Assentian Counties Act

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  • Assentian Counties Act


    ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS


    Section 1 Purposes and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Aufteilung und Besonderheiten der assentischen Counties.
    (2) Dieses Gesetz soll als "Assentian Counties Act" (ACA) zitiert werden.


    Section 2 Counties of Assentia
    (1) Die Republic of Assentia besteht aus neun Counties und drei Independent Cities
    (2) Dies sind im Folgenden:
    I - Gadding County mit der Hauptstadt Freyburg;
    II - Cumberland County mit der Hauptstadt Dreadfort;
    III - Westby County mit der Hauptstadt Hambry;
    IV - Trumbull County mit der Hauptstadt Vigor Church;
    V - Ethen County mit der Hauptstadt Desperation;
    VI - Antrey County mit der Hauptstadt Ashville;
    VII - Brimstone County mit der Hauptstadt Castle Rock;
    VIII - Zuzeca County (Asétó) mit der Hauptstadt Sun Valley;
    IX - Hanwi County (Asétó) mit der Hauptstadt Hemingford;
    X - Fredericksburg;
    XI - Durban und
    XII - Ambridge.
    (3) Die Grenzziehung der Counties und der Independent Cities wird aus der in Appendix I angehängten Karte ersichtlich.


    Section 3 Authority
    (1) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
    (2) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.


    Section 4 County Commissioner
    (1) Der Gouverneur benennt für jedes County einen County Commissioner.
    (2) Er vertritt den Gouverneur in dem jeweiligen County und übernimmt die örtliche Verwaltung.
    (3) Er kann auf ausreichend begründeten Antrag durch die Staatsversammlung (State Assembly) mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorzeitig von seinem Amt abberufen werden.


    Section 5 Asétó Counties
    (1) Die in Sec. 2 Ssec. 2 mit dem Wort "Asétó" gekennzeichneten Counties stehen unter der Selbstverwaltung der jeweiligen Asétó-Stämme, um so die verfassungsmäßigen Rechte dieser Volksgruppe durchsetzen zu können.
    (2) Entscheidungen des Gouverneurs bedürfen in den benannten Counties die Zustimmung der jeweiligen legislativen Organe.


    ARTICLE II - FINAL PROVISIONS


    Section 1 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.

    Appendix I


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  • Assentian Counties Amendment Act


    Only Section


    (1) AcA, Section 2 (1) wird durch folgendes ersetzt: „Die Republic of Assentia besteht aus sieben Counties“.


    (2) AcA, Section 2 (2) wird durch folgendes ersetzt:


    „I - Fredericksburg County mit der Hauptstadt Fredericksburg;
    II - Durban County mit der Hauptstadt Durban;
    III - Hambry County mit der Hauptstadt Hambry;
    IV – Ambridge County mit der Hauptstadt Ambridge;
    V - Ashville County mit der Hauptstadt Ashville;
    VI - Zuzeca County (Asétó) mit der Hauptstadt Sun Valley;
    VII - Hanwi County (Asétó) mit der Hauptstadt Hemingford;"


    (3) AcA, Section 2 (2) wird durch folgendes ersetzt: „Die Grenzziehung der Counties wird aus der in Appendix I angehängten Karte ersichtlich.“


    (4) „Appendix I“ wird durch das „Amendment Appendix“ ersetzt. Nach Eintreten des Gesetzes wird das „Amendment Appendix“ „Appendix I“ genannt.



    Amendment Appendix



  • 2nd Assentia Counties Act Amendment Bill

    July 13th 2020


    ARTICLE I - GENERAL PURPOSES

    Dieses Gesetzt stellt die historische County Gliederung wieder her und bestimmt die vertikale Organisation von Municipals. Es wird als 2nd Assentia Counties Act Amendment Bill in Kraft treten.


    ARTICLE II - MUNICIPAL REFORM

    Section 1 – Rebuild the historic Counties

    (1) Tausch des Wortes „sieben“ durch „neun“ in Art. I Sec. 2 SSec 1.

    (2) Änderung des Art. I, Sec. 2, SSec. 2 mit folgenden Inhalt:

    I - Gadding County mit der Hauptstadt Freyburg;

    II - Cumberland County mit der Hauptstadt Dreadfort;

    III - Westby County mit der Hauptstadt Hambry;

    IV - Trumbull County mit der Hauptstadt Vigor Church;

    V - Ethen County mit der Hauptstadt Desperation;

    VI - Antrey County mit der Hauptstadt Ashville;

    VII - Brimstone County mit der Hauptstadt Castle Rock;

    VIII - Zuzeca County (Asétó) mit der Hauptstadt Sun Valley und

    IX - Hanwi County (Asétó) mit der Hauptstadt Hemingford.

