nicht. Mit der Schaffung von Gesetzen oder auch deren Änderung ist ausschließlich die Legislative, also der Kongress von den Verfassungsvätern beauftragt worden. Und das ist auch gut und richtig so.


    Mit der Nichtigkeitserklärung einzelner verfassungswidriger Bestimmungen innerhalb eines Gesetzes ohne deren verfassungsgemäße Neufassung kann jedoch die Widerspruchsfreiheit des gesamten Gesetzes nicht garantiert werden, ja kann es im Extremfall zu völligen Inhalltslosigkeit des Gesetzes kommen wenn z.B. der Hauptinhalt eines Gesetzes die Errichtung bestimmter Bundesbehörden und deren Arbeitsweise und Befugnisse ist. Aus diesem Grund konnte nur entschieden werden, dass alle betroffenen Gesetze vollständig nichtig sind und nach dem 31.12.2010 außer Kraft traten.


    Im Übrigen möchte ich einmal darauf hinweisen, dass nur Gesetze von dem Urteil betroffen sind, welche in die Staatsverwaltung des Bundes eingreifen bzw. diese bestimmen. Nicht davon betroffen sind daher Gesetze, welche sich nur auf bestimmte Gliederungen der Staatsverwaltung beziehen ohne z.B. explizit die Einrichtung von Behörden oder Ämtern zu bestimmen. Regelungen, welche z.B. die Aktionen bestimmter Behörden oder Amtspersonen verlangen ohne deren Einrichtung oder Ernennung zu regeln mögen nach Umsetzung des Urteils möglicherweise ins Leere gehen und sind auch änderungsbedürftig. Eine Verfassungswidrigkeit und damit Nichtigkeit solcher Gesetze ist jedoch nicht gegeben.


    Als Beispiel möchte ich hier den schon vielfach ins Gespräch gebrachten und diskutierten Federal Honors Act anführen weil er typisch für eine Falschauslegung des SCOTUS-Urteils ist. In diesem Gesetz ist keine einzige Schaffung einer Bundesbehörde oder eines Amtes bestimmt. Wenn da in einzelnen Bestimmungen Vollmachten an Behördenleiter oder andere Amtspersonen delegiert werden, konnte auch bisher keine dieser Behörden auf der Grundlage dieses Gesetzes eingerichtet werden. Sollte es eine Behörde oder einen Amtsträger, welchem mit dem Federal Honors Act Befugnisse übertragen werden, nicht geben, kann die betreffende Einzelbestimmung einfach nicht umgesetzt werden und ist gegebenenfalls zu ändern. Eine Verfassungswidrigkeit das Gesetzes nach dem SCOTUS-Urteil lässt sich jedoch aus diesem Umstand nicht herleiten.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Nur, damit ich das richtig verstehe:


    Da gibt es Gesetze, welche namentlich genannte Behörden mit Rechten oder Pflichten ausstatten, die aber weiter nicht in die Organisation der genannten Behörden eingreifen. Mir kommen in diesem Zusammenhang noch die mit AG Hope diskutierten Begriffe von Kompetenzrecht und Organisationsrecht in den Sinn.


    Sagen Sie also, dass die Verfassungsunvereinbarkeit restriktiv betrachtet werden muss und dass sich bis zu einer wirklich erforderlichen Gesetzesänderung der weitaus einfacherere Weg der "verfassungskonformen Auslegung" anböte?


    Wenn z.B. die Rede vom Verteidigungsministerium oder eben Department of Defense in einem verfassungs"kritischen" Gesetz ist, dass die Rechtsanwender dann gem. dem gesunden Menschenverstand vom "für die Verwaltung der Streitkräfte zuständigen Ministerium/Department" zu sprechen ist?


    Denn nur das Organisationsrecht, nicht aber das Kompetenzrecht ist angegriffen worden, sehe ich das korrekt=

  • Insgesamt erscheint mir der Vorgang um das SCOTUS-Urteil nicht ausdiskutiert zu sein. Und wie jemand an anderer Stelle angemerkt hat warf das Urteil mehr Fragen auf, als es Antworten gab. Das ist bedauerlich, weil es nicht sein kann, dass der Chief Justice seine Urteile, jenseits der Begründung, nochmal kommentieren – und auslegen – muss. Vll. wäre hier mehr Deutlichkeit notwendig gewesen.


