Osama bin Laden ist tot

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 6.338 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ulysses S. Finnegan jr..

  • Du bist nur ein dummes kleines Kind, dass endlich erwachsen werden sollte.


    Verwarnung wegen Verstoß gegen das Regelwerk.

      - Einhaltung allgemeiner Höflichkeitsregeln und Netiquette. Gegenseitiger Respekt.
      - Wir haben keinen Platz für Diskriminierungen oder anderes sozial-inkompetentes Verhalten.

  • Oh bitte, dann verwarne dich selbst wegen der ständen Alkoholanspielungen in diesem Forum. Warum sollte ich mich an Regeln halten, welche die Administration selbst nicht beachtet?

  • Verwarnung wegen Verstoß gegen das Regelwerk.

      - Einhaltung allgemeiner Höflichkeitsregeln und Netiquette. Gegenseitiger Respekt.
      - Wir haben keinen Platz für Diskriminierungen oder anderes sozial-inkompetentes Verhalten.


    Fürs Protokoll: Natürlich auch mit meiner Unterstützung.


    Frage mich langsam, warum sich manche Leute wirklich krampfhaft immer ineinander verbeißen müssen.

  • Ich habe es gelesen, was jedoch nichts daran ändert, dass es ein gleichwertiger Kommentar ist. Verhältnismäßigkeit sollte eigentlich ein bekannter Begriff sein.

  • Tu was du nicht lassen kannst. Du kennst die Regeln, hast sie bei Anmeldung in diesem Board akzeptiert und kennst die Konsequenzen bei Verstößen.
    Darüber hinaus bist du gern eingeladen Regelverstöße oder den Verdacht eines Verstoßes zu Protokoll zu geben.

  • Du wirst dich wohl kaum selbst verurteilen. Die einzig mögliche Antwort auf eine korrupte Administration ist in dem Fall, die Regeln ebenso zu missachten.


    Ich würde dir Recht geben, wenn ich allein "das Sagen" hätte. Habe ich aber nicht. Und Vergnon wird mir genauso Regelverstöße vorhalten, wie ich es bei ihm oder Mullenberry tun würde.

  • Wie wäre es mit einem Gespräch über die Sicherungsverwahrung? Sie passt zeitlich und auch inhaltlich in Diskussion um Bin Laden bzw. wie mit ihm zu verfahren wäre, würde er noch leben ... ;)

  • Wir haben im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ja erfahren, dass die Vorstellungen der Union realitätsfremd sind, was die Sicherheitsverwahrung angeht.

  • Ich bezweifle ja, dass das Verfassungsgericht dieses Urteil getroffen hätte, wenn ihnen nicht der EGMR im Nacken sitzen würde. Aber richtig war es in jedem Falle. Die Sicherungsverwahrung ist mal wieder so ein deutsches Hilfs-Konstrukt, dass man sowieso schon keinem nicht-deutschen Juristen ernsthaft verkaufen kann - ich persönlich bin der Meinung, dass man einen Menschen, der eine Straftat begangen hat, dafür für den Zeitraum er dafür tat- und schuldangemessenen Strafe einsperren darf. Und ein Mensch, der psychisch krank ist, darf man so lange, bis er wieder therapiert ist, in eine geschlossene Anstalt einweisen. Und beides darf im schwersten Falle auch - grundsätzlich - lebenslang sein. Wobei es immer eine Möglichkeit geben muss, raus zu kommen, es sollte allerdings keinen Automatismus geben.
    Entweder bleibt jemand für den Rest seines Lebens hinter Gittern, weil das Urteil so lautet. Oder er kommt eben nach Verbüßung der Strafe wieder raus. Aber jemanden wegen einer Tat einzusperren und ihn dann nach Verbüßung der Strafe aber nicht wieder raus zu lassen, weil er zu gefährlich ist, geht einfach grundrechtlich nicht. Das der wieder raus darf, ist eben der Preis der Freiheit. Und ein Recht auf Freiheit hat auch ein Krimineller.

    Ulysses S. Finnegan jr.


    Former Chief Justice of the United States and of the Free State of [definition=5]New Alcantara[/definition]
    VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

  • Da sind wir uns absolut einig ... schauderhaft ... ;)
    Die aggressiven Ereignisse der letzten Wochen in Berlins U-Bahnhöfen zeigen doch wieder: Absolute Sicherheit kann es nur mit absoluter Überwachung geben, die aber unmöglich ist, sofern man die Menschen nicht en detail fernsteuern kann. Wenn es nicht zur lebenslangen Freiheitsstrafe (oder zur Unterbrinung in einer Heilanstalt) reicht, dann muss eben auch ein schlimmer Missetäter wieder auf freien Fuß gesetzt werden, selbst wenn das vielen nicht passt.

  • Ich raff nicht, warum sie diese UBahnschläger auf Kation rauslassen.
    Ich bin juristisch komplett unwissend...
    Aber wer jemanden mal eben zusammenschlägt und dann noch auf den Kopf tritt...und noch dazu das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann man denen nicht Tötungsabsicht reindrücken?
    So jemanden kann man doch nicht einfach laufen lassen.

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Soweit mir bekannt ist, lässt man hier Milde walten, weil
    1. er sich selbst gestellt hat,
    2. keine Fluchtgefahr besteht und
    3. er dieses Jahr seinen Schulabschluss macht ... Wobei ich nicht weiß, ob er ein mehrfacher Ehrenrundler ist oder er ein 3,9-er Abi anvisiert ...

  • Ich raff nicht, warum sie diese UBahnschläger auf Kation rauslassen.
    Ich bin juristisch komplett unwissend...
    Aber wer jemanden mal eben zusammenschlägt und dann noch auf den Kopf tritt...und noch dazu das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann man denen nicht Tötungsabsicht reindrücken?
    So jemanden kann man doch nicht einfach laufen lassen.

    Untersuchungshaft ist keine Strafmaßnahme, sondern dient lediglich der Sicherung der Ermittlung und des Strafverfahrens, so wenig nachvollziehbar das auch klingen mag. Die Straftat spielt da nur eine begrenzte Rolle. Und offensichtlich sehen sie keine Haftgründe gegeben.

    Ulysses S. Finnegan jr.


    Former Chief Justice of the United States and of the Free State of [definition=5]New Alcantara[/definition]
    VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

  • Entweder bleibt jemand für den Rest seines Lebens hinter Gittern, weil das Urteil so lautet. Oder er kommt eben nach Verbüßung der Strafe wieder raus. Aber jemanden wegen einer Tat einzusperren und ihn dann nach Verbüßung der Strafe aber nicht wieder raus zu lassen, weil er zu gefährlich ist, geht einfach grundrechtlich nicht. Das der wieder raus darf, ist eben der Preis der Freiheit. Und ein Recht auf Freiheit hat auch ein Krimineller.


    Das Problem besteht doch nur, weil hierzulande selbst brutalste Mörder nach 14 Jahren raus dürfen. "Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft." - selten so gelacht. Bei einem Strafmaß wie z. B. "25 Jahre bis lebenslänglich" gäbe es diese Debatte vermutlich nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!