Public Holiday Act

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 516 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jerry Cotton.

  • Honorable Deputies,


    dieses Haus debattiert über den Public Holiday Act. Die Aussprache läuft min. 48 Stunden.



    Public Holiday Act


    ARTICLE I – GENERAL PROVISIONS

      Section 1 Validity
      Dieses Gesetz legt die gesetzlichen und religiösen Feiertage der Republic of Assentia fest und regelt sie.


    ARTICLE II – DEFINITIONS

      Section 1 Public Holiday
      Gesetzliche Feiertage sind durch einen Executive Order des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor und in diesem Gesetz festgehaltene, festgelegte Tage, an denen alle dem Bund zurechnenden Behörden für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.


      Section2 Religious Holidays
      Religiöse Feiertage sind öffentlich anerkannte Feiertage jeglicher, in den Vereinigten Staaten von Astor anerkannten Religionen.


    ARTICLE III – NONWORKING PERIOD AND COMPENSATION

      Section 1 Nonworking period
      (1) An gesetzlichen Feiertagen im Sinne dieses Gesetzes bleiben alle dem Bund oder der Republic of Assentia zurechnende Einrichtungen grundsätzlich geschlossen.
      (2) Ausgenommen hiervon sind Behörden und Einrichtungen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls, insbesondere zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum sowie für die Sicherstellung von Transport, Verkehr, Versorgung und Entsorgung, erforderlich ist.
      (3) Die Arbeitsruhe an gesetzlichen Feiertagen dauert von 0:00 bis 24:00 Uhr örtlicher Zeit.


      Section 2 Compensation
      (1) Werden Angestellte der Republic of Assentia, der Counties oder der Kommunen in dieser Zeit beschäftigt, so ist ihnen innerhalb von sechs Monaten ein Ersatzruhetag zu gewähren.
      (2) Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag wird dieser mit dem darauf folgende Montag kompensiert.


    ARTICLE IV – PUBLIC HOLIDAYS

      Section 1 Public Holidays
      Als gesetzliche Feiertage gelten:
      1. - 1st of January: New Year's Day;
      2. - Third Monday in February: Presidents' Day;
      3. - Last Monday in May: Memorial Day;
      4. - 25th of June: Independence Day;
      5. - First Monday in September: Labor Day;
      6. - 17th of September: Constitution Day;
      7. - Third Monday in October: Veterans' Day;
      8. - Fourth Thursday in November: Thanksgiving Day;
      9. - 25th of December: Christmas.


      Section 2 Religious Holidays
      (1) Religiöse Feiertage werden durch die Counties festgelegt und gelten innerhalb ihrer Grenzen.
      (2) An religiösen Feiertagen gelten grundsätzlich dieselben Rahmenbedingungen und Kompensationsvorschriften wie für die unter Article III ausformulierten gesetzlichen Feirtage.
      (3) Die Counties können von den unter Article III festgelegten Rahmenbedingungen und Kompensationsvorschriften für die religiösen Feiertage abweichen.


    ARTICLE V – FINAL PROVISIONS

      Section 1 Entry into force
      Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur der Republic of Assentia in Kraft.


    Der Governor, Mr. Carbone, hat das Wort.

  • Thank you Mr. Chairman,
    Honorable Deputies,


    dieser Gesetzesentwurf soll einerseits die astorweiten gesetzlichen Feiertage auch auf der Ebene Bundesstaat verankern. Die Republic of Assentia lehnt sich dabei an die Executive Order des Weissen Hauses und die bundesstaatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen ihre Arbeiten an diesen Tagen offiziell ruhen. Andererseits soll der Public Holiday Act den Counties die nötigen Freiheiten zusprechen im Umgang mit religiösen Feiertagen. Die einzelnen Counties können unter Berücksichtigung der Bevölkerungszusammensetzung die gewünschten Termine festlegen und haben auch betreffend den bezahlten Ferientagen und Kompensationen freie Hand.