    Aber als recht neutrale Beobachterin will ich mich nicht in der Richterschelte üben, sondern meine Gedanken zum Ausdruck bringen. Deshalb sei vorweg gestellt, bevor die Gesetze „außer Kraft getreten sind“ hat das Gericht dem Gesetzgeber genug Zeit gegeben, um sich mit den Folgen zu beschäftigen. Das wurde versäumt und der Ärger ist jetzt groß. Das auf den Richter abzuladen ist insgesamt nicht fair – und sein Urteil war in der Sache richtig, wenn auch m. Ans. nicht widerspruchsfrei.


    Die Kritiker des Urteils führen an, dass es falsch war die gesamten Normen für nichtig zu erklären. Mr. Jameson beruft sich gar auf USPC. Mr. Schwertfeger erwidert hingegen, dass bei einer Teilnichtigkeit die Widerspruchsfreiheit als solche nicht hätte garantiert werden können.


    Die Begründung von Mr. Schwertfeger ist nicht nur nachvollziehbar, sondern dogmatisch vertretbar. Die Prämisse des Supreme Court muss es sein den gesetzgeberischen Willen soweit aufrecht zu erhalten, wie es sinnvoll und möglich ist und unter Umständen die Teilnichtigkeit einer vollständigen Nichtigkeit vorzuziehen. Die Teilnichtigkeit konnte hier aber nicht ziehen, weil gleich zwei gute Gründe dagegen sprachen. Zunächst die fehlende Kompetenz des Gesetzgebers (das ist durchaus gravierend) und schließlich die Tatsache, dass der verfassungswidrige Teil des Gesetzes den verfassungsmäßig so dominierte, dass dieser für sich genommen keinen Sinn mehr ergeben würde. Das dieses bei den meisten Vorschriften auch objektiv so ist bezeugt (wenn auch wahrscheinlich unfreiwillig) sogar Secretary Colton, der einen Entwurf zum Streitkräftegesetz neufassen muss, um das Urteil zu berücksichtigen.


    Deshalb kann ich insgesamt und bis hierhin keinen Fehler im Urteil selber feststellen. Oder anders bis hierhin war alles richtig (also die Punkte I. und II. im Urteilstenor). Ob hier die besagte Dispositionsmaxime umgangen wurde lasse ich mal großzügig außer acht.


    Ab Gliederungspunkt II.a/b und III. wird es tatsächlich – ich will mich vorsichtig ausdrücken – unverständlich und Erklärungsbedürftig, insoweit sehe ich auch die Kritik als Berechtigt an. Warum nach der Nichtigkeit des Gesetzes das Gericht aus eigener Initiative ohne Kompetenzen die Normen wieder „ein wenig“ zu recht biegen wollte – erschließt sich nicht ganz. Die Absicht war vielleicht löblich, doch hätte das Gericht dazu besser geschwiegen, weil das soweit ich bisher mitbekommen habe, ohnehin nicht gefragt war.

  • Eine unvoreingenommen geführte Diskussion kann nur förderlich sein ... auch im Nachhinein. Wie gesagt: Mich interessieren vor allem sog. Geschäftsordnungsvorgänge, ob z.B. wie beim Citizenship Act ein Amendment oder ein Neubeschluss notwendig ist.


    Vielleicht schaffen es ja gar unsere registrierten Juristen, mit einer akademischen dogmatischen Diskussion eine eigenständige astorische Rechtswissenschaft abseits von Ministerien, Kanzleien und Gerichten zu begründen ...

  • Mr. Jameson ich möchte Ihnen da zustimmen, dass unvoreingenommene Diskussionen nur förderlich sein können. Wenn ich die zurückliegenden Diskussionen um das Urteil aus dem September das vorigen Jahres so revuepassieren lasse, muss ich leider feststellen, dass es mit der Unvorhergenommenheit oftmals nicht sehr gut bestellt war. Aber besser spät als nie.


    Ms. Monaghan, Ihnen möchte ich für ihren sehr konstruktiven Beitrag zur Diskussion danken, stellt er doch weitgehend die Auslegung das Urteils so dar, wie es meine Intentionen bei der Abfassung waren.


