[Athena University, Astoriatown] Congress Reform Conference

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 2.685 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Gregory Jameson.

  • In Verbindung mit kürzeren Legislturperioden wird der gewichtigste Nachteil ansatzweise ausgeglichen, da haben sie recht. Ich muss sagen, auch wenn ich bei der Reform als Kongressmitglied nicht mitarbeiten kann, haben sie meine geistig-moralische Unterstützung, wenn sie die Stimmen zukünftig auf diese Weise aufschlüsseln werden.

    WARREN BYRD

    30th President of the US
    former Vice President | former Speaker
    former Chairman of the Grand Old Party


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  • Die Wahlrechtsänderung könnten wir theoretisch noch heute einbringen, aber ich denke, wir sollten erst noch die anderen Konferenzmitglieder hören.

  • Sofern es sich darauf bezieht, dass das albernische System für unsere 8 Senatswahlkreise übernommen werden soll, dann würde ich davon abraten. Das albernische System führt letztlich dazu, dass jeder Bürger in jedem Bundesstaat wählen darf. Es besteht daher die Gefahr, dass sich große Mehrheiten, die über das Repräsentantenhaus bereits in eine Machtposition kämen, auch im Senat dominieren würden, da letztlich die Mehrheiten des Bundes auf jeden Bundesstaat übertragen würden. Die Verzerrung durch eine Steigerung der Bedeutung der örtlichen Wähler reicht da nicht wirklich aus. Den Begriff "Gleichschaltung" bringe ich in diesme Zusammenhang ein.

  • Die Wahlrechtsänderung könnten wir theoretisch noch heute einbringen, aber ich denke, wir sollten erst noch die anderen Konferenzmitglieder hören.

    Ich denke der "neue" Kongress wird sich damit eingehend beschäftigen, wir sollten eine Reform in dieser Größenordnung nicht unter Zeitdruck übers Knie brechen.

    WARREN BYRD

    30th President of the US
    former Vice President | former Speaker
    former Chairman of the Grand Old Party


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  • Für das Protokoll möchte ich auf den Wechsel meines Status hinweisen, dass ich nicht mehr Senator, sondern nun Repräsentant bin.
    Ansonsten möchte ich erneut auf meinen eingebrachten verweisen und von der Moderation/Leitung eine Einschätzung erbitten.

  • Hier nochmal mein konkreter Vorschlag. Geändert ist die Anzahl der Stimmen pro Wähler. Ich habe mich dabei von der Anzahl der Bundesstaaten leiten lassen und diese verdoppelt. Auch ist die Quotenhürde 1/16 = 6,25% entsprechend.


    Congress Reform Amendment


    Section 1 Introduction of a Constitutional Amendment
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird das Folgende hinzugefügt.

      Section 1 [House of Representatives]
      (1) Das Repräsentantenhaus ist die erste Kammer des Kongresses und die Vertretung des gesamten Volkes der Vereinigten Staaten. Seine Mitglieder werden von allen stimmberechtigten Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
      (2) Wahlen zum Repräsentantenhaus sollen jeweils in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November stattfinden.
      (3) Das neugewählte Repräsentantenhaus soll stets am ersten Tage des Monats, der auf den Monat seiner Wahl folgt, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten und die Funktionsperiode des bisherigen Hauses soll stets an diesem Tage enden.


      Section 2 [Exclusive Competences of the Chambers]
      (1) Nur die Mitglieder des Repräsentantenhauses sollen befugt sein, Gesetzesvorschläge in den Kongress einzubringen.
      (2) Es ist das alleinige Recht des Senates, völkerrechtliche Abkommen zu ratifizieren und über die Bestätigung der vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger zu entscheiden.


      Section 3 [Process of Legislation]
      (1) Gesetzesvorlagen können nur durch die Mitglieder des Repräsentantenhauses eingebracht werden.
      (2) Eine Gesetzesvorlage ist dann angenommen, wenn sie nach einer Aussprache vom Repräsentantenhaus mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde, sofern die Verfassung keine Ausnahmen vorsieht.
      (3) Eine beschlossene Gesetzesvorlage soll dem Senat zur Kenntnis gebracht werden. Auf Antrag eines Senators binnen sieben Tagen kann der Senat gegen Gesetzesbeschlüsse des Repräsentantenhauses mit einfacher Mehrheit Einspruch einlegen. Der Einspruch des Senates kann durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Repräsentantenhauses zurückgewiesen werden.
      (4) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll dem Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Unterschrift vorgelegt werden. Unterzeichnet der Präsident oder bleibt er mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz.
      (5) Erklärt der Präsident der Vereinigten Staaten ausdrücklich seinen Einspruch gegen eine angenommene Gesetzesvorlage, so soll sie erneut vom Kongress behandelt werden. Billigen dessen Kammern die unveränderte Vorlage jeweils mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, so soll sie unverzüglich Gesetz werden.

    Section 2 Final Provision
    Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.


    Federal Election Act Amendment


    Section 1
    Article I Sec. 6 Ssec. 2 und Ssec. 3 S. 1 des Federal Election Act wird wie folgt geändert:

      "(2) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt.
      (3) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten parallel zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus statt."

    Section 2
    Article III des Federal Election Act wird wie folgt geändert:

      "Sec. 1. Candidacies.
      (1) Kandidaturen, die mindestens den vollen Namen des Kandidaten beinhalten sollen, werden spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekannt gegeben.
      (2) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.


      Sec. 2 Procedure of Elections.
      (1) Jeder Wähler hat bei einer Wahl zum Repräsentantenhaus 16 Stimmen. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf die Kandidaten verteilen oder verfallen lassen.
      (2) In das Repräsentantenhaus ziehen diejenigen Kandidaten ein, die wenigstens ein Sechzehntel der abgegebenen Stimmen erhalten haben.
      (3) Die Kandidaten erhalten im Repräsentantenhaus soviele Stimmen, wie ihnen bei der Wahl gegeben wurden.


      Sec. 3. Vacancy.
      Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses seinen Sitz, so verfallen seine Stimmen. Es wird kein Nachfolger bestimmt.


      Sec. 4. Inauguration.
      (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, beruft der amtierende Vizepräsident des Kongresses die neu gewählten Mitglieder des Repräsentantenhauses zur konstituierenden Sitzung zusammen.
      (2) Die neu gewählten Mitglieder sollen sich namentlich melden und den gemäß Art. VI Sec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eid ableisten.
      (3) Die konstituierende Sitzung dauert wenigstens 50 und längstens 120 Stunden.
      (4) Nimmt ein Neugewählter sein Mandat nicht während der Dauer der konstituierenden Sitzung an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während der Dauer der konstituierenden Sitzung aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden."

    Section 3
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

  • Gentlemen, ich werde nicht zulassen, dass diese Debatte zu Lasten des ganzen Landes im Sande verläuft, nur weil sich die Organisatoren aus unerfindlichen Gründen zurückgezogen haben, obwohl es konkrete (Zwischen-) Ergebnisse gibt. Wenn also nicht bis zum Mittwoch Abend eine Reaktion erfolgt, gehe ich davon aus, dass die eingebrachten Entwürfe allgemeine Zustimmung genießen, und ich werde sie dann entsprechend in den Kongress einbringen.

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