    Ich würde mich über einen regen Meinungsaustausch der hier in der State Assembly vertretenen kulturellen- und religiösen Bevölkerungsgruppen freuen. Thank you.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Mr Chairman, Mr Governor, Honorable Deputies,


    auch wenn dieses Gesetz meine weitestgehende Zustimmung hat, so muss ich doch leider feststellen, dass Wir als Asétó-Nation eine offenere Regelung für durch die Counties festzusetzende Feiertage vorziehen würden. Wichtige Brauchtumstage ergeben sich nicht nur aus der Religionsausübung. Der Großteil der Asétó zum Beispiel praktiziert den christlichen Glauben. Trotzdem möchten viele auch alte Feiertage Unserer Vorfahren begehen, die die Verwaltung der Asétó-Nation auch gerne schützen würde. Nur bin ich nun besorgt ob dies mit diesem Gesetz so noch möglich sein wird.


    Thank You.


    Maria Abbalava, Chief of the Asétó-Nation
    Secretary-General of the First Nations of Astoria Conference

  • Mr. Chairman,


    ich danke Ms. Abbalaya für ihren Input.


    Zitat


    Section2 Religious Holidays
    Religiöse Feiertage sind öffentlich anerkannte Feiertage jeglicher, in den Vereinigten Staaten von Astor anerkannten Religionen.


    Ich bitte meine Unwissenheit zu entschuldigen, aber können solche "alten Feiertage" nicht grundsätzlich als religiöse Feste eingestuft werden?

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Eben dieses könnte ein Problem darstellen. Dafür müsste die alte Religion der Asétó vom Staat anerkannt werden, obwohl sie immer mehr mit dem christlichen Glauben durchmengt ist.


    Maria Abbalava, Chief of the Asétó-Nation
    Secretary-General of the First Nations of Astoria Conference

  • Mr. Chairman,


    ich erlaube mir die Constitution of Assentia zu zitieren:

    Zitat

    Section 4 Asétó
    (1) Die Republik garantiert das Recht der Asétó auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege und Entwicklung ihrer angestammten Sprache, Kultur und Traditionen.


    Um Missverständnisse im Public Holiday Act vorzubeugen würde ich folgende Anpassung vorschlagen:

    Zitat

    Section 2 Religious Holidays
    (1) Religiöse- und kulturelle Feiertage werden durch die Counties festgelegt und gelten innerhalb ihrer Grenzen.


    Die Frage ist nun, ob diese Anpassung noch unter dieser "Religious Holidays" genannten Section passt. Ich würde sehr gerne die diesbezüglichen Meinungen der übrigen State Deputies hören.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Mr Chairman,
    lassen Sie mich dem Governor für Seine Ausführungen danken und an dieser Stelle erwähnen, dass es sich hier wirklich nur um juristische Spitzfindigkeiten handelt, die aber leider zum politischen Tagesgeschäft dazugehören.
    Man könnte die Section in Religious and Local Holidays umbenennen.
    Die Umformulierung würde in jedem Fall alle unsere Bedenken ausräumen.


    Maria Abbalava, Chief of the Asétó-Nation
    Secretary-General of the First Nations of Astoria Conference

  • Mr. Chairman,


    eigentlich hatte ich meine Mitarbeiter ja nur gebeten, einige Änderungsvorschläge zu problematischen Bestimmungen des Gesetzes sowie eine Lösungsmöglichkeit zur Klärung der lokalen Feiertage in den Asétó-Gebieten zu erarbeiten - aber ich bekam gleich folgenden neuen Gesetzentwurf von ihnen geliefert. Immer diese ehrgeizigen jungen Leute. ;)


    Ich möchte der State Assembly daher aber folgenden Entwurf einmal vorlegen. Begründen lassen sich die vorgeschlagenen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf denke ich am besten anhand von Nachfragen, die ich natürlich gerne beantworten werde. :)


    Assentia Public Holiday Act



    Section 1 - General Provisions
    (1) Dieses Gesetz regelt die von der Verwaltung der Republik Assentia als öffentliche Feiertage beobachteten Kalendertage.
    (2) Es soll zitiert werden als Assentia Public Holiday Act.


    Section 2 - Definition of Public Holidays
    Öffentliche Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind Kalendertage, an denen die Republik Assentia ihre staatlichen Ämter und Behörden für den Publikumsverkehr geschlossen hält und ihren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt.


