S. 2011-031 Senate Hearing Procedure Act Revision Bill (vetoed)
- Gregory Jameson
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Honorable Senators,
die Begründung für sein Veto ist die folgende:
"Der Kongress nimmt in Article II Section 1 an, dass jede Regierung die gelisteten Behörden unterhält, was nicht klar gegeben ist.
Des weiteren ist im selben Article Section 2 (1) nicht klar, ob nun ein Viertel oder ein Drittel der Senatoren gemeint ist." -
Mr. President,
eine formale Frage: Ist die Debatte bereits für den Senat geöffnet oder muss der - nicht vorhandene - Antragsteller die Debatte eröffnen?
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Honorable Senators,
Zur Form:
Art. III Sec. 7 Ssec. 4 verlangt eine erneute Behandlung, meines Verständnisses unabhängig vom Antragsteller, da dieser nicht mehr Initiator ist, wenn ein Entwurf den Kongress bereits passiert ist. Dann ist es eine Sache des Kongresses bzw. in diesem speziellen Fall eine Sache des Senates, unabhöngig vom Antragssteller.Zur Sache:
Die Auflistung nach Art. I Sec. 1 ist eineindeutig. Ich habe mich bei der Schreibung dieser Section von den Auslegungshinweisen zum Urteil des Obersten Gerichtshofes leiten lassen, welches eine vernünftige, verfassungskonforme Auslegung vorsieht. Aber ich gehe sie gern erneut durch:"1. die Leiter der Obersten Bundesbehörden" - dies ist so abstrakt wie möglich und so konkret wie nötig,
"2. die Kommandeure der Teilstreitkräfte" - dies ist ebenfalls so abstrakt wie möglich und so konkret wie nötig,"3. der Leiter der Notenbank" - Was ist eine Notenbank?
"4. der Leiter des Bundeswahlamtes" - Diesen Kritikpunkt erkenne ich an. Im Zuge einer vernünftigen verfassungskonformen Auslegung kann dies aber nur die mit der Durchführung von Bundeswahlen betraute Behörde sein.Dennoch ist es richtig, dass hier Behörden indirekt gefordert werden. Das Veto ist also begründet.
Darüber hinaus fehlt es an der Eindeutigkeit in Art. II Sec. 3 Ssec. 1. Dies ist mein Versäumnis.
Allein schon aufgrund meines Versäumnisses ist ein Neubeschluss unsinnig.
Der Antrag kann nur verändert angenommen werden, sodass dann dem Präsidenten ein neuer Entwurf vorgelegt wird. -
Honorable Senators,
ich bringe hiermit folgende angepasste Version ein.
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Honorable Senators,
unter Verweis auf Sec. 13 Ssec. 2 No. 2 Standing Orders
rufe ich die Senatoren zur Mitarbeit auf. -
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