    Bitte gestatten Sie mir jedoch, dass ich Ihrer Einschätzungen zu den Punkte II a und II b sowie III der Urteilsformel so nicht zustimme. Vielleicht ist der Sinn dieser Teile der Urteilsformel nicht sofort jedem juristischen Laien verständlich, dem Gesetzgeber und der Regierung mit ihrem jeweiligen juristischen Sachverstand jedoch sollten Sinn und Zweck dieser Festlegungen klar sein.


    Wenn in den Punkten I und II der Urteilsformel die grundsätzlichen Entscheidungen benannt sind, sind in den folgenden Unterpunkten II a und II b sowie III quasi die Ausführungsbestimmungen festgelegt, welche ausschließlich die bereits eingerichteten Behörden und Ämter, die bereite zugeordneten Zuständigkeiten und die bereits bestehenden Gesetze betreffen. II a gibt den eingerichteten Behörden und Ämtern einen Bestandsschutz als Teil der Staatsverwaltung und II b überträgt vollumfänglich die Zuständigkeiten, welche diesen unter Bestandsschutz stehenden Behörden und Ämtern zugeordnet wurden auf die Exekutive als Ganzes. Wobei letzteres eher rechtstheoretisch zu sehen ist und keine direkten Auswirkungen auf die Tätigkeit der unter Bestandsschutz gestellten Behörden und Ämter hat.


    Ja und Punkt III der Urteilsformel legt nur fest, zu welchem Zeitpunkt die nach Punkt II nichtigen Gesetze außer Kraft treten, falls bis zu diesem Termin die Verfassungswidrikeit der Gesetze nicht behoben sein sollte. Ein sofortige, also mit der Urteilsverkündung eintretende Außerkraftsetzung der nichtigen Gesetze oder gar eine rückwirkende Außerkraftsetzung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der einzelnen Gesetze kam unter Beachtung von Artikel V Section 3 Absatz 3 nicht in Frage, da ich die Stabilität des Gemeinwesens bei sofortigem Außerkrafttreten der Gesetze als gefährdet ansah. Daher die Fortgeltung der verfassungswidrigen Gesetze und das zeitliche Herausschieben des Außerkrafttretens für eine angemessene Zeitspanne. Dem Gesetzgeber wurde damit ausreichend Zeit gegeben, die verfassungswidrigen Bestimmungen im Gesetzeswerk zu erkennen und zu korrigieren und damit den Fortbestand der Gesetze, so sie nicht ausschließlich oder hauptsächlich die Organisation der Staatsverwaltung zum Inhalt haben zu gewährleisten.


    Ich möchte hier einmal darauf hinweisen, dass die Urteilsformel nur einheitlich und als Ganzes umzusetzen ist. Dass den einzelnen Sätzen der Urteilsformel Nummern und Buchstaben vorangestellt sind verbessert zwar ihre Les- und Zitierbarkeit, berechtigt jedoch nicht dazu, sich nur einzelne Punkte aus dem Urteil zur Interpretation oder gar zur Umsetzung herauszupicken. Wenn also in einem ersten Satz eine grundsätzliche Nichtigkeit entschieden wurde und in einem weiteren Satz die zeitbefristete Weitergeltung und der Termin für das Außerkrafttreten der nichtigen Gesetze bestimmt ist, können diese beiden Festlegungen nicht gegeneinander abgewogen oder ausgelegt werden. Ansonsten müssten Urteilsformeln immer nur aus einem einzigen Satz bestehen, wobei findige Winkeladvokaten dann möglicherweise wiederum auf die Reihenfolge der Teilsätze abstellen könnten. Also grundsätzlich: Die gesamte Urteilsformel ist EIN Urteil und keine Ansammlung von Einzelentscheidungen.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Zitat

    Original von Ashley Fox
    Der designierte US-Präsident Paul Cunningham sowie seine designierte Justizministerin Ashley Fox haben bereits die Suche nach einem fachlich geeigneten und im Senat mehrheitsfähigen Alternativkandidaten aufgenommen. Dieser wird, wenn zeitlich möglich, noch Präsident Voerman-Fillmore zur Ernennung vorgeschlagen werden.


    Wird dies noch in diesem Monat geschehen oder ist noch kein Kandidat gefunden?

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