    Section 3 - Federal Holidays
    Als öffentliche Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sollen alle Kalendertage gelten, an denen auf Grund einer Rechtsvorschrift auf Bundesebene Ämter und Behörden des Bundes für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt wird.


    Section 4 - State Holidays
    (1) Sofern nicht bereits durch Rechtsvorschrift des Bundes zu öffentlichen Feiertagen im Sinne dieses Gesetzes bestimmt, sollen folgende Kalendertage öffentliche Feiertage der Republik Assentia sein:

    • 1st of January: New Year's Day;
    • Third Monday in February: Presidents' Day;
    • Last Monday in May: Memorial Day;
    • 25th of June: Independence Day;
    • First Monday in September: Labor Day;
    • 17th of September: Constitution Day;
    • Third Monday in October: Veterans' Day;
    • Fourth Thursday in November: Thanksgiving Day;
    • 25th of December: Christmas.


    (2) Soweit Rechtsvorschriften des Bundes bestimmen, dass an Feiertagen in einzelnen Bundesstaaten die dortigen Ämter und Behörden des Bundes für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt werden soll, so sollen diese Kalendertage als solche Feiertage der Republik Assentia gelten.


    Section 5 - Local Holidays
    (1) Die Bezirke und sonstigen Selbstverwaltungseinheiten der Republik Assentia unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene sollen ermächtigt sein, für ihr Gebiet lokale Feiertage nach den patriotischen, religiösen und kulturellen Bedürfnissen der dortigen Bevölkerung zu bestimmen.
    (2) An lokalen Feiertagen sollen alle Ämter und Behörden der Republik Assentia im Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsvorschrift für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt werden. Auch sollen lokale Feiertage als solche Tage gelten, an denen Ämter und Behörden des Bundes im Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsvorschrift für den Publikumsbereich geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt werden soll, soweit Rechtsvorschriften des Bundes entsprechendes vorsehen.


    Section 6 - Nonworking period and compensation
    (1) Die Arbeitsruhe für Bedienstete in den Ämtern und Behörden der Republik Assentia und ihren Selbstverwaltungseinheiten unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene an öffentlichen Feiertagen im Sinne des Gesetzes dauert von 0 Uhr des entsprechenden Kalendertages bis 6 Uhr des Folgetages.
    (2) Ausgenommen von der grundsätzlichen Arbeitsruhe sollen die Bediensteten von Ämtern und Behörden sein, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls, insbesondere zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum sowie für die Sicherstellung von Transport, Verkehr, Versorgung und Entsorgung, erforderlich ist, soweit diese Ausnahme zur Sicherung einer angemessenen Funktionsfähigkeit dieser Ämter und Behörden unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des öffentlichen Lebens an diesen Tagen notwendig ist.
    (3) Werden Bediensete der Republik Assentia oder ihrer Selbstverwaltungseinheiten unterhalb der gesamtlichen Ebene in der Zeit von 0 Uhr eines öffentlichen Feiertages im Sinne dieses Gesetzes bis 6 Uhr des Folgetages zur Arbeitsleistung verpflichtet, so soll ihnen innerhalb von sechs Monaten ein Ersatzruhetag gewährt werden.
    (4) Fällt ein öffentlicher Feiertag im Sinne dieses Gesetzes einen Sonntag, so soll dieser am darauf folgende Montag nachgeholt werden.


    Section 7 - Coming into Force
    Dieses Gesetz soll mit seiner Verkündung durch den Gouverneur der Republik Assentia in Krfat treten.

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader

  • Mr. Chairman,


    ich danke Senator Fox für ihre eingereichte Fassung. Ihre Mitarbeiter verfolgen anscheinend das Ziel, die State Assembly zur Arbeit zu zwingen und wir nehmen die Herausforderung gerne an.


    Als erstes möchte ich anmerken, dass in dieser neuen Fassung die in der Republic üblichen Formatierungen nicht berücksichtigt wurden. Die Formatierungsgrundlagen wurden vor einiger Zeit von der State Assembly diskutiert und beschlossen. Meine ursprüngliche Fassung des Public Holiday Acts lehnte sich bewusst an diese Vorlagen an.


