Standing Orders of the State Assembly

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  • Standing Orders Act


    Section 1 - Validity
    (1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit der State Assembly der Republic of Assentia und gilt unbefristet bis zum Beschluss einer anderen Fassung.


    Section 2 - Chairmanship
    (1) Der Chairman ist für die Arbeitsfähigkeit der State Assembly verantwortlich und repräsentiert diese nach außen. Er leitet Aussprache und Abstimmung und wahrt die Ordnung im Hause.
    (2) Er kann diese Befugnisse für höchstens 21 Tage übertragen.
    (3) Der Chairman wird in einer öffentlichen Wahl durch alle Mitglieder der State Assembly für die Dauer von vier Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
    (4) Auf Antrag von mindestens 33 % der Mitglieder der State Assembly muss sich der Chairman einer Vertrauesnfrage stellen. Stimmt die absolute Mehrheit der abstimmende Mitglieder gegen ihn, sind unverzüglich neue Wahlen zum Chairman anzusetzen.
    (5) Sollte sich kein Bürger Assentia's bereiterklären Chairman der State Assembly zu werden, übernimmt der Governor bis zur Wahl eines neuen Chairman dessen Amtsgeschäfte.


    Section 3 - Deputies
    (1) Abgeordneter der State Assembly und damit stimmberechtigt ist jeder astorische Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in Assentien hat.
    (2) Jeder Abgeordnete ist berechtigt , in den Sitzungen der State Assembly selbständige Anträge einzubringen.
    (3) Jeder Abgeordnete folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (4) Nur Abgeordnete, Mitglieder der Staatsregierung und geladene Gäste haben Rederecht in der State Assembly.
    (5) Jeder Abgeordnete leistet zum Antritt der Mitgliedschaft in der State Assembly den in der Verfassung in Article II Section 3 vorgesehenen Eid.


    Section 4 - Legislation
    (1) Der Chairman stellt Beschlussanträge innerhalb von drei Werktagen zur Aussprache.
    (2) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis sieben Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Chairmans verlängert werden.
    (3) Zu einem gültigen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten erforderlich.
    (4) Gesetze oder Veträge sind nach ihrer Beschlussfassung durch den Governor unverzüglich zu verkünden.
    (5) Innerhalb einer Exekutivperiode sollen Gesetzesentwürfe und Amendments, sowohl Gesetze, die Verfassung als auch die Standing Orders betreffend, welche die selbe Zielsetzung wie ein bereits zuvor eingebrachter Gesetzesentwurf oder ein Amendment haben, der State Assembly nicht zur Diskussion vorgelegt werden, es sei denn der vorhergegangene Entwurf wurde vor Beginn der Abstimmung zurückgezogen oder aus formalen Gründen für ungültig erklärt.


    Section 5 - Sanctions
    (1) Wer die Arbeitsfähigkeit der State Assembly trotz Ermahnung stört, kann mit Geldbuße bis 500 A$ bestraft werden.
    (2) Verstöße gegen das Rederecht können wie Störungen geahndet werden.
    (3) Bei extremen Verstößen kann ein befristetes Redeverbot durch den Chairman ausgesprochen werden.

  • Standing Orders Amendment Actl (unique Decision)
    Beschlossen durch die State Assembly am 17. Januar2014


    Paragraph 4 der Standing Orders wird wie folgt ergänzt:


    (5) Innerhalb einer Exekutivperiode sollen Gesetzesentwürfe und Amendments, sowohl Gesetze, die Verfassung als auch die Standing Orders betreffend, welche die selbe Zielsetzung wie ein bereits zuvor eingebrachter Gesetzesentwurf oder ein Amendment haben, der State Assembly nicht zur Diskussion vorgelegt werden, es sei denn der vorhergegangene Entwurf wurde vor Beginn der Abstimmung zurückgezogen oder aus formalen Gründen für ungültig erklärt.

  • Standing Orders Amendment Act II


    Beschlossen durch die State Assembly am 21. März 2015


    Paragraph 3 des Standing Orders Act wird wie folgt ergänzt:


    [list][doc](5) Jeder Abgeordnete leistet zum Antritt der Mitgliedschaft in der State Assembly den in der Verfassung in Article II Section 3 vorgesehenen Eid.

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