Rules of the Supreme Court


  • Rules of the Supreme Court



    Rule 1: Concerning Statements of Defenses
    1. Wird ein Beklagter durch das Gericht mit der Zustellung einer Klage aufgefordert, auf diese eine Klageerwiderung abzugeben (Statement of Defense), so hat er sich vollumfänglich zur Zulässigkeit sowie zur tatsächlichen und rechtlichen Begründetheit der gegen ihn vorgebrachten Klage einzulassen.
    2. Ein neuer, über die eigene Klage bzw. die Klageerwiderung hinaus gehender Sach- oder Rechtsvortrag der Parteien in den Oral Arguments ist unzulässig, sofern dieser nicht in einem erst nach Erteilung des Writ of Certiorari eingetretenen, fremden Ereignis begründet liegt.
    3. Über die Unzulässigkeit entscheidet das Gericht auf Rüge einer Partei nach Anhörung der Gegenpartei formlos im Urteil.


    Rule 2: Concerning Trials of Constitutional Cases
    Diesen Regel ersetzt die Anordnung über die Prozessführung in Verfassungsstreitgkeiten vom 27.09.2006.
    1. Das mündliche Verfahren (Oral Arguments) wird auf der Grundlage der Klageschrift und der Klageerwiderungsschrift sowie des Writ of Certiorari geführt. Es werden keine Zeugen oder Gutachter gehört.
    2. Im mündlichen Verfahren erhält jede Partei die Möglichkeit, ihre Ansichten in einem Vortrag vor dem Gerichtshof nochmals darzulegen. Hierbei trägt zuerst der Kläger, anschließend der Beklagte vor. Der Vortrag darf in seiner Niederschrift 20'000 Zeichen (ein Foren-Posting) nicht überschreiten.
    3. Für das Verfahren zugelassene Amici curiae legen dem Gericht und den Parteien ihren Standpunkt durch Einreichung einer schrifltichen Stellungnahme dar. Diese Stellungnahme darf 20'000 Zeichen nicht übersteigen. Sie muss vor dem ersten mündlichen Vortrag vorliegen.
    3. Das Gericht kann den Vertretern beider Parteien im Anschluss Fragen zu ihren Ansichten stellen. Die Fragen sind in gebotener Kürze zu beantworten. Geschieht dies nicht, so kann das Gericht anordnen, die Frage als nicht beantwortet zu werten.
    4. Die Hauptverhandlung wird durch den Vorsitzenden Richter mit den Worten "Das Verfahren wird zur Entscheidung angenommen." beendet.
    5. Sollte es sich als notwendig oder zweckdienliche erweisen, kann das Gericht von diesen Bestimmungen für die Hauptverhandlung abweichen.


    Ordered by the Court: 04/30/2011

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!