    Desweiteren befürworte ich den Vorschlag, die Feiertage in Public-, Federal, State- und Local Holidays zu unterteilen. Vor allem die neue Definition der Local Holidays sollte die von Ms. Abbalaya eingebrachten Bedenken ausräumen. Ist dem so, Ms. Abbalaya?


    Zuletzt habe ich noch ein paar inhaltliche Fragen an Senator Fox:


    1. Ich bin der Meinung, dass in Ihrer Section 4 (State Holidays) die Formulierungen in den Subsections 1 (bis und ohne Aufzählung der Feiertage) und Subsection 2 wiederholend sind und somit die Subsection 2 ausgelassen werden könnte. Wie sehen Sie das?


    2. Selbiges Problem sehe ich auch in der Section 5 (Local Holidays), Subsection 2. Dort sagt meiner Meinung nach der erste Satz inhaltlich dasselbe aus wie der zweite Satz. Auch hier würde mich Ihre diesbezügliche Meinung interessieren, Senator.


    3. Weshalb sollte die Arbeitsruhe von 0 Uhr bis 6 Uhr Folgetag dauern und nicht wie in meinem ursprünglichen Vorschlag von 0 Uhr bis 24.00 Uhr?


    4. Ich zitiere: "(4) Fällt ein öffentlicher Feiertag im Sinne dieses Gesetzes einen Sonntag, so soll dieser am darauf folgende Montag nachgeholt werden."
    Gemäss dieser Textpassage müsste also ein Feiertag, welcher auf einen Sonntag fällt, gänzlich auf den darauffolgenden Montag verschoben werden. Würde also der 25. Juni an einem Sonntag sein, müssten wir Assentians ihn am 26. Juni feiern. Ich frage Senator Fox, ob Sie nicht auch mit meiner ursprünglichen Formulierung betreffend der Kompensation glücklicher wäre.


    Thank you.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Mr. Chairman,


    zu den Fragen und Anmerkungen unseres ehrenwerten Gouverneurs:


    Die Gliederung des Entwurfes orientiert sich an der auf Bundesebene angewandten Struktur: Chapter - Article - Section - Paragraph. Sowie dabei an der Logik, dass "wer A sagt, auch B sagen muss." Sprich: jeder Gliederungspunkt einer Ordnung ist nur zu verwenden, wenn es derer mindestens zwei gibt. Da mir nicht erkennbar ist, welche Sections des Entwurfes sich sinnvollerweise in mindestens zwei Articles zusammenfassen ließen, findet eine solche Gliederung nicht statt. Ich bin da aber für anderweitige Vorschläge jederzeit offen.


    Logisch unsinnig ist es eben nur, Articles mit nur einer Section oder Sections mit nur einem Paragraph zu schaffen.


    Die Logik besagt, dass wenn Articles, dann auch mindestens:


    Article I


    Section 1


    Section 2


    Article II


    Section 1


    Section 2


    usw.


    Aber eben nicht:


    Article I


    Section 1


    Article II


    Section 1


    Section 2


    usw.


    Hier wäre in Article I die Section 1 überflüssig. Wenn die Bestimmungen des Article I den Bestimmungen des Article II und der fortfolgenden Articles systematisch gleichranging sind, kann Article I direkt in Paragraphs untergliedert werden. Wenn nicht, ist Article I bzw. II überflüssig, und die entsprechenden Bestimmungen können in einem Article zusammengefasst und innerhalb dessen in Sections untergliedert werden.


    Aber innerhalb dieses logischen Rahmens bin ich wie gesagt für jedweden anderen Gliederungsvorschlag offen.


    Die Bestimmungen in Section 4, Paragraphs 1 und 2, wiederholen sich nicht. Paragraph 1 bestimmt, dass diejenigen Feiertage, die aktuell auf Grund Bundesrechts Feiertage für die Bundesverwaltung sind, auch Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind und entsprechend für die Verwaltung des Staates Assentia gelten. Paragraph 2 bestimmt, dass Feiertage, die für die Bundesverwaltung zwar nicht bundesweit verfügt werden, aber für Niederlassungen der Bundesverwaltung in Staaten gelten sollen, in denen diese Tage als Feiertage gelten, in Assentia eben solche Tage sind.