    (3) In Art. I Sec. 2 wird ein neuer SSec. 3 mit folgendem Inhalt eingefügt: „Metropols und Municipals in Metropol Regions unterstehen nicht der Verwaltung der Counties.“

    (4) Der ehemalige SSec. 3 wird zu SSec. 4


    Section 2 – County Comissioners

    In Art. I Sec. 4 wird ein SSec. 4 mit folgenden Inhalt eingefügt: „Kann der Governor der Assembly gegenüber nachweisen, dass ein Comissioner mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate nicht arbeitet, so hat der Governor den Posten als Vakant zu bezeichnen. So lange kein neuer Comissioner benannt wird, kann der Governor zu Sicherung der Funktionsfähigkeit eine County Administration benennen, die bei Antritt eines neuen Comissioners seine Tätigkeit automatisch beendet.“


    Section 3 – Statues of Municipals

    In Art. I wird ein Section 6 mit folgendem Text eingefügt:„Section 6 – Municiapls

    (1) Gebiete mit einem örtlichen Charakter sind Municipals und werden wie folgt klassifiziert:

    1. Burroughs bis 100 Einwohner

    2. Villages 100 – 5.000 Einwohner

    3. Small Towns 5.000 – 15.000 Einwohner

    4. Towns 15.000 – 75.000 Einwohner

    5. Cities 75.000 – 250.000 Einwohner

    6. Big Cities über 250.000 Einwohner.

    (2) Unabhängig von der Klassifizierung nach SSec. 1 Sind folgende Municipals als Metropols gekennzeichnet:

    A – Ambridge,

    B – Durban und

    C – Fredericksburg.

    Municipals, die in der Nähe der Metropols liegen bilden Metropol Regions mit der Bezeichnung nach Satz 1.


    Section 4 – Mayors

    In Art. I wird ein Sec. 7 eingefügt:

    „Section 7 – Municipal Mayors

    (1) Municipal Governments sind in den Municipals nach Sec. 6 SSec. 1 Nr. 2 bis 6, die nicht auf dem Gebiet einer Metropol Region liegen, eingerichtet. Municipals nach Sec. 6 SSec. 1 Nr. 1 unterstehen der am nächsten gelegenen Municipal Government.

    (2) Municipal Governements stehen Mayors vor. In Municipals können sich Mayors benennen lassen. Die Bezeichnung beginnt mit der Klassifizierung nach Sec. 6 SSec.1 und SSec. 2 und schließt mit dem Begriff Mayor ab.

    (3) Im Department of the Republic ist eine Übersicht über die amtierenden Mayors zu führen.

    (4) Bei schweren Vergehen und amtsanmaßenden Verhalten kann der Governor nach einer Anhörung in der Assembly den Mayor seines Amtes entheben.

    (5) Kann der Governor der Assembly gegenüber nachweisen, dass ein Mayor mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate nicht arbeitet, so hat der Governor den Posten als Vakant zu bezeichnen. So lange kein neuer Mayor benannt wird, kann der Governor zu Sicherung der Funktionsfähigkeit eine Municipal Administration benennen, die bei Antritt eines neuen Mayors seine Tätigkeit automatisch beendet.“


    Section 5 – Participation of Municipals

    In Art. I wird ein Sec. 8 eingefügt:

    „Section 8 – Municipals Council

    (1) Im Governors Office wird der Municipals Council eingerichtet.

    (2) An ihm nehmen die jeweiligen County Comissioners und Municipal Mayors teil. Der Governor nimmt teil und vertritt die eingesetzten County und Municipal Administrations. Die Asétó Counties benennen zudem jeweils einen Vertreter aus der jeweiligen Legislative.

    (3) Der Municipal Council berät den Governor in örtlichen Belangen.


    ARTICLE III - FINAL PROVISIONS

    Section 1 - Transitional Arrangements

    Mayors und Commissioners die am Tage des Inkrafttretens im Amt waren werden automatisch nach neuer Rechtslage bestätigt.


    Section 2 - Entry into Force

    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouvernor in Kraft.


    Appendix I


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