Honorable Deputies,
dieses Haus debattiert über den Public Holiday Act. Die Aussprache läuft min. 48 Stunden.
Der Governor, Mr. Carbone, hat das Wort.
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Honorable Deputies,
dieses Haus debattiert über den Public Holiday Act. Die Aussprache läuft min. 48 Stunden.
Der Governor, Mr. Carbone, hat das Wort.
Thank you Mr. Chairman,
Honorable Deputies,
dieser Gesetzesentwurf soll einerseits die astorweiten gesetzlichen Feiertage auch auf der Ebene Bundesstaat verankern. Die Republic of Assentia lehnt sich dabei an die Executive Order des Weissen Hauses und die bundesstaatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen ihre Arbeiten an diesen Tagen offiziell ruhen. Andererseits soll der Public Holiday Act den Counties die nötigen Freiheiten zusprechen im Umgang mit religiösen Feiertagen. Die einzelnen Counties können unter Berücksichtigung der Bevölkerungszusammensetzung die gewünschten Termine festlegen und haben auch betreffend den bezahlten Ferientagen und Kompensationen freie Hand.
Ich würde mich über einen regen Meinungsaustausch der hier in der State Assembly vertretenen kulturellen- und religiösen Bevölkerungsgruppen freuen. Thank you.
Mr Chairman, Mr Governor, Honorable Deputies,
auch wenn dieses Gesetz meine weitestgehende Zustimmung hat, so muss ich doch leider feststellen, dass Wir als Asétó-Nation eine offenere Regelung für durch die Counties festzusetzende Feiertage vorziehen würden. Wichtige Brauchtumstage ergeben sich nicht nur aus der Religionsausübung. Der Großteil der Asétó zum Beispiel praktiziert den christlichen Glauben. Trotzdem möchten viele auch alte Feiertage Unserer Vorfahren begehen, die die Verwaltung der Asétó-Nation auch gerne schützen würde. Nur bin ich nun besorgt ob dies mit diesem Gesetz so noch möglich sein wird.
Thank You.
Mr. Chairman,
ich danke Ms. Abbalaya für ihren Input.
Zitat
Section2 Religious Holidays
Religiöse Feiertage sind öffentlich anerkannte Feiertage jeglicher, in den Vereinigten Staaten von Astor anerkannten Religionen.
Ich bitte meine Unwissenheit zu entschuldigen, aber können solche "alten Feiertage" nicht grundsätzlich als religiöse Feste eingestuft werden?
Eben dieses könnte ein Problem darstellen. Dafür müsste die alte Religion der Asétó vom Staat anerkannt werden, obwohl sie immer mehr mit dem christlichen Glauben durchmengt ist.
Mr. Chairman,
ich erlaube mir die Constitution of Assentia zu zitieren:
ZitatSection 4 Asétó
(1) Die Republik garantiert das Recht der Asétó auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege und Entwicklung ihrer angestammten Sprache, Kultur und Traditionen.
Um Missverständnisse im Public Holiday Act vorzubeugen würde ich folgende Anpassung vorschlagen:
ZitatSection 2 Religious Holidays
(1) Religiöse- und kulturelle Feiertage werden durch die Counties festgelegt und gelten innerhalb ihrer Grenzen.
Die Frage ist nun, ob diese Anpassung noch unter dieser "Religious Holidays" genannten Section passt. Ich würde sehr gerne die diesbezüglichen Meinungen der übrigen State Deputies hören.
Mr Chairman,
lassen Sie mich dem Governor für Seine Ausführungen danken und an dieser Stelle erwähnen, dass es sich hier wirklich nur um juristische Spitzfindigkeiten handelt, die aber leider zum politischen Tagesgeschäft dazugehören.
Man könnte die Section in Religious and Local Holidays umbenennen.
Die Umformulierung würde in jedem Fall alle unsere Bedenken ausräumen.
Mr. Chairman,
eigentlich hatte ich meine Mitarbeiter ja nur gebeten, einige Änderungsvorschläge zu problematischen Bestimmungen des Gesetzes sowie eine Lösungsmöglichkeit zur Klärung der lokalen Feiertage in den Asétó-Gebieten zu erarbeiten - aber ich bekam gleich folgenden neuen Gesetzentwurf von ihnen geliefert. Immer diese ehrgeizigen jungen Leute.