    Ein doofes, aber anschauliches Beispiel: der Bund schafft Weihnachten als einheitlichen Feiertag für die Bundesverwaltung ab, sagt aber: in Staaten, in denen Weihnachten ein Feiertag ist, gilt das auch für Niederlassungen der Bundesverwaltung. In Assentia ist Weihnachten dann eben so ein Feiertag.


    Für Section 5, Paragraph 2, gilt das gleiche: wenn der Bund sagt: lokale Feiertage in Bezirken, Gemeinden, Autonomiegebieten der astorischen Ureinwohner usw. sollen für Bedienstete der Bundesverwaltung in diesen Rechtsgebieten ebenfalls Feiertage sein, die Bundesbehörden dort geschlossen bleiben und die Beamten arbeitsfrei erhalten, dann sollen das diese Tage sein.


    Wir können dem Bund nicht vorschreiben, seine Niederlassungen in Assentia an bestimmten Tagen zu schließen und seinen Bediensteten, die dort eingesetzt sind, arbeitsfrei zu geben. Aber wir können dem Bund signalisieren: wenn er an bestimmten bundesstaatlichen oder lokalen Feiertagen seine Behörden in diesem Gebiet schließen und seinen Bediensteten dort freigeben will, dann meinen wir für Assentia diese Tage.


    Die Arbeitsruhe von 0 Uhr eines Feiertages bis 6 Uhr des Folgetages resultiert aus der Überlegung, dass sich ein arbeitsfreier Tag nur begrenzt nutzen lässt, wenn man bereits kurz nach 0 Uhr des Folgetages wieder arbeiten muss. Wenn die Leute arbeitsfrei bekommen, dann sollte das auch bis zumindest 6 Uhr des Folgetages gelten, damit sie ihren freien Tag eben nutzen können.


    Die Formulierung in Paragraph 4 ist vielleicht in der Tat missverständlich, ich möchte daher folgende Änderung vorschlagen:

      "Fällt ein öffentlicher Feiertag im Sinne dieses Gesetzes einen Sonntag, so soll dessen Arbeitsruhe für öffentlich Bedienstete am darauf folgende Montag nachgeholt werden."

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader

  • Mr. Chairman,


    ich danke der ehrenwerten Senatorin für ihre präzisen Ausführungen.


    Die Logik des Bundes in Ehren, hier gilt die Logik der Republic of Assentia. Eine Logik, die von diesem hohen Haus diskutiert und beschlossen wurden. Zur Schaffung von Articles schlage ich folgende Gliederung vor:


    Article I: GENERAL PROVISIONS (Sec. 1)
    Article II: DEFINITIONS (Sec. 2, 3, 4, 5)
    Article III: NONWORKING PERIOD AND COMPENSATION (Sec. 6)
    Article IV: FINAL PROVISIONS (Sec. 7)


    Ja, es werden mit diesem Vorschlag Articles geschaffen, welche lediglich eine Section enthalten. So wie es bereits im Environmental Protection Act, im Education Act, im Fire and Rescue Service Act und weiteren Gesetzen der Republic of Assentia der Fall ist. Eine Grundsatzdiskussion über die von der State Assembly beschlossene Logik ist jedoch nicht Sinn und Zweck dieser Aussprache. Solange sie nicht von der State Assembly ersetzt wird, ist sie anzuwenden.


    Zu den sich meiner Meinung nach wiederholenden Passagen konnte mir Senator Fox freundlicherweise die meisten Zweifel nehmen. Eine einzelne Unklarheit bleibt mir noch und ich möchte Madam Senator bitten mir freundlicherweise mit einem Beispiel auf die Sprünge zu helfen. Dies betrifft folgende Aussage, ich zitiere: "Paragraph 2 bestimmt, dass Feiertage, die für die Bundesverwaltung zwar nicht bundesweit verfügt werden, aber für Niederlassungen der Bundesverwaltung in Staaten gelten sollen, in denen diese Tage als Feiertage gelten, in Assentia eben solche Tage sind."