Ich möchte der State Assembly daher aber folgenden Entwurf einmal vorlegen. Begründen lassen sich die vorgeschlagenen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf denke ich am besten anhand von Nachfragen, die ich natürlich gerne beantworten werde.
Mr. Chairman,
ich danke Senator Fox für ihre eingereichte Fassung. Ihre Mitarbeiter verfolgen anscheinend das Ziel, die State Assembly zur Arbeit zu zwingen und wir nehmen die Herausforderung gerne an.
Als erstes möchte ich anmerken, dass in dieser neuen Fassung die in der Republic üblichen Formatierungen nicht berücksichtigt wurden. Die Formatierungsgrundlagen wurden vor einiger Zeit von der State Assembly diskutiert und beschlossen. Meine ursprüngliche Fassung des Public Holiday Acts lehnte sich bewusst an diese Vorlagen an.
Desweiteren befürworte ich den Vorschlag, die Feiertage in Public-, Federal, State- und Local Holidays zu unterteilen. Vor allem die neue Definition der Local Holidays sollte die von Ms. Abbalaya eingebrachten Bedenken ausräumen. Ist dem so, Ms. Abbalaya?
Zuletzt habe ich noch ein paar inhaltliche Fragen an Senator Fox:
1. Ich bin der Meinung, dass in Ihrer Section 4 (State Holidays) die Formulierungen in den Subsections 1 (bis und ohne Aufzählung der Feiertage) und Subsection 2 wiederholend sind und somit die Subsection 2 ausgelassen werden könnte. Wie sehen Sie das?
2. Selbiges Problem sehe ich auch in der Section 5 (Local Holidays), Subsection 2. Dort sagt meiner Meinung nach der erste Satz inhaltlich dasselbe aus wie der zweite Satz. Auch hier würde mich Ihre diesbezügliche Meinung interessieren, Senator.
3. Weshalb sollte die Arbeitsruhe von 0 Uhr bis 6 Uhr Folgetag dauern und nicht wie in meinem ursprünglichen Vorschlag von 0 Uhr bis 24.00 Uhr?
4. Ich zitiere: "(4) Fällt ein öffentlicher Feiertag im Sinne dieses Gesetzes einen Sonntag, so soll dieser am darauf folgende Montag nachgeholt werden."
Gemäss dieser Textpassage müsste also ein Feiertag, welcher auf einen Sonntag fällt, gänzlich auf den darauffolgenden Montag verschoben werden. Würde also der 25. Juni an einem Sonntag sein, müssten wir Assentians ihn am 26. Juni feiern. Ich frage Senator Fox, ob Sie nicht auch mit meiner ursprünglichen Formulierung betreffend der Kompensation glücklicher wäre.
Thank you.
Mr. Chairman,
zu den Fragen und Anmerkungen unseres ehrenwerten Gouverneurs:
Die Gliederung des Entwurfes orientiert sich an der auf Bundesebene angewandten Struktur: Chapter - Article - Section - Paragraph. Sowie dabei an der Logik, dass "wer A sagt, auch B sagen muss." Sprich: jeder Gliederungspunkt einer Ordnung ist nur zu verwenden, wenn es derer mindestens zwei gibt. Da mir nicht erkennbar ist, welche Sections des Entwurfes sich sinnvollerweise in mindestens zwei Articles zusammenfassen ließen, findet eine solche Gliederung nicht statt. Ich bin da aber für anderweitige Vorschläge jederzeit offen.
Logisch unsinnig ist es eben nur, Articles mit nur einer Section oder Sections mit nur einem Paragraph zu schaffen.
Die Logik besagt, dass wenn Articles, dann auch mindestens:
Article I
Section 1
Section 2
Article II
Section 1
Section 2
usw.
Aber eben nicht:
Article I
Section 1
Article II
Section 1
Section 2
usw.
Hier wäre in Article I die Section 1 überflüssig. Wenn die Bestimmungen des Article I den Bestimmungen des Article II und der fortfolgenden Articles systematisch gleichranging sind, kann Article I direkt in Paragraphs untergliedert werden. Wenn nicht, ist Article I bzw. II überflüssig, und die entsprechenden Bestimmungen können in einem Article zusammengefasst und innerhalb dessen in Sections untergliedert werden.
Aber innerhalb dieses logischen Rahmens bin ich wie gesagt für jedweden anderen Gliederungsvorschlag offen.