    Der Erhöhung der Arbeitsruhe von 24 auf 30 Stunden kann ich nicht zustimmen. Die Bevorzugung von Assentians welche im Schichtbetrieb arbeiten, oder wie Sie sagen "kurz nach 0 Uhr des Folgetages wieder arbeiten müssen", wäre Ungerecht. Ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitsschicht von 0 Uhr bis 6 Uhr hätte sonst nämlich 2 freie Arbeitstage zu Gut. Einer am Feiertag selber und einer am Folgetag bis 6 Uhr. Das kann nicht im Sinne dieses Gesetzes sein. Eine elegante Lösung hierfür wäre ein gänzlicher Verzicht auf eine zeitliche Eingrenzung und stattdessen die Festhaltung einer generellen 24-stündigen Arbeitsruhe.


    Auch die neue Formulierung betreffend Kompensierung von sonntäglichen gesetzlichen Feiertagen ist in meinen Augen ungenügend, da die Kompensierung eben nicht nur öffentliche Bedienstete, sondern alle Arbeitnehmenden betrifft. Ich verweise noch einmal auf meine ursprüngliche Formulierung, welche unmissverständlich sein sollte.


    Thank you.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Mr. Chairman,


    zur Lösung des Gliederungsproblems fasse ich meinen Vorschlag wie folgt neu:


    Assentia Public Holiday Act


    Article I - General Provisions and Definitions


    Section 1 - General Provisions
    (1) Dieses Gesetz regelt die von der Verwaltung der Republik Assentia als öffentliche Feiertage beobachteten Kalendertage.
    (2) Es soll zitiert werden als Assentia Public Holiday Act.


    Section 2 - Definition of Public Holidays
    Öffentliche Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind Kalendertage, an denen die Republik Assentia ihre staatlichen Ämter und Behörden für den Publikumsverkehr geschlossen hält und ihren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt.


    Article II - Public Holidays


    Section 1 - Federal Holidays
    Als öffentliche Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sollen alle Kalendertage gelten, an denen auf Grund einer Rechtsvorschrift auf Bundesebene Ämter und Behörden des Bundes für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt wird.


    Section 2 - State Holidays
    (1) Sofern nicht bereits durch Rechtsvorschrift des Bundes zu öffentlichen Feiertagen im Sinne dieses Gesetzes bestimmt, sollen folgende Kalendertage öffentliche Feiertage der Republik Assentia sein:

    • 1st of January: New Year's Day
    • Third Monday in February: Presidents' Day
    • Last Monday in May: Memorial Day
    • 25th of June: Independence Day
    • First Monday in September: Labor Day
    • 17th of September: Constitution Day
    • Third Monday in October: Veterans' Day
    • Fourth Thursday in November: Thanksgiving
    • 25th of December: Christmas


    (2) Soweit Rechtsvorschriften des Bundes bestimmen, dass an Feiertagen in einzelnen Bundesstaaten die dortigen Ämter und Behörden des Bundes für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt werden soll, so sollen diese Kalendertage als solche Feiertage der Republik Assentia gelten.


    Section 3 - Local Holidays
    (1) Die Bezirke und sonstigen Selbstverwaltungseinheiten der Republik Assentia unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene sollen ermächtigt sein, für ihr Gebiet lokale Feiertage nach den patriotischen, religiösen und kulturellen Bedürfnissen der dortigen Bevölkerung zu bestimmen.
    (2) An lokalen Feiertagen sollen alle Ämter und Behörden der Republik Assentia im Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsvorschrift für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt werden. Auch sollen lokale Feiertage als solche Tage gelten, an denen Ämter und Behörden des Bundes im Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsvorschrift für den Publikumsbereich geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt werden soll, soweit Rechtsvorschriften des Bundes entsprechendes vorsehen.