Die Bestimmungen in Section 4, Paragraphs 1 und 2, wiederholen sich nicht. Paragraph 1 bestimmt, dass diejenigen Feiertage, die aktuell auf Grund Bundesrechts Feiertage für die Bundesverwaltung sind, auch Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind und entsprechend für die Verwaltung des Staates Assentia gelten. Paragraph 2 bestimmt, dass Feiertage, die für die Bundesverwaltung zwar nicht bundesweit verfügt werden, aber für Niederlassungen der Bundesverwaltung in Staaten gelten sollen, in denen diese Tage als Feiertage gelten, in Assentia eben solche Tage sind.
Ein doofes, aber anschauliches Beispiel: der Bund schafft Weihnachten als einheitlichen Feiertag für die Bundesverwaltung ab, sagt aber: in Staaten, in denen Weihnachten ein Feiertag ist, gilt das auch für Niederlassungen der Bundesverwaltung. In Assentia ist Weihnachten dann eben so ein Feiertag.
Für Section 5, Paragraph 2, gilt das gleiche: wenn der Bund sagt: lokale Feiertage in Bezirken, Gemeinden, Autonomiegebieten der astorischen Ureinwohner usw. sollen für Bedienstete der Bundesverwaltung in diesen Rechtsgebieten ebenfalls Feiertage sein, die Bundesbehörden dort geschlossen bleiben und die Beamten arbeitsfrei erhalten, dann sollen das diese Tage sein.
Wir können dem Bund nicht vorschreiben, seine Niederlassungen in Assentia an bestimmten Tagen zu schließen und seinen Bediensteten, die dort eingesetzt sind, arbeitsfrei zu geben. Aber wir können dem Bund signalisieren: wenn er an bestimmten bundesstaatlichen oder lokalen Feiertagen seine Behörden in diesem Gebiet schließen und seinen Bediensteten dort freigeben will, dann meinen wir für Assentia diese Tage.
Die Arbeitsruhe von 0 Uhr eines Feiertages bis 6 Uhr des Folgetages resultiert aus der Überlegung, dass sich ein arbeitsfreier Tag nur begrenzt nutzen lässt, wenn man bereits kurz nach 0 Uhr des Folgetages wieder arbeiten muss. Wenn die Leute arbeitsfrei bekommen, dann sollte das auch bis zumindest 6 Uhr des Folgetages gelten, damit sie ihren freien Tag eben nutzen können.
Die Formulierung in Paragraph 4 ist vielleicht in der Tat missverständlich, ich möchte daher folgende Änderung vorschlagen:
"Fällt ein öffentlicher Feiertag im Sinne dieses Gesetzes einen Sonntag, so soll dessen Arbeitsruhe für öffentlich Bedienstete am darauf folgende Montag nachgeholt werden."
Mr. Chairman,
ich danke der ehrenwerten Senatorin für ihre präzisen Ausführungen.
Die Logik des Bundes in Ehren, hier gilt die Logik der Republic of Assentia. Eine Logik, die von diesem hohen Haus diskutiert und beschlossen wurden. Zur Schaffung von Articles schlage ich folgende Gliederung vor:
Article I: GENERAL PROVISIONS (Sec. 1)
Article II: DEFINITIONS (Sec. 2, 3, 4, 5)
Article III: NONWORKING PERIOD AND COMPENSATION (Sec. 6)
Article IV: FINAL PROVISIONS (Sec. 7)
Ja, es werden mit diesem Vorschlag Articles geschaffen, welche lediglich eine Section enthalten. So wie es bereits im Environmental Protection Act, im Education Act, im Fire and Rescue Service Act und weiteren Gesetzen der Republic of Assentia der Fall ist. Eine Grundsatzdiskussion über die von der State Assembly beschlossene Logik ist jedoch nicht Sinn und Zweck dieser Aussprache. Solange sie nicht von der State Assembly ersetzt wird, ist sie anzuwenden.
Zu den sich meiner Meinung nach wiederholenden Passagen konnte mir Senator Fox freundlicherweise die meisten Zweifel nehmen. Eine einzelne Unklarheit bleibt mir noch und ich möchte Madam Senator bitten mir freundlicherweise mit einem Beispiel auf die Sprünge zu helfen. Dies betrifft folgende Aussage, ich zitiere: "Paragraph 2 bestimmt, dass Feiertage, die für die Bundesverwaltung zwar nicht bundesweit verfügt werden, aber für Niederlassungen der Bundesverwaltung in Staaten gelten sollen, in denen diese Tage als Feiertage gelten, in Assentia eben solche Tage sind."
Der Erhöhung der Arbeitsruhe von 24 auf 30 Stunden kann ich nicht zustimmen. Die Bevorzugung von Assentians welche im Schichtbetrieb arbeiten, oder wie Sie sagen "kurz nach 0 Uhr des Folgetages wieder arbeiten müssen", wäre Ungerecht. Ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitsschicht von 0 Uhr bis 6 Uhr hätte sonst nämlich 2 freie Arbeitstage zu Gut. Einer am Feiertag selber und einer am Folgetag bis 6 Uhr. Das kann nicht im Sinne dieses Gesetzes sein. Eine elegante Lösung hierfür wäre ein gänzlicher Verzicht auf eine zeitliche Eingrenzung und stattdessen die Festhaltung einer generellen 24-stündigen Arbeitsruhe.
Auch die neue Formulierung betreffend Kompensierung von sonntäglichen gesetzlichen Feiertagen ist in meinen Augen ungenügend, da die Kompensierung eben nicht nur öffentliche Bedienstete, sondern alle Arbeitnehmenden betrifft. Ich verweise noch einmal auf meine ursprüngliche Formulierung, welche unmissverständlich sein sollte.
Thank you.
Mr. Chairman,
zur Lösung des Gliederungsproblems fasse ich meinen Vorschlag wie folgt neu:
Zur Nachfrage des Gouverneurs betreffend Sec. 4, § 2, a. F. bzw. Art. II, Sec. 2, § 2, n. F.: der Kongress kann ja per Gesetz oder der Präsident per Durchführungsverordnung anordnen, dass an Tagen, die nur in einzelnen Bundesstaaten Feiertage sind, die Niederlassungen der Ämter und Behörden des Bundes in diesem Staat geschlossen bleiben und die dort eingesetzten Bundesbediensteten arbeitsfrei erhalten sollen. Die entsprechende Vorschrift ist ein Hinweis an den Bund, dass die zuvor katalogisierten Tage in Assentia solche Tagen sein sollen, wenn Kongress oder Präsident eine solche Regelung für Bundesbeamte erlassen.
Ein Beispiel: angenommen, der Bund sähe weder in einem Gesetz noch einer Durchführungsverordnung Weihnachten (25. Dezember) als Feiertag für die Bundesverwaltung vor. Er sagte aber: wenn es Bundesstaaten gibt, in denen ein bestimmter Tag ein öffentlicher Feiertag ist, dann sollen die dortigen Niederlassungen der Bundesverwaltung an diesem Tag geschlossen bleiben und die in diesem Staat eingesetzten Bundesbediensteten arbeitsfrei erhalten. Sec. 4, § 2, a. F. bzw. Art. II, Sec. 2, § 2 n. F. bestimmt, dass Weihnachten (25. Dezember) dannl in Assentia ein solcher Tag sein soll.
Und endlich noch zur Frage des Kompensationsanspruches für Feiertagsarbeit: diese bezieht sich nur auf öffentliche Bedienstete, da das Gesetz sowieso nur die Republik Assentia als Arbeitgeber anspricht. Der Staat kann nun mal nicht privaten Arbeitgebern und deren Arbeitnehmern vorschreiben, an welchen Tagen die Arbeit in den Betrieben zu ruhen und die Angestellten arbeitsfrei zu bekommen haben. Das miteinander auszumachen ist deren autonome Angelegenheit, die den Staat nichts angeht.
Mr. Chairman,
ich danke Madam Senator für die überarbeitete Fassung. Erlaube mir jedoch ebenfalls diese geringfügig anzupassen betreffend Kapitalisierungen der Articles und Spalteneinzügen (und kleinen orthographischen Unstimmigkeiten in Article III), gemäss Formatvorlagen bereits bestehender assentischen Gesetze. Die inhaltliche Anpassung der Dauer der Arbeitsruhe entspricht meinen Vorstellungen.
Auch danke ich Madam Senator für Ihr konkretes Beispiel betreffend Art. II, Sec. 2, Subsec. 2. Diese Regelung findet meine Zustimmung.
Ich bitte die ehrenwerten Deputies noch einmal um ihre Kritik. Thank you.
Das Gesetz findet in der letzten vorgelegten Fassung meine volle Zustimmung.
Wenn keine weiteren Mitteilungen kommen, wird die Abstimmung morgen eingeleitet.
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