    Article III - Final Provisions


    Section 1 - Nonworking period and compensation
    (1) Die Arbeitsruhe für Bedienstete in den Ämtern und Behörden der Republik Assentia und ihren Selbstverwaltungseinheiten unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene anlässlich öffentlicher Feiertage im Sinne des Gesetzes soll grundsätzlich einen vollen regulären Arbeitstag betragen.
    (2) Ausgenommen von der grundsätzlichen Arbeitsruhe sollen nur die Bediensteten von Ämtern und Behörden sein, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls, insbesondere zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum sowie für die Sicherstellung von Transport, Verkehr, Versorgung und Entsorgung, erforderlich ist, soweit diese Ausnahme zur Sicherung einer angemessenen Funktionsfähigkeit dieser Ämter und Behörden unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des öffentlichen Lebens an diesen Tagen notwendig ist.
    (3) Werden Bediensete der Republik Assentia oder ihrer Selbstverwaltungseinheiten unterhalb der gesamtlichen Ebene an öffentlichen Feiertagen im Sinne dieses Gesetzes zur Arbeitsleistung verpflichtet, so soll ihnen innerhalb von sechs Monaten ein Ersatzruhetag gewährt werden.
    (4) Fällt ein öffentlicher Feiertag im Sinne dieses Gesetzes einen Sonntag, so soll die Arbeitsruhe anlässlich dieses Feiertages am darauf folgende Montag nachgeholt werden.


    Section 2 - Coming into Force
    Dieses Gesetz soll mit seiner Verkündung durch den Gouverneur der Republik Assentia in Kraft treten.


    Zur Nachfrage des Gouverneurs betreffend Sec. 4, § 2, a. F. bzw. Art. II, Sec. 2, § 2, n. F.: der Kongress kann ja per Gesetz oder der Präsident per Durchführungsverordnung anordnen, dass an Tagen, die nur in einzelnen Bundesstaaten Feiertage sind, die Niederlassungen der Ämter und Behörden des Bundes in diesem Staat geschlossen bleiben und die dort eingesetzten Bundesbediensteten arbeitsfrei erhalten sollen. Die entsprechende Vorschrift ist ein Hinweis an den Bund, dass die zuvor katalogisierten Tage in Assentia solche Tagen sein sollen, wenn Kongress oder Präsident eine solche Regelung für Bundesbeamte erlassen.


    Ein Beispiel: angenommen, der Bund sähe weder in einem Gesetz noch einer Durchführungsverordnung Weihnachten (25. Dezember) als Feiertag für die Bundesverwaltung vor. Er sagte aber: wenn es Bundesstaaten gibt, in denen ein bestimmter Tag ein öffentlicher Feiertag ist, dann sollen die dortigen Niederlassungen der Bundesverwaltung an diesem Tag geschlossen bleiben und die in diesem Staat eingesetzten Bundesbediensteten arbeitsfrei erhalten. Sec. 4, § 2, a. F. bzw. Art. II, Sec. 2, § 2 n. F. bestimmt, dass Weihnachten (25. Dezember) dannl in Assentia ein solcher Tag sein soll.


    Und endlich noch zur Frage des Kompensationsanspruches für Feiertagsarbeit: diese bezieht sich nur auf öffentliche Bedienstete, da das Gesetz sowieso nur die Republik Assentia als Arbeitgeber anspricht. Der Staat kann nun mal nicht privaten Arbeitgebern und deren Arbeitnehmern vorschreiben, an welchen Tagen die Arbeit in den Betrieben zu ruhen und die Angestellten arbeitsfrei zu bekommen haben. Das miteinander auszumachen ist deren autonome Angelegenheit, die den Staat nichts angeht.

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader

  • Mr. Chairman,


    ich danke Madam Senator für die überarbeitete Fassung. Erlaube mir jedoch ebenfalls diese geringfügig anzupassen betreffend Kapitalisierungen der Articles und Spalteneinzügen (und kleinen orthographischen Unstimmigkeiten in Article III), gemäss Formatvorlagen bereits bestehender assentischen Gesetze. Die inhaltliche Anpassung der Dauer der Arbeitsruhe entspricht meinen Vorstellungen.


    Assentia Public Holiday Act


    ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS AND DEFINITIONS


      Section 1 - General Provisions
      (1) Dieses Gesetz regelt die von der Verwaltung der Republik Assentia als öffentliche Feiertage beobachteten Kalendertage.
      (2) Es soll zitiert werden als Assentia Public Holiday Act.


      Section 2 - Definition of Public Holidays
      Öffentliche Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind Kalendertage, an denen die Republik Assentia ihre staatlichen Ämter und Behörden für den Publikumsverkehr geschlossen hält und ihren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt.


    ARTICLE II - PUBLIC HOLIDAYS


      Section 1 - Federal Holidays
      Als öffentliche Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sollen alle Kalendertage gelten, an denen auf Grund einer Rechtsvorschrift auf Bundesebene Ämter und Behörden des Bundes für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt wird.


      Section 2 - State Holidays
      (1) Sofern nicht bereits durch Rechtsvorschrift des Bundes zu öffentlichen Feiertagen im Sinne dieses Gesetzes bestimmt, sollen folgende Kalendertage öffentliche Feiertage der Republik Assentia sein:
      1. - 1st of January: New Year's Day
      2. - Third Monday in February: Presidents' Day
      3. - Last Monday in May: Memorial Day
      4. - 25th of June: Independence Day
      5. - First Monday in September: Labor Day
      6. - 17th of September: Constitution Day
      7. - Third Monday in October: Veterans' Day
      8. - Fourth Thursday in November: Thanksgiving
      9. - 25th of December: Christmas
      (2) Soweit Rechtsvorschriften des Bundes bestimmen, dass an Feiertagen in einzelnen Bundesstaaten die dortigen Ämter und Behörden des Bundes für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt werden soll, so sollen diese Kalendertage als solche Feiertage der Republik Assentia gelten.


      Section 3 - Local Holidays
      (1) Die Bezirke und sonstigen Selbstverwaltungseinheiten der Republik Assentia unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene sollen ermächtigt sein, für ihr Gebiet lokale Feiertage nach den patriotischen, religiösen und kulturellen Bedürfnissen der dortigen Bevölkerung zu bestimmen.
      (2) An lokalen Feiertagen sollen alle Ämter und Behörden der Republik Assentia im Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsvorschrift für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt werden. Auch sollen lokale Feiertage als solche Tage gelten, an denen Ämter und Behörden des Bundes im Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsvorschrift für den Publikumsbereich geschlossen bleiben und deren Bediensteten grundsätzlich Arbeitsruhe gewährt werden soll, soweit Rechtsvorschriften des Bundes entsprechendes vorsehen.


    ARTICLE III - FINAL PROVISIONS


      Section 1 - Nonworking period and compensation
      (1) Die Arbeitsruhe für Bedienstete in den Ämtern und Behörden der Republik Assentia und ihren Selbstverwaltungseinheiten unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene anlässlich öffentlicher Feiertage im Sinne des Gesetzes soll grundsätzlich einen vollen regulären Arbeitstag betragen.
      (2) Ausgenommen von der grundsätzlichen Arbeitsruhe sollen nur die Bediensteten von Ämtern und Behörden sein, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls, insbesondere zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum sowie für die Sicherstellung von Transport, Verkehr, Versorgung und Entsorgung, erforderlich ist, soweit diese Ausnahme zur Sicherung einer angemessenen Funktionsfähigkeit dieser Ämter und Behörden unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des öffentlichen Lebens an diesen Tagen notwendig ist.
      (3) Werden Bedienstete der Republik Assentia oder ihrer Selbstverwaltungseinheiten unterhalb der gesamtlichen Ebene an öffentlichen Feiertagen im Sinne dieses Gesetzes zur Arbeitsleistung verpflichtet, so soll ihnen innerhalb von sechs Monaten ein Ersatzruhetag gewährt werden.
      (4) Fällt ein öffentlicher Feiertag im Sinne dieses Gesetzes auf einen Sonntag, so soll die Arbeitsruhe anlässlich dieses Feiertages am darauf folgende Montag nachgeholt werden.


      Section 2 - Coming into Force
      Dieses Gesetz soll mit seiner Verkündung durch den Gouverneur der Republik Assentia in Kraft treten.


    Auch danke ich Madam Senator für Ihr konkretes Beispiel betreffend Art. II, Sec. 2, Subsec. 2. Diese Regelung findet meine Zustimmung.


    Ich bitte die ehrenwerten Deputies noch einmal um ihre Kritik. Thank